Welche Gründe gibt es, eine Teilzeitarbeit anzunehmen?
Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Teilzeitarbeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen kann Teilzeitarbeit eine sinnvolle Option sein, um die Betreuung und Pflege zu übernehmen und dennoch beruflich aktiv zu bleiben.
Gesundheitliche Gründe: Wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in Vollzeit zu arbeiten, kann Teilzeitarbeit helfen, die Belastung zu reduzieren.
Weiterbildung und Karriereentwicklung: Indem Arbeitnehmer beispielsweise ihre Arbeitszeit reduzieren, können sie mehr Zeit für Weiterbildungen, Praktika oder andere Karriereentwicklungsmaßnahmen haben.
Sonstige Gründe: Gründe wie Hobbys, Freizeitaktivitäten oder gesellschaftliches Engagement sowie auch eine längere Anfahrtszeit zur Arbeit oder ein Bedürfnis nach mehr Flexibilität.
Wie sind Teilzeitbeschäftigte gesetzlich geschützt?
Teilzeitbeschäftigte sind gesetzlich durch verschiedene Regelungen geschützt, die sicherstellen sollen, dass sie nicht benachteiligt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben:
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Das TzBfG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte. Es legt unter anderem fest, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte und dass sie das Recht auf gleichen Lohn haben.
Mutterschutzgesetz: Das Mutterschutzgesetz schützt werdende Mütter auch in Teilzeit vor Kündigung, setzt spezielle Arbeitszeitbeschränkungen und regelt den Kündigungsschutz.
Elternzeitgesetz: Das Elternzeitgesetz ermöglicht es Teilzeitbeschäftigten, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Hierbei müssen Arbeitgeber den Arbeitsplatz des Teilzeitbeschäftigten auf Wunsch freihalten.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Das ArbZG regelt die Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten von Arbeitnehmern, auch von Teilzeitbeschäftigten.
Entgelttransparenzgesetz: Das Entgelttransparenzgesetz soll für mehr Transparenz bei der Entgeltgestaltung sorgen und die Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen fördern. Auch Teilzeitbeschäftigte haben das Recht, Auskunft über das Entgelt ihrer Kollegen zu verlangen.
Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Gleichbehandlung und dürfen nicht benachteiligt werden.
Zudem haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, wenn es um Urlaub, Weiterbildung oder Sozialleistungen geht.
Welche Regelungen gibt es während der Elternzeit?
Während der Elternzeit gibt es bestimmte Regelungen, die für die Teilzeitarbeit gelten:
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit: Eltern haben das Recht, in Teilzeit zu arbeiten, wenn sie während der Elternzeit beschäftigt sind. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden und höchstens 30 Stunden.
In der Elternzeit haben Eltern Anspruch auf Elterngeld.
Antrag auf Teilzeit: Eltern müssen bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellen. Der Arbeitgeber muss dem Antrag zustimmen, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
Kündigungsschutz: Während der Elternzeit sind Eltern vor Kündigung geschützt, wenn sie in Teilzeit arbeiten. Dieser Kündigungsschutz gilt für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung und bis zu vier Monate nach dem Ende der Elternzeit.
Entgeltfortzahlung: Eltern, die in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub. Das Entgelt wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit berechnet.
Rückkehrrecht auf Vollzeit: Eltern haben das Recht, nach der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit in ihren Vollzeitjob zurückzukehren. Der Arbeitgeber muss die Stelle für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung freihalten.
Welche Formen der Teilzeitarbeit gibt es?
Es gibt verschiedene Formen der Teilzeitarbeit, die sich in der Art der Arbeitszeitgestaltung unterscheiden. Einige der wichtigsten Formen sind:
Geringfügige Beschäftigung: Hierbei handelt es sich um eine Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der der Arbeitnehmer bis zu einer Maximalgrenze verdient und keine Sozialabgaben leisten muss. Diese beträgt aktuell:
Beschäftigungsform | Verdienstgrenze 2024 |
Minijob | bis 556 EUR/ Monat |
Midijob | 556,01 - 2.000 EUR/ Monat |
Teilzeitbeschäftigung mit festgelegter Stundenzahl pro Woche: Hierbei wird die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und kann beispielsweise bei 20, 25 oder 30 Stunden pro Woche liegen.
Job-Sharing: Beim Job-Sharing teilen sich zwei Personen eine Stelle und teilen sich die Arbeitszeit und -aufgaben untereinander auf.
Telearbeit: Bei der Telearbeit arbeitet der Arbeitnehmer von zuhause oder einem anderen Ort seiner Wahl aus und ist somit räumlich flexibler.
Schichtarbeit in Teilzeit: Hierbei handelt es sich um eine Form der Teilzeitbeschäftigung, bei der der Arbeitnehmer in bestimmten Schichten arbeitet und somit zeitlich flexibler ist.
Saisonarbeit in Teilzeit: Saisonarbeit ist in bestimmten Branchen wie zum Beispiel im Tourismus oder in der Landwirtschaft verbreitet und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, in bestimmten Zeiträumen zu arbeiten und in anderen Zeiträumen freizunehmen.
Was sind die Rechte und Pflichten für Teilzeitbeschäftigte?
Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel dieselben Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Dennoch gibt es einige Besonderheiten:
Arbeitszeitregelungen: Teilzeitbeschäftigte haben das Recht, eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche zu arbeiten, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Dabei müssen sich die Arbeitszeiten an die betrieblichen Belange des Arbeitgebers anpassen. Auch Überstundenregelungen und Nachtarbeitsregelungen gelten für Teilzeitbeschäftigte.
Entgelt und Urlaubsanspruch: Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, das sich an ihrem Arbeitsumfang und der Qualifikation orientiert. Auch der Urlaub ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an der Anzahl der Wochenarbeitstage.
Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung: Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich genauso sozialversicherungspflichtig wie Vollzeitbeschäftigte. Die Beiträge zur Sozialversicherung richten sich dabei nach dem Einkommen des Arbeitnehmers. Auch im Falle einer Arbeitslosigkeit haben Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Kündigungsschutz: Teilzeitbeschäftigte sind vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt und haben das Recht, bei Kündigung eine angemessene Kündigungsfrist einzuhalten.
Teilzeitbeschäftigte haben auch Anspruch auf Arbeitszeugnis, Schutz vor Diskriminierung und Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Auch der Zugang zu Weiterbildungen und beruflicher Entwicklung sollte für Teilzeitbeschäftigte gewährleistet sein.
Welche Nachteile hat Teilzeitarbeit?
Geringeres Einkommen: In der Regel wird das Gehalt bei Teilzeitarbeit entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst. Dies kann dazu führen, dass das Einkommen der Teilzeitbeschäftigten niedriger ist als das der Vollzeitbeschäftigten. Dadurch kann es schwieriger werden, den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren oder eine angemessene Altersvorsorge aufzubauen.
Karriere- und Aufstiegschancen: Teilzeitbeschäftigte haben oft weniger Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und können bei Beförderungen oder neuen Jobangeboten benachteiligt werden. Insbesondere in Führungspositionen oder in Unternehmen mit starren Karrierewegen kann Teilzeitarbeit die Aufstiegschancen beeinträchtigen.
Arbeitsplatzsicherheit: Teilzeitbeschäftigte haben oft ein höheres Risiko, von Entlassungen betroffen zu sein als Vollzeitbeschäftigte. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder in Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck können Teilzeitbeschäftigte als erste entlassen werden.
Schwierigkeiten bei der Planung: Die Planung des Alltags kann bei Teilzeitbeschäftigung schwieriger werden, insbesondere wenn der Stundenplan nicht fest und regelmäßig ist.
Soziale Absicherung: Teilzeitbeschäftigte haben oft einen geringeren Anspruch auf Sozialleistungen, wie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld, da sich die Höhe der Leistungen oft an der Höhe des Einkommens orientiert.
Was bedeutet Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist eine besondere Form der Arbeitszeitgestaltung, bei der ältere Arbeitnehmer schrittweise in den Ruhestand gehen können. Dabei wird die Arbeitszeit und das Gehalt reduziert, während gleichzeitig eine Rentenversicherung aufgebaut wird.
Die Altersteilzeit ist in Deutschland im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt. Demnach können Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter (in der Regel ab 55 Jahren) in die Altersteilzeit gehen, wenn sie bereits eine bestimmte Zeit in einem Betrieb beschäftigt sind. Die Arbeitszeit wird dabei schrittweise reduziert und das Gehalt entsprechend angepasst.
Die Altersteilzeit kann entweder als Blockmodell oder als Teilzeitmodell gestaltet werden. Beim Blockmodell wird zunächst eine längere Arbeitsphase absolviert, gefolgt von einer längeren Freistellungsphase. Beim Teilzeitmodell wird die Arbeitszeit schrittweise reduziert, bis der Arbeitnehmer schließlich in den Ruhestand geht.
Aktualisiert am 11. November 2024