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Mindestlohn Rechner

Der Mindestlohn in Deutschland: Regelungen, Ausnahmen und Auswirkungen

Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter Lohnbetrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mindestens pro Arbeitsstunde zahlen müssen. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Einkommen haben und nicht unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen. Mit dem Mindestlohn Rechner können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Höhe des Mindestlohns individuell berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.

In Deutschland wurde der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn erstmals zum 1. Januar 2015 eingeführt. Aktuell beträgt der Brutto Mindestlohn:

Gültig ab

Mindestlohn in EUR je Zeitstunde

01.01.2015

8,50

01.01.2017

8,84

01.01.2019

9,19

01.01.2020

9,35

01.01.2021

9,50

01.07.2021

9,60

01.01.2022

9,82

01.07.2022

10,45

0.10.2022

12,00

01.01.2024

12,42 

Es gibt zudem auch branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten, einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder in einem Minijob tätig sind. Auch Praktikanten haben Anspruch auf den Mindestlohn, sofern das Praktikum länger als drei Monate dauert.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen vom Mindestlohn, zum Beispiel für Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren oder Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen nur eingeschränkt arbeiten können.

Warum gilt ein Mindestlohn?

Die Zielsetzung des Mindestlohns ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und ihnen ein existenzsicherndes Einkommen zu garantieren. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten zumindest einen bestimmten Betrag pro Arbeitsstunde zahlen müssen, um soziale und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Durch den Mindestlohn soll auch der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt fairer gestaltet werden, da Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen, nicht gegenüber Unternehmen benachteiligt werden, die ihre Beschäftigten unterbezahlen. Gleichzeitig trägt der Mindestlohn auch zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Lage bei, indem er die Kaufkraft der Arbeitnehmer stärkt und somit auch den Konsum anregt. Der Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein der Arbeitsmarktpolitik ist, um soziale Gerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland mit dem Mindestlohngesetz im Jahr 2015 eingeführt. Die Einführung des Mindestlohns war eine Reaktion auf die Missstände im Niedriglohnsektor, die insbesondere in den Jahren nach der Finanzkrise 2008 zugenommen hatten. Hier sind einige Gründe aufgeführt, warum der Mindestlohn in Deutschland eingeführt wurde:

Bekämpfung von Lohndumping: Der Mindestlohn soll dazu beitragen, Lohndumping zu verhindern, indem er eine Untergrenze für die Bezahlung von Arbeitnehmern festlegt. So sollen faire Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit gefördert werden.

Schutz vor Armut: Der Mindestlohn soll dazu beitragen, Arbeitnehmer vor Armut zu schützen, indem er eine existenzsichernde Entlohnung gewährleistet. Insbesondere Geringverdiener sollen von einem Mindestlohn profitieren.

Stärkung der Binnenkonjunktur: Durch die Einführung des Mindestlohns soll die Kaufkraft der Arbeitnehmer gestärkt werden. Dies kann dazu beitragen, die Binnenkonjunktur zu stärken und somit auch die Wirtschaft insgesamt anzukurbeln.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen: Ein Mindestlohn kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer angemessen für ihre Arbeit entlohnt werden und somit motivierter und zufriedener sind. Dies kann auch zu einer Reduktion der Fluktuation von Arbeitskräften führen.

Angleichung von Lohnniveaus: Der Mindestlohn kann dazu beitragen, die Lohnniveaus innerhalb einer Branche oder eines Sektors anzugleichen. Dies kann insbesondere für Berufsgruppen von Vorteil sein, die bisher niedrigere Löhne erhalten haben.

Welche Branchen und Beschäftigte sind vom Mindestlohn betroffen?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland betrifft alle Branchen und Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig davon, ob sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Auch Minijobber sowie Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen haben Anspruch auf den Mindestlohn.

Allerdings gibt es auch branchenspezifische Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können. Dies betrifft insbesondere Branchen mit Tarifverträgen, die höhere Löhne vorsehen, als der gesetzliche Mindestlohn. Ein Beispiel hierfür ist die Bauindustrie.

Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es auch, zum Beispiel für Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft.

Besonders betroffen von niedrigen Löhnen und damit vom Mindestlohn sind oft Frauen, Geringqualifizierte, ältere Arbeitnehmer sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Der Mindestlohn soll hier dazu beitragen, dass diese Beschäftigtengruppen nicht mehr ausgebeutet werden und ein existenzsicherndes Netto Einkommen haben.

Welche Gruppen sind nicht vom Mindestlohn betroffen?

Obwohl der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gilt, gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung:

Langzeitarbeitslose: Für Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate arbeitslos waren, gilt in den ersten sechs Monaten des neuen Arbeitsverhältnisses ein niedrigerer Mindestlohn.

Jugendliche unter 18 Jahren: Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt ein niedrigerer Mindestlohn, der jedoch nicht weniger als 50 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns betragen darf.

Auszubildende: Auszubildende haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, da sie bereits durch das Berufsbildungsgesetz geschützt sind.

Menschen mit Behinderungen: Arbeitnehmer mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen nur eingeschränkt arbeiten können, können vom Mindestlohn ausgenommen werden.

Saisonarbeiter in der Landwirtschaft: Für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft gelten in der Regel branchenspezifische Mindestlöhne, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen können.

Welche positiven Auswirkungen hat der Mindestlohn und welche Kritikpunkte gibt es?

Positive Auswirkungen des Mindestlohns:

Existenzsicherung: Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Einkommen haben und nicht unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen.

Stärkung der Kaufkraft: Durch den Mindestlohn steigt die Kaufkraft der Arbeitnehmer, was sich positiv auf die Konjunktur auswirkt.

Fairer Wettbewerb: Der Mindestlohn soll auch dazu beitragen, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fair bezahlen, nicht gegenüber Unternehmen benachteiligt werden, die ihre Beschäftigten unterbezahlen.

Soziale Gerechtigkeit: Der Mindestlohn trägt zur Förderung der sozialen Gerechtigkeit bei, da er dazu beiträgt, dass  Arbeitnehmer fair entlohnt werden und ein existenzsicherndes Einkommen haben.

Kritikpunkte am Mindestlohn:

Arbeitsplatzverluste: Einige Experten argumentieren, dass der Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten führen kann, da Unternehmen bei höheren Lohnkosten weniger Arbeitskräfte einstellen oder sogar Stellen abbauen könnten.

Höhere Preise: Es gibt Befürchtungen, dass der Mindestlohn zu höheren Preisen führen und somit die Inflation anheizen könnte.

Bürokratischer Aufwand: Der Mindestlohn bringt für Arbeitgeber auch einen höheren bürokratischen Aufwand mit sich, da sie die Arbeitszeiten und Löhne ihrer Beschäftigten genauer dokumentieren und nachweisen müssen.

Ungerechtigkeiten: Der Mindestlohn kann auch zu Ungerechtigkeiten führen, wenn Beschäftigte, die aufgrund von Erfahrung oder Qualifikation eigentlich mehr verdienen sollten, aufgrund des Mindestlohns nicht entsprechend entlohnt werden.

Welche Übergangsfristen gibt es?

Übergangsfristen sind ein Instrument, das bei der Einführung oder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns angewendet werden kann. Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Zeitspanne, innerhalb derer Arbeitgeber schrittweise dazu verpflichtet werden, den Mindestlohn zu zahlen. Die Übergangsfristen sollen den Unternehmen Zeit geben, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Ein Beispiel für die Anwendung von Übergangsfristen ist die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015. Hierbei wurde den Arbeitgebern eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen und ihre Arbeitsverträge entsprechend anzupassen. In dieser Zeit mussten Arbeitgeber zwar den Mindestlohn zahlen, es gab jedoch eine gestaffelte Anpassung der Lohnhöhe. Erst nach Ablauf der Übergangsfrist musste der volle Mindestlohn gezahlt werden.

Auch bei Erhöhungen des Mindestlohns kann die Anwendung von Übergangsfristen sinnvoll sein, um Unternehmen eine schrittweise Anpassung ihrer Lohnstrukturen zu ermöglichen.

Allerdings gibt es auch Kritik an der Anwendung von Übergangsfristen. Kritiker argumentieren, dass die schrittweise Anpassung des Mindestlohns dazu führen kann, dass Arbeitnehmer in dieser Zeit weiterhin unterbezahlt werden. Zudem könnte es dazu führen, dass Unternehmen sich gezielt um eine Verlängerung der Übergangsfristen bemühen, um den Mindestlohn möglichst lange hinauszuzögern.

Mindestlohn für Auszubildende

In Deutschland gibt es Diskussionen darüber, ob auch Auszubildende einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten sollten. Bisher gibt es für sie keinen einheitlichen Mindestlohn. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag oder der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Auszubildendem.

Befürworter eines Mindestlohns für Auszubildende argumentieren, dass Auszubildende eine wichtige Funktion in Unternehmen haben und für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden sollten. Zudem würde ein Mindestlohn für sie dazu beitragen, dass sich auch Menschen mit geringerem Einkommen eine qualifizierte Ausbildung leisten können. Auch die Tatsache, dass Auszubildende in einigen Branchen keine oder nur geringe Vergütungen erhalten, wird als Argument für die Einführung eines Mindestlohns angeführt.

Allerdings gibt es auch Kritiker eines Mindestlohns für Auszubildende. Sie argumentieren, dass ein Mindestlohn dazu führen könnte, dass Unternehmen weniger Auszubildende einstellen oder sogar Ausbildungsplätze abbauen könnten. Auch die Höhe des Mindestlohns ist umstritten, da Auszubildende in verschiedenen Branchen unterschiedlich entlohnt werden und ein einheitlicher Mindestlohn somit nicht für alle gerecht sein könnte.

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Aktualisiert am 21. August 2024