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Pendlerpauschale Rechner

Pendlerpauschale: Wie Sie Ihre Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen können

Der Pendlerpauschale Rechner ist ein nützliches Online-Tool, das es Berufspendlern ermöglicht, ihre mögliche Steuerersparnis aufgrund der Pendlerpauschale zu berechnen.
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Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitsweg regelmäßig eine längere Strecke zurücklegen müssen. Sie soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch die täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz zu verringern. Konkret handelt es sich um eine steuerliche Absetzungsmöglichkeit für die Entfernungspauschale, die Arbeitnehmer in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Die Pendlerpauschale wird als Betrag pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs berechnet und von den zu versteuernden Einkünften abgezogen, um die Steuerlast zu reduzieren.
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Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer, die täglich zwischen ihrem Wohnort und ihrem Arbeitsplatz pendeln, Anspruch auf die Pendlerpauschale. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit dem Auto, dem öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß zur Arbeit kommen.
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Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zum einen muss es sich um eine regelmäßige und beruflich veranlasste Fahrt handeln. Das bedeutet, dass der Arbeitsplatz nicht nur gelegentlich aufgesucht werden darf, sondern dort regelmäßig und über einen längeren Zeitraum gearbeitet wird. Zum anderen müssen die Fahrtkosten vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten übernimmt, kann die Pendlerpauschale nicht geltend gemacht werden.
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Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitsweg tatsächlich länger als 1 Kilometer ist. Für kürzere Wege besteht kein Anspruch auf die Pendlerpauschale.
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Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?

Die Höhe der Pendlerpauschale richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und wird als Entfernungspauschale bezeichnet. Dabei wird der einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

Jahr

Bis 20 km

Ab 21. km

2020

30 Cent

30 Cent

2021

30 Cent

35 Cent

2022

30 Cent

38 Cent

2023

30 Cent

38 Cent

2024

30 Cent

38 Cent

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Es ist wichtig zu beachten, dass die Pendlerpauschale pro Arbeitstag berechnet wird und nicht für jeden einzelnen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die beispielsweise nur an bestimmten Tagen in der Woche zur Arbeit pendeln, entsprechend weniger Pendlerpauschale geltend machen können.
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Außerdem ist die Pendlerpauschale auf maximal 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Wenn die tatsächlichen Fahrtkosten höher liegen, können diese in der Regel nicht in voller Höhe abgesetzt werden.
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Welche verschiedenen Arten der Pendlerpauschale gibt es?

Es gibt verschiedene Arten der Pendlerpauschale, die je nach individuellen Umständen in Anspruch genommen werden können. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
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  1. Entfernungspauschale: Die Höhe der Pendlerpauschale richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und wird als Entfernungspauschale bezeichnet. Dabei wird der einfache Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berücksichtigt.
  2. Fahrgemeinschaftspauschale: Arbeitnehmer, die gemeinsam mit Kollegen zur Arbeit fahren, können auch die sogenannte Fahrgemeinschaft Pauschale nutzen. Die Höhe ist identisch zur Entfernungspauschale. Allerdings müssen die Fahrgemeinschaft Partner jeweils eigene Fahrtenbücher führen und die tatsächlich gefahrenen Kilometer dokumentieren.
  3. Verpflegungspauschale: Wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers auswärts liegt und er aus diesem Grund zusätzliche Verpflegungskosten hat, kann er auch eine Verpflegungspauschale geltend machen. Diese beträgt:

Wie können Auszubildende, Studenten und Selbstständige die Pendlerpauschale beanspruchen?

Um die  Pendlerpauschale geltend zu machen, müssen die Fahrtkosten tatsächlich selbst getragen und der Arbeitsweg regelmäßig und beruflich veranlasst werden. Es gibt einige Besonderheiten:

  • Auszubildende und Studenten können die Pendlerpauschale in der Regel nur dann geltend machen, wenn sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und im Anschluss eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium beginnen.
  • Selbstständige können die Pendlerpauschale nur dann geltend machen, wenn sie einen festen Arbeitsplatz haben und dieser regelmäßig aufgesucht wird. Wenn der Arbeitsplatz hingegen flexibel ist oder sich an verschiedenen Orten befindet, können die Fahrtkosten in der Regel nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
  • Berufliche Auswärtstätigkeit: Wenn Auszubildende, Studenten oder Selbstständige beruflich unterwegs sind und sich außerhalb ihres normalen Arbeitsortes aufhalten, können sie die Verpflegungspauschale geltend machen.
  • Zweitwohnsitz: Wenn Auszubildende, Studenten oder Selbstständige aufgrund ihres Arbeitsplatzes einen Zweitwohnsitz benötigen, können sie die Kosten für die Unterkunft sowie die Fahrten zwischen dem Zweitwohnsitz und dem Arbeitsplatz als Werbungskosten geltend machen.

Was versteht man unter dem Begriff “maßgebliche Wohnung”?

Die “maßgebliche Wohnung” ist ein wichtiger Begriff im deutschen Steuerrecht, der insbesondere bei der Ermittlung der Pendlerpauschale von Bedeutung ist. Die maßgebliche Wohnung ist diejenige Wohnung, die einem Arbeitnehmer im Inland am häufigsten als Wohnsitz dient und die in engem Zusammenhang mit seiner Beschäftigung steht.

Die Bestimmung der maßgeblichen Wohnung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss der Arbeitnehmer einen festen Wohnsitz im Inland haben. Wenn er mehrere Wohnsitze hat, muss er entscheiden, welcher der Wohnsitze am häufigsten als eigentliche Wohnung dient. Dabei spielen Faktoren wie die Aufenthaltsdauer, die persönlichen Beziehungen und die Verfügbarkeit von Einrichtungen eine Rolle.

Die maßgebliche Wohnung hat insbesondere bei der Pendlerpauschale eine wichtige Funktion. Diese Pauschale wird Arbeitnehmern gewährt, die regelmäßig eine längere Strecke zur Arbeit zurücklegen müssen. Sie ermöglicht es diesen Arbeitnehmern, einen Teil der Kosten für den täglichen Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Dabei gilt jedoch, dass die Pendlerpauschale nur für Fahrten zwischen der maßgeblichen Wohnung und der Arbeitsstätte gewährt wird. Wenn der Arbeitnehmer also an verschiedenen Orten wohnt oder während der Woche an verschiedenen Arbeitsstätten tätig ist, muss er die Entfernung zwischen der maßgeblichen Wohnung und der Arbeitsstätte berechnen und kann nur für diese Strecke die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

Wie funktioniert das Jobticket ?

Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitsweg regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können neben der Pendlerpauschale auch von einem Jobticket profitieren. Ein Jobticket ist eine vergünstigte Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Wenn ein Arbeitnehmer ein Jobticket erhält, wird die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg in der Regel um den Wert des Jobtickets gekürzt. Das bedeutet, dass nur noch der Differenzbetrag zwischen dem Pauschalbetrag pro Kilometer und dem Wert des Jobtickets als Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass Jobtickets nur dann steuerfrei sind, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Jobticket direkt an den Verkehrsverbund oder das Verkehrsunternehmen zahlt. Wenn der Arbeitnehmer das Jobticket selbst bezahlt und sich die Kosten vom Arbeitgeber erstatten lässt, sind diese Zahlungen steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf die Steuererklärung aus?

Die Pendlerpauschale kann in der Regel nur im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. In der Steuererklärung müssen Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg angeben und nachweisen, dass sie die Fahrtkosten tatsächlich selbst getragen haben. Hierzu können beispielsweise Tankbelege oder Fahrkarten vorgelegt werden.

Wenn die Pendlerpauschale in der Steuererklärung geltend gemacht wird, wird sie als Betrag von den zu versteuernden Einkünften abgezogen. Dadurch reduziert sich die Steuerlast des Arbeitnehmers. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pendlerpauschale nur bis zum Höchstbetrag im Jahr geltend gemacht werden kann.

Zudem gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Wenn die tatsächlichen Fahrtkosten höher liegen als die Pendlerpauschale, können Arbeitnehmer auch die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Hierzu müssen sie allerdings die tatsächlichen Kosten belegen und nachweisen können.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Pendlerpauschale nur dann geltend gemacht werden kann, wenn es sich um eine regelmäßige und beruflich veranlasste Fahrt handelt. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise nur gelegentlich zur Arbeit pendelt oder aus privaten Gründen eine längere Strecke zurücklegt, können die Fahrtkosten in der Regel nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Vor- und Nachteile der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale hat sowohl Vor- als auch Nachteile:

Vorteile:

  • Kostenersparnis: Die Pendlerpauschale ermöglicht es Arbeitnehmern, die Kosten für den Arbeitsweg zu reduzieren und somit Geld zu sparen.
  • Steuerliche Entlastung: Durch die Geltendmachung der Pendlerpauschale in der Steuererklärung kann die Steuerlast des Arbeitnehmers reduziert werden.
  • Flexibilität: Arbeitnehmer können frei wählen, welches Verkehrsmittel sie für ihren Arbeitsweg nutzen möchten und sind nicht auf das Auto angewiesen.
  • Beitrag zum Umweltschutz: Durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder das Fahrrad wird weniger CO2 ausgestoßen und somit ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Nachteile:

  • Begrenzter Höchstbetrag: Die Pendlerpauschale ist auf einen Höchstbetrag im Jahr begrenzt, sodass bei höheren Fahrtkosten nicht der volle Betrag geltend gemacht werden kann.
  • Nur für Berufspendler: Die Pendlerpauschale kann nur von Arbeitnehmern geltend gemacht werden, die täglich zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln.
  • Verzerrung der Verkehrsmittelwahl: Die Pendlerpauschale kann dazu führen, dass Arbeitnehmer vermehrt das Auto nutzen, da diese Form des Verkehrs oft am meisten von der Pendlerpauschale profitiert.
  • Bürokratischer Aufwand: Die Geltendmachung der Pendlerpauschale erfordert eine gewisse Dokumentation und Aufbewahrung von Belegen, was mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden ist.

Für welche Verkehrsmittel gibt es Pendlerpauschale? Kann eine Pauschale unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel beansprucht werden?

Die Pendlerpauschale kann für verschiedene Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden, wenn sie beruflich bedingt genutzt werden. Dazu zählen:

  1. PKW: Arbeitnehmer können die Pendlerpauschale geltend machen, wenn sie mit dem eigenen PKW oder einem Firmenwagen zur Arbeit fahren.
  2. Öffentliche Verkehrsmittel: Wenn Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Straßenbahn nutzen, um zur Arbeit zu kommen, können sie ebenfalls die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
  3. Fahrrad: Auch wenn Arbeitnehmer mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, können sie die Pendlerpauschale nutzen.
  4. Taxifahrten: Die Kosten für Taxifahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte können grundsätzlich im Rahmen der Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Allerdings müssen hierbei einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Taxifahrt tatsächlich notwendig sein, um zur Arbeit zu gelangen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage ist, den öffentlichen Nahverkehr oder das Fahrrad zu nutzen. Außerdem müssen die Kosten für die Taxifahrt belegbar sein.

Was muss man bei einem Pendlerpauschale Rechner beachten?

Beim Einsatz eines Pendlerpauschale Rechners gibt es einige wichtige Dinge zu beachten:

  1. Aktualität: Der Pendlerpauschale Rechner sollte stets auf dem neuesten Stand sein, um korrekte Ergebnisse zu liefern. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass der Rechner für das aktuelle Steuerjahr geeignet ist und alle relevanten Änderungen berücksichtigt.
  2. Korrektheit der Daten: Es müssen die eingegebenen Daten für die Berechnung der Pendlerpauschale korrekt sein. Hierzu gehören unter anderem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Anzahl der Arbeitstage pro Woche.
  3. Berücksichtigung von Jobtickets und Fahrgemeinschaften: Wenn der Arbeitnehmer ein Jobticket nutzt oder eine Fahrgemeinschaft bildet, kann sich dies auf die Höhe der Pendlerpauschale auswirken.
  4. Datenschutz: Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Pendlerpauschale Rechner die persönlichen Daten des Nutzers nicht speichert oder für andere Zwecke verwendet.
  5. Überprüfung der Ergebnisse: Es ist immer empfehlenswert, die Ergebnisse des Pendlerpauschales Rechners zu überprüfen und gegebenenfalls mit anderen Quellen abzugleichen, um sicherzustellen, dass sie korrekt sind.

Aktualisiert am 14. Mai 2024