Kommt es auf Ihrem Grund und Boden zu einem Schaden an Dritten oder Gegenständen, die Dritten gehören, sind Sie als Eigentümer in der Position des Zahlenden. Sollte also beispielsweise der Postbote auf Ihrem Grundstück fallen oder ein Baum aus Ihrem Garten umfallen und dadurch etwas im Nachbarsgarten beschädigen, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Kosten für Sie.
Aktualisiert am 26. September 2023