Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Freiwillige Gesetzliche Rente 2025

Freiwillige Gesetzliche Rente – wer profitiert von freiwilligen Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung?

Freiwillige gesetzliche Rente

Die freiwillige gesetzliche Rente bietet eine flexible Möglichkeit für Personen, die nicht pflichtversichert sind, um in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und sich somit eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Sie richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und andere, die keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, aber trotzdem die Vorteile des gesetzlichen Rentensystems nutzen möchten. Durch regelmäßige oder einmalige Beitragszahlungen können sich Versicherte Ansprüche auf eine spätere Rente sichern und so ihre finanzielle Absicherung im Alter erhöhen. Dies ermöglicht eine individuelle Anpassung an die persönlichen Lebensumstände und eine langfristige Planung der Altersvorsorge.

 

Wer kann freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten?

  • Beamte
  • Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Architekten oder Wirtschaftsprüfer
  • Selbstständige ohne gesetzliche Pflichtrentenversicherung, was ebenfalls auf Arbeitnehmer zutrifft, die für eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig sind oder die durch einen Minijob ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind
  • Frührentner mit vorzeitiger Altersvollrente

Mittlerweile können Personen, die einer dieser Gruppen angehören, ohne Einschränkungen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente leisten. Sobald jedoch eine Regelaltersrente aufgrund des Alters bezogen wird oder bewilligt wurde, entfällt die Möglichkeit dieser Zahlungen.

Seit 2017 ist auch die Flexi-Rente möglich, durch die auch Frührentner weiterhin freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen können. Diese Möglichkeit endet mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze. Geht also ein pflichtversicherter Arbeitnehmer frühzeitig mit 63 Jahren in Rente, kann dieser die übrigen Jahre, bis zur Grenze, freiwillig weiter in die Rente einzahlen und diese damit aufstocken.

Welche Nachzahlungsmöglichkeiten gibt es für fehlende Jahre während der Ausbildungszeit?

Für Personen, die während Ihrer Ausbildungszeit ab dem 17. Lebensjahr nicht in die gesetzliche Rente einzahlen konnten, ist bis zum Ende des 45. Lebensjahres ebenfalls eine Nachzahlung möglich, um diese Zeit aufzufüllen. Zwei Nachzahlungen können vorgenommen werden, um die Lücke zu füllen: Zum einen für die Zeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und zum anderen erneut, wenn ein Studium länger dauert, als bis zum 25. Lebensjahr. Kommt es bei Ihnen zu solchen Nachzahlungen, dann bringt dies zwei positive Aspekte für Sie mit sich, denn Sie erhalten Entgeltpunkte, mit denen Sie im Nachhinein Ihre Rente erhöhen, und es kommt zur einer Erhöhung der Wartezeit für die abschlagspflichtige Rente ab 63.

Warum nutzen nur wenige Menschen die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zu leisten?

Nur eine sehr geringe Anzahl an Personen nutzt die Möglichkeit der Beiträge für freiwillige gesetzliche Rente.

Diejenigen, die freiwillig Versichert sind, haben fast ausschließlich nicht mehr als den Mindestbeitrag eingezahlt. Bei den Personen, die so vorgegangen sind, handelt es sich zum Großteil um jene, die anhand der Zahlungen die fünfjährige Wartezeit für die Regelaltersrente füllen wollten, oder aber die 35-jährige Wartezeit bis zur abschlagspflichtigen Rente mit 63. Ein verschwindend geringer Anteil zahlte den monatlichen Höchstbetrag, während der Rest sich zwischen Mindest- und Höchstbetrag aufhielt.

Viele Männer und Frauen, die einige Zeit eine Auszeit vom Berufsleben genommen haben und somit nur Hausfrau bzw. Hausmann waren, nutzen die freiwilligen Beiträge für die Auffüllung der Rentenlücke. Dadurch gelingt es ihnen oftmals auch Wartezeiten für die abschlagspflichtige und abschlagsfreie Rente abzudecken. Neuerdings kommt hinzu, dass 18 Pflichtbeitragsjahre vorhanden sein müssen, damit es zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren kommt.

Auch Beamte und bestimmte Gruppen von Freiberuflern wie Ärzte oder Rechtsanwälte, die keine Versicherungspflicht besitzen, können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen.

Oftmals sind sogenannte Solo-Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen, nicht bereit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen, obwohl sie damit deutlich besser gestellt wären. Fehlende finanzielle Mittel werden dafür häufig als Grund genannt. Deshalb wird zur Zeit darüber beraten, ob es eine Rentenversicherungspflicht für Solo-Selbstständige geben sollte, damit sie gezwungen werden, für das Alter vorzusorgen.

Welche Grundvoraussetzungen sollten erfüllt sein, um freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente als lohnenswert zu betrachten?

Um eine Aussage darüber treffen zu können, ob es sich in bestimmten Fällen lohnt, Beiträge für die freiwillige gesetzliche Rente zu leisten, müssen zunächst einmal zwei Faktoren betrachtet werden. Dabei handelt es sich um das Alter der jeweiligen Person und um die damit zusammenhängenden Beitragsjahre bis zur Rentenaltersgrenze. Der andere Faktor ist die Art der Krankenversicherung, welche die jeweilige Person abgeschlossen hat.

Bezüglich des Alters sieht es so aus, dass sich Beiträge zur freiwillige gesetzliche Rente umso mehr lohnen, wenn nicht mehr allzu viele Jahre bis zur Rentenaltersgrenze von 67 Jahren fehlen. Bei der Art der Krankenversicherung lohnen sich die freiwilligen Beiträge auf jeden Fall mehr für privat Krankenversicherte als für gesetzlich Krankenversicherte, denn als privat Krankenversicherter erhalten Sie von der Rentenversicherung Zuschüsse in Höhe von 7,3 Prozent zu Ihrer Versicherung, als gesetzlich Krankenversicherte allerdings müssen Sie im Gegensatz dazu noch drauf zahlen. Dabei handelt es sich um die Hälfte der Beitragszahlungen für die Krankenversicherung, einen Zusatzbeitrag und den vollen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Berufsgruppen mit besonders lohnenden freiwilligen Beiträgen

Die Menschen, die genau in die Kategorie fallen, in der sich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente besonders lohnen, sind somit ältere Menschen mit privater Krankenversicherung, was oft auf Beamte oder Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte zutrifft. Fehlen diesen Menschen dann nicht mehr viele Jahre zur Rente oder Pension, beispielsweise ab dem 55. oder sogar erst 60. Lebensjahr, dann macht die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rente am meisten Sinn.

Welche Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen sollten Sie bei der Steuerplanung beachten?

Sie sollten immer auch an die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen denken, denn werden diese durch die Beiträge für die gesetzliche Rente überschritten, kann der überschreitende Anteil auch nicht abgesetzt werden und der Steuervorteil verschwindet.

Wie wird sich die gesetzliche Rente in den kommenden Jahren voraussichtlich entwickeln?

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass es zu Steigungen der gesetzlichen Rente um 1 bis 2 Prozent pro Jahr kommen wird, auch wenn es in der Vergangenheit vorkam, dass dies ausnahmsweise nicht geschehen ist. Laut der Vorschaurechnung im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung  wird mit steigenden Renten und steigenden Löhnen gerechnet, wobei die Renten weniger als die Löhne steigen sollen. Das führt dann zu einer Senkung des Rentenniveaus. Trotzdem muss es dadurch nicht auch zu einer Senkung der Bruttorenten kommen, sondern auch dort ebenfalls zu einer Steigung. Dies kann man auch den Rechnungen aus den Renteninformationen entnehmen, nach denen die Rentensteigerung von 1 bis 2 Prozent jährlich zu erwarten ist.

Welche Abzüge beeinflussen die endgültige Rentenhöhe?

Von der errechneten Bruttorente werden noch die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Einkommensteuer und Solidaritätszuschläge abgerechnet, was dann die übrig bleibende Nettorente ergibt. An dieser Stelle entsteht ein Unterschied zwischen den Pflichtversicherten und den freiwilligen Einzahlenden, die wie Beamte oder Freiberufler ebenfalls aus einer Pension oder Rente aus berufsständischer Versorgung Einnahmen erzielen. Für die erste Gruppe besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente, während bei der zweiten Gruppe die freiwillige gesetzliche Rente als eine zusätzliche angenehme Altersvorsorge angesehen wird.

Wer freiwillig gesetzliche Rente bezieht und schon seine Pension oder andere Rente versteuern muss, kommt auch bei der freiwilligen gesetzlichen Rente nicht um eine Versteuerung herum. Darum geht es auch hier um die Nettorente nach Steuern. Es kommt allerdings durch den geringeren persönlichen Steuersatz im Alter zu einer schwächeren steuerlichen Belastung als zuvor bei den freiwilligen Beiträgen an Steuern eingespart werden konnte.

Ab dem Jahr 2024 muss die gesetzliche Rente ab Rentenbeginn zunächst zu 84 Prozent versteuert werden, wobei dieser Anteil jährlich um ein Prozent steigt, bis eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht ist. Im Gegensatz dazu können die Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2024 zu 94 Prozent steuerlich abgesetzt werden, mit einem jährlichen Anstieg von zwei Prozent, sodass die Absetzbarkeit schneller auf 100 Prozent steigt als die Besteuerung der Renteneinkünfte. Aus steuerlicher Sicht sind daher freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung vorteilhaft. Dennoch sollten neben steuerlichen Aspekten auch andere Faktoren bei der Entscheidung für freiwillige Beiträge berücksichtigt werden.

Was sind die Vor- und Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung?

Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung bietet mehrere Vorteile und Nachteile, die es zu beachten gilt.

Vorteile:

  1. Lebenslange Rente: Sichert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung, unabhängig vom Alter.
  2. Erhöhung der Rentenansprüche: Freiwillige Beiträge können Rentenlücken füllen und die Rentenhöhe steigern.
  3. Absicherung bei Erwerbsminderung: Bietet zusätzliche Sicherheit bei Krankheit oder Behinderung.
  4. Steuervorteile: Beiträge sind steuerlich absetzbar, was eine finanzielle Entlastung bedeutet.
  5. Flexibilität: Beiträge können in Höhe und Frequenz flexibel angepasst werden.

Nachteile:

  1. Keine Sofortauszahlungen: Einzahlungen können nur als monatliche Rente bezogen werden.
  2. Begrenzte steuerliche Absetzbarkeit: Absetzbarkeit der Beiträge ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  3. Begrenzte Rendite: Rendite hängt stark von der individuellen Lebensdauer und politischen Anpassungen ab.
  4. Kein vorzeitiger Zugriff auf Kapital: Eingezahlte Beiträge sind gebunden und können nicht vorzeitig abgerufen werden.
  5. Mögliche Rentenkürzungen bei Zusatzeinkommen: Zusätzliche Einkünfte können die Rentenhöhe vor der Regelaltersgrenze reduzieren.

Aktualisiert am 23. September 2024