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BAföG Rechner

BAföG Rechner: Wie Sie Ihre individuelle Förderung schnell und einfach ermitteln können

Der BAföG-Rechner ermöglicht es, Förderungsbeträge schnell und unkompliziert zu berechnen, indem es auf Basis persönlicher Daten und individueller Lebenssituationen eine Schätzung der möglichen BAföG-Zahlungen liefert.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das finanzielle Unterstützung für Studierende und Schülerinnen bietet, die sich ihre Ausbildung ansonsten nicht leisten könnten.

BAföG umfasst unter anderem Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zur Krankenversicherung und zur Studiengebühr, sowie auch günstige Darlehen. Es soll eine Chancengleichheit bei der Bildung ermöglichen und ist abhängig von verschiedenen Kriterien, wie dem Einkommen der Eltern oder des Studierenden, dem Alter und der Art der Ausbildung. Die Förderung muss in der Regel nicht komplett zurückgezahlt werden.

Welche Ausbildungen sind förderungsfähig nach dem Bafög?

Nach dem BAföG sind grundsätzlich alle Ausbildungen förderungsfähig, die eine gesetzlich geregelte Ausbildung sind oder als gleichwertig anerkannt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Vollzeitschulische Ausbildungen, wie zum Beispiel an Fach- oder Berufsfachschulen
  • Hochschulausbildungen, wie Bachelor-, Master- oder Promotionsstudium an Universitäten oder Fachhochschulen
  • Berufsausbildungen, wie beispielsweise eine duale Berufsausbildung im Betrieb und in der Berufsschule

Es gibt jedoch einige Einschränkungen, zum Beispiel gibt es eine Altersgrenze, bis zu der man gefördert werden kann. Zudem müssen bestimmte Leistungen im Studium oder in der Ausbildung erbracht werden, um eine Förderung zu erhalten.

Wie und wo können Studierende Bafög Leistungen beantragen?

Studierende können BAföG-Leistungen bei dem für sie zuständigen BAföG-Amt, auch bekannt als Studentenwerk, beantragen. Die genaue Zuständigkeit hängt dabei vom Studienort ab. In der Regel ist das Studentenwerk der Hochschule für die Bearbeitung des BAföG-Antrags zuständig.

Den Antrag kann man in der Regel online auf der Website des zuständigen Studentenwerks stellen oder ihn dort persönlich abholen. Der Antrag muss dann ausgefüllt und mit den benötigten Unterlagen eingereicht werden. Zu den benötigten Unterlagen gehören beispielsweise Nachweise über das eigene Einkommen, das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners, die Immatrikulationsbescheinigung und gegebenenfalls weitere Nachweise.

Es ist ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. In der Regel sollte man den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn des Förderzeitraums stellen, für den man BAföG-Leistungen erhalten möchte.

Nach Prüfung des Antrags erhält man einen Bescheid, der darüber informiert, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wurde. Wenn eine Förderung bewilligt wurde, erfolgt die Auszahlung in der Regel monatlich im Voraus.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Förderung zu erhalten?

Um BAföG-Leistungen zu erhalten, müssen Studierende in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft, oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eines Staates, mit dem Deutschland ein Abkommen über Ausbildungsförderung hat. Unter bestimmten Umständen ist eine Förderung auch für Nicht-EU-Bürger möglich.
  • Erfüllung der Altersgrenzen: in der Regel wird BAföG bis zum 30. Lebensjahr gezahlt, bei Masterstudien gibt es Ausnahmen.
  • Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, die förderungsfähig ist.
  • Eigene Bedürftigkeit: Studierende müssen nachweisen, dass sie finanziell bedürftig sind und sich die Ausbildung ohne staatliche Unterstützung nicht leisten können.
  • Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen, zum Beispiel die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen oder das Bestehen von Prüfungen.
  • Bei Schüler/innen: Vollzeitschulbesuch an einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsfachschule
  • Die Eltern dürfen nur begrenzt zum Unterhalt beitragen können. Dies wird anhand des Einkommens der Eltern berechnet.

Können Ausländer, die in Deutschland studieren auch Bafög Leistungen beziehen?

Ja, auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland studieren, können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG-Leistungen beantragen und erhalten.

Die Voraussetzungen sind dabei ähnlich wie für deutsche Studierende. So muss der Studierende beispielsweise nachweisen, dass er oder sie Bedarf hat, also nicht ausreichend durch eigenes Einkommen oder Vermögen oder Unterstützung durch die Eltern finanziert werden kann.

Auch muss der Studierende die entsprechenden Leistungsanforderungen, wie die Regelstudienzeit, erfüllen.

Zudem muss der Studierende bestimmte Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, dass der Studierende eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt, die ihn oder sie zur Aufnahme einer Ausbildung berechtigt.

Auch müssen gegebenenfalls noch weitere Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllt sein, je nachdem aus welchem Land der Studierende kommt.

Inwieweit beeinflusst das Gehalt der Eltern die Bafög Leistung?

Das Einkommen der Eltern ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der BAföG-Leistung. Es wird berücksichtigt, um die Bedürftigkeit des Studierenden zu ermitteln, also um festzustellen, ob und in welcher Höhe BAföG-Leistungen bewilligt werden.

Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto geringer fällt die Förderung aus. Es wird dabei eine Freibetragsgrenze berücksichtigt, bis zu der das Einkommen der Eltern keine Auswirkungen auf die Höhe der Förderung hat. Diese Freibetragsgrenze variiert je nach der Anzahl der Kinder in der Familie und ob diese bereits ein eigenes Einkommen haben.

Wenn das Einkommen der Eltern den Freibetrag übersteigt, wird der BAföG-Bedarf des Studierenden anteilig um einen Teil des Elterneinkommens gekürzt. Die Höhe dieser Kürzung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Anzahl der Geschwister und dem eigenen Einkommen des Studierenden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch Studierende, deren Eltern ein höheres Einkommen haben, unter bestimmten Umständen BAföG-Leistungen erhalten können, wenn zum Beispiel weitere Geschwister noch eine Ausbildung absolvieren oder der Studierende verheiratet ist.

Daher sollten Studierende, deren Eltern ein höheres Einkommen haben, in jedem Fall einen BAföG-Antrag stellen, um ihre individuellen Ansprüche zu klären.

Kann man Bafög rückwirkend beantragen oder gibt es genaue Fristen?

Grundsätzlich ist eine rückwirkende Beantragung von BAföG-Leistungen möglich, aber es gibt hierfür genaue Fristen.

Die Frist für eine rückwirkende BAföG-Beantragung beträgt in der Regel sechs Monate. Das bedeutet, dass BAföG-Leistungen höchstens sechs Monate rückwirkend bewilligt werden können. Wenn man also beispielsweise im September einen BAföG-Antrag stellt, kann die Bewilligung höchstens bis zum März des gleichen Jahres rückwirkend erfolgen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch eine längere rückwirkende Förderung möglich ist. Eine längere Rückwirkung ist zum Beispiel möglich, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage war, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

Es ist jedoch immer empfehlenswert, den BAföG-Antrag so früh wie möglich zu stellen, um eine rechtzeitige Bewilligung zu gewährleisten. Bei einer verspäteten Antragstellung besteht das Risiko, dass der Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet wird und man eine Zeit lang ohne finanzielle Unterstützung auskommen muss.

Kann man zwei Studien mit Bafög unterstützen?

Eine Förderung von zwei gleichzeitig laufenden Studiengängen mit BAföG-Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich. Die Förderung kann nur für eine Ausbildung bewilligt werden, die als Erstausbildung gilt.

Jedoch kann in bestimmten Fällen eine Förderung von zwei Studiengängen hintereinander möglich sein. Wenn beispielsweise ein Bachelor-Studium abgeschlossen wurde und daraufhin ein Master-Studium aufgenommen wird, kann in der Regel eine Förderung des Master-Studiums beantragt werden.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auch hierbei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die Dauer des ersten Studiums und die erworbenen Abschlüsse.

Was passiert bei plötzlichen Abbruch des Studiums?

Wenn ein Studium, das mit BAföG-Leistungen gefördert wurde, abgebrochen wird, muss dies dem BAföG-Amt umgehend mitgeteilt werden. In diesem Fall wird geprüft, ob und in welcher Höhe bereits gezahlte BAföG-Leistungen zurückgezahlt werden müssen.

Wenn das Studium beispielsweise in der Mitte des Semesters abgebrochen wird, müssen die BAföG-Leistungen für den restlichen Teil des Semesters zurückgezahlt werden. Wenn das Studium jedoch schon weit fortgeschritten ist, müssen möglicherweise auch Leistungen aus früheren Semestern zurückgezahlt werden.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Rückzahlung nicht notwendig ist. Zum Beispiel wenn ein Studium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen wird oder ein Studienplatz aufgrund eines numerus clausus nicht angetreten werden kann.

Was passiert wenn ein Studierender während der Förderung durch Bafög in längerem Krankenstand ist?

Wenn ein Studierender während des Bezugs von BAföG aufgrund von Krankheit länger ausfällt, kann dies Auswirkungen auf die BAföG-Förderung haben. Hier gibt es jedoch verschiedene Faktoren zu beachten.

Zunächst sollte der Studierende das BAföG-Amt über die längere Krankheitszeit informieren, da dies Auswirkungen auf die Förderungsdauer und -höhe haben kann. In der Regel ist es möglich, die Förderung während einer Krankheitsphase von bis zu sechs Monaten fortzusetzen, wenn die Erkrankung unverschuldet ist und eine Weiterführung der Ausbildung nicht möglich ist.

Wenn die Krankheit länger andauert, kann das BAföG-Amt die Förderungsdauer entsprechend verlängern. Hierbei wird geprüft, ob die Krankheit die Regelstudienzeit verlängert und ob eine Fortsetzung der Ausbildung möglich und zumutbar ist.
Wenn eine Fortsetzung der Ausbildung nicht möglich ist, kann in manchen Fällen eine Überbrückungsleistung gewährt werden, um den Lebensunterhalt des Studierenden während der Krankheitsphase zu sichern.

Was kann die Berechnung des Bafög Höchstsatzes beeinflussen?

Die Berechnung des BAföG-Höchstsatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  1. Art der Ausbildung: Der BAföG-Höchstsatz variiert je nach Art der Ausbildung. So erhalten Studierende an Hochschulen in der Regel höhere BAföG-Leistungen als Studierende an Berufsfachschulen.
  2. Einkommen und Vermögen: Das eigene Einkommen und Vermögen des Studierenden sowie das Einkommen der Eltern beeinflussen die Höhe der BAföG-Leistungen. Je höher das Einkommen oder Vermögen, desto geringer sind die BAföG-Leistungen.
  3. Wohnsituation: Die Höhe der Mietkosten und die Art der Unterkunft können die Höhe der BAföG-Leistungen beeinflussen. Studierende, die eine eigene Wohnung haben oder in teureren Städten leben, erhalten höhere BAföG-Leistungen.
  4. Familienstand: Verheiratete Studierende und Studierende mit Kindern erhalten in der Regel höhere BAföG-Leistungen.
  5. Leistungsanforderungen: Die BAföG-Leistungen sind auch von den Leistungsanforderungen abhängig, die der Studierende erfüllen muss. Dazu gehören beispielsweise die Regelstudienzeit oder der Nachweis von ausreichenden Leistungen.

Kann es zu niedrigeren Förderungen kommen, wenn man noch bei den Eltern wohnt?

Ja, wenn der Studierende noch bei den Eltern wohnt, kann dies unter Umständen zu einer niedrigeren Förderung führen, da in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass die Eltern die Lebenshaltungskosten des Studierenden mittragen. In der Regel wird dann ein geringerer Bedarf an BAföG-Leistungen angenommen und der BAföG-Höchstsatz entsprechend reduziert.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, etwa wenn die Eltern aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, den Studierenden finanziell zu unterstützen. Auch wenn der Studierende bereits eine eigene Familie hat oder eine besonders teure Unterkunft benötigt, können höhere BAföG-Leistungen gewährt werden.

Kann man Bafög steuerlich absetzen?

Nein, BAföG-Leistungen können nicht steuerlich abgesetzt werden, da es sich bei dem BAföG um eine staatliche Leistung zur Förderung der Ausbildung handelt und nicht um eine steuerlich absetzbare Ausgabe.

Es gibt jedoch Fälle, in denen die BAföG-Leistungen zurückgezahlt werden müssen, zum Beispiel wenn der Empfänger oder die Empfängerin nach dem Studium ein zu hohes Einkommen erzielt. In diesem Fall können die Rückzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein.

Verlangt der Kreditgeber einen Leistungsnachweis von einem Studierenden?

Ja, die BAföG-Förderung ist an bestimmte Leistungsanforderungen geknüpft und es kann ein Leistungsnachweis erforderlich sein.

In der Regel müssen Studierende nachweisen, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren, um BAföG-Leistungen zu erhalten. Dazu kann es notwendig sein, regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und bestimmte Prüfungen zu bestehen.

In vielen Fällen wird die Leistung des Studierenden dabei anhand der sogenannten Regelstudienzeit bewertet. Wenn der Studierende innerhalb dieser Zeit sein Studium erfolgreich abschließt, gilt er als leistungsfähig und die Förderung wird fortgesetzt.
Wenn der Studierende jedoch über die Regelstudienzeit hinaus studiert oder bestimmte Prüfungen nicht besteht, kann dies Auswirkungen auf die BAföG-Förderung haben. In diesem Fall kann es notwendig sein, einen Leistungsnachweis zu erbringen, um zu belegen, dass das Studium weiterhin zielgerichtet und erfolgreich verfolgt wird.

Wie funktionieren Credit Points bei Bafög?

Credit Points (CP) sind ein Instrument zur Ermittlung des Studienfortschritts und der Arbeitsbelastung im Rahmen von Studiengängen. Die CP-Anzahl gibt an, wie viele Leistungspunkte ein Studierender für das erfolgreiche Absolvieren von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen erworben hat.

Für den Bezug von BAföG sind Credit Points insofern von Bedeutung, als dass sie einen Nachweis darüber liefern, dass der Studierende sein Studium zielgerichtet und erfolgreich verfolgt. Das BAföG-Amt prüft regelmäßig, ob der Studierende innerhalb der Regelstudienzeit eine ausreichende Anzahl von CP erworben hat, um seine Leistungsfähigkeit zu belegen.

Die genaue Anzahl der CP, die ein Studierender für das erfolgreiche Absolvieren von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen benötigt, hängt von der jeweiligen Hochschule und dem konkreten Studiengang ab. In der Regel sind jedoch für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelor-Studiums 180 CP erforderlich.

Wenn ein Studierender nicht innerhalb der Regelstudienzeit eine ausreichende Anzahl von CP erworben hat, kann dies Auswirkungen auf die BAföG-Förderung haben. In diesem Fall kann ein Leistungsnachweis erforderlich sein, um zu belegen, dass das Studium zielgerichtet und erfolgreich verfolgt wird.

Was versteht man unter Bafög Rückzahlung und werden Zinsen verrechnet?

BAföG-Leistungen müssen in der Regel zurückgezahlt werden, wenn der Studierende nach Abschluss des Studiums ein bestimmtes Einkommen erzielt, das über einem bestimmten Freibetrag liegt. In diesem Fall wird das BAföG-Darlehen fällig und muss in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.

Die Rückzahlungsbedingungen für das BAföG-Darlehen sind in der Regel günstig. So müssen zum Beispiel keine Zinsen auf das Darlehen gezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt zudem in Raten, die sich am Einkommen des Studierenden orientieren. Die Höhe der Raten hängt davon ab, wie hoch das Einkommen ist und wie viel BAföG-Darlehen zurückgezahlt werden muss.

Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens kann jedoch auch unter bestimmten Umständen ausgesetzt oder erlassen werden, zum Beispiel wenn der Studierende keine ausreichende Erwerbstätigkeit findet oder aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.

Gibt es für Bafög Empfänger eine Studiengebührenbefreiung?

Ja, BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger können unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung von Studiengebühren befreit werden.

In einigen Bundesländern in Deutschland gibt es seit einigen Jahren keine Studiengebühren mehr, so dass sich BAföG-Empfänger in diesen Bundesländern keine Sorgen um die Gebührenbefreiung machen müssen. In anderen Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen zur Gebührenbefreiung.

Grundsätzlich können BAföG-Empfänger in den meisten Bundesländern eine Gebührenbefreiung beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in der Regel, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit absolviert wird und die BAföG-Förderung nicht aufgrund von unverschuldeten Umständen wie einer schweren Krankheit unterbrochen wurde. Auch ein bestimmter Notendurchschnitt kann in manchen Bundesländern eine Voraussetzung für die Gebührenbefreiung sein.

Gibt es Bafög auch nach abgeschlossener Ausbildung?

BAföG kann auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung in Anspruch genommen werden, wenn man eine weitere Ausbildung anstrebt, die als “Zweitausbildung” gilt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium beginnen möchte.

In diesem Fall muss jedoch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, um BAföG-Leistungen zu erhalten. Dazu gehört unter anderem, dass man noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet hat und dass die Ausbildung als Zweit- oder Folgeausbildung anzusehen ist. Auch der Nachweis einer ausreichenden “Fachrichtungswechselmotivation” kann in manchen Fällen erforderlich sein.

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Aktualisiert am 11. April 2024