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Lebensversicherung kündigen

Lebensversicherung kündigen: Die besten Tipps und Alternativen für eine fundierte Entscheidung

Die Lebensversicherung ist eine wichtige finanzielle Absicherung, die vielen Menschen dabei hilft, im Rentenalter finanziell unabhängig zu sein und ihre Lieben im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Doch es gibt Situationen, in denen man seine Lebensversicherung kündigen möchte – sei es aufgrund von finanziellen Engpässen, veränderten Lebensumständen oder weil man die Vertragsbedingungen nicht mehr für angemessen hält.

In diesem Beitrag wollen wir uns näher damit befassen, unter welchen Umständen eine Kündigung der Lebensversicherung sinnvoll sein kann, welche Alternativen zur Verfügung stehen und wie man bei einer Kündigung am besten vorgeht, um möglichst wenig Verluste zu erleiden und die richtige Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.

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Was sind die wichtigsten Gründe?

Ein häufiger Grund eine Lebensversicherung zu kündigen, ist, dass die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers sich geändert hat und er die monatlichen Prämien nicht mehr aufbringen kann oder möchte.

Auch eine schlechte Rendite oder eine unzureichende Versicherungsleistung können Gründe für eine Kündigung sein. Zudem kann es vorkommen, dass der Versicherungsnehmer eine alternative Absicherungsmöglichkeit gefunden hat. Es ist jedoch wichtig, sich vor einer Kündigung über die Auswirkungen auf den Rückkaufswert und andere finanzielle Aspekte zu informieren.

Wie kann ich die Kündigung meiner Lebensversicherung vorbereiten und welche Fristen muss man dabei beachten?

Um eine Lebensversicherung zu kündigen, sollten folgende Schritte beachtet werden:

  • Vertragliche Bedingungen und Rückkaufswert prüfen: Bevor man die Kündigung einreicht, sollte man sich über die vertraglichen Bedingungen und den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung informieren.
  • Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Versicherungsunternehmen zugeschickt werden. Man sollte die Kündigung per Einschreiben verschicken, um den Eingang nachweisen zu können.
  • Kündigungsfrist beachten: Sie beträgt in der Regel drei Monate.
  • Bestätigung einholen: Man  sollte eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Kündigung vom Versicherungsunternehmen einholen.
  • Experten hinzuziehen: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Versicherungsberater oder Anwalt hinzuzuziehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung einer Lebensversicherung und unter welchen Umständen ist jede Art von Kündigung gerechtfertigt?

Die Unterscheidung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung einer Lebensversicherung hängt von den vertraglichen Bedingungen und den Umständen ab, die zur Kündigung führen.

Eine ordentliche Kündigung ist die Kündigung des Vertrags zum Ende der Vertragslaufzeit oder nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag also zum Beispiel nach Ablauf von zehn Jahren kündigen oder wenn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (in der Regel drei Monate) eingehalten wird. Sie ist gerechtfertigt, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherungsbedürfnisse nicht mehr erfüllt sieht oder die Versicherung aus anderen Gründen nicht mehr benötigt wird.

Eine außerordentliche Kündigung ist eine vorzeitige Kündigung des Vertrags, die nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Zum Beispiel kann sie gerechtfertigt sein, wenn der Versicherungsnehmer eine schwere Krankheit bekommt oder arbeitslos wird. Auch eine Beitragserhöhung oder eine Verschlechterung der Versicherungsbedingungen können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. In jedem Fall muss der Versicherungsnehmer die Gründe für die außerordentliche Kündigung nachweisen können.

Wie wirkt sich die vorzeitige Kündigung meiner Lebensversicherung auf meine Steuern aus?

Die vorzeitige Kündigung kann sich auf die Steuerpflicht und die Höhe der Steuern auswirken:

  • Steuerpflicht: Eine Lebensversicherung unterliegt der Besteuerung, wenn sie vorzeitig gekündigt wird. Der sogenannte Ertragsanteil wird dann als Einkommen versteuert.
  • Ertragsanteil: Der Ertragsanteil ist der Teil der Versicherungsleistung, der auf die angesammelten Erträge entfällt. Er wird nach einem festen Prozentsatz ermittelt, der sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Auszahlung richtet.
  • Höhe der Steuern: Die Höhe der Steuern hängt von der Steuerklasse des Versicherungsnehmers und dem Ertragsanteil ab. Je höher der Ertragsanteil, desto höher ist auch die Steuerbelastung.
  • Abgeltungssteuer: Wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde, fällt zusätzlich die Abgeltungssteuer an.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung der Lebensversicherung auf den Versicherungsschutz und die Altersvorsorge?

Die Kündigung einer Lebensversicherung hat Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Altersvorsorge. Hier sind die wichtigsten Punkte, beachten sollte:

  • Verlust des Versicherungsschutzes: Durch die Kündigung der Lebensversicherung verliert man den Versicherungsschutz. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers erhält man also keine Todesfallleistung mehr.
  • Verlust der Altersvorsorge: Eine Lebensversicherung dient oft auch der Altersvorsorge. Man verliert also auch die Chance auf die Auszahlung einer Altersrente oder einer Einmalzahlung im Rentenalter.
  • Rückkaufswert: Man erhält den Rückkaufswert der Lebensversicherung. Dieser kann je nach Vertragsbedingungen und Laufzeit der Versicherung niedriger ausfallen als die eingezahlten Beiträge.
  • Steuerliche Konsequenzen: Es kann auch zu steuerlichen Konsequenzen kommen, wie zum Beispiel der Besteuerung des Rückkaufswerts oder der Verlust von Steuervorteilen, die man durch die Einzahlungen in die Lebensversicherung erhalten hat.

Was ist die Beitragsfreistellung bei einer Lebensversicherung und wie unterscheidet sie sich von einer Kündigung?

Die Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen muss, die Versicherung jedoch weiterhin besteht. Im Gegensatz zur Kündigung behält man also den Versicherungsschutz und die Chance auf eine Auszahlung bei Ablauf der Versicherung. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

  • Fortbestehen der Versicherung: Bei einer Beitragsfreistellung bleibt die Versicherung weiterhin bestehen, während sie bei einer Kündigung beendet wird.
  • Verzicht auf Beitragszahlung: Bei einer Beitragsfreistellung wird vorübergehend auf die Beitragszahlung verzichtet, während bei einer Kündigung die Beitragszahlung endgültig beendet wird.
  • Versicherungsleistung: Durch die Beitragsfreistellung verringert sich in der Regel die Versicherungsleistung, während bei einer Kündigung der Versicherungsschutz vollständig entfällt.
  • Kosten: Bei einer Beitragsfreistellung können in der Regel keine Kosten anfallen, während bei einer Kündigung eventuell Kosten wie zum Beispiel Abschlusskosten anfallen können.
  • Bei einer Beitragsfreistellung kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein und sich auch die Höhe der Versicherungsleistung verringern. Zudem kann es bei einer späteren Fortsetzung der Beitragszahlung zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommen.

Was ist der Rückkaufswert und welche Auswirkungen hat er, wenn man die Versicherung kündigen möchte?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung oder Beitragsfreistellung von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt bekommt. Er setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich der Kosten und Abschreibungen sowie den Erträgen der Versicherung zusammen. Er wird zu Beginn des Vertrags vereinbart und erhöht sich im Laufe der Zeit durch die Anlage der Beiträge.

Je höher der Rückkaufswert, desto mehr Geld erhält man bei einer Kündigung. Allerdings kann der Rückkaufswert je nach Vertragsbedingungen und Laufzeit der Versicherung niedriger ausfallen als die eingezahlten Beiträge.

Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen und dabei einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommen, gilt dieser Betrag als steuerpflichtiges Einkommen. Dabei wird der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Auszahlung richtet und ein fester Prozentsatz ist. Der Ertragsanteil wird dann Ihrem übrigen Einkommen hinzugerechnet und nach Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Es kann jedoch auch Ausnahmen geben, bei denen der Rückkaufswert nicht steuerpflichtig ist, z.B. wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde oder wenn der Versicherungsvertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit aufweist.

Wie kann man die Kündigung  vermeiden und welche Alternativen gibt es dazu?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kündigung einer Lebensversicherung zu vermeiden oder zu umgehen.

  1. Beitragsfreistellung: Wenn Sie vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen können oder wollen, können Sie eine Beitragsfreistellung beantragen. Dabei bleibt die Versicherung bestehen, allerdings verringert sich die Versicherungsleistung und der Versicherungsschutz ist eingeschränkt.
  2. Beitragsreduzierung: Wenn Ihnen die Beiträge zu hoch sind, können Sie das Versicherungsunternehmen um eine Beitragsreduzierung bitten. Allerdings kann dies je nach Vertrag nur in begrenztem Maße möglich sein.
  3. Policendarlehen: Wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, können Sie ein Policendarlehen aufnehmen. Dabei nutzen Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung als Sicherheit.
  4. Verkauf: Eine weitere Möglichkeit ist, die Lebensversicherung an einen Dritten zu verkaufen. Dabei erhält man einen höheren Betrag als den Rückkaufswert. Allerdings sollte man sich vorab über die steuerlichen Konsequenzen informieren.
  5. Teilkündigung: Man reduziert den Versicherungsschutz, um die Beiträge zu senken. Allerdings verringert sich dadurch auch die Versicherungsleistung.
  6. Vertragsanpassung: Man kann auch mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren, den Vertrag anzupassen, um die Kosten zu reduzieren. Hierbei kann man beispielsweise die Vertragslaufzeit verkürzen oder die Versicherungssumme reduzieren.

Kann man die Lebensversicherung auch verkaufen oder beleihen, anstatt sie zu kündigen?

Ja, man kann sie auch verkaufen oder beleihen, anstatt sie zu kündigen.

  • Verkauf: Sie können Ihre Lebensversicherung an einen Dritten verkaufen. Dabei erhalten Sie einen höheren Betrag als den Rückkaufswert der Versicherung. Der Käufer wird dann zum neuen Versicherungsnehmer und erhält im Falle Ihres Todes die Todesfallleistung. Beim Verkauf sollten Sie jedoch beachten, dass Sie in der Regel den Versicherungsschutz und die Altersvorsorge verlieren und es zu steuerlichen Konsequenzen kommen kann.
  • Beleihung: Bei der Beleihung nutzen Sie den Rückkaufswert Ihrer Versicherung als Sicherheit für ein Darlehen. Sie erhalten also einen Kredit, ohne die Lebensversicherung kündigen zu müssen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie Zinsen und Gebühren für das Darlehen bezahlen müssen und dass sich der Rückkaufswert der Versicherung durch das Darlehen verringern kann.

Wie beeinflusst die Gesundheit die Kündigung einer Lebensversicherung und welche Auswirkungen hat sie auf die Auszahlung?

Die Gesundheit des Versicherungsnehmers kann bei einer Kündigung der Lebensversicherung eine Rolle spielen:

  • Gesundheitsprüfung: Wenn der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung abschließt, erfolgt eine Gesundheitsprüfung. Dabei werden Fragen zu bestehenden oder früheren Erkrankungen gestellt. Wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss gesund ist und später eine Erkrankung auftritt, hat dies in der Regel keine Auswirkungen auf die Kündigung oder den Rückkaufswert. Wenn jedoch bei Vertragsabschluss schon eine Erkrankung bestand, kann dies Auswirkungen auf die Kündigung oder den Rückkaufswert haben.
  • Ausschlussklauseln: In manchen Fällen kann es sein, dass bestimmte Erkrankungen oder Risiken im Vertrag ausgeschlossen sind. Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer solchen Erkrankung kündigt, kann es sein, dass er keinen Rückkaufswert erhält oder dieser niedriger ausfällt.
  • Berufsunfähigkeit: Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung berufsunfähig wird, kann dies Auswirkungen auf die Kündigung der Lebensversicherung haben. In diesem Fall kann es möglich sein, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen oder den Vertrag zu verkaufen.
  • Todesfall: Wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungsdauer verstirbt, erhält der Begünstigte die vereinbarte Todesfallsumme. Hierbei spielt die Gesundheit des Versicherungsnehmers keine Rolle mehr.

Wann ist ein Widerruf der Lebensversicherung möglich?

Ein Widerruf ist in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Versicherung möglich. Dies ergibt sich aus § 8 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Innerhalb dieser Frist kann der Versicherungsnehmer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrags im Fernabsatz, zum Beispiel über das Internet oder per Telefon, hat der Versicherungsnehmer sogar eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag zu widerrufen. Hierbei muss der Versicherer den Versicherungsnehmer allerdings auf sein Widerrufsrecht hinweisen.

In beiden Fällen muss der Widerruf schriftlich erfolgen und rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Der Widerruf sollte am besten per Einschreiben oder Fax erfolgen, um einen Nachweis über den rechtzeitigen Zugang zu haben.

Wann ist keine Kündigung möglich?

In bestimmten Fällen ist es nicht möglich, eine Lebensversicherung zu kündigen:

  • Vertragsbedingungen: In einigen Verträgen kann eine Kündigung nur zu bestimmten Zeitpunkten oder unter bestimmten Bedingungen möglich sein.
  • Beleihung: Wenn Sie Ihre Lebensversicherung bereits als Sicherheit für ein Darlehen beleihen lassen haben, können Sie diese nicht kündigen, solange das Darlehen nicht zurückgezahlt ist.
  • Tod des Versicherungsnehmers: Wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist, kann die Lebensversicherung nicht gekündigt werden. In diesem Fall erhält der Begünstigte die vereinbarte Todesfallleistung.
  • Pfändung: Wenn die Lebensversicherung gepfändet wurde, können Sie diese nicht kündigen, solange die Pfändung besteht.

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Aktualisiert am 11. April 2024