Geldanlage

Girokonto 2024

Girokonto – Konditionen und Einlagensicherung beim Girokonto.

Girokonto

Ein Girokonto ist ein vielfältiges Konto für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, welches ein Bankkunde unter anderem für Geldeingänge, Zahlungen oder Umbuchungen nutzen kann.

Gehalt, Lohn, Rente oder Unterhalt sind nur einige Beispiele für mögliche Geldeingänge auf einem Girokonto. Der Kunde kann das Guthaben dann durch Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge zur Rechnungsbegleichung nutzen. Zusätzlich ist eine Übertragung von Geldbeträgen auf andere Konten möglich. Hat der Kunde ein Darlehen, Wertpapiere oder eine Kreditkarte, so kann das Girokonto ebenfalls als Korrespondenzkonto hierfür angegeben werden. Zuletzt erhält der Kunde zum Girokonto eine EC-Karte. Durch diese hat er unter anderem die Möglichkeit, sich Bargeld auszahlen zu lassen. Je nach Bank kann es zum Girokonto unterschiedliche Zusatzleistungen wie beispielsweise eine Kreditkarte geben.

Jeder Verbraucher und jede Verbraucherin, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben das Recht auf ein Basiskonto für grundlegende finanzielle Transaktionen. Dies gilt seitdem das Zahlungskontengesetz (ZKG) im Juni 2016 eingeführt wurde.

Konditionen von einem Girokonto

Es wird zwischen kostenlosen und entgeltpflichtigen Girokonten unterschieden. Abhängig ist dies vom jeweiligen Anbieter, der eine Direktbank oder aber eine Filialbank sein kann. Handelt es sich beim Anbieter um eine Direktbank, dann kann das Girokonto ausschließlich online genutzt werden. Auf das Guthaben des Girokontos gibt es meistens gar keine oder kaum Zinsen, daher eignet es sich kaum als Anlage- oder Sparkonto. Allerdings können die Guthabenzinsen variieren, ebenso wie die Überziehungszinsen, die bei der Überziehung des Girokontos im Rahmen eines Dispositionskredites anfallen.

Wichtig hierbei ist, dass für aufkommende Zinsen, die ein Kreditinstitut seinem Kunden für das eingelagerte Guthaben zahlt, Steuern gezahlt werden müssen. Zur Inanspruchnahme steuerlicher Freibeträge bedarf es eines Freistellungsauftrags.

Pro Quartal gibt es eine Abrechnung, die innerhalb einer bestimmten Widerspruchsfrist angefochten werden kann. Daher sollten jegliche Abrechnungen, Buchungen und Kontoauszüge regelmäßig überprüft werden.

Einlagensicherung und Verfügungsrahmen beim Girokonto

Im Gegensatz zu ausländischen Anbietern, ist das Guthaben auf Girokonten in Deutschland bis zu 100.000 Euro im Rahmen der Einlagensicherung geschützt. Ein Kreditrisiko kommt also erst bei einem Guthaben über 100.000 Euro zustande. Handelt es sich um ein Konto mit Euro als Währung entfällt das Fremdwährungsrisiko.

Bei einem Girokonto gibt es einen sogenannten Verfügungsrahmen, der die Verfügbarkeit des Geldes regelt. Er legt fest, welche Geldbeträge ein Kunde für finanzielle Transaktionen nutzen kann. So gibt es beispielsweise meistens eine Beschränkung auf 500 Euro täglich für Abhebungen. Minderjährige können grundsätzlich nur auf das vorhandene Guthaben zugreifen. Volljährige Personen können je nach Kreditwürdigkeit auch Geldbeträge über das Guthaben hinaus verwenden. Vorsicht ist besonders bei Direktbanken geboten, bei denen der Tageshöchstbetrag besonders eingeschränkt sein kann, vor allem, wenn keine Partnerfiliale verfügbar ist. Daher ist es ratsam, sich über derartige Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit im Voraus zu informieren.

Dispositionskredit

Wer einen Dispositionskredit zur Überziehung des Kontos nutzt, riskiert sich zu verschulden. Deshalb sollte die Überziehung immer gut im Auge behalten werden. Abgesehen davon, gibt es für finanzielle Engpässe sehr viele günstigere Finanzierungsmöglichkeiten, denn sogenannte Dispo- oder Überziehungszinsen können teuer sein. Daher sollte möglichst immer für die ausreichende Deckung aller ausgehenden Zahlungen im Voraus gesorgt sein. Guthabenkonten sind allgemein von diesem Risiko ausgeschlossen.

Bankenaufsicht

Kreditinstitute im Inland benötigen von der BaFin eine Erlaubnis, um Girokonten anzubieten. Für die Beaufsichtigung der Geldinstitute hinsichtlich der Solvenzaufsicht sind in Deutschland die BaFin, die Deutsche Bundesbank und im größeren Rahmen zusätzlich die Europäische Zentralbank zuständig.

Die Beaufsichtigung durch die BaFin umfasst nicht die Gebühren und Leistungen von Girokontos. Auch rechtsverbindliche Entscheide über individuelle Ansprüche aus einer Geschäftsverbindung und die Durchsetzung dieser für die betreffenden Kunden und Kundinnen liegt außerhalb der Aufgaben der BaFin.

Fallen Kreditinstitute nicht unter deutsche Aufsicht, so kann es einschränkende Auswirkungen auf den Kunden haben, da unter anderem verschiedene gesetzliche Grundlagen gelten können.

Aktualisiert am 30. Januar 2024