
von Nicole Hahn
Redakteurin bei Finanzleser.de
06. Juli 2026
Inhaltsverzeichnis
Bürgergeld 2026: Regelsätze, Anspruch und Reform zum Grundsicherungsgeld
Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Für Millionen Betroffene ändern sich damit nicht nur Namen, sondern auch Regeln für Vermögen, Miete und Pflichten. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 gilt und wie Sie richtig vorgehen.
Was ist Bürgergeld und was ändert sich 2026?
Seit Januar 2023 löst Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II ab. Die Leistung richtet sich an erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, deren Einkommen nicht reicht.
Das ändert sich nun grundlegend. Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Der Bundestag verabschiedete es am 5. März 2026, der Bundesrat am 27. März 2026.
Die Geldleistung heißt künftig Grundsicherungsgeld. Arbeitsuchende sollen schneller vermittelt werden, und wer nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Bestandskunden müssen keinen neuen Antrag stellen. Wichtig ist nur: Endet der Bewilligungszeitraum, muss ein Weiterbewilligungsantrag folgen.
Wie hoch sind die Regelsätze?
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert – es ist die zweite Nullrunde in Folge. Alleinstehende erhalten 563 Euro monatlich. Das gilt auch für das neue Grundsicherungsgeld ab Juli.
Der errechnete Betrag für Alleinstehende liegt 2026 mit 557 Euro unter dem geltenden Satz. Eine Absenkung ist aber gesetzlich ausgeschlossen (Besitzschutzregelung).
| Personengruppe | Monatlich |
|---|---|
| Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Volljährige 18–24 Jahre im Elternhaus | 451 € |
| Kinder 14–17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Zusätzlich gibt es Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen: Schwangere, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung erhalten Zuschläge (höchstens 100 % des Regelsatzes).
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Mehrere Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Alter: mindestens 15 Jahre, aber noch keine Regelaltersgrenze erreicht
- Erwerbsfähigkeit: mindestens drei Stunden täglich arbeiten können
- Hilfebedürftigkeit: Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
- Wohnsitz: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
Arbeitslosigkeit ist nicht zwingend erforderlich. Viele Bezieher arbeiten, verdienen aber zu wenig (Aufstocker). Im Bürgergeldbezug gibt es rund 1,8 Millionen Kinder und etwa 800.000 Aufstocker.
Einkommen und Vermögen bis 30. Juni 2026
Noch bis Ende Juni 2026 gelten die bekannten Regeln: Im ersten Jahr nach Erstantrag bleibt Vermögen bis 40.000 Euro pro Person geschützt (15.000 Euro je weitere Person).
Bei Erwerbseinkommen bleiben die ersten 100 Euro netto frei. Darüber gelten Freibeträge von 20–30 Prozent bis zur Obergrenze (1.200 Euro, mit Kindern bis 1.500 Euro).
Geschütztes Vermögen umfasst:
- angemessener Hausrat und Kraftfahrzeug
- selbst genutztes Wohneigentum
- staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester)
- Altersvorsorgevermögen nach Lebensjahren gestaffelt
Die große Reform ab 1. Juli 2026
Vermögen: Die Vermögenskarenz entfällt komplett. Ab Juli 2026 gelten altersabhängige Freibeträge vom ersten Tag an:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- über 50 Jahre: 20.000 Euro
Darüber hinaus muss Vermögen zunächst aufgebraucht werden, bevor Ansprüche entstehen.
Wohnkosten: Die Karenzzeit für Mieten entfällt. Ein Deckel in Höhe der anderthalbfachen Angemessenheitsgrenze gilt bereits ab Monat eins.
Sanktionen: Statt Stufenmodell gibt es eine einheitliche Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate. Wiederholte Verweigerung führt zum Regelbedarksentzug. Seit 23. April 2026 kann der gesamte Regelbedarf entfallen, wenn zumutbare Arbeit willentlich nicht angenommen wird.
Meldeversäumnisse: Drei versäumte Meldetermine ohne wichtigen Grund führen zum Leistungsentzug ab dem Folge-Kalendermonat.
Vermittlungsvorrang: Vermittlung in Arbeit hat Vorrang vor Qualifizierung – besonders für unter 30-Jährige.
Junge Eltern: Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes können betreuende Elternteile zur Erwerbsarbeit verpflichtet werden.
Antrag stellen: So funktioniert es
Den Antrag stellen Sie online über das Jobcenter-Portal oder persönlich vor Ort. Der Online-Antrag führt durch das Verfahren und ermöglicht direktes Hochladen von Dokumenten.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Einkommensnachweise und Arbeitsvertrag
- Unterlagen zu weiteren Einkünften (Kindergeld, Rente, Unterhalt)
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen
- Krankenversicherungsnachweis
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Reichen Sie nur Kopien ein – niemals Originale. Bei vollständigen Unterlagen wird eine Bearbeitung in maximal 14 Arbeitstagen angestrebt.
Bestandskunden: Alte Bescheide bleiben gültig und werden inhaltlich weiter anerkannt.
Bürgergeld oder Wohngeld mit Kinderzuschlag?
Vor einem Antrag lohnt sich der Vergleich mit Wohngeld und Kinderzuschlag:
Vorteile dieser Kombination:
- keine Mitwirkungspflichten
- Vermögen wird nicht geprüft
- keine Sanktionen möglich
- oft höhere Gesamtleistung
- Erwerbseinkommen günstiger angerechnet
Nachteile:
- zwei unterschiedliche Behörden zuständig
- Krankenversicherung muss selbst organisiert werden
- nicht alle Mehrbedarfe abgedeckt
Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 1.500 Euro Bruttoeinkommen erhält oft 200–300 Euro mehr mit Wohngeld und Kinderzuschlag als aufstockendem Bürgergeld. Lassen Sie sich bei der örtlichen Beratungsstelle beraten.
Fazit
Das Bürgergeld sichert 2026 für über 5 Millionen Menschen das Existenzminimum. Der Regelsatz bleibt 563 Euro für Alleinstehende. Die Reform zum Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026 verschärft jedoch die Bedingungen erheblich: Die Vermögenskarenz entfällt, Mieten werden strenger kontrolliert, Sanktionen greifen schneller, und der Vermittlungsvorrang kehrt zurück. Wer aktuell Leistungen bezieht oder einen Antrag plant, sollte sich frühzeitig informieren. Prüfen Sie auch, ob Wohngeld mit Kinderzuschlag günstiger ist. Die Grundsicherung bedeutet in ihrer reformierten Form ein klares Umdenken hin zu mehr Pflichten bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung.

