Ratgeber Reiseversicherungen

Reiseversicherung

Reiseversicherung – so sichert man sich am besten für den Urlaub ab

Reiseversicherung

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Die Reiseversicherung ist ein allgemeiner Begriff für alle Versicherungen, die in Verbindung mit Reisen stehen. Beispiele hierfür sind die ReiserücktrittskostenversicherungAuslandsreisekrankenversicherung, und die Reiseinsolvenzversicherung. Im Folgenden werden die oben genannten Versicherungen mit ihren Zielen und Konditionen genauer definiert.

Bei der Reiserücktrittskostenversicherung erwirbt ein Kunde das Recht, die vertraglich geschuldeten Stornokosten nach der Buchung einer Reise erstattet zu bekommen, wenn der Antritt der Reise aus einem bestimmten Grund nicht erfolgen kann. Dafür sind eine Reihe an gewährten Ausfallgründen in den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherung festgelegt. Die Versicherung deckt dabei die Vertragsperson und zu ihm gehörige Risikopersonen, die auch bloß mitversichert sein können, ab. Risikopersonen definieren sich dadurch, dass sie möglicherweise einen Versicherungsfall herbeiführen könnten. Wer alles dazu zählt hängt von den Bedingungen des Unternehmens ab.

Der Abschluss der Reiseversicherung ist nicht ausschließlich auf das die Reise ausführende Unternehmen beschränkt. Auch ein davon unabhängiges Versicherungsunternehmen kann sie vereinbaren. Der Abschluss der Versicherung muss auch nicht unbedingt vor der Reisebuchung erfolgen, viele Unternehmen bieten auch noch einen nachträglichen Abschluss an, dessen Frist je nach Anbieter variabel sein kann. Die Reiserücktrittskostenversicherung geht mit der Option der Selbstbeteiligung einher. In dem Falle ist der Versicherte für die Übernahme eines Teiles der Stornokosten verantwortlich.

Reiseversicherung

Die Inanspruchnahme einer gebuchten Reiseleistung gibt den Reiseantritt an. Dies können verschiedene Aktionen sein:

  • Flugreise: Check-in
  • Schiffreise: Check-in auf dem Schiff
  • Busreise: Einstieg
  • Bahnreise: Einstieg
  • Autoreise: Mietwagenübernahme, Wohnmobilübernahme
  • Transfer, beispielsweise zum Flughafen, falls die Gesamtreise diesen beinhaltet

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Reiseversicherung legen die erlaubten Gründe für den Reiserücktritt fest. Beispiele für solche Gründe umfassen unter anderem:

  • Tod
  • Schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzverlust

Darüber hinaus werden in den AVB auch Ausschlüsse von der Gewährung der Reiserücktrittskostenversicherung angegeben. Teil hiervon sind meistens vorsätzliche Handlungen oder Ausfall durch höhere Gewalt wie unter anderem Insolvenz des Reiseveranstalters, ein Terroranschlag oder Streik. Doch auch die Ausschlüsse können je nach Unternehmen variieren.

Fällt der Reiserücktrittsgrund eines Kunden nicht unter die akzeptierten Gründe, so ist es teilweise möglich die Stornokosten zu umgehen, indem man eine Ersatzperson für die Reise findet. Details müssen allerdings mit dem jeweiligen Unternehmen oder Reiseveranstalter abgeklärt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn man im Ausland erkrankt, sind die medizinischen Leistungen dort oft nicht mit denen in Deutschland vergleichbar und die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen ist nicht immer klar geregelt. Es besteht die Gefahr, dass man für Leistungen selbst zahlen muss, die später nicht erstattet werden. Daher ist es wichtig, sich vorab über die spezifischen Regelungen im Zielland zu informieren. Das Versicherungsunternehmen kann eine Versicherungsbescheinigung in der Landessprache bereitstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Die Auslandsreisekrankenversicherung berücksichtigt das Reiseziel, insbesondere die existierenden Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Diese decken meist nur grundlegende medizinische Versorgung ab. Länder außerhalb der EU oder ohne Abkommen bieten oft keinen Schutz für gesetzlich Versicherte, und vorhersehbare Behandlungen oder bestehende Krankheiten sind meist ausgeschlossen. Privat Versicherte erhalten in der Regel für einen Monat weltweit bestimmte Leistungen.

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung bietet umfassenden Schutz für relativ geringe Beträge und kann Risiken minimieren. Manche Deutsche sind bereits über Kreditkarten oder Mitgliedschaften in Automobilclubs versichert. Dennoch sollten Reisende, die länger im Ausland bleiben, ihren Versicherungsschutz überprüfen, da dieser oft auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt ist.

Reiseinsolvenzversicherung

Fallen Leistungen einer bereits angetretenen Reise auf Grund von Insolvenz des Reiseveranstalters weg oder dieser kann die Reise gar nicht mehr anbieten, ist es nützlich, wenn der Reisende zuvor eine Reiseinsolvenzversicherung abgeschlossen hat. Denn diese sorgt für die Erstattung aller im Voraus geleisteten Zahlungen, der ausfallenden Leistungen oder der Rückreise.

Bei Pauschalreisen gibt es einen Sicherungsschein mit allen Informationen über den Sicherungsgeber, ohne den keine Forderung oder Zahlungsannahme stattfinden darf. Mit dem Sicherungsgeber kann hier eine Bank oder ein Versicherer gemeint sein.

Anbieter von Reiseversicherungen

Beim Vergleich von Reiseversicherungen sollten Sie die Angebote führender Versicherer wie Ergo, Allianz und HanseMerkur in Betracht ziehen, sowie die Leistungen, die durch Mitgliedschaften bei Organisationen wie dem ADAC oder durch Kreditkarten wie Mastercard Gold angeboten werden. Besonders wichtig ist es, die spezifischen Bedingungen für Europa zu überprüfen, da sich der Versicherungsschutz je nach Region unterscheiden kann.

Versicherungen, die über Kreditkarten angeboten werden, können oft bequem und einfach durch Kündigung der Karte beendet werden, während Direktversicherungen bei Anbietern wie Ergo oder Allianz möglicherweise flexiblere Kündigungsoptionen und umfassendere Deckungen bieten. Ein sorgfältiger Vergleich der Policen kann Ihnen helfen, eine Versicherung zu finden, die optimal zu Ihren Reiseplänen und finanziellen Möglichkeiten passt.

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Aktualisiert am 22. Juli 2024