Die Nebenkostenabrechnung wird durch den Krieg in der Ukraine zu einer starken Erhöhung führen. Die Erhöhung der Energiepreise spiegelt sich in den Nebenkosten wieder, die immer höhere Nachzahlungen verursachen. Um dies zu vermeiden, sollten Mieter energieeinsparende Maßnahmen ergreifen und ihre Betriebskostenabrechnung genau überprüfen. Hier erfährst Du, welche Fehler häufig vorkommen und wie viel man dadurch sparen kann.
Nebenkosten sind Kosten, die über die regulären Miete und Betriebskosten hinausgehen. Dazu gehören unter anderem Versicherungs-, Strom- und Wasserkosten. Die Höhe der Nebenkosten ist von Vermieter zu Vermieter verschieden. Eine wichtige Rolle spielen die Nebenkosten auch bei der Wohngeldberechnung. Auch hier wirst Du mit einbezogen, um festzustellen, ob Du tatsächlich bedürftig bist oder nicht.
So können die Nebenkosten umgelegt werden?
In einigen Fällen können die Kosten für die Betriebskosten umgelegt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Die häufigsten Fälle, in denen die Kosten umgelegt werden können, sind: Wenn der Mieter schuldhaft handelt und dies zu einem Schaden für den Vermieter führt, können die Kosten umgelegt werden. Dies gilt jedoch nur in bestimmten Fällen. So können die Kosten beispielsweise umgelegt werden, wenn der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt hat oder wenn er die Mietsache vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt hat.
Auch bei einer ordnungswidrigem Gebrauch der Mietsache können die Kosten umgelegt werden. In diesem Fall muss jedoch beachtet werden, dass es sich um einen besonders gravierenden Vorfall handeln muss, damit die Kosten umgelegt werden könnend. Wenn der Mieter aufgrund von höherer Gewalt keine Nutzung der Mietsache haben kann, können die Kosten durch den Vermieter umgelegt werden. Hierbei handelt es sich um einen besonders gravierenden Fall. Eine höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unvorhersehbares Ereignis aufgetreten ist, sodass die Nutzung der Mietsache unmöglich ist durch den Mieter. Zudem müssen die Kosten vom Vermieter also unvorhersehbar sein und durch das Ereignis verursacht werden.
Diese Kostengruppen in der Nebenkostenabrechnung gibt es
Die Betriebskostenabrechnung besteht aus verschiedenen Kostengruppen. Da ist zum einen die Gruppe der Heizkostenvorauszahlungen, die der Vermieter aufgrund der vorangegangenen Energiepreise angesetzt hat. Bei den folgenden Jahren wird dann überprüft, ob der Vermieter die Vorauszahlung zu hoch oder zu niedrig geschätzt hat. Weiterhin gibt es noch die Gruppe der Kosten für Wasser und Abwasser sowie für den Winterdienst. Aber auch die Kosten für Müllabfuhr, Gartenpflege, Versicherung und Treppenhausreinigung können überprüft werden. Auch bei Betriebskostennachzahlungen ist Vorsicht geboten: Denn wenn ein Mieter mehr als 40 Prozent des Jahresbeitrags nachzahlen muss, kann er sich wehren und Nachlässe verlangen.
Wann muss der Vermieter die Abrechnung vornehmen und was passiert, wenn er das nicht tut?
Eine Betriebskostenabrechnung muss einmal pro Jahr erstellt werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der Vermieter die Abrechnung an die Mieter rausgeben. Er hat dazu drei Monate Zeit, danach können Mieter eine Zahlungsklage gegen den Vermieter einreichen. Wenn der Vermieter diese Frist jedoch nicht einhält, sind die Konsequenzen für den Mieter positiv: Der Mieter kann in diesem Fall nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Die Betriebskostenabrechnung ist dann nicht mehr gültig und alle Zahlungsansprüche des Vermieters verjähren ohne Einwendungen des Mieters.
Allerdings erhalten Mieter in diesem Fall keine Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen. Diese wurden ja bereits im Jahr der Fälligkeit vom Vermieter abgerechnet. Daher empfiehlt es sich, auch ohne Betriebskostenabrechnung den Vermieter darauf hinzuweisen, eventuell zuviel gezahlte Vorauszahlungen zurückzuerstatten. In jedem Fall sollten Mieter regelmäßig ihre Abrechnung prüfen und mit dem Vermieter sprechen, wenn etwas nicht stimmt oder sie Unklarheiten haben. So können vor allem hohe Nachzahlungen verhindert werden und Energiepreise können trotz Krieg in der Ukraine möglichst gering gehalten werden.
Wie sollte man gegen falsche Abrechnungsansprüche vorgehen?
Als Mieter hat man bei falscher Abrechnung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht einzuschreiten und gegen die Forderungen vorzugehen. Hierzu ist es wichtig, sich zunächst einen Überblick über die Abrechnung zu verschaffen und sich etwaige Fehler zu notieren. Ebenso sollten Sie prüfen, ob beim Vermieter alle Kosten korrekt abgerechnet wurden und welche Positionen in der Abrechnung enthalten sind. Grundsätzlich sollte der Vermieter dem Mieter mindestens einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung vorlegen, da er sonst seine Forderungen nur schwer durchsetzen kann. Sollte die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft sein, so ist es wichtig dem Vermieter diese Fehler möglichst detailliert und schriftlich mitzuteilen.
Dazu sollte man als Mieter den Nachweis erbringen können, dass man die angeführten Fehler und Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung geprüft hat und auch begründete Einwände gegen den Vermieter vortragen können. Zudem sollte man den Vermietern auch immer wieder unter die Nase reiben, dass für ihn eine falsche Abrechnung weitaus teurer ist als für den Mieter. Des Weiteren kann es sinnvoll sein, bei der Prüfung der Abrechnung auf Unterstützung von Fachexperten zurückzugreifen oder Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. So erhält man mehr Klarheit über die rechtliche Situation und kann besser gegen eventuelle Forderung des Vermieters vorgehen.
Darauf ist bei einer Nebenkostenermittlung zu achten
Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten, sollten Sie sie genau überprüfen. Denn häufig enthalten sie Fehler, die Ihnen hohe Nachzahlungen bescheren können. Achten Sie daher besonders auf folgende Punkte:
- Sind alle Kosten aufgeführt? Oft werden nicht alle Kosten in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für die Müllabfuhr fehlen. Achten Sie daher genau darauf, ob alle Kosten, die anfallen, auch tatsächlich aufgeführt sind.
- Wurden die richtigen Quadratmeterzahlen verwendet? Die Nebenkostenabrechnung basiert in der Regel auf der Wohnfläche Ihrer Wohnung. Wenn hier ein Fehler gemacht wurde, kann es sein, dass Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben. Achten Sie also darauf, dass die richtige Quadratmeterzahl angegeben ist.
- Sind die Verbrauchsdaten korrekt? Die Höhe der Nebenkosten hängt in der Regel von den Verbrauchsdaten ab, zum Beispiel dem Wasser- oder Stromverbrauch. Achten Sie daher genau darauf, ob diese Zahlen korrekt sind und vergleichen Sie sie mit Ihren eigenen Messungen. Sollten sie nicht übereinstimmen, sollten Sie den Fehler beanstanden.
- Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Der Abrechnungszeitraum sollte in der Regel ein Jahr betragen. Wenn die Nebenkostenabrechnung jedoch über einen längeren Zeitraum geht, kann es sein, dass Sie zu viel bezahlt haben. Beanstanden Sie in diesem Fall den Fehler und fordern Sie eine neue Abrechnung an.
Aktualisiert am 11. April 2024