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Die Grundsicherung für Arbeitssuchende in der Sozialhilfe beruht auf dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) und hat zum Ziel, die Hilfsbedürftigkeit von Leistungsberechtigten zu verringern oder im besten Fall ganz aufzuheben. Dafür besteht Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben und finanziell bei der Bestreitung des Lebensunterhalts. Allgemein soll durch die Grundsicherung ein menschenwürdiges Leben erlangt oder wiedererlangt werden.
Ebenfalls durch die Leistungen der Grundsicherung in der Sozialhilfe erlangt werden sollen Eigenverantwortung und damit die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt wieder allein bestreiten zu können. Aus diesem Grund, wird auch Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Erhaltung eines Arbeitsplatzes gewährleistet. Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen aus einer Bedarfsgemeinschaft steht der Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende zu.
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Sozialhilfe gelten dabei Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, jedoch noch unterhalb der Altersgrenze liegen und dabei erwerbsfähig und hilfsbedürftig sind. Darüber hinaus müssen diese Personen in Deutschland leben. Zu der zweiten leistungsberechtigen Gruppe gehören Personen einer Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Dabei ist die erfolgreiche Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Voraussetzung für den Leistungsbezug der Sozialhilfe.
Neben den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen auch deren Partner und unverheiratete Kinder unter 25, die im gleichen Haushalt leben, der Bedarfsgemeinschaft an. Auch Verwandte und Freunde können als Partner angesehen werden, wenn diese mit dem Leistungsberechtigten in einer Beziehung stehen, in der gegenseitig die Verantwortung füreinander getragen wird.
Was sind die Leistungen der Grundsicherung in der Sozialhilfe?
Zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende zählen im Wesentlichen Dienst-, Geld- und Sachleistungen. Unter Dienstleistungen werden in diesem Fall Informationen, Beratungen und persönliche Ansprechpartner verstanden, durch die es zu einer erfolgreichen Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen in die Arbeitswelt kommen soll. Um den Lebensunterhalt der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den übrigen Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu sichern, werden Geldleistungen gewährleistet.
Sollten weitere Sozialleistungen dazu beitragen, dass die Hilfsbedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aufgehoben, vermieden oder verringert werden kann, dann besteht für diese Personen eine Pflicht, diese Hilfen zu beziehen und zu beantragen.
Den Lebensunterhalt sichernde Leistungen
Zu den Leistungen der Sozialhilfe, die für die Bestreitung des Lebensunterhalts gewährleistet werden, zählen Leistungen für den Regelbedarf, den Mehrbedarf und den Bedarf für Unterkunft, Heizung, Bildung und Teilhabe.
Alleinerziehende und werdende Mütter, bei denen eine Erwerbsfähigkeit und Hilfsbedürftigkeit vorliegt, erhalten Leistungen für einen Mehrbedarf.
Auch für den Bedarf für Heizung und die Unterkunft an sich werden unter gewissen Voraussetzungen Leistungen erbracht. Sollte eine anstehende Anstellung doch nicht vorgenommen werden oder es steht Wohnungslosigkeit vor der Tür, dann können Mietschulen als Darlehen angesehen werden.
Geht es um Bildung und die Möglichkeit zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, dann wird Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenden für diese Bereiche des Lebens ein weiterer Bedarf gewährt. Im Bezug auf die Bildung dürfen die Betroffenen noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, keine Ausbildungsvergütung erhalten und müssen an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule eingeschrieben sein.
Zu den Kosten, die dem Bedarf an dieser Stelle angerechnet werden, zählen die für Schulausflüge oder Klassenfahrten sowie für Lernmittel und Transportkosten für den Schulweg. Für die Lernmittel stehen 100 Euro im Jahr zur Verfügung.
Für unter 18-Jährige werden monatlich 10 Euro gewährleistet, damit diese an Freizeitaktivitäten wie Sport, Kultur, Musikunterricht usw. teilnehmen können.
Was ist das Einstiegsgeld der Sozialhilfe?
Nehmen erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine neue sozialversicherungspflichtige oder selbstständige Arbeit auf und ein Einstiegsgeld würde bei der Eingliederung helfen, dann wird ein solches auch gezahlt. Ebenfalls bereitgestellt wird ein Einstiegsgeld, wenn die Hilfsbedürftigkeit durch die neue Arbeit mit der Zeit nicht mehr vorhanden sein wird.
Welche Regelungen gelten für Sozialhilfe bei Rentnern?
Rentner, die mit ihrer Rente ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben in Deutschland Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese spezielle Form der Sozialhilfe ist darauf ausgerichtet, älteren Menschen und dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Der Antrag auf Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt gestellt und erfordert Nachweise über die Rente, sonstiges Einkommen und Vermögen sowie Angaben zu den Lebenshaltungskosten.
Das Sozialamt prüft den Bedarf des Antragstellers, indem es das gesamte Einkommen und Vermögen berücksichtigt. Liegt das Einkommen unter dem festgelegten Bedarf, wird die Differenz durch die Grundsicherung ausgeglichen. Dabei werden bestimmte Freibeträge nicht angerechnet, wie Schonvermögen oder eine angemessene selbstgenutzte Immobilie. Die Grundsicherung umfasst die Höhe des Regelsatzes zur Deckung des Lebensunterhalts sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Zudem können Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen, wie Krankheit oder Behinderung, gewährt werden. Diese Unterstützung stellt sicher, dass Rentner trotz niedriger Rente ein finanziell abgesichertes Leben führen können.
Wie wird Sozialhilfe beantragt?
Aktualisiert am 18. September 2024