Die betriebliche Altersversorgung (bAV) beinhaltet Leistungen wie die Altersversorgung und die Invaliditätsversorgung im Fall von Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Diese Leistungen haben gemeinsam, dass der Arbeitgeber sie bereitstellt.
Gehaltsumwandlung 2025
Arbeitnehmer können Anteile ihres Bruttogehalts für die Finanzierung einer Betriebsrente durch eine Gehaltsumwandlung umwandeln. Da sie keine Steuern oder Sozialabgaben für die Beiträge zahlen, wird die Rente im Nachhinein pauschal versteuert.
Pensionszusage 2025
Eine Pensionszusage ist ein festgelegter Betrag, den der Arbeitgeber anspart und dem Arbeitnehmer bei Rentenantritt leistet. Arbeitnehmer können sich nach Absprache an der Bildung der Rückstellungen beteiligen.
Unterstützungskasse 2025
Die Unterstützungskasse stellt eine Form der Altersvorsorge durch den Arbeitgeber dar. Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer sorgen für die Rückstellungen. Die Seite der Arbeitnehmer nimmt dafür eine Entgeltumwandlung vor.
Direktversicherung 2025
Arbeitgeber schließen bei einer Direktversicherung für Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag ab und sorgen für die Beiträge. Sie sind zwar Versicherungsnehmer, jedoch sind die Arbeitnehmer die Bezugsberechtigten.
Pensionskasse 2025
Arbeitgeber sorgen durch eine Pensionskasse oder Wettbewerbspensionskassen für die Absicherung der Arbeitnehmer. Im ersten Fall müssen Arbeitgeber finanzielle Engpässe der Kassen ausgleichen. Im zweiten Fall fungieren meist Lebensversicherungsunternehmen als Träger der Kassen.
Pensionsfonds 2025
Pensionsfonds können versicherungsförmig oder nicht versicherungsförmig ausgestaltet sein. Danach entscheidet sich, ob die Anlage des Vermögens konventionell oder risikofreundlicher stattfindet. Höhere Renditen zu höheren Risiken sind möglich.
Betriebsrente 2025
Arbeitnehmer können bei einem Arbeitgeberwechsel ihre angesparte Betriebsrente auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Dabei sind Faktoren wie die Finanzierung der Rente und die Dauer der Zusagen ausschlaggebend.
Betriebliche Riesterrente 2025
Der Staat unterstützt Arbeitnehmer durch die Betriebsrente Riester. Er gewährt zum einen Zulagen und zum anderen die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug der Eigenbeiträge und der Zulagen. Der Sonderausgabenabzug ist beschränkt.