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Elternzeit Rechner 2024

Elternzeit in Deutschland: Was Eltern wissen sollten über Anspruch, Dauer und Elterngeld

Elternzeit Rechner

Mit dem Ratgeber Elternzeit Rechner können Sie schnell und einfach erkennen, wie lange Sie Elternzeit nehmen können, wer Anspruch auf Elternzeit hat und welche Unterstützung vom Staat geleistet wird.

Die Elternzeit ist eine in Deutschland gesetzlich geregelte Zeit, die Eltern nach der Geburt oder Adoption ihres Kindes zur Verfügung steht, um sich um ihr Kind zu kümmern. Diese Zeit kann bis zu drei Jahren pro Kind dauern und kann von jedem Elternteil genommen werden oder zwischen den Eltern geteilt werden.

Während der Elternzeit haben die Eltern Anspruch auf Elterngeld, das finanzielle Leistungen sind, die von der Regierung bereitgestellt werden, um die Familie während dieser Zeit zu unterstützen. Die Höhe dieser Leistungen hängt vom Einkommen der Eltern vor Beginn der Elternzeit ab. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die Eltern sind, Elternzeit zu gewähren. Der Arbeitnehmer muss jedoch mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit seinen Arbeitgeber schriftlich informieren.

Die Elternzeit ist eine wertvolle Gelegenheit für Eltern, Zeit mit ihrem Kind in den ersten Jahren zu verbringen, und wird als wichtiger Bestandteil familienfreundlicher Maßnahmen in Deutschland angesehen.

Wie lang ist die Elternzeit in Deutschland?

In Deutschland können Eltern bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden und kann entweder nacheinander oder gleichzeitig genommen werden, solange sie sich auf insgesamt drei Jahre beschränkt.

Eltern können die Elternzeit flexibel gestalten, indem sie beispielsweise die Arbeitszeit reduzieren oder die Elternzeit in mehrere kürzere Abschnitte aufteilen. Wenn beide Eltern Elternzeit nehmen, können sie sie auch untereinander aufteilen oder gleichzeitig nehmen.

Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden muss. Eltern können jedoch bis zu zwei Monate ihrer Elternzeit auf den anderen Elternteil übertragen, um eine noch flexiblere Gestaltung der Betreuung.

Wer hat keinen Anspruch auf Elternzeit in Deutschland?

In Deutschland haben in der Regel alle Eltern einen Anspruch auf Elternzeit. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Einschränkungen:

  • Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten arbeiten, haben keinen Anspruch auf Elternzeit.
  • Arbeitnehmer, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind, können Elternzeit nur bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen.
  • Arbeitnehmer, die während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, die mehr als 30 Stunden pro Woche beträgt, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
  • Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Elternzeit oder Elterngeld. Sie können jedoch einen Anspruch auf das Elterngeld-Plus haben, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit während der Elternzeit reduzieren.
  • Es gibt auch einige Besonderheiten für bestimmte Personengruppen, wie z.B. adoptierende Eltern oder Eltern von Mehrlingen. Im Allgemeinen haben jedoch fast alle Eltern in Deutschland einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld.

Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es während der Elternzeit?

in Deutschland gibt es verschiedene zusätzliche Unterstützungen, die Eltern während der Elternzeit in Anspruch nehmen können:

  • Kindergeld: Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, das als finanzielle Unterstützung für die Betreuung und Erziehung von Kindern gezahlt wird. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und beträgt derzeit:

Kindergeld und Kinderzuschlag

ab 01.01.2024

ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Kinderzuschlag (KiZ) für Eltern mit knappem oder unzureichendem Einkommen auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat, im Vergleich zu bisher 250 Euro.


Der KiZ, bereitgestellt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), unterstützt Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Lebensumständen ab.

Bereits gestellte KiZ-Anträge müssen nicht erneut bearbeitet werden – die Anpassung erfolgt automatisch ab Januar 2024.

Familien, die KiZ beziehen, haben auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wie etwa die Befreiung von KiTa-Gebühren und weitere finanzielle Unterstützung.

250 Euro ab dem 1. Kind

 

  • Betreuungsgeld: Das Betreuungsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten und während dieser Zeit nicht erwerbstätig sind. Das Betreuungsgeld beträgt derzeit:

Betreuungsgeld

Regelung

Höhe

150 EUR pro Monat

Anspruchsdauer

max. 22 Monate

Anspruchsvoraussetzungen

Kind im Alter zwischen 15 und 36 Monaten

  • Eltern-Kind-Kuren: Eltern haben Anspruch auf eine Eltern-Kind-Kur, um sich gemeinsam mit ihrem Kind zu erholen und gesundheitliche Probleme zu behandeln. Die Kosten für eine solche Kur werden von den Krankenkassen übernommen.
  • Kinderbetreuung: Eltern können in Anspruch nehmen, dass ihre Kinder während der Elternzeit in Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern betreut werden. Hierfür gibt es verschiedene Betreuungsangebote, für die Eltern je nach Einkommen unterschiedliche Kostenbeiträge leisten müssen.
  • Beratungsangebote: Es gibt zahlreiche Beratungsangebote für Eltern, die während der Elternzeit Unterstützung benötigen, beispielsweise bei Fragen zur Kindererziehung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur finanziellen Absicherung.

Diese zusätzlichen Unterstützungsleistungen sollen dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder in den ersten Lebensjahren bestmöglich betreuen und erziehen können und dass die Familien insgesamt gestärkt werden.

Kann die Elternzeit vom Arbeitgeber abgelehnt werden?

In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber kann die Elternzeit daher nicht ablehnen oder verweigern. Es ist jedoch erforderlich, dass die Eltern dem Arbeitgeber ihre Absicht mitteilen und die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beantragen. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb von vier Wochen schriftlich antworten und bestätigen, dass die Elternzeit genehmigt wurde.

Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber die Elternzeit ablehnt oder verschiebt, wenn dies aus betrieblichen Gründen notwendig ist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch triftige Gründe vorweisen können, die eine Ablehnung der Elternzeit rechtfertigen. Wenn der Arbeitgeber die Elternzeit verschieben möchte, muss er dies den Eltern mindestens sieben Wochen vor dem ursprünglich geplanten Beginn der Elternzeit mitteilen und triftige Gründe für die Verschiebung angeben.

Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber die Elternzeit von Vätern ablehnt, wenn der Arbeitgeber weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt und der Vater das Kind alleine betreuen möchte. In diesem Fall hat der Vater jedoch die Möglichkeit, die Elternzeit gerichtlich einzufordern. In der Regel gibt es jedoch keine Probleme bei der Genehmigung der Elternzeit, da dies gesetzlich geregelt ist und als wichtiges Instrument zur Unterstützung von Familien angesehen wird.

Kann Elternzeit verschoben oder vorzeitig beendet werden?

Ja, in Deutschland ist es möglich, die Elternzeit zu verschieben oder vorzeitig zu beenden. Allerdings gelten dafür bestimmte Voraussetzungen und es müssen auch bestimmte Fristen eingehalten werden. Wenn Eltern ihre Elternzeit verschieben möchten, müssen sie dies ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der ursprünglich geplanten Elternzeit schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber kann die Verschiebung aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss dies aber schriftlich begründen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann die Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt begonnen werden.

Wenn Eltern ihre Elternzeit vorzeitig beenden möchten, müssen sie dies ebenfalls dem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Ende der Elternzeit schriftlich mitteilen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können die Eltern früher wieder in den Beruf zurückkehren. Es ist jedoch auch möglich, die Elternzeit aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden, ohne die Frist von sieben Wochen einhalten zu müssen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise das Kind stirbt oder schwer erkrankt, oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Elternzeit unmöglich macht. In diesem Fall sollten die Eltern den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Änderungen bei der Elternzeit auch Auswirkungen auf das Elterngeld haben können. Wenn die Elternzeit vorzeitig beendet wird, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld entsprechend gekürzt wird.

Was passiert wenn man während der Elternzeit schwanger wird?

Wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird, hat man grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für das neue Kind. Es ist jedoch zu beachten, dass sich die Elternzeit und das Elterngeld für das neue Kind aufgrund der noch laufenden Elternzeit und des noch laufenden Elterngeldbezugs für das erste Kind ändern können.

Während der Elternzeit können Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren oder sogar vollständig aussetzen. Wenn die Mutter erneut schwanger wird, kann dies Auswirkungen auf die geplante Rückkehr in den Beruf haben. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und zu klären, welche Möglichkeiten es gibt, um die Rückkehr in den Beruf zu gestalten.

Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld für das erste Kind gekürzt wird, um das Elterngeld für das zweite Kind zu finanzieren. In diesem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Auswirkungen der erneuten Schwangerschaft auf das Elterngeld zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit der zuständigen Elterngeldstelle zu halten.

Es ist auch zu beachten, dass die Elternzeit für das erste Kind unterbrochen werden kann, um das zweite Kind zu betreuen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird und zustimmt. Es kann daher sinnvoll sein, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und die Möglichkeiten zu klären, um die Elternzeit und die Betreuung des zweiten Kindes zu gestalten.

Haben Selbstständige oder Studierende auch Anspruch auf Elternzeit?

Ja, in Deutschland haben auch Selbstständige und Studierende Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld, wenn sie ein Kind bekommen oder adoptieren. Allerdings gibt es hierbei einige Unterschiede zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Selbstständige haben in der Regel keinen Arbeitgeber, bei dem sie Elternzeit beantragen können. Stattdessen müssen sie die Elternzeit bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Die Elternzeit kann hierbei flexibel gestaltet werden und muss nicht am Stück genommen werden.

Selbstständige haben während der Elternzeit in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern können Elterngeld beantragen, um Einkommensausfälle auszugleichen.

Studierende können Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn sie ein Kind bekommen oder adoptieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Bezug von BAföG während der Elternzeit unterbrochen wird und dass die Krankenversicherung während der Elternzeit gegebenenfalls angepasst werden muss. Studierende haben während der Elternzeit in der Regel ebenfalls keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern können Elterngeld beantragen, um Einkommensausfälle auszugleichen.

Wann muss man spätestens eine Elternzeit anmelden?

In Deutschland muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Diese Frist dient dazu, dem Arbeitgeber ausreichend Zeit zu geben, um die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen zu treffen.

Es ist jedoch empfehlenswert, die Elternzeit möglichst frühzeitig beim Arbeitgeber anzumelden, um eventuelle Konflikte oder Abstimmungsprobleme zu vermeiden. Insbesondere wenn die Elternzeit in Zusammenhang mit einem geplanten Mutterschutz oder einer geplanten Elternzeit des Partners steht, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig erfolgen, um eine optimale Planung zu ermöglichen.

Kann man während der Elternzeit weiterhin Teilzeitarbeit machen?

Ja, in Deutschland haben Eltern während der Elternzeit die Möglichkeit, Teilzeitarbeit zu leisten, sofern der Arbeitgeber zustimmt. In diesem Fall reduziert sich die Arbeitszeit entsprechend und die Eltern können ihre Zeit zwischen der Arbeit und der Betreuung des Kindes aufteilen.

Wichtig ist jedoch, dass die Teilzeitarbeit während der Elternzeit vertraglich vereinbart werden muss. Das bedeutet, dass Eltern und Arbeitgeber sich über die Arbeitszeit, den Arbeitsumfang und die Vergütung einigen müssen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Teilzeitarbeit während der Elternzeit Auswirkungen auf das Elterngeld haben kann. Das Elterngeld wird in der Regel gekürzt, wenn die Eltern während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Es ist jedoch zu beachten, dass es bei einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit Einschränkungen geben kann, insbesondere wenn es um den Schutz vor Kündigung geht. Arbeitgeber können beispielsweise kündigen, wenn die Eltern eine Teilzeitarbeit in der Elternzeit ablehnen oder wenn sich betriebliche Gründe ergeben.

Wie lang ist der Mutterschutz in Deutschland?

In Deutschland beträgt der Mutterschutz in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten kann der Mutterschutz verlängert werden.

Insgesamt beträgt der Mutterschutz also 14 Wochen. Während dieser Zeit dürfen Mütter nicht arbeiten und erhalten in der Regel Mutterschaftsgeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung oder dem Arbeitgeber gezahlt wird.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Nein, der Mutterschutz wird nicht auf die Elternzeit angerechnet. Der Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und gilt als eigener Zeitraum, der unabhängig von der Elternzeit betrachtet wird.

Das bedeutet, dass der Mutterschutz in der Regel vor Beginn der Elternzeit stattfindet und nicht auf die Dauer der Elternzeit angerechnet wird. Die Elternzeit beginnt erst nach Ablauf des Mutterschutzes. Wenn die Mutter nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch nimmt, beginnt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz und läuft unabhängig davon weiter.
Es ist jedoch zu beachten, dass sich der Mutterschutz und die Elternzeit in der Regel zeitlich überschneiden können. Das bedeutet, dass die Mutter während des Mutterschutzes bereits Elternzeit anmelden und planen kann. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden muss.

Kann man während der Elternzeit kündigen oder sich selbstständig machen?

Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Eltern. Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht kündigen, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine Kündigung rechtfertigen.

Allerdings haben Eltern auch während der Elternzeit das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn sie beispielsweise eine neue berufliche Herausforderung suchen oder sich selbstständig machen möchten. In diesem Fall müssen sie jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und den Arbeitgeber rechtzeitig über die Kündigung informieren. Auch während der Elternzeit können Eltern eine Selbstständigkeit gründen oder bereits bestehende selbstständige Tätigkeiten weiterführen. Allerdings sollten sie dabei beachten, dass die Elternzeit in erster Linie der Betreuung des Kindes dient und dass eine Selbstständigkeit den Betreuungsaufwand erhöhen kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Elternzeit Auswirkungen auf die Selbstständigkeit und die damit verbundenen Einkünfte haben kann. Beispielsweise kann das Elterngeld bei einer selbstständigen Tätigkeit anders berechnet werden als bei einem Arbeitsverhältnis.

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Aktualisiert am 30. Januar 2024