Die deutsche Sozialversicherung ist ein Beitragssystem, so dass die Beitragssätze auf ein Arbeits- oder Kapitaleinkommen festgelegt werden, um den zahlreichen Leistungen des Sozialstaats nachzukommen. Als Sozialversicherung wird die umfassende finanzielle sowie wirtschaftliche Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Angehörigen bezeichnet.
In Deutschland besteht für Arbeiter und Angestellte als unselbstständige Mitarbeiter eine gesetzliche Sozialversicherungspflicht. Sie sind dazu verpflichtet, sich gegen Krankheit, gegen Pflegebedürftigkeit, gegen Arbeitslosigkeit sowie für einen späteren Rentenbezug zu versichern.
Besteht bei Arbeitnehmern eine Rentenversicherungspflicht, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Diese ist Teil der Sozialversicherung. Diese Absicherung dient den Versicherten im Alter, wenn sie bereits aus dem Berufsleben ausgestiegen sind. Seit dem Jahr 2012 verändert sich die Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente stufenweise, sodass das Alter bis zum Jahr 2029 von 65 Jahre auf 67 Jahre gestiegen sein wird. Alle Menschen ab dem Jahrgang 1964 werden zu dem Zeitpunkt erst mit 67 Jahren ihre Rente beziehen. Grundsätzlich gilt diese Altersgrenze, doch bestimmte Aspekte erlauben Ausnahmen und ermöglichen so eine vorzeitige Rente.
Dies können Versicherte beispielsweise dadurch erreichen, dass sie über einen besonders langen Zeitraum Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Die Rentenversicherung ist jedoch nicht nur für die finanzielle Absicherung im Alter gedacht, sondern ebenfalls zur Unterstützung im Fall von Erwerbsminderung, wenn Arbeitnehmer nicht mehr in vollem Ausmaß ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die Gründe dafür können Krankheit oder eine Behinderung sein. Auch eine Verwitwung oder Verwaisung führt zu verfrühten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beitragssätze in der Krankenversicherung
Grundsätzlich liegt für Arbeitnehmer auch eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung vor, die ebenfalls zu der Sozialversicherung in Deutschland dazu gezählt wird. Erreichen Arbeitnehmer jedoch ein monatliches Einkommen eines gewissen Ausmaßes, entfällt diese Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Man spricht von der allgemeinen bzw. besonderen Jahresarbeitentgeltgrenze. Da eine Krankenversicherung jedoch in Deutschland vorhanden sein muss, können auch Arbeitnehmer mit besonders hohem Einkommen diese nicht vermeiden. Sie haben allerdings die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Personen mit selbstständiger Tätigkeit haben ebenfalls die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, sollten Sie die verschiedenen Tarife, Preise und Leistungen genau vergleichen, da große Unterschiede vorkommen können. Die Beitragssätze in der Sozialversicherung variieren je nach Krankenkasse, wobei bekannte Kassen wie beispielsweise AOK, Barmer, BKK und Techniker (TK) unterschiedliche Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung erheben.
Beitragssätze in der Pflegeversicherung
Ein weiterer Bereich, der durch die Sozialversicherung abgedeckt wird, ist die Pflege. Dafür gibt es die Pflegeversicherung, welche automatisch vorhanden ist, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt. Wer dagegen eine private Krankenversicherung hat, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen, denn dies geschieht nicht automatisch. Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen dann, wenn eine schwere Krankheit oder das Alter die Versicherten so stark einschränken, dass sie selbstständig nicht mehr für ihre Versorgung sorgen können. Es besteht dann Pflegebedürftigkeit. Neben den pflegebedürftigen Personen selbst unterstützt die Pflegeversicherung aber auch die Menschen, die für die Pflege Angehöriger sorgen. Damit die Pflegeversicherung Leistungen erbringt, müssen Versicherte diese zunächst beantragen.
Beitragssätze in der Unfallversicherung
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Mitarbeiter gegen Unfall zu versichern. Diese Unfallversicherung kommt dann zum Tragen, wenn durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eine finanzielle Notlage entstehen könnte. Kommt es auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule oder auf dem Rückweg zu einem Unfall, handelt es sich dabei ebenfalls um einen Arbeitsunfall, sodass auch dann die Unfallversicherung Leistungen erbringt. Von dem Versicherungsschutz sind die Versicherten selbst sowie ihre Familien betroffen.
Ein letzter Bereich, den die Sozialversicherung abdeckt, ist die Arbeitslosigkeit in Form der Arbeitslosenversicherung. Gehen Personen einer bezahlten Tätigkeit nach, bei der es sich nicht nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt, können sie von der Arbeitslosenversicherung Gebrauch machen.
Arbeiter und Angestellte zahlen monatliche Sozialversicherungsbeiträge; sie werden umgangssprachlich als Sozialabgaben bezeichnet. Die Beitragssätze sind für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich hoch.
Beitragssätze Übersicht
Beitragssätze in der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, deren Beiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil direkt vom Lohn ein und leitet ihn weiter. Bei der Krankenversicherung trägt der Arbeitnehmer einen größeren Anteil, während der Arbeitgeber allein die Unfallversicherung finanziert.
Der Leistungsanspruch entsteht erst durch Beitragszahlungen, die auf dem Einkommen basieren. Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Rentenversicherung, ab der keine weiteren Beitragserhöhungen erfolgen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem Bruttoverdienst berechnet und sind je nach Bundesland und Versicherungsart unterschiedlich. Private und öffentliche Körperschaften organisieren das Sozialsystem, das durch Beiträge oder Steuern finanziert wird.
Die Beiträge verteilen sich meist zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt die Gesamtsumme an die gewählte Krankenversicherung, die die Beiträge weiterleitet. Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben bei der Krankenkasse. Die Beitragssätze werden jährlich überprüft und festgesetzt.
Minijobber zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei Midijobs übernimmt der Arbeitgeber den Großteil, während der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Anteil zahlt.
Beitragsbemessungsgrenzen
Im Fall der Pflegeversicherung fallen für Personen, die keine Kinder haben, 0,25 Prozent mehr an Beiträgen an, als es bei Personen mit Kindern der Fall ist. Ein Grund dafür ist der, dass für diese Personen ohne die Kinder keine Personen vorhanden sind, die zur späteren Pflege beitragen könnten. Dadurch entsteht für die Solidargemeinschaft, auf der das gesamte Versicherungssystem beruht, im Endeffekt ein höherer finanzieller Aufwand, um die fehlende Unterstützung abzudecken.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Wert in der Sozialversicherung, der jedes Jahr vom Gesetzgeber für die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung neu festgelegt wird. Diese ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze oder auch der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Sozialabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sozialversicherungsbeiträge für die Familie
Sozialabgaben Rechner
Die Sozialabgaben für die Kranken- und für die Pflegeversicherung brauchen nicht vom Arbeitslosen bezahlt zu werden. Sie sind ein Bestandteil der Sozialversicherung, die in dieser prekären Situation das Risiko einer Nichtversicherung durch die Übernahme der Beitragszahlung abdeckt. Die Beitragssätze sowie die daraus resultierenden Sozialabgaben sind dann deutlich geringer als bei dem üblichen Bruttoverdienst des Arbeitnehmers.
Aktualisiert am 18. September 2024