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Energieausweis 2024

Energieausweis – was steht in einem Energieausweis?

Energieausweis

Der Energieausweis, häufig auch heute noch Energiepass genannt, ist ein Dokument. Es enthält wichtige Daten, die den Energiebedarf und die Energieeffizienz eines Gebäudes betreffen. Die unterschiedlichen Bezeichnungen haben mit der Entwicklung des Dokumentes zu tun. Die von der Deutschen Energie-Agentur entwickelten und vergebenen Dokumente hießen seinerzeit Energiepass. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 wurde die Bezeichnung für die Dokumente in Energieausweis umbenannt. Im Sprachgebrauch sind heute beide Begriffe üblich.

Was einem Energieausweis zu entnehmen ist

Die inhaltlichen Informationen, die das Dokument enthalten muss, sind in der EnEV festgelegt. Das Dokument gilt prinzipiell für das Gebäude in seiner Gesamtheit. Die Daten beziehen sich auf die Heizungsanlage, die Warmwasseraufbereitung, die Dämmung des Gesamtgebäudes und die Art der Verglasung der Fenster (Einzel-, Doppel- oder Dreifachverglasung).

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zum Typ des Gebäudes, dem Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten. Ergänzend zu den Informationen gibt es ein Foto des Gebäudes und eine Beschreibung der Qualität. Dabei wird auf die Bereiche Fenster, Fassadendämmung, Rohrleitungen sowie vorhandene Anlagentechnik eingegangen.

Dokumentiert ist auch der Einsatz erneuerbarer Energien wie die Nutzung von Solartechnik oder der Einsatz von Erdwärmepumpen. Vor Ausstellung des ausführlichen Energieausweises hat die ausstellende Stelle auch die Emissionswerte des Gebäudes gemessen, die zusammen mit den Energiekosten zu erwarten sind. Wenn erforderlich unterbreitet der Aussteller Vorschläge zur Senkung des Energiebedarfs für das Gebäude, was im Endeffekt zu niedrigeren Betriebskosten führen könnte.

Entsprechend den dokumentierten Ergebnissen werden alle Gebäude mit einem Energieausweis in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Diese Einteilung ist ähnlich, wie Verbraucher sie bei Elektrogeräten kennen. Die Skala reicht von A bis I. Anhand der Daten lässt sich bereits vorab erkennen, wie hoch die Energiekosten des Hauses sind. Diese Informationen lassen sich in die Entscheidung, eine Wohnung zu mieten oder ein Haus zu kaufen, einbeziehen.

Formen des Energieausweis gemäß EnEV

Bei den Dokumenten ist zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis zu unterscheiden. Während die Ausstellung des Energiebedarfsausweises auf der Basis des Energiebedarfs eines Gebäudes erfolgt, wird der Energieverbrauchsausweis auf der Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt. Bei Neubauten findet der Energiebedarfsausweis Anwendung, weil hier in der Regel keine Modernisierungsmaßnahmen oder Ähnliches notwendig sein werden. Der Energiebedarfsausweis enthält Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes.

Entsprechend den Festlegungen in der EnEV werden im Energiebedarfsausweis der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf eingetragen. Beide Angaben machen einen Vergleich verschiedener Gebäude möglich. Die Informationen geben Auskunft zum Energiebedarf, ohne dass dabei die Verbrauchsgewohnheiten der Mieter eines Gebäudes berücksichtigt sind.

Anders verhält es sich beim Energieverbrauchsausweis. Hier wird der tatsächliche Energiebedarf für die Ermittlung der Daten herangezogen. Ein Energieverbrauchsausweis sagt kaum etwas über die Energieeffizienz aus, sondern enthält nur Informationen zum Energieverbrauch der Bewohner. Dieser Energieausweis laut EnEV  immer dann ausgestellt werden, wenn das Gebäude vor 1965 erbaut und nicht modernisiert wurde.

Wer profitiert vom Energieausweis

Obwohl die Erstellung der Dokumente, die laut EnEV  verpflichtend für die Eigentümer sind, mit etwas Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist, gibt es am Ende viele Profiteure. Mieter profitieren, weil sie sich vor unangenehmen Überraschungen bei der Betriebskostenabrechnung schützen können. Vermieter können das Dokument als Grundlage für Verkauf oder Vermietung nutzen. Eigentümer bekommen Informationen, wo die Schwachstellen liegen, und wie die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht werden kann.

Kosten für die Erstellung der Dokumente

Wie hoch die Kosten sein dürfen, ist in der EnEV nicht geregelt. Das gibt den Ausstellern der Dokumente relativ viel Spielraum. Für Eigentümer heißt das, sie sollten sich vorab informieren. Für den Energieverbrauchsausweis sind Preise zwischen 25 und 100 Euro üblich. Deutlich mehr kostet die Erstellung eines Energiebedarfsausweises. Hier müssen Eigentümer mit Kosten von ab 80 Euro im vereinfachten Verfahren bis hin zu 1.000 Euro bei notwendiger Begutachtung und Beratung rechnen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024