Anhand des Krankengeld Rechners können Sie Ihre mögliche finanzielle Unterstützung während der Arbeitsunfähigkeit zu berechnen. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Verletzung zusteht. Das Krankengeld soll dazu dienen, den Einkommensverlust während der Krankheitszeit zumindest teilweise auszugleichen.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht in der Regel ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit und wird von der zuständigen Krankenkasse gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel:
Krankengeld | Regelung |
Krankengeldsatz/ Höhe | 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent des Nettogehalts |
Anspruchsdauer | max. 78 Wochen |
Wartezeit | 6 Wochen (Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) |
Anspruchdauer Kinderkrankengeld | 10 Tage pro Elternteil bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden |
Um Krankengeld zu erhalten, muss die betroffene Person zunächst eine ärztliche Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse prüft dann, ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht und zahlt es aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgehoben wird oder die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen erreicht ist.
Wann bekommt man Krankengeld?
Damit ein Arbeitnehmer in Deutschland Krankengeld erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Arbeitnehmer muss in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Private Krankenversicherungen bieten in der Regel keine Krankengeldleistungen an.
Der Arbeitnehmer muss aufgrund einer Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sein und eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen.
Der Arbeitnehmer muss eine bestimmte Wartezeit (Karenzzeit) von sechs Wochen erfüllen. Das heißt, der Anspruch auf Krankengeld besteht erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der Arbeitnehmer muss seinen Krankenkassenbeitrag regelmäßig gezahlt haben.
Der Arbeitnehmer darf während der Arbeitsunfähigkeit nicht selbstverschuldet handeln, indem er beispielsweise eine medizinisch notwendige Behandlung ablehnt oder einen Arbeitsunfall absichtlich herbeiführt.
Wer bekommt kein Krankengeld?
Es gibt bestimmte Personengruppen, die keinen Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Hier sind einige Beispiele:
Freiwillig Versicherte Selbstständige und Freiberufler.
Privat Versicherte. Allerdings können sie bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um im Falle einer Arbeitsunfähigkeit abgesichert zu sein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Sie erhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit stattdessen ein Krankengeld in Höhe des Regelbedarfs für Arbeitslosengeld II.
Bezieher von Mutterschaftsgeld erhalten kein Krankengeld während der Mutterschutzfristen.
Personen, die eine gesetzliche Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.
Wie lange zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit?
Die Krankenkasse zahlt bei Arbeitsunfähigkeit in Deutschland für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dieser Zeitraum gilt für alle Versicherten und ist unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit oder Verletzung verursacht wurde.
Es ist jedoch zu beachten, dass die 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren erreicht werden müssen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse nach Ablauf der 78 Wochen erneut Krankengeld zahlen kann, wenn der Versicherte in der Zwischenzeit wieder arbeitsfähig war und erneut arbeitsunfähig wird (Blockfrist).
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, wie zum Beispiel die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und die regelmäßige Zahlung des Krankenkassenbeitrags.
Wie lange wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt?
Das Arbeitsentgelt wird in Deutschland im Falle einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Verletzung in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen weitergezahlt. Dies wird als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet.
Die Entgeltfortzahlung erfolgt durch den Arbeitgeber und beträgt in der Regel 100 Prozent des Nettogehalts des Arbeitnehmers. Es kann jedoch auch tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich eine abweichende Regelung zur Höhe des Entgelts vorgesehen sein.
Nach Ablauf der sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer hat dann ab der 7. Woche Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Wann kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Entgeltfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen zu leisten. In bestimmten Fällen kann er es jedoch verweigern. Hier sind einige Beispiele:
Vertragsverstoß: Wenn der Arbeitnehmer durch einen Verstoß gegen vertragliche Pflichten die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat
Selbstverschulden: Wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eigenes Fehlverhalten des Arbeitnehmers verursacht wurde. Dies kann zum Beispiel bei Verletzungen durch Alkohol- oder Drogenkonsum der Fall sein.
Krankheit im Ausland: Wenn der Arbeitnehmer im Ausland erkrankt ist und dies nicht nachweisen kann.
Fehlende Krankschreibung: Wenn der Arbeitnehmer keine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorlegt.
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung: In einigen Fällen haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, zum Beispiel wenn sie keine gesetzliche Krankenversicherung haben oder keine Lohnsteuerkarte besitzen.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung nicht einfach willkürlich verweigern kann. Er muss die Gründe für die Verweigerung klar und deutlich kommunizieren und im Zweifelsfall nachweisen können. Zudem haben Arbeitnehmer in der Regel das Recht, gegen eine Verweigerung der Entgeltfortzahlung rechtlich vorzugehen.
Was ist Übergangsgeld und wann kann man es beantragen?
Übergangsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die Versicherten bei einer medizinischen Rehabilitation oder bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden kann. Es soll dazu beitragen, den Verdienstausfall während der Rehabilitationsmaßnahmen auszugleichen.
Es kann in der Regel beantragt werden, wenn eine medizinische Rehabilitation durchgeführt wird und der Versicherte aufgrund dieser Maßnahme vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Es kann auch beantragt werden, wenn der Versicherte an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmt, die ihm die Möglichkeit gibt, eine berufliche Tätigkeit auszuüben.
Das Übergangsgeld wird in der Regel für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gezahlt. Die Höhe entspricht in der Regel dem Krankengeld, das der Versicherte erhalten würde, wenn er wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig wäre.
Um Übergangsgeld zu erhalten, muss der Versicherte bei seiner Rentenversicherung einen Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Übergangsgeld erfüllt sind und zahlt es gegebenenfalls aus.
Hat man als Selbstständiger Anspruch auf Krankengeld?
Selbstständige und freiberuflich Tätige haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Allerdings haben Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, sich privat gegen Krankheit abzusichern. In diesem Fall kann eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen werden, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall eine finanzielle Absicherung bietet. Die genauen Bedingungen und Leistungen der Krankentagegeldversicherung können je nach Versicherungsanbieter und Tarif unterschiedlich sein.
Bekommt man Krankengeld als Arbeitsloser?
Arbeitslose haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld in Deutschland. Wenn Arbeitslose aufgrund von Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig sind, erhalten sie stattdessen Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Dieses Krankengeld wird vom Arbeitsamt gezahlt und ist in der Regel auf maximal 78 Wochen begrenzt.
Allerdings müssen Arbeitslose in diesem Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und die regelmäßige Meldung beim Arbeitsamt. Zudem muss die Arbeitsunfähigkeit durch eine medizinische Begutachtung bestätigt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitslose während der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld haben. Das Krankengeld ist daher eine wichtige finanzielle Absicherung für Arbeitslose, die aufgrund von Krankheit oder Verletzung vorübergehend nicht arbeiten können.
Was bedeutet Mitwirkungspflicht für den Versicherten?
Die Mitwirkungspflicht der Versicherten ist eine wichtige rechtliche Verpflichtung im deutschen Gesundheitssystem. Versicherte haben gegenüber ihrer Krankenkasse eine Mitwirkungspflicht, die in § 60 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) festgelegt ist.
Die Mitwirkungspflicht umfasst verschiedene Verpflichtungen, die Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse erfüllen müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, der Krankenkasse alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung des Anspruchs auf Leistungen erforderlich sind. Auch die Mitwirkung bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Einhaltung der ärztlichen Verordnungen gehören dazu.
Die Mitwirkungspflicht soll sicherstellen, dass die Krankenkasse alle notwendigen Informationen hat, um ihre Leistungen korrekt zu erbringen und Missbrauch zu verhindern. Versicherte sollten daher alle Anforderungen ihrer Krankenkasse ernst nehmen und auf Anfragen und Aufforderungen der Krankenkasse zeitnah reagieren.
Wenn Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann dies Konsequenzen haben. So kann die Krankenkasse Leistungen kürzen oder versagen, wenn Versicherte ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen.
Wann zahlt die Krankenkasse Verletztengeld und was erhält man danach?
Die Krankenkasse zahlt Verletztengeld, wenn ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Das Verletztengeld soll dazu beitragen, den Verdienstausfall während der Arbeitsunfähigkeit auszugleichen.
Das Verletztengeld wird in der Regel für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, jedoch höchstens für einen Zeitraum von 78 Wochen. Die Höhe des Verletztengeldes beträgt in der Regel 80 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, das der Versicherte vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit erhalten hat. Bei Teilzeitarbeit wird das Verletztengeld entsprechend anteilig berechnet.
Nach Ablauf des Verletztengeldes kann der Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Verletztenrente haben. Die Verletztenrente wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt und soll dazu beitragen, den Verdienstausfall aufgrund einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit auszugleichen.
Um Verletztengeld oder Verletztenrente zu erhalten, muss der Versicherte bei der zuständigen Krankenkasse oder Unfallversicherung einen Antrag stellen.
Aktualisiert am 11. November 2024