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Kurzarbeitergeld Rechner

Kurzarbeitergeld Rechner: Ermittlung der Ansprüche bei Kurzarbeit

Die betroffenen Beschäftigten in Kurzarbeit erhalten in der Regel Kurzarbeitergeld als finanziellen Ausgleich für den Lohnausfall. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit von Beschäftigten in Unternehmen, wenn ein vorübergehender Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Gründe vorliegt, wie beispielsweise ein Auftragsmangel, ein Lieferengpass oder eine unerwartete wirtschaftliche Krise.

Die Arbeitszeit kann dabei entweder vollständig oder teilweise verkürzt werden. Durch die Einführung von Kurzarbeit soll vermieden werden, dass Unternehmen aufgrund von temporären Arbeitsausfällen Personal entlassen müssen, da die Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben und das Unternehmen nach der Überwindung der Krise schnell wieder auf Vollbetrieb umstellen kann.

Der Kurzarbeitergeld Rechner ist ein Online-Tool, mit dem man den Anspruch auf Kurzarbeitergeld und die Höhe der zu erwartenden Zahlungen berechnen kann. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Arbeitszeit, das Arbeitsentgelt und die Dauer der Kurzarbeit berücksichtigt. Der Kurzarbeitergeld Rechner kann dabei helfen, die individuellen Ansprüche an das Kurzarbeitergeld zu ermitteln und eine fundierte Entscheidung über die Durchführung von Kurzarbeit zu treffen.

Was ist Kurzarbeit?

Die Ziele und Vorteile von Kurzarbeit können wie folgt zusammengefasst werden:

Erhaltung der Beschäftigung: Ein wesentliches Ziel von Kurzarbeit ist die Vermeidung von Entlassungen. Durch die Reduzierung der Arbeitszeit und die Gewährung von Kurzarbeitergeld bleiben die Beschäftigten im Unternehmen und können nach Überwindung der Krise schnell wieder in den Vollbetrieb zurückkehren.

Kosteneinsparungen: Durch die Kurzarbeit können Unternehmen ihre Personalkosten senken, ohne ihre Mitarbeiter zu entlassen. So können sie flexibel auf wirtschaftliche Schwierigkeiten reagieren und ihre Liquidität verbessern.

Erhaltung der Fachkräfte: Durch die Beibehaltung der Beschäftigung in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten können Unternehmen ihre wertvollen Fachkräfte halten. Dies kann dazu beitragen, dass das Unternehmen nach der Krise schneller und effektiver wieder auf Vollbetrieb umstellen kann.

Verhinderung von Insolvenzen: Durch die Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit können Unternehmen Insolvenzen verhindern, die andernfalls aufgrund temporärer wirtschaftlicher Schwierigkeiten unausweichlich wären.

Stärkung der Wirtschaft: Durch die Beibehaltung der Beschäftigung und die Verhinderung von Entlassungen wird auch die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen stabilisiert. Dies kann dazu beitragen, dass die Wirtschaft schneller und stabiler aus einer Krise herauskommt.

Welche Nachteile gibt es bei der Kurzarbeit?

Einkommensverlust: Da Kurzarbeit zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führt, führt dies in der Regel zu einem Einkommensverlust für die Arbeitnehmer. Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 bis 67 Prozent des Nettolohns, was für viele Arbeitnehmer ein erheblicher Einschnitt sein kann.

Unsicherheit: Während der Zeit der Kurzarbeit sind die Arbeitnehmer oft unsicher über die Zukunft ihres Arbeitsplatzes. Es besteht immer die Möglichkeit, dass das Unternehmen trotz der Kurzarbeit irgendwann gezwungen sein wird, Stellen zu streichen oder sogar insolvent zu gehen.

Einschränkungen bei der Arbeitszeit: Während der Kurzarbeit sind Arbeitnehmer oft auf reduzierte Arbeitszeiten beschränkt, was zu Einschränkungen bei der Ausführung ihrer Arbeit führen kann. Dies kann auch zu finanziellen Einbußen führen, wenn die Arbeitnehmer weniger Überstunden machen können.

Fachkräfteabwanderung: Wenn die Kurzarbeit länger als erwartet andauert, besteht das Risiko, dass hochqualifizierte Arbeitnehmer den Betrieb verlassen und anderswo Arbeit suchen, was zu einem Verlust von Fachkräften führen kann.

Mehrbelastung für verbleibende Mitarbeiter: Wenn aufgrund der Kurzarbeit einige Mitarbeiter weniger arbeiten, müssen die verbleibenden Mitarbeiter oft eine höhere Arbeitsbelastung tragen. Dies kann zu Stress und Überlastung führen, was zu einem erhöhten Risiko von Fehlern und Burnout führen kann.

Wie werden Sozialversicherungsbeiträge angepasst?

Bei Kurzarbeit wird in der Regel nur ein Teil des ursprünglichen Lohns ausgezahlt, da die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird. Dadurch verringert sich auch die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge.

Um zu verhindern, dass sich dies negativ auf die sozialen Sicherungssysteme auswirkt, gibt es Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit. In Deutschland werden die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit reduziert. Die Arbeitgeber müssen lediglich die Beiträge für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zahlen. Für die Ausfallzeiten, in denen die Beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten, entfallen die Beiträge zur Sozialversicherung vollständig oder werden nur noch in geringem Umfang erhoben. Dabei gilt eine Pauschale von 80 Prozent des Beitrags, der bei einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 1.500 Euro zu entrichten wäre. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Rentenversicherung.

Im Falle der Kurzarbeit Null, bei der die Beschäftigten vorübergehend gar nicht arbeiten und dementsprechend auch kein Gehalt erhalten, werden die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. In diesem Fall müssen die Arbeitgeber keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten.

Wo wird Kurzarbeitergeld beantragt und wie verläuft die Auszahlung?

Zunächst muss der Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anmelden und einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Dabei sind verschiedene Informationen und Unterlagen erforderlich, wie beispielsweise die Gründe für den Arbeitsausfall, die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit sowie eine Aufstellung der betroffenen Mitarbeiter und der verringerten Arbeitszeit. In der Regel erfolgt die Antragstellung online über das Portal der Arbeitsagentur.

Nach Prüfung des Antrags und Genehmigung der Kurzarbeit durch die Arbeitsagentur können die betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Hierfür müssen sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Kurzarbeit vorlegen sowie Angaben zur Höhe des entgangenen Arbeitsentgelts machen. Das Kurzarbeitergeld wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit direkt an die Beschäftigten ausgezahlt.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt in der Regel 60 Prozent des Netto-Entgelts, das durch den Arbeitsausfall entsteht. Für Beschäftigte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in der Regel monatlich und rückwirkend. Dabei muss der Arbeitgeber regelmäßig Nachweise über den Arbeitsausfall und die verringerten Arbeitszeiten erbringen. Die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes endet in der Regel, sobald die Kurzarbeit beendet ist und die Beschäftigten wieder ihre reguläre Arbeitszeit aufnehmen.

Was sind die Möglichkeiten für Kurzarbeit in Kleinbetrieben und bei geringfügig Beschäftigten?

Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu sichern. Doch nicht nur größere Unternehmen sind von der Notwendigkeit von Kurzarbeit betroffen, auch Kleinbetriebe und geringfügig Beschäftigte können davon betroffen sein.

In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten gibt es oft nur begrenzte Möglichkeiten zur Anpassung der Arbeitszeit. Eine Möglichkeit für diese Unternehmen kann daher sein, ihre Beschäftigten in Kurzarbeit zu schicken, um Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig Kosten zu sparen. Hierbei müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein wie bei größeren Unternehmen.

Auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob), die nur wenige Stunden pro Woche arbeiten, ist Kurzarbeit grundsätzlich möglich. Hierbei gilt jedoch, dass das Kurzarbeitergeld auf Grundlage des Entgelts berechnet wird, das der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Kurzarbeit verdient hat. Bei geringfügig Beschäftigten ist das Entgelt in der Regel niedriger, was auch zu einem niedrigeren Kurzarbeitergeld führt. Eine Besonderheit bei geringfügig Beschäftigten ist auch, dass sie weiterhin einen Anspruch auf die Pauschale für Versicherungsbeiträge haben. Diese wird vom Arbeitgeber gezahlt. Im Rahmen der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber diesen Beitrag jedoch nur noch in Höhe des tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelts zahlen.

Welche Regelungen gelten bei der Kurzarbeit in der Ausbildung und bei Saisonarbeitern?

Für Auszubildende gelten die gleichen Regelungen wie für andere Beschäftigte. Die Voraussetzungen für Kurzarbeit müssen erfüllt sein, und das Kurzarbeitergeld wird auf Grundlage des Ausbildungsvergütung berechnet. Wichtig ist jedoch, dass die Ausbildungsinhalte trotz Kurzarbeit nicht vernachlässigt werden dürfen. Ausbildungsbetriebe müssen sicherstellen, dass die Auszubildenden weiterhin die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, um ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Für Saisonarbeiter gibt es bei Kurzarbeit besondere Regelungen. Saisonarbeitnehmer sind in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum beschäftigt und haben daher auch nur Anspruch auf Kurzarbeitergeld für diesen Zeitraum. Wenn der Saisonarbeiter jedoch während der Saison arbeitslos wird, kann er auch in der Zeit zwischen den Saisons Kurzarbeitergeld beantragen.

Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber die Arbeitslosigkeit des Saisonarbeiters bei der Agentur für Arbeit anmeldet und dieser sich arbeitsuchend meldet. Wenn der Saisonarbeiter anschließend wieder bei demselben Arbeitgeber beschäftigt wird, kann er erneut Kurzarbeitergeld beantragen.

Welche sind die Vor- und Nachteile von Kurzarbeit aus Sicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Kurzarbeit ermöglicht es, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten, ohne die Personalkosten zu stark zu belasten.
  • Durch die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung kann die Produktion dennoch aufrechterhalten werden, ohne dass Überstunden oder Einstellungen notwendig sind.
  • Arbeitgeber können auf diese Weise kurzfristig auf Schwankungen in der Nachfrage reagieren, ohne ihre Mitarbeiter entlassen zu müssen.
  • Kurzarbeit kann dazu beitragen, dass das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig bleibt.

Nachteile für Arbeitgeber:

  • Arbeitgeber müssen den Antrag auf Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit stellen und auf Genehmigung warten.
  • Die Beantragung und Abrechnung des Kurzarbeitergeldes kann aufwendig sein und erfordert eine genaue Dokumentation.
  • Bei einer längeren Dauer der Kurzarbeit kann es zu einem Verlust an Fachkräften kommen, die sich anderweitig orientieren.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Kurzarbeit ermöglicht es, den Arbeitsplatz in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu behalten und dadurch den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
  • Die Arbeitszeitreduzierung kann zu einer besseren Work-Life-Balance führen.
  • Arbeitnehmer können in der Zeit der Kurzarbeit Weiterbildungen oder Qualifizierungen absolvieren, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern.
  • Arbeitnehmer können sich in der Zeit der Kurzarbeit auch ehrenamtlich engagieren oder sich um Familie und Kinder kümmern.

Nachteile für Arbeitnehmer:

  • Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel nur 60 bis 67 Prozent des Nettoentgelts und kann dadurch zu finanziellen Einschränkungen führen.
  • Wenn die Kurzarbeit länger dauert, kann es zu einem Verlust an Fachwissen und beruflichen Fähigkeiten kommen.
  • Arbeitnehmer können in der Zeit der Kurzarbeit nicht immer ihre gewohnte Arbeitszeit leisten und dadurch weniger verdienen.

Wie gibt man Kurzarbeit in der Steuererklärung richtig an?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, der den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöht. Sie tragen das KUG in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter „Steuerfrei gezahltes Kurzarbeitergeld und ähnliche steuerfreie Leistungen“ ein, meist zu finden in Zeile 15 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Das Finanzamt berechnet dann automatisch den Progressionsvorbehalt.

Es ist wichtig, die Lohnsteuerbescheinigung korrekt auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Im Zweifel können ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiterhelfen. Stellen Sie sicher, alle relevanten Unterlagen für mögliche Rückfragen aufzubewahren.

Aktualisiert am 21. August 2024