Die Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Sozialversicherungssysteme, die auch über die Krankenkassen verwaltet wird. Für Mitglieder der Krankenkassen (z.B. TK) bedeutet dies, dass ein Teil ihrer Rente als Beitrag zur Pflegeversicherung abgeführt wird. Der genaue Prozentsatz, der von der Rente abgezogen wird, beträgt 3,05% für kinderlose Mitglieder bzw. 3,3% für Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren. Dieser Abzug wird direkt von der Rentenzahlung einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.
Gilt die betreute Person als pflegebedürftig, ist nicht mehr die Pflegeversicherung Krankenkasse für die Bereitstellung der Zusatzleistungen wie die Unterstützung verantwortlich, sondern stattdessen die Pflegeversicherung. Dies gilt nur, wenn im Haushalt der betroffenen Personen keine anderen Personen leben, die in der Lage wären, die Pflege mit allen Aufgaben zu übernehmen. Häusliche Krankenpflege bezieht sich auf den Haushalt der betroffenen Personen selbst, aber auch im weiteren Rahmen auf den Haushalt in Wohngemeinschaften, Schulen oder Kindergärten beispielsweise.
Sind die betroffenen Personen dagegen in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, die gesetzlich auch für die Pflege aufkommen muss, kann der Anspruch auf häusliche Pflege nicht wahrgenommen werden. Eine Ausnahmeregelung stellt dabei das Pflegeheim dar, wenn betroffene Personen in diesen eine medizinische Versorgung für mindestens sechs Monate benötigen. Dabei muss die notwendige Behandlung jedoch ein derartiges Ausmaß verlangen, durch das dauerhaft eine Pflegeperson zur Stelle sein muss, um krankheitsbedingte Vorkommnisse unmittelbar zu behandeln.
Vor der Einführung der Anschlussversorgung nach Krankenhausaufenthalten stand nur denjenigen Personen eine gesetzliche Pflegeleistung zu, die auch Pflegebedürftigkeit durch die Zuteilung eines Pflegegrads vorweisen konnten. Nun ist es so, dass die Leistungen auch Personen gewährt werden, die nur vorübergehend auf Pflege angewiesen sind. Diese werden im Rahmen der Kurzzeitpflege gewährt. Mitglieder einer Pflegeversicherung Krankenkasse, die nur für eine von bis zu vier Wochen auf Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen sind, erhalten eine Verlängerung bis auf maximal 26 Wochen, wenn sich Kinder unter 12 Jahren oder behinderte Kinder in ihrem Haushalt befinden. Werden danach weiterhin Leistungen benötigt, tritt die Kurzzeitpflege in Kraft. Dabei leistet die Krankenkasse für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen in Höhe von 1.612 Euro im Jahr.
Pflegeversicherung Krankenkasse: Rehabilitation und Prävention
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung führt zu einem erhöhten Fokus auf Prävention, um Alterserkrankungen wie Herz-Kreislauf-Probleme, Stoffwechselstörungen und Demenzen vorzubeugen. Ein gesunder Lebensstil, einschließlich körperlicher Aktivität und ausgewogener Ernährung, wird durch die Pflegeversicherung unterstützt. Das Konzept „Reha vor Pflege“ der Krankenkassen zielt darauf ab, durch präventive Rehabilitationsmaßnahmen die Selbstständigkeit zu fördern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Gutachter bewerten dabei die Lebenssituation der Personen und können Rehabilitationsmaßnahmen empfehlen, die in Pflegeeinrichtungen durch das Präventionsgesetz von 2015 unterstützt werden.
Zusätzlich fördern Pflegekassen mit Bonuszahlungen die rehabilitativen Bemühungen der Pflegeheime, die zur Verbesserung des Pflegegrads ihrer Patienten beitragen. Diese Zahlungen müssen zurückgezahlt werden, wenn der Erfolg nicht mindestens sechs Monate anhält. Angehörige, die als Pflegepersonen tätig sind, erhalten Unterstützung durch Angebote für Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte, die sie wahlweise allein oder mit der pflegebedürftigen Person wahrnehmen können. Diese Maßnahmen entlasten die Pflegenden und bieten gleichzeitig professionelle Pflege für die Betroffenen.
Pflegeversicherung Krankenkasse: Versicherte
In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung, die üblicherweise zusammen mit der Krankenversicherung beim selben Versicherer abgeschlossen wird. Die soziale Pflegeversicherung ist automatisch Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, was für Arbeiter, Angestellte, Studierende und Rentner gilt. Personen, die im Ausland leben und weiterhin sozial versichert bleiben möchten, müssen einen entsprechenden Antrag stellen.
Familienversicherungen erstrecken sich sowohl auf die Kranken- als auch auf die Pflegeversicherung und befreien mitversicherte Kinder oder Partner mit geringem Einkommen von der Beitragspflicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen ebenfalls eine Pflegeversicherung abschließen und können zwischen der sozialen und der privaten Variante wählen, wobei sie innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsabschluss entscheiden müssen. Privat Krankenversicherte sind auch privat pflegeversichert, wobei der Hauptunterschied zwischen den beiden Versicherungsarten in der Art der Kostenerstattung liegt. Personen ohne gesetzlichen oder privaten Versicherungsanspruch werden laut Bundesversorgungsgesetz gesetzlich versichert. Wer aus der Versicherungspflicht ausscheidet, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der sozialen Pflegeversicherung verbleiben.
Eigenvorsorge bei der Pflegeversicherung Krankenkasse
Neben der sozialen Pflegeversicherung wird immer empfohlen, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen, da die soziale Versicherung sich lediglich auf die Grundversorgung beschränkt, sodass wichtige Aspekte, wenn es um die Pflegebedürftigkeit der eigenen Person oder von Angehörigen geht, nicht inbegriffen sind. Besteht Interesse an einer solchen Zusatzversicherung, gibt es Angebote an privaten Pflege-Zusatzversicherungen. Diese sollen gewährleisten, dass die privaten Zuzahlungen nicht zu hoch ausfallen. Drei Möglichkeiten bestehen bei dieser Zusatzvariante:
- Abschluss einer Pflege-Rentenversicherung als Lebensversicherung, durch die im Pflegefall eine monatliche Rente je nach Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.
- Abschluss einer Pflegekostenversicherung, die dann zum Tragen kommt, wenn die Kosten über die Leistungen von sozialer oder privater Pflegeversicherung hinausgehen. Die Kosten müssen dabei nachgewiesen werden.
- Abschluss einer Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung, die feste Zahlungen pro Tag bzw. pro Monat der Pflegebedürftigkeit beinhaltet. Der Grad der Bedürftigkeit ist hier ausschlaggebend.
Die zuletzt genannte Möglichkeit der Pflegetage- oder Pflegemonatsgeldversicherung ist die einzige, die auch durch den Staat gefördert wird. Auch dafür sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen:
- ein monatlicher Eigenanteil von mindestens 10 Euro
- der Umfang der Pflege-Zusatzversicherung muss alle Pflegegrade beinhalten und bei Pflegegrad 5 eine Leistung von mindestens 600 Euro im Monat erbringen
- weder Gesundheitsprüfungen noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind gestattet
- alle Personen mit Anspruch auf die staatliche Förderung müssen von Versicherern aufgenommen und versichert werden (Kontrahierungszwang); Anspruch haben volljährige Versicherte in sozialer oder privater Pflegeversicherung ohne bislang von den Versicherungen Gebrauch gemacht zu haben
Die Pflegeversicherung Versicherten müssen keinerlei Anstrengungen unternehmen, um die Zustellung des Geldes zu regeln. Dies geschieht automatisch. Bei der Förderung handelt es sich um fünf Euro monatlich (60 Euro jährlich).
Finanzierung Pflegeversicherung der Krankenkasse
Damit soziale Pflegeversicherungen gewährleistet werden können, erfolgt die Pflegeversicherung Finanzierung durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese müssen gewisse Beitragszahlungen leisten. Wie hoch diese Zahlungen ausfallen, hängt vom Bruttoeinkommen ab.
Für die Pflegeversicherung Finanzierung müssen Personen, die Kinder haben, einen Beitragssatz von 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens leisten, während sich der Satz bei Personen ohne Kinder auf 4 Prozent beläuft. Abgesehen von Ausnahmen, wird der Beitrag genau aufgeteilt und zum einen vom Arbeitnehmer selbst und zum anderen vom Arbeitgeber geleistet. Damit die Beitragssätze und die Pflege generell auch in Zukunft gesichert werden können, wurde ein Pflegevorsorgefonds für die Pflegeversicherung Finanzierung eingerichtet, in den jährlich eingezahlt wird. Sind irgendwann mehr pflegebedürftige Personen vorhanden als Personen, die Beiträge zahlen, ist eine Rücklage für die Gewährleistung der Pflege vorhanden.
Im Bundesland Sachsen besteht ein Unterschied zu der Verteilung der Beitragszahlungen im Gegensatz zu allen übrigen Bundesländern. Dieser besteht darin, dass die Arbeitnehmer mehr zur Pflegeversicherung beitragen müssen als die Arbeitgeber. Diese Verteilung kommt deshalb zustande, weil in Sachsen keine Abschaffung eines Feiertags vorgenommen wurde, was für die Finanzierung der Pflegeversicherung in den anderen Bundesländern sehr wohl stattgefunden hat.
Beitragszuschlag Pflegeversicherung der Krankenkasse
Arbeitnehmer ohne Kinder müssen ab dem 1. Juli 2023 einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung von 4 Prozent zahlen, während Arbeitnehmer mit Kindern bei 3,4 Prozent liegen. Ausnahmen gelten für Arbeitnehmer ohne Kinder, die vor 1939 geboren sind, unter 23 Jahre alt sind, oder Arbeitslosengeld II erhalten; diese zahlen keinen zusätzlichen Beitrag. Der Arbeitgeber zieht den Standardbeitrag sowie den zusätzlichen Zuschlag automatisch ab.
Für Rentner gilt Ähnliches: Rentner ohne Kinder, die vor 1940 geboren sind, sowie Rentner, die Betriebsrenten beziehen, müssen keinen Beitragszuschlag zahlen. Rentner, geboren ab 1940 ohne Kinder, müssen den Zuschlag zahlen, wobei der Rentenversicherungsträger die Beiträge abführt. Nicht rentenversicherte Rentner müssen den Zuschlag selbst zahlen.
Bestimmte Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld sind von der Zahlung des Beitragszuschlags ausgenommen, dank einer jährlichen Pauschalzahlung der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von 20 Millionen Euro.
Behinderte Menschen ohne Kinder, die über ihre Eltern familienversichert sind und aufgrund ihrer Behinderung nicht selbstständig beitragspflichtig sind, müssen ebenfalls keinen Beitragszuschlag zahlen. Auch hier greift die Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Kinderlose Empfänger von Sozialhilfe, die den Zuschlag zahlen müssen, erhalten entsprechend angepasste Sozialhilfeleistungen, um ihr Existenzminimum zu sichern.
Private Pflege-Pflichtversicherung finanzieren
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind verpflichtet, auch eine private Pflege-Pflichtversicherung abzuschließen. Diese basiert auf Alterungsrückstellungen und dem Anwartschaftsverfahren, um altersgerechte Beiträge und Leistungen zu garantieren. Die Höhe der Prämien in der privaten Pflegeversicherung hängt nicht vom Einkommen ab, sondern wird durch einen Arbeitgeberzuschuss beeinflusst, der die Hälfte des Beitrags deckt und bis zum Höchstbetrag der sozialen Pflegeversicherung gehen kann.
Die Prämienkalkulation berücksichtigt das individuelle Gesundheitsrisiko und das Alter bei Vertragsabschluss. Gesetzliche Richtlinien bestimmen, dass das Geschlecht keine Rolle bei der Prämienhöhe spielen darf, Kinder ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden und auch Personen mit Vorerkrankungen aufgenommen werden müssen. Langjährige Mitglieder der privaten Pflegeversicherung, die seit 1995 durchgehend versichert sind, dürfen nicht mehr als den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung zahlen. Bei Ehepartnern, die nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind, gilt eine reduzierte Prämie, die maximal 150 Prozent des Höchstbetrags der sozialen Pflegeversicherung beträgt. Neumitglieder zahlen in den ersten fünf Jahren höhere Prämien, die anschließend auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt werden.
Tarif- und Übernahmeoptionen in der privaten Pflegeversicherung
Da auch die private Pflegeversicherung sich an die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung anpassen muss, stellt sie grundsätzlich keinen Basistarif zur Verfügung. Es wird jedoch anderweitig gewährleistet, dass auch für die Personen die private Pflegeversicherung möglich ist, die lediglich ein niedriges Einkommen erzielen.
Da Alterungsrückstellungen aus alten Versicherungen bei einem Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungen gestattet ist, gilt dies ebenso für die Rückstellungen aus privaten Pfleg-Pflichtversicherungen. Diese Möglichkeit besteht für Neu- und Altfälle, also für Versicherungsnehmer, die erst dann eine private Pflegeversicherung abschließen und für diejenigen, die schon vorher pflegeversichert waren.
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