Haushalt

Rundfunkbeitrag

So hoch ist der Rundfunkbeitrag. Und das ist der Unterschied zwischen Rundfunkbeitrag und GEZ-Gebühren.

Der Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat sich zum 1. Januar 2013 geändert. Der Rundfunkbeitrag ist eine jährliche Abgabe, die von allen Haushalten in Deutschland erhoben wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen der Haushaltsmitglieder und beträgt momentan 18,36 EUR pro Monat.  Der bis dahin gültige Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde aufgehoben und durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt. Seither wird pro Haushalt ein einheitlicher Rundfunkbeitrag fällig, anstelle der früheren gerätebezogenen Gebühren. Um dieses Modell umzusetzen, wurde die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio umgewandelt.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Jeder Haushalt in Deutschland, in dem mindestens ein Gerät zur Empfangsmöglichkeit von Radio oder Fernsehen vorhanden ist, muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Dies gilt auch für Haushalte, die kein Fernsehen oder Radio nutzen, aber dennoch in der Lage sind, Programme zu empfangen. Dies gilt auch für Handys, Tablets und andere Geräte mit Internetzugang. Für behinderte Menschen oder Personen unter 18 Jahren ist die Zahlung freiwillig.

Der Rundfunkbeitrag wird jährlich im Voraus fällig und muss daher jeweils im Januar für das laufende Jahr gezahlt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Betrag in zwei Teilbeträgen zu je 9,18 Euro pro Halbjahr im Januar und Juli zu entrichten. Für Haushalte mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen ermäßigten Betrag von 5,76 Euro monatlich (68,32 Euro jährlich) zu zahlen.

So können die Gebühren reduziert oder erlassen werden

Der Rundfunkbeitrag und die GEZ-Gebühren sind nicht reduzierbar oder erlassbar. Diese Gebühren müssen jeden Monat von jedem Haushalt in Deutschland gezahlt werden. Die einzige Möglichkeit, diese Gebühren zu vermeiden, ist, kein Fernsehen und kein Radio zu nutzen.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, sich von der monatlichen Rundfunkbeitragspflicht in Höhe von 18,36 € ganz oder teilweise zu befreien. Dies ist unter anderem für Personen möglich, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter erhalten. Weitere Kategorien von Befreiungsberechtigten sind Auszubildende und Studenten, die BAföG erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen sowie taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Eine Beitragsermäßigung ist für Menschen mit Behinderungen möglich, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde. Diese zahlen auf Antrag nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags in Höhe von 6,12 € pro Monat.

Eine Befreiung bzw. Ermäßigung muss mit einem entsprechenden Nachweis beantragt werden.

Diese Sender werden durch den Rundfunkbeitrag finanziert

Die Rundfunkbeitrag finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio.

1. ARD Radio- und Fernsehsendeanstalten

  • Bayrische Rundfunk (BR)
  • Hessische Rundfunk (HR)
  • Mitteldeutsche Rundfunk (MDR)
  • Norddeutsche Rundfunk (NDR)
  • Radio Bremen (radiobremen)
  • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
  • Saarländische Rundfunk (SR)
  • Südwestrundfunk (SWR)
  • Westdeutsche Rundfunk (WDR)
  • Bildungskanal ARD alpha

2. Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)

3. Deutschlandradio

4. Gemeinschaftsproduktionen von ARD und ZDF

  • ARTE
  • KI.KA
  • PHOENIX
  • 3Sat

Rundfunkbeitrag anmelden und abmelden

Der neue Rundfunkbeitrag erfordert keine Anmeldung der Geräte mehr. Stattdessen wird pro Haushalt bezahlt. Im Internetportal des Rundfunkbeitrages können Nutzer ihre Wohnung oder ihre Betriebsstätte für die GEZ anmelden und u. a. eine Zahlungsvereinbarung treffen. Meist findet eine Direktanmeldung statt, nachdem der Beitragsservice durch die Meldeämter in Kenntnis über Wohnungsanmeldungen gesetzt wurde. Dies verstößt allerdings in keinem Bundesland gegen den Datenschutz.

Falls Sie den Rundfunkbeitrag nicht mehr zahlen möchten oder können, können Sie ihn abmelden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Ihr letztes empfangsbereites Gerät verkaufen oder verschenken oder ausziehen und damit keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. In diesem Fall müssen Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden und Ihre Kündigung schriftlich einreichen.

Es ist aber nicht möglich, den Rundfunkbeitrag einfach zu kündigen.

Wer entscheidet über die Höhe des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag wird nicht von den einzelnen Rundfunkanstalten, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder aufgrund einer Empfehlung des unabhängigen Sachverständigengremiums festgelegt. Dieses Gremium – die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) – ermittelt anhand des angemeldeten Finanzbedarfs der Anstalten, ob dieser gerechtfertigt ist und ob eine Anpassung der Beitragshöhe notwendig ist. Auf Basis dieses Berichts entscheiden die Ministerpräsidenten über die Höhe des Beitrags, wobei das letzte Wort hierbei den jeweiligen Landesparlamenten vorbehalten ist. Dadurch wird sichergestellt, dass die Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags unabhängig und demokratisch erfolgt.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Finanzbedarf und die Höhe des Rundfunkbeitrags sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) festgehalten. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) regelt, dass die neun Landesrundfunkanstalten der ARD zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio den Beitrag erheben dürfen. Der Beitragseinzug erfolgt für alle durch den Beitragsservice. Der Medienstaatsvertrag (MStV) enthält bundeseinheitliche Regelungen für das Medienrecht in Deutschland. Somit regelt er u.a. den gesetzlichen Auftrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllen muss, sowie das duale Rundfunksystem, bestehend aus privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern.

Aktualisiert am 11. April 2024