Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Pensionszusage 2024

Pensionszusage als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Pensionszusage

Eine Pensionszusage oder auch Direktzusage genannt, bedeutet, dass ein festgelegter Betrag, bei dem es sich beispielsweise um eine monatliche Betriebsrente handelt, vom Arbeitgeber im Rentenalter an seinen Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Leistung erbringt der Arbeitgeber auch dann, wenn der Arbeitnehmer vor Rentenantritt invalide wird oder verstirbt. In dem Fall erhalten die Hinterbliebenen die Leistung.

Wie hoch die Pensionszusage ausfällt, steht jeweils in Zusammenhang mit dem Einkommen, welches der Arbeitnehmer erhalten hat, und mit der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Sollte der Arbeitgeber insolvent gehen und die Pensionszusage nicht wahr mache können, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ein. Grundsätzlich wird die Bildung der Pensionszusage vom Arbeitgeber vorgenommen und verantwortet. Es gibt trotzdem die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen, dass auch der Arbeitnehmer sich mit Teilen seines Lohns an der Bildung der Pensionszusage beteiligt. Gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern Pensionszusagen, kann sie dies unter Umständen in eine finanzielle Notlage bringen, wenn der Fall eintritt, dass viele Mitarbeiter zur gleichen Zeit ins Rentenalter eintreten.

Dies ist gerade bei kleineren Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Mitarbeitern ein Risiko. Um diesem Risiko entgegen zu wirken und sicher für die Leistungen durch die Pensionszusage sorgen zu können, wenn der Versorgungsfall eintritt, bieten viele Versicherungsunternehmen eine sogenannte Rückdeckungsversicherung an. Die Bezüge aus dieser Versicherung gehen dann an den Arbeitgeber. Welche Summen an Beiträgen in die Versicherung eingezahlt werden, ist frei wählbar und unterliegt keiner Einschränkung.

Vor- und Nachteile der Pensionszusage

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile und Nachteile durch eine Pensionszusage. Die Vorteile beinhalten auf der Seite des Arbeitgebers die folgenden:

  • Pensionsrückstellungen mindern die Steuerschuld;
  • Pensionszusagen führen zu einem Liquiditätsvorteil, da die finanziellen Mittel des Unternehmens auch in diesem verbleiben;
  • das Unternehmen bindet Fachkräfte an sich;
  • die Pensionszahlungen fallen unter die Betriebsausgaben;
  • im Fall der Arbeitgeberfinanzierung müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden;
  • im Fall einer Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze müssen ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Auf der Seite der Arbeitnehmer sehen die Vorteile wie folgt aus:

  • gerade Arbeitnehmer mit höherem Einkommen profitieren von der unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge;
  • da keine Einschränkung der Zuwendungen vorliegt, ist auch die Leistungshöhe unbeschränkt;
  • bleibt die Entgeltumwandlung unterhalb von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden;
  • Absicherung auch im Fall von Invalidität und für Hinterbliebene;
  • Schutz vor Insolvenz des Arbeitgebers.

Vergleicht man die Vorteile mit den Nachteilen einer Pensionszusage, so sind deutlich weniger Nachteile sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Arbeitnehmern zu finden. Nachteile für die Arbeitgeber sind:

  • Verlängerung der Bilanz;
  • ein hoher Verwaltungsaufwand;
  • Beitragszusagen können nicht mit Mindestleistungen getätigt werden;
  • zur Absicherung bei Insolvenz müssen Beiträge an den Pensinons-Sicherungs-Verein (PSVaG) geleistet werden.

Demgegenüber stehen lediglich zwei Nachteile für die Arbeitnehmer:

  • sind sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, können sie die Altersvorsorge nicht durch eigene Beiträge weiterführen;
  • wird der Arbeitgeber gewechselt, können die angesparten Leistungen nicht übertragen werden.

Wie bereits in den Nachteilen deutlich wird, gilt die Pensionszusage nur für den aktuellen Arbeitgeber, sodass bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Rückstellungen nicht einfach übertragen und weitergeführt werden können. Die bis zum Zeitpunkt des Wechsels gebildeten Rückstellungen bleiben jedoch auch nach einem Wechsel dem jeweiligen Arbeitnehmer zugesprochen. Eine Pensionszusage kann nicht mit der Riester-Förderung kombiniert werden, da diese nur bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds zum Tragen kommt.

Aktualisiert am 30. Januar 2024