Ratgeber Sachversicherung

Reiseversicherung 2024

Reiseversicherung – so sichert man sich am besten für den Urlaub ab

Reiseversicherung

Die Reiseversicherung ist ein allgemeiner Begriff für alle Versicherungen, die in Verbindung mit Reisen stehen. Beispiele hierfür sind die Reiserücktrittskostenversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, und die Reiseinsolvenzversicherung. Im Folgenden werden die oben genannten Versicherungen mit ihren Zielen und Konditionen genauer definiert.

Bei der Reiserücktrittskostenversicherung erwirbt ein Kunde das Recht, die vertraglich geschuldeten Stornokosten nach der Buchung einer Reise erstattet zu bekommen, wenn der Antritt der Reise aus einem bestimmten Grund nicht erfolgen kann. Dafür sind eine Reihe an gewährten Ausfallgründen in den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherung festgelegt. Die Versicherung deckt dabei die Vertragsperson und zu ihm gehörige Risikopersonen, die auch bloß mitversichert sein können, ab. Risikopersonen definieren sich dadurch, dass sie möglicherweise einen Versicherungsfall herbeiführen könnten. Wer alles dazu zählt hängt von den Versicherungsbedingungen des Unternehmens ab.

Der Abschluss der Reiseversicherung ist nicht ausschließlich auf das die Reise ausführende Unternehmen beschränkt. Auch ein davon unabhängiges Versicherungsunternehmen kann sie vereinbaren. Der Abschluss der Versicherung muss auch nicht unbedingt vor der Reisebuchung erfolgen, viele Unternehmen bieten auch noch einen nachträglichen Abschluss an, dessen Frist je nach Anbieter variabel sein kann. Die Reiserücktrittskostenversicherung geht mit der Option der Selbstbeteiligung einher. In dem Falle ist der Versicherte für die Übernahme eines Teiles der Stornokosten verantwortlich.

Reiseversicherung

Die Inanspruchnahme einer gebuchten Reiseleistung gibt den Reiseantritt an. Dies können verschiedene Aktionen sein:

  • Flugreise: Check-in
  • Schiffreise: Check-in auf dem Schiff
  • Busreise: Einstieg
  • Bahnreise: Einstieg
  • Autoreise: Mietwagenübernahme, Wohnmobilübernahme
  • Transfer, beispielsweise zum Flughafen, falls die Gesamtreise diesen beinhaltet

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Reiseversicherung legen die erlaubten Gründe für den Reiserücktritt fest. Beispiele für solche Gründe umfassen unter anderem:

  • Tod
  • Schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzverlust

Darüber hinaus werden in den AVB auch Ausschlüsse von der Gewährung der Reiserücktrittskostenversicherung angegeben. Teil hiervon sind meistens vorsätzliche Handlungen oder Ausfall durch höhere Gewalt wie unter anderem Insolvenz des Reiseveranstalters, ein Terroranschlag oder Streik. Doch auch die Ausschlüsse können je nach Unternehmen variieren.

Fällt der Reiserücktrittsgrund eines Kunden nicht unter die akzeptierten Gründe, so ist es teilweise möglich die Stornokosten zu umgehen, indem man eine Ersatzperson für die Reise findet. Details müssen allerdings mit dem jeweiligen Unternehmen oder Reiseveranstalter abgeklärt werden.

Auslandsreisekrankenversicherung

Tritt im Ausland ein Krankheitsfall ein, was im Grunde jedem zustoßen kann, so sind die Leistungen vor Ort oft nicht mit denen in Deutschland zu vergleichen. Jedenfalls ist die Kostenregelung nicht immer eindeutig und es kann der Fall eintreten, dass gegebenenfalls aus eigener Hand gezahlte Leistungen im Nachhinein nicht zurückgezahlt werden. Allgemein ist vom Krankenversicherungsunternehmen abhängig, welche Leistungen erstattet werden, weshalb man sich über das jeweilige Land und den damit verbundenen Schutz im Voraus erkundigen sollte. Um allen Fällen vorzubeugen, kann das Versicherungsunternehmen dem Reisenden eine in der entsprechenden Sprache verfasste Versicherungsbescheinigung zur Verfügung stellen.

Ein Faktor, der für die Auslandsreisekrankenversicherung zu berücksichtigen ist, ist also das Reiseziel und somit auch das mögliche Sozialversicherungsabkommen, welches zwischen Deutschland und bestimmten Ländern besteht. Man spricht hier auch von SVA-Ländern. Bei ihnen ist geregelt, dass die Krankenkasse für medizinisch notwendige Leistungen, das heißt eine festgelegte Grundversorgung, aufkommt. Der Umfang der Reiseversicherung kann dabei vom deutschen Standard abweichen. Beispiele sind kosmetische Operationen, die medizinisch notwendig sind, Zahnbehandlungen oder Krankenrücktransport. Die Höhe der Rückerstattung der Reiseversicherung wird in Deutschland festgelegt und kann von den anfallenden Kosten abweichen.

Handelt es sich bei dem Reiseziel um ein Land außerhalb der EU oder ohne Sozialversicherungsabkommen, ist für den gesetzlich Krankenversicherten nicht garantiert, was für Leistungen dort erbracht werden und es werden meist keine Kosten übernommen. Außerdem werden auch im Voraus vorhersehbare Behandlungen während der Reise oft nicht abgedeckt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn eine Krankheit schon vor Reiseantritt besteht. In der individuellen Versicherung von privat Krankenversicherten ist meist ein Monat lang ein bestimmter Leistungsumfang weltweit gewährt, jedoch nicht bei allen Reiseversicherungen.

Der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung kann Reisenden daher Sicherheit in allen erwünschten Fällen bieten. Dafür müssen meist nur kleine Beträge gezahlt werden, die im Nachhinein besser zu verkraften sind, als wenn der Reisende im Ernstfall alle Kosten selber tragen muss, weil man das Risiko gewagt hat. Teilweise ist es allerdings nicht notwendig eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da circa ein Drittel der Deutschen eine private Versicherung bereits abgeschlossen hat, beispielsweise durch den Erwerb einer Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung hat in der Regel entweder eine Laufzeit in Länge der Reisedauer oder in Länge von einem Jahr. Trotzdem kann der Versicherungsschutz auf eine bestimmte Anzahl an Tagen im Ausland beschränkt sein. Er beläuft sich dann meist auf 42 bis 56 Tage. Sollte ein Reisender über einen längeren Zeitraum im Ausland bleiben, ist es zu empfehlen, das entsprechende Versicherungsunternehmen zu kontaktieren.

Reiseinsolvenzversicherung

Fallen Leistungen einer bereits angetretenen Reise auf Grund von Insolvenz des Reiseveranstalters weg oder dieser kann die Reise gar nicht mehr anbieten, ist es nützlich, wenn der Reisende zuvor eine Reiseinsolvenzversicherung abgeschlossen hat. Denn diese sorgt für die Erstattung aller im Voraus geleisteten Zahlungen, der ausfallenden Leistungen oder der Rückreise.

Bei Pauschalreisen gibt es einen Sicherungsschein mit allen Informationen über den Sicherungsgeber, ohne den keine Forderung oder Zahlungsannahme stattfinden darf. Mit dem Sicherungsgeber kann hier eine Bank oder ein Versicherer gemeint sein.

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Aktualisiert am 30. Januar 2024