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Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen

Maskenpflicht im Fernverkehr und die Corona-Arbeitsschutzverordnung entfällt vorzeitig

Nachrichten-Finanzleser

Ab 2. Februar entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht.

Dazu wurde die Entwicklung der Pandemie diesen Herbst und Winter genau analysiert. Die Schutzmaßnahmen die seit Oktober galten, waren erfolgreich. Die Pandemie im Herbst und Winter verlief bisher in einem kontrollierten Rahmen. Es kam zu keiner Überlastung des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur.

Aus diesen Gründen sah die Bundesregierung es als vertretbar an, die Maskenpflicht teilweise auszusetzen.

Ebenso wird  die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar aufgehoben – zwei Monate früher als geplant.

Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt hingegen weiterhin bis zum 7. April diesen Jahres.