Gehaltsrechner

Minijob Rechner 2025

Minijob Rechner: Auswirkungen auf Einkommen und Steuern ermitteln

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bekannt, ist eine Form der Teilzeitarbeit mit begrenztem Arbeitsumfang und Verdienst. Mit dem Minijob Rechner können Arbeitnehmer die Auswirkungen eines Minijobs auf ihr Gesamteinkommen, ihre Steuern und Abgaben individuell berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung mit einem begrenzten Arbeitsumfang und einem geringen Verdienst. Im Allgemeinen ist ein Minijob eine Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer regelmäßig unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze Gehalt bezieht. Aktuell beträgt diese:

Beschäftigungsform

Verdienstgrenze 2024

Minijob

bis 556 EUR/ Monat

Midijob

556,01 - 2.000 EUR/ Monat

Minijobs können in vielen verschiedenen Bereichen angeboten werden, von der Reinigung von Büros und Privathaushalten bis hin zu Tätigkeiten im Einzelhandel oder in der Gastronomie. Sie sind oft für Arbeitnehmer geeignet, die eine flexible Arbeitszeit benötigen oder eine zusätzliche Einkommensquelle suchen.

In Deutschland gibt es bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen, die für Minijobs gelten, wie zum Beispiel der Mindestlohn und der Kündigungsschutz. Darüber hinaus müssen Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, diese werden vom Arbeitgeber getragen.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Minijobs, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland zur Verfügung stehen:

Haushaltsnahe Minijobs: Dies sind Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Bügeln und Gartenarbeit, die in Privathaushalten erledigt werden. Hierbei kann bis zur Verdienstgrenze Gehalt bezogen werden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Gewerbliche Minijobs: Hierbei handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen im gewerblichen Bereich, wie beispielsweise im Einzelhandel, in Restaurants oder in der Gastronomie.

Kurzfristige Minijobs: Diese Art von Minijob ist auf eine Dauer von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr begrenzt und kann in allen Branchen angeboten werden.

Übungsleiterpauschale: Personen, die im Sport-, Kultur-, oder Bildungsbereich tätig sind, können als Übungsleiter oder Ausbilder tätig sein. Dabei ist ein Verdienst bis zur Jahresgrenze steuerfrei möglich.

Ehrenamtliche Tätigkeit: Auch ehrenamtliche Tätigkeiten können als Minijobs gelten. Dabei ist ein Verdienst bis zur Jahresgrenze steuerfrei möglich.

Künstlersozialkasse: Künstler und Publizisten, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch ihre künstlerische Tätigkeit bestreiten, können Mitglied in der Künstlersozialkasse werden. Dabei ist ein Verdienst bis zur Verdienstgrenze steuerfrei möglich.

Aktuell bestehen folgende Höchstgrenzen für steuerfreie Nebentätigkeiten:

Pauschale

Höhe

Übungsleiterleiterpauschale

3.000 EUR/ Jahr

Ehrenamtspauschale

840 EUR/ Jahr

Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

410 EUR/ Jahr

Minijob

556 EUR/ Monat

Vermittlungsgeschäfte, Vermietung und Verpachtung beweglicher Gegenstände

256 EUR/ Jahr

Was die Vor- und Nachteile von Minijobs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Hier sind einige der wichtigsten Vor- und Nachteile von Minijobs:

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Kosten: Da Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bei Minijobs begrenzt sind, fallen für Arbeitgeber nur geringe Kosten an.
  • Flexibilität: Minijobs bieten Arbeitgebern eine flexible Möglichkeit, zusätzliche Arbeitskräfte für begrenzte Arbeitszeiten einzustellen.
  • Steuerliche Vorteile: Arbeitgeber können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, wenn sie Minijobber einstellen.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Eingeschränkte Arbeitszeit: Aufgrund der Verdienstgrenze können Minijobber nur begrenzte Arbeitszeiten anbieten.
  • Eingeschränkter Mitarbeiterpool: Aufgrund der geringen Verdienstmöglichkeiten können nicht alle potenziellen Arbeitskräfte als Minijobber eingestellt werden.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Zusätzliches Einkommen: Minijobs bieten Arbeitnehmern eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu verdienen, ohne ihre Hauptbeschäftigung zu beeinträchtigen.
  • Flexibilität: Da viele Minijobs auf Teilzeit- oder Stundenbasis angeboten werden, können Arbeitnehmer oft ihre Arbeitszeiten an ihre Bedürfnisse anpassen.
  • Sozialversicherung: Arbeitnehmer sind auch bei Minijobs sozialversichert, was ihnen einen gewissen Schutz bietet. Die Beiträge werden alleinig vom Arbeitgeber entrichtet.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Eingeschränkte Arbeitszeit: Aufgrund der Verdienstgrenze können Minijobber nur begrenzte Arbeitszeiten anbieten.
  • Wenig Karrierechancen: Minijobs bieten oft keine Möglichkeit für Karriereentwicklung oder Aufstiegsmöglichkeiten.

Was sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Minijobs?

Für Minijobs gelten in Deutschland spezielle arbeitsrechtliche Bestimmungen.
Hier sind einige davon:

Arbeitsvertrag: Arbeitgeber müssen für Minijobs einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer abschließen.

Mindestlohn: Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn:

Gültig ab

Mindestlohn in EUR je Zeitstunde

01.01.2015

8,50

01.01.2017

8,84

01.01.2019

9,19

01.01.2020

9,35

01.01.2021

9,50

01.07.2021

9,60

01.01.2022

9,82

01.07.2022

10,45

0.10.2022

12,00

01.01.2024

12,42 

01.01.2025

12,82

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Minijobber ist aufgrund des Mindestlohns begrenzt. Ausnahmen gelten für kurzfristige Minijobs mit einer Dauer von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr.

Kündigungsschutz: Minijobber haben, wie alle Arbeitnehmer in Deutschland, einen Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.

Urlaubsanspruch: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, der prozentual zum Arbeitsumfang berechnet wird.

Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der pauschale Beitragssatz beträgt 13 Prozent zur Krankenversicherung und 15 Prozent zur Rentenversicherung.

Arbeitszeugnis: Minijobber haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das ihre Tätigkeit und ihre Leistungen dokumentiert.

Steuerliche Aspekte: Bei Minijobs müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerliche Aspekte und Grenzen berücksichtigen.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, auch Minijobber haben in Deutschland einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Dabei gilt: Bei einer 5-Tage-Woche haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr, bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Tage.

Auch bei einem Minijob haben Arbeitnehmer einen anteiligen Anspruch auf Urlaub, der sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche richtet. Wenn ein Minijobber beispielsweise an einem Tag pro Woche arbeitet, hat er einen Anspruch auf 4 Urlaubstage im Jahr (20 Tage / 5 Arbeitstage x 1 Arbeitstag pro Woche).

Der Urlaubsanspruch muss vom Arbeitgeber gewährt werden und ist nicht übertragbar. Der Arbeitnehmer hat das Recht, den Urlaub zu beantragen und darf während seines Urlaubs nicht zur Arbeit herangezogen werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Urlaubsanspruch auch bei einem Minijob verfällt, wenn er nicht im Kalenderjahr genommen wird. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, ihren Urlaub rechtzeitig zu beantragen und zu nehmen.

Was sind die Auswirkungen in der Steuererklärung?

Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

Für Arbeitnehmer:

Abzüge: Für Minijobber werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschal abgeführt, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine weiteren Steuern auf seinen Verdienst zahlen muss.

Steuerfreibetrag: Auch Minijobber haben einen jährlichen Steuerfreibetrag, der in der Regel nicht überschritten wird, da die Verdienstgrenze für Minijobs darunter liegt (Brutto ist Netto).

Grundfreibetrag

Ledige

Verheiratete

2019

 9.168 Euro

18.336 Euro

2020

 9.408 Euro

18.816 Euro

2021

 9.744 Euro

19.488 Euro

2022

9.984 Euro

Erhöhung auf 10.347 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

19.968 Euro

Erhöhung auf 20.694 Euro
(rückwirkend zum 1. Januar 2022)

2023

 10.908 Euro

21.816 Euro

2024

11.604 Euro

23.208 Euro

2025

12.096 Euro

24.192 Euro

Für Arbeitgeber:

Pauschalabgaben: Arbeitgeber müssen für Minijobber pauschale Abgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer leisten, die in der Regel günstiger sind als für reguläre Arbeitnehmer. Der pauschale Beitragssatz beträgt 13 Prozent zur Krankenversicherung und 15 Prozent zur Rentenversicherung.

Abzug bei der Steuerschuld: Arbeitgeber können die Pauschalabgaben für Minijobber bei ihrer Steuerschuld abziehen und dadurch ihre Steuerlast reduzieren. Zudem können bestimmte Ausgaben, steuerlich absetzbar sein. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Fahrtkosten, die für den Arbeitsweg anfallen oder Arbeitskleidung, die vom Arbeitnehmer selbst gekauft wird.

Steuerliche Vergünstigungen: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. eine Putzhilfe im Privathaushalt, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, um die Steuerschuld zu reduzieren.

Wer zahlt die Krankenkasse beim Minijob?

Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur Krankenversicherung, pauschal an die Minijob-Zentrale.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für den Minijobber bei mehreren Beschäftigungen insgesamt nicht mehr als den Höchstbetrag der Krankenversicherung (inklusive Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag) gezahlt werden muss. Wenn der Minijobber also bereits bei einer anderen Beschäftigung Krankenversicherungsbeiträge zahlt, muss der Arbeitgeber des Minijobs dies berücksichtigen und die Krankenversicherungsbeiträge entsprechend anpassen.

Welche Abgaben fallen bei bei einer Haushaltsnahen Beschäftigung an?

Bei einer haushaltsnahen Beschäftigung in einem Privathaushalt können unterschiedliche Abgaben anfallen, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden müssen:

Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten abführen. Für haushaltsnahe Beschäftigungen gibt es jedoch eine besondere Regelung, wonach der Arbeitgeber eine reduzierte Pauschale zahlen kann. Die genaue Höhe der Pauschale variiert je nach Art der Beschäftigung und beträgt beispielsweise für Minijobs im Privathaushalt aktuell 13 Prozent des Bruttolohns.

Beitragssätze in der Sozialversicherung 2025

Beitragssätze Krankenversicherung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,60 % (Arbeitnehmer: 7,30 %; Arbeitgeber: 7,30 %)

  • Ermäßigter Beitragssatz: 14,00 % (Arbeitnehmer: 7,00 %; Arbeitgeber: 7,00 %)

Beitragssätze Pflegeversicherung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 3,6 % (Arbeitnehmer: 1,8 %; Arbeitgeber: 1,8 %)

  • Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 2,3 %; Arbeitgeber: 1,3 %

  • Beitragszuschlag für Kinderlose: 0,60 %

  • Ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind gibt es bei der Pflegeversicherung eine Beitragsentlastung von 0,25 Prozentpunkten je Kind.

Beitragssätze Rentenversicherung

  •  Allgemeiner Beitragssatz: 18,60 % (Arbeitnehmer: 9,30 %; Arbeitgeber: 9,30 %)

Beitragssätze Arbeitslosenversicherung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 2,60 % (Arbeitnehmer: 1,30 %; Arbeitgeber: 1,30 %)

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • Allgemeiner Beitragssatz: 24,70 % (Arbeitnehmer: 9,30 %; Arbeitgeber: 15,40 %)

Lohnsteuer: Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten auch Lohnsteuer abführen, die vom Bruttolohn abgezogen wird. Auch hier gibt es bei haushaltsnahen Beschäftigungen eine besondere Regelung, wonach der Arbeitgeber eine reduzierte Pauschale zahlen kann.

Unfallversicherung: Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten auch gegen Unfälle während der Arbeit versichern. Hierfür gibt es die gesetzliche Unfallversicherung, für die der Arbeitgeber in der Regel Beiträge zahlen muss.

Haushaltshilfe-Berufsgenossenschaft: Wenn die Beschäftigung in einem Privathaushalt länger als drei Monate andauert, muss der Arbeitgeber seine Haushaltshilfe bei der Haushaltshilfe-Berufsgenossenschaft anmelden. Hierdurch wird eine zusätzliche Unfallversicherung für die Haushaltshilfe gewährleistet.

Unterschied zwischen Minijob im Privathaushalt und Betrieb?

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Beschäftigung in einem Privathaushalt und der Ausübung eines Minijobs in einem Betrieb besteht darin, dass bei einer Beschäftigung im Privathaushalt oft keine direkte Kontrolle durch den Arbeitgeber erfolgt, während bei einem Minijob in einem Betrieb in der Regel ein Arbeitsvertrag geschlossen wird und der Arbeitnehmer direkt vom Arbeitgeber kontrolliert wird.

Eine Beschäftigung in einem Privathaushalt ist in der Regel flexibler und kann auf die individuellen Bedürfnisse der beteiligten Parteien abgestimmt werden. Die Arbeitszeiten und Tätigkeiten können oft flexibler gestaltet werden als bei einem Minijob in einem Betrieb.

Auf der anderen Seite haben Minijobs in einem Betrieb den Vorteil, dass Arbeitnehmer in einem Team arbeiten und somit eine höhere soziale Interaktion und ein besseres Arbeitsklima erfahren können. Zudem haben Arbeitnehmer bei Minijobs in einem Betrieb in der Regel mehr Möglichkeiten, sich beruflich weiterzuentwickeln.

Auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es Unterschiede. Für Minijobs in einem Betrieb gelten bestimmte arbeitsrechtliche Bestimmungen, wie z.B. die Begrenzung des Verdienstes pro Monat und die pauschale Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Bei einer Beschäftigung im Privathaushalt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auch an bestimmte arbeitsrechtliche Regelungen halten, jedoch sind diese oft weniger strikt als bei Minijobs in einem Betrieb.

Welche Regeln gelten für die Ausübung von zwei Minijobs gleichzeitig?

Wenn man zwei Minijobs gleichzeitig ausübt, gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um rechtliche und steuerliche Konsequenzen zu vermeiden:

Gesamteinkommen: Die Summe der Einkünfte aus beiden Minijobs darf die Minijobgrenze nicht überschreiten. Liegt das Gesamteinkommen darüber, werden beide Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig.

Steuerpflicht: Normalerweise wird in einem Minijob keine Lohnsteuer fällig, wenn dieser pauschal versteuert wird. Wenn jedoch die Einkünfte aus beiden Minijobs die Minijobgrenze übersteigen, muss der Arbeitnehmer die Einkünfte versteuern lassen, was über Lohnsteuerkarte oder Steuererklärung erfolgt.

Meldung an die Minijob-Zentrale: Die Arbeitgeber müssen die Beschäftigungsverhältnisse bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Arbeitnehmer sollte beide Arbeitgeber darüber informieren, dass er noch einen weiteren Minijob hat.

Sozialversicherung: Bleibt das Gesamteinkommen unter der Grenze, sind beide Minijobs in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, was bedeutet, dass keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Überschreitet das Einkommen jedoch die Minijobgrenze, werden beide Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

Rentenversicherungspflicht: In Minijobs besteht eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht, von der man sich befreien lassen kann. Bei mehreren Minijobs muss beachtet werden, dass bei Überschreiten der Grenze die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hinfällig wird.

Krankenversicherung: Wenn die Minijobs die einzige Beschäftigung sind, besteht keine Krankenversicherungspflicht aus diesen Jobs. Man muss sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, entweder über eine Familienversicherung, als freiwilliges Mitglied oder durch eine private Krankenversicherung.

Es ist wichtig, die Regelungen genau zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche oder rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden.

Minijobrechner

Aktualisiert am 11. November 2024