Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Die Lohnsteuerklasse I ist für ledige Arbeitnehmer vorgesehen, die keine Kinder haben.
Die Lohnsteuerklasse II gilt für alleinerziehende Arbeitnehmer mit Kindern.
Die Lohnsteuerklasse III ist für verheiratete Arbeitnehmer vorgesehen, bei denen ein Ehepartner keine oder nur geringe Einkünfte hat.
Die Lohnsteuerklasse IV gilt für verheiratete Arbeitnehmer, bei denen beide Ehepartner ein ähnliches Einkommen haben. Hier wird die Lohnsteuer für beide Ehepartner einzeln berechnet und dann zusammengeführt.
Die Lohnsteuerklasse V ist für den Ehepartner mit dem geringeren Einkommen vorgesehen, wenn der andere Ehepartner die Lohnsteuerklasse III gewählt hat.
Die Lohnsteuerklasse VI ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die gleichzeitig mehrere Jobs haben oder bei denen keine Lohnsteuerklasse vorliegt.
Was ist die Elektronische Lohnsteuerkarte und wie bekommt man sie?
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
Von welchen Freibeträgen kann ein Arbeitnehmer in der Steuererklärung profitieren?
- Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, die berufsbedingt entstehen, wie zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten. Arbeitnehmer können diese Kosten als Freibetrag in ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen.
- Sonderausgaben: Hierzu gehören beispielsweise Spenden, Beiträge zur Riester-Rente oder zu Versicherungen. Auch diese Kosten können als Freibetrag in der Lohnsteuererklärung berücksichtigt werden.
- Kinderfreibetrag: Eltern können für ihre Kinder einen Kinderfreibetrag geltend machen.
Jahr | Kinderfreibetrag getrennte Eltern / Verheiratete Eltern | Betreuungsfreibetrag getrennte Eltern / Verheiratete Eltern | Gesamt getrennte Eltern / Verheiratete Eltern |
2019 | 2.490 Euro / 4.980 Euro | 1.320 Euro/ 2.640 Euro | 3.810 Euro / 7.620 Euro |
2020 | 2.586 Euro / 5.172 Euro | 1.320 Euro/ 2.640 Euro | 3.906 Euro / 7.812 Euro |
2021 | 2.730 Euro / 5.460 Euro | 1.464 Euro / 2.928 Euro | 4.194 Euro / 8.388 Euro |
2022 | 2.810 Euro / 5.620 Euro | 1.464 Euro / 2.928 Euro | 4.274 Euro / 8.548 Euro |
2023 | 2.810 Euro / 5.620 Euro | 1.464 Euro / 2.928 Euro | 4.476 Euro / 8.952 Euro |
2024 | 3.012 Euro / 6.024 Euro | 1.464 Euro / 2.928 Euro | 4.656 Euro / 9.312 Euro |
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag pro Jahr geltend machen.
- Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit Behinderungen können einen Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung als Freibetrag geltend machen.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung oder zur privaten Rentenversicherung können als Freibetrag geltend gemacht werden.
Welche Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt ist ein wichtiger Aspekt der Lohnsteuer, der oft übersehen wird, aber eine erhebliche Auswirkung auf die Höhe der Steuerbelastung haben kann.
Grundsätzlich besagt der Progressionsvorbehalt, dass bestimmte Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen höher ausfällt und somit auch der Steuersatz entsprechend höher ausfällt.
Zu den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, gehören beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld. Diese Einkünfte werden zwar nicht direkt besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte, wie das Gehalt oder die Kapitalerträge.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Progressionsvorbehalt nur für bestimmte Einkünfte gilt und nicht für alle Arten von Einkommen. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen der Progressionsvorbehalt nicht angewendet wird, wie beispielsweise bei bestimmten Sozialleistungen oder dem Kindergeld.
Wann sind Lohnsteuerzahlungen fällig?
Grundsätzlich sind die Lohnsteuerzahlungen in Deutschland monatlich fällig. Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbeträge spätestens am 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt überweisen. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerbeträge für den Monat Januar beispielsweise spätestens am 10. Februar gezahlt werden müssen. Bei der Lohnsteuer gibt es keine Form von Einmalzahlungen.
Für Arbeitgeber, die nur eine geringe Anzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, besteht die Möglichkeit, die Lohnsteuerzahlungen vierteljährlich oder jährlich zu leisten. In diesem Fall müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Fälligkeitstermine der Lohnsteuerzahlungen einhalten, da bei verspäteter Zahlung Zinsen und Säumniszuschläge anfallen können. Diese können schnell hohe Summen ausmachen und die finanzielle Situation des Unternehmens belasten.
Es gibt auch bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispielsweise können Arbeitgeber, die nur unregelmäßig Löhne zahlen, eine Dauerfristverlängerung beantragen, um die Fälligkeitstermine zu verschieben.
Was versteht man unter Lohnsteuerbescheinigung?
Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis über die im vergangenen Jahr gezahlte Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Sie wird von Arbeitgebern ausgestellt und den Arbeitnehmern am Ende des Jahres zur Verfügung gestellt.
Die Bescheinigung enthält verschiedene Angaben, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Steuernummer, die Identifikationsnummer, das Bruttoarbeitsentgelt, die einbehaltene Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Auch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden hierauf ausgewiesen.
Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber in der Regel automatisch erstellt und dem Arbeitnehmer bis spätestens Ende Februar des folgenden Jahres ausgehändigt. Es ist wichtig, dass die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind, da sie als Nachweis für die Einkommenssteuererklärung dient.
Wie sind Minijobs zu versteuern?
Bei Minijobs, also geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen Verdienst bis zu einer bestimmten Grenze müssen Arbeitnehmer keine Steuer abführen.
Beschäftigungsform | Verdienstgrenze 2024 |
Minijob | bis 556 EUR/ Monat |
Midijob | 556,01 - 2.000 EUR/ Monat |
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber für ihre Minijobber eine Pauschalsteuer an das Finanzamt abführen. Diese Pauschalsteuer umfasst auch die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer muss hierbei keine eigenen Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Alternativ kann der Arbeitgeber auch die Lohnsteuer nach den normalen Lohnsteuertabellen berechnen und abführen. In diesem Fall muss der Minijobber seine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen.
Für den Minijobber selbst gibt es Besonderheiten bei der Lohnsteuer. Denn er ist in der Regel von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung befreit, da sein Verdienst unter dem Steuerfreibetrag liegt.
Grundfreibetrag | Ledige | Verheiratete |
2019 | 9.168 Euro | 18.336 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
2021 | 9.744 Euro | 19.488 Euro |
2022 | 9.984 Euro Erhöhung auf 10.347 Euro | 19.968 Euro Erhöhung auf 20.694 Euro |
2023 | 10.908 Euro | 21.816 Euro |
2024 | 11.604 Euro | 23.208 Euro |
2025 | 12.096 Euro | 24.192 Euro |
Welche Fristen müssen bei der Abgabe der Steuererklärung eingehalten werden?
In Deutschland sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie ausschließlich Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit erzielen und keine weiteren Einkünfte oder steuerlich relevanten Sachverhalte vorliegen. Allerdings kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um sich eventuell zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten zu lassen.
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende besteht hingegen grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Auch Arbeitnehmer, die neben ihrer nicht-selbstständigen Arbeit noch weitere Einkünfte haben oder Werbungskosten geltend machen möchten, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung können je nach Art und Umfang der Einkünfte variieren. Für abgabepflichtige Personen gelten die folgenden Fristen:
Steuerjahr | Abgabefrist (Freiwillige) |
2020 | 31.12.2024 |
2021 | 31.12.2025 |
2022 | 31.12.2026 |
2023 | 31.12.2027 |
2024 | 31.12.2028 |
2025 | 31.12.2029 |
Für Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, gilt die folgende Verjährungsfrist:
Was ist ein Lohnsteuerausgleich und wer kann einen Lohnsteuerausgleich beantragen?
Der Lohnsteuerausgleich ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzufordern. Hierbei wird die im Kalenderjahr gezahlte Lohnsteuer mit den tatsächlichen steuerpflichtigen Einkünften und Werbungskosten verrechnet.
Wer einen Lohnsteuerausgleich beantragen kann, hängt davon ab, ob weitere Einkünfte oder Werbungskosten vorliegen, die nicht bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer einen Lohnsteuerausgleich beantragen, sofern sie im Vorjahr Einkünfte erzielt haben und Lohnsteuer gezahlt haben.
Auch Rentner, Studenten und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lohnsteuerausgleich beantragen, wenn sie neben ihrem steuerpflichtigen Einkommen weitere Einkünfte erzielt haben oder Werbungskosten geltend machen möchten.
Was sollten Beamte beim Lohnsteuerrechner beachten?
Beim Verwenden eines Lohnsteuerrechners müssen Beamte bestimmte Besonderheiten beachten, die ihre Situation von anderen Arbeitnehmern unterscheidet. Besonders wichtig ist, dass der Rechner die Versorgungsbezüge korrekt verarbeiten kann. Ebenso sollten Beamte sicherstellen, dass sie ihre individuellen Werbungskosten, wie zum Beispiel für Dienstkleidung oder Fachliteratur, korrekt eintragen können. Auch die spezifischen Aspekte der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, bei denen Beamte in der Regel Beihilfen erhalten und nur einen Teil selbst zahlen, müssen exakt erfasst werden, um die steuerlich absetzbaren Beträge korrekt zu berechnen.
Aktualisiert am 11. November 2024