Finanzierungsratgeber

Notarkosten und Grundbuchkosten 2024

Notarkosten und Grundbuchkosten – so berechnen sich die Nebenkosten

Notarkosten und Grundbuchkosten

Wer eine Immobilie erwirbt, muss ebenfalls die damit verbundenen Kosten wie Notarkosten und Grundbuchkosten sowie Gerichtsgebühren tragen. In Deutschland ist es notwendig, dass Immobilienkäufe notarielle beurkundet werden. Wie hoch diese Kosten im Endeffekt ausfallen, hängt vom Kaufpreis und den in Anspruch genommenen Leistungen ab. Aktuell kann man in der Regel von 1,5 Prozent des Kaufpreises ausgehen, bei denen 1 Prozent Notarkosten und 0,5 Prozent Grundbuchkosten ausmachen.

Neben der Beurkundung des Kaufvertrags und der Grundbucheintragung, kommen weitere Punkte hinzu, die mit einem Immobilienkauf zusammen hängen und durch die Notarkosten  und Grundbuchkosten entstehen:

  • Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht
  • eine Vorkaufsverzichtserklärung
  • Wegerechte und Wohnrechte werden eingetragen
  • die Fälligkeitsstellung des Kaufpreises
  • die Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen

Je nach zu erbrachten Leistungen durch den Notar, steigen oder fallen die Notarkosten. Die Verwendung eines Notaranderkontos, auf das der Kaufpreis vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wird, verursacht einen Kostenzuschlag.

Anhand der Gebührentabelle können die Kosten für einzelne Leistungen entnommen werden. Oftmals kommt es sogar zu einem 5,5 fachen Gebührensatz, wenn der Notar einen doppelten Satz für die Beurkundung des Kaufvertrags nimmt und zusätzlich die Betreuung und die Übergabe der Immobilie an sich in Rechnung gestellt wird. Kommen dann noch Kosten des Grundbuchamts für erbrachte Leistungen hinzu, kann die Summe schnell in die Höhe steigen.

Berechnung von Notarkosten und Grundbuchkosten

In der Gebührentabelle sind zunächst einmal Kaufpreise gestaffelt aufgeführt, zu denen dann einzelne Gebühre festgelegt worden sind. Je nach Leistungen kommt es dann zur mehrfachen Berechnung der Gebühren, weshalb ebenfalls die 5,5 fache Gebühr in der Tabelle enthalten ist. Auch die Umsatzsteuer wird bei der Berechnung mit einbezogen und letztendlich sind der Tabelle dann die Gesamtkosten zu entnehmen.

Da bei jedem Immobilienkauf bestimmte Leistungen hinzu kommen oder wegfallen, muss jeder Fall neu berechnet werden. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass mit steigendem Kaufpreis der Immobilie die Notarkosten sinken.

Sparmaßnahmen an Notar- und Gerichtsgebühren

Grundsätzlich kann nicht über Notar- und Gerichtsgebühren verhandelt werden, denn diese stehen nach der Gebührenordnung für Notare fest. Es gibt jedoch Varianten, durch die Kosten gering gehalten werden können.

Beispielsweise macht es bei einem Bauvorhaben durchaus Sinn, erst das unbebaute Grundstück zu kaufen, da die Gebühren vom Kaufpreis abhängen und das unbebaute Grundstück günstiger ist als ein Grundstück mit Immobilie. Darüber hinaus hilft es ebenfalls, die Notartermine für die Grundschuldeintragung und für die Beurkundung des Kaufvertrags zusammenzulegen, damit nicht mehrere Termine vereinbart und bezahlt werden müssen.

Machen Sie Gebrauch vom Notarkosten und Grundbuchkosten Rechner

Wollen Sie bereits im Vorfeld wissen, was Sie die Beurkundung Ihres Kaufvertrags kostet und wie viel Sie für die Eintragung oder Löschung der Grundschuld zahlen müssen, dann können Sie dafür den Notarkosten und Grundbuchkosten Rechner nutzen. In diesem müssen Sie dann lediglich die Leistung auswählen, für die Sie die Gebühren erfahren möchten und der Rechner erledigt den Rest.

Da immer besondere Umstände hinzu kommen können, sollte das Ergebnis des Rechners nicht als Endergebnis sondern eher als Richtwert angesehen werden.

Aktualisiert am 30. Januar 2024