Übergangsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in bestimmten Situationen an Personen gezahlt wird, die vorübergehend arbeitsunfähig sind und in eine andere Tätigkeit oder berufliche Situation übergehen müssen. Es soll dazu dienen, den Betroffenen während der Zeit der Rehabilitation, Umschulung oder beruflichen Neuorientierung ein Einkommen zu sichern, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und den Übergang in die neue berufliche Situation zu erleichtern. In der Regel ist die Zahlungsdauer auf einen begrenzten Zeitraum beschränkt und hängt von der individuellen Situation und den Voraussetzungen ab. Der Übergangsgeld-Rechner kann eine nützliche Hilfe sein, um eine erste Orientierung über die Höhe des zu erwartenden Übergangsgeldes zu erhalten.
Unterscheidung Verletztengeld und Krankengeld vom Übergangsgeld?
Verletztengeld und Krankengeld sind nicht dasselbe wie Übergangsgeld. Verletztengeld und Krankengeld sind Entgeltersatzleistungen, die während einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung gezahlt werden. Übergangsgeld hingegen wird gezahlt, wenn eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist, wie z.B. eine medizinische Rehabilitation oder eine berufliche Umschulung.
Das Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt, wenn eine Person aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wird. Das Krankengeld hingegen wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig wird.
Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, je nachdem, aus welchem Grund die Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist.
Was sind Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse?
Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse sind finanzielle Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung an Arbeitnehmer gezahlt werden, die vorübergehend arbeitsunfähig sind und deshalb keinen Lohn oder Gehalt erhalten können. Sie dienen dazu, den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit zu kompensieren und den Lebensunterhalt der betroffenen Person abzusichern. Zu den Entgeltersatzleistungen der Krankenkasse gehören insbesondere:
Krankengeld: Krankengeld wird gezahlt, wenn eine Krankheit oder Verletzung zur Arbeitsunfähigkeit führt und die betroffene Person deshalb nicht arbeiten kann. Es wird in der Regel nach einer Karenzzeit von sechs Wochen gezahlt und beträgt in der Regel:
Krankengeld | Regelung |
Krankengeldsatz/ Höhe | 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts |
Anspruchsdauer | max. 78 Wochen |
Wartezeit | 6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) |
Anspruchdauer Kinderkrankengeld | 10 Tage pro Elternteil bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden |
Verletztengeld: Verletztengeld wird gezahlt, wenn eine Verletzung oder Berufskrankheit zur Arbeitsunfähigkeit führt und die betroffene Person deshalb nicht arbeiten kann. Es beträgt ebenfalls 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens.
Verletztengeld | Regelung |
Höhe | 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgeltes |
Anspruchsdauer | 78 Wochen |
Wartezeit | 6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) |
Mutterschaftsgeld: Mutterschaftsgeld wird an berufstätige Frauen gezahlt, die aufgrund einer Schwangerschaft und Mutterschaft nicht arbeiten können. Es wird von der Krankenkasse sowie vom Arbeitgeber gemeinsam finanziert.
Wann kann Übergangsgeld von Versicherten beantragt werden?
Medizinische Rehabilitation: Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung für eine bestimmte Zeit nicht arbeitsfähig ist und eine medizinische Reha durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Rehabilitation zu sichern und den Übergang in das Berufsleben nach der Rehabilitation zu erleichtern.
Berufliche Umschulung: Wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung auf einen neuen Beruf durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Umschulung zu sichern und den Übergang in den neuen Beruf zu erleichtern.
Berufliche Neuorientierung: Wenn eine Person aus anderen Gründen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, eine berufliche Neuorientierung durchführt, kann sie Übergangsgeld beantragen. Das Übergangsgeld soll dabei helfen, den Lebensunterhalt während der Zeit der Neuorientierung zu sichern und den Übergang in den neuen Beruf zu erleichtern. Hierbei kann die Agentur für Arbeit (“Arbeitsamt“) ebenfalls unterstützen.
Selbständige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur beruflichen Rehabilitation über die gesetzliche Krankenversicherung, da sie in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert sind. Selbständige können jedoch freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein und unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation haben.
In der Regel müssen selbständig tätige Versicherte mindestens zwölf Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, um Anspruch auf Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation zu haben. Wenn eine selbständig tätige Person Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation hat, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Maßnahme. In manchen Fällen kann jedoch auch die Rentenversicherung für die Kosten der Maßnahme aufkommen.
Wer ist zuständig für die Bezahlung von Übergangsgeld?
Die Bezahlung von Übergangsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen, je nachdem, aus welchem Grund die Übergangsmaßnahme notwendig ist.
Im Fall einer medizinischen Rehabilitation wird das Übergangsgeld von der Krankenkasse gezahlt, wenn die Maßnahme zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist. Das Gleiche gilt für eine berufliche Reha, wenn sie von der Rentenversicherung finanziert wird.
Wenn eine berufliche Umschulung notwendig ist, weil der bisherige Beruf aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausgeübt werden kann, kann das Übergangsgeld ebenfalls von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gezahlt werden.
Was ist der Unterschied zwischen beruflichen Rehabilitation und der medizinischen Rehabilitation?
Der Unterschied besteht darin, dass die medizinische Rehabilitation darauf abzielt, die Gesundheit und die körperliche Leistungsfähigkeit einer Person wiederherzustellen oder zu verbessern, während die berufliche Rehabilitation darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen.
Die medizinische Rehabilitation umfasst medizinische und therapeutische Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Betreuung, um die körperliche und geistige Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Person zu verbessern. Ziel ist es, die Funktionen des Körpers wiederherzustellen oder zu verbessern, um die Person wieder in die Lage zu versetzen, ihren Beruf auszuüben oder den Alltag bewältigen zu können.
Die berufliche Rehabilitation hingegen umfasst Maßnahmen wie z.B. eine berufliche Umschulung, Praktika oder Beratung, um die Person dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Ziel ist es, die Person auf eine Tätigkeit vorzubereiten, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht und die sie trotz eventueller körperlicher oder geistiger Einschränkungen ausüben kann.
Wie wird die Höhe des Übergangsgeld berechnet?
Die Höhe des Übergangsgeldes wird meist aus 80% des letzten Bruttoverdiensts berechnet. Davon werden dann 60–80% als Übergangsgeld bezahlt.
Versicherte Arbeitnehmer | Versicherte Arbeitnehmer mit Kind | Freiwillig Versicherte & Selbstständige | |
Berechnungsgrundlage | 80 % des Regelentgeldes | 80 % des Regelentgeldes | Einkommen, das den Beitragszahlungen des Vorjahres zugrunde liegt |
Endsumme | 68% der Berechtigungsgrundlage | 68% der Berechtigungsgrundlage | 68% der Berechtigungsgrundlage |
Die genaue Höhe des Übergangsgeldes kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der Art der Maßnahme (medizinische Rehabilitation, berufliche Umschulung oder berufliche Neuorientierung), der Dauer der Maßnahme und dem individuellen Bedarf des Versicherten. Es gibt jedoch eine Höchst- und Mindestgrenze für das Übergangsgeld, die je nach Art der Maßnahme und den Bestimmungen der Krankenkasse oder Rentenversicherung variieren können.
Was sind die Voraussetzungen für Übergangsgeld für Freiberufliche?
Freiberuflich Tätige und freiwillig Versicherte haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übergangsgeld, wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und eine medizinische oder berufliche Rehabilitation notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder auf eine neue berufliche Tätigkeit vorzubereiten.
Wenn eine Person freiwillig versichert ist, muss sie in der Regel mindestens zwölf Monate Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, um Anspruch auf Übergangsgeld zu haben. Auch hier sind die genauen Voraussetzungen und Bedingungen abhängig von der individuellen Situation und der Art der Maßnahme.
Wann endet der Anspruch auf Übergangsgeld?
Der Anspruch auf Übergangsgeld endet in der Regel mit dem Ende der Maßnahme, für die das Übergangsgeld bewilligt wurde. Die Dauer der Zahlung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Maßnahme, der Dauer der Maßnahme und dem individuellen Bedarf des Versicherten.
Bei einer medizinischen Rehabilitation endet die Zahlung des Übergangsgeldes in der Regel mit der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik oder dem Abschluss der ambulanten Rehabilitation. Bei einer beruflichen Umschulung oder beruflichen Neuorientierung endet die Zahlung des Übergangsgeldes in der Regel mit dem Abschluss der Maßnahme, also z.B. dem erfolgreichen Abschluss der Umschulung oder dem Beginn der neuen Tätigkeit.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Anspruch auf Übergangsgeld vorzeitig enden kann, z.B. wenn der Versicherte die Maßnahme vorzeitig abbricht oder seine Arbeitsfähigkeit vorzeitig wiederhergestellt wird.
Ist Übergangsgeld steuerpflichtig?
Ja, Übergangsgeld ist in der Regel steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zusammen mit anderen Einkünften, wie z.B. Lohn, Gehalt oder Renten, zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens herangezogen.
Die genaue Höhe der Steuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Maßnahme, der Höhe des Übergangsgeldes und der Steuerklasse des Versicherten. Es kann auch Freibeträge oder Steuervergünstigungen geben, die das zu versteuernde Einkommen senken können.
In manchen Fällen können jedoch auch Steuervergünstigungen oder -befreiungen möglich sein, wenn das Übergangsgeld z.B. aufgrund einer Krankheit oder Verletzung gezahlt wird.
Aktualisiert am 11. November 2024