Ratgeber Sozialversicherung

Kindergeld 2024

Kindergeld hilft den Familien mit einer direkten Geldleistung

Das Kindergeld ist eine wichtige staatliche Geldleistung, die Familien mit Kindern hilft, den Unterhalt und die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. In Deutschland gibt es den sogenannten Existenzminimumbetrag für Kinder, an den sich das Kindergeld orientiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Kinder ein Mindestmaß an Unterhalt, Betreuung und Ausbildung erhalten.

Kinder sind teuer. Das ist eine Tatsache, die sich kein Elternteil entziehen kann. Wir geben unser Bestes, um unsere Kinder glücklich und gesund zu erziehen, aber manchmal reicht das Geld einfach nicht aus. Zum Glück gibt es das Kindergeld. In diesem Artikel werden wir uns ansehen, wie das Kindergeld Familien hilft und den Kinderfreibetrag in der Einkommensteuererklärung nutzen können.

Fragen zum Kindergeld:

  1. Wie hoch ist das Kindergeld?
  2. Wer bekommt Kindergeld?
  3. Wann wird das Kindergeld gezahlt?
  4. Woher kommt das Kindergeld?
  5. Was ist mit dem Kinderfreibetrag?
  6. Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?

1. Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld wird für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die monatliche Zahlung für jedes Kind jeweils 250 Euro. Bisher gilt eine Staffelung nach dem ersten und zweiten Kind, dritten Kind und jedes weitere Kind. Welches Kind das erste, zweite, dritte oder ein weiteres ist, ergibt sich aus der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist immer das erste Kind. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn für das älteste Kind kein Anspruch mehr besteht (zum Beispiel weil es volljährig geworden ist), gilt in der Reihenfolge das zweitälteste Kind als „erstes“ Kind.

Der Kinderfreibetrag gilt pro Kind und beträgt derzeit 8.558 Euro im Jahr für verheiratete Elternteile. Für getrennte Elternteile beträgt der Kinderfreibetrag jeweils pro Kind 4.279 Euro im Jahr. Mit dem Kindergeldrechner können Sie das gesamte Kindergeld berechnen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag beim Kindergeld ist eine finanzielle Zuwendung der Bundesregierung, die jedem Haushalt mit mindestens einem volljährigen Kind zusteht. Dabei wird das Kindergeld pro Monat erhöht und der Kinderzuschlag ab dem 01.01.2023 beträgt maxmimal 250 Euro monatlich für jedes volljährige Kind. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro je Kind enthalten. Um den Kindergeldzuschlag zu beantragen, müssen Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro brutto. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen (zum Beispiel Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, ohne Wohngeld und Kindergeld) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.

Kindergeld und Kinderzuschlag

ab 01.01.2024

ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Kinderzuschlag (KiZ) für Eltern mit knappem oder unzureichendem Einkommen auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat, im Vergleich zu bisher 250 Euro.


Der KiZ, bereitgestellt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), unterstützt Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Lebensumständen ab.

Bereits gestellte KiZ-Anträge müssen nicht erneut bearbeitet werden – die Anpassung erfolgt automatisch ab Januar 2024.

Familien, die KiZ beziehen, haben auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wie etwa die Befreiung von KiTa-Gebühren und weitere finanzielle Unterstützung.

250 Euro ab dem 1. Kind

2. Wer bekommt Kindergeld?

In Deutschland wird das Kindergeld für alle volljährigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und auch keine eigenen Kinder haben, gezahlt. Allerdings kann es immer nur eine Person geben, die das Kindergeld für ein Kind erhält. Das heißt also: Wenn mehrere Personen Anspruch hätten, etwa weil sie gemeinsam das Sorgerecht für ein Kind haben oder weil das Kind bei ihnen beiden lebt, gibt es Regeln, wem am Ende das Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird.

Grundsätzlich gilt: Der Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, erhält das Kindergeld. Wenn allerdings das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile lebt – und damit sowohl beim Vater als auch bei der Mutter wohnhaft ist – können die Eltern untereinander entscheiden, wer von ihnen in Zukunft als Berechtigter fürs Kindergeld gelten soll.

Diese Entscheidung muss beim zuständigen Familienkasse des jeweils “ausscheidenden” Elternteils in schriftlicher Form vorgenommen werden.

Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene steuerliche Identifikationsnummer identifiziert ist. Die Familienkasse ermittelt diese Nummer soweit möglich selbst oder fragt sie beim Berchtigten ab.

Kindergeld für deutsche Kinder im Ausland

Kindergeld wird auch dann gezahlt, wenn die Kinder im Ausland leben. Allerdings müssen in diesem Fall einige besondere Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss der Elternteil, der das Kindergeld beantragt, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Zum anderen müssen die Kinder den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen. Kinder, die nicht in Deutschland, sondern im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie – den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen, – bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind oder – eine deutsche Ausbildung absolvieren. Außerdem muss der Elternteil, der das Kindergeld beantragt, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Kindergeld für ausländische Kinder in Deutschland

Wer im Ausland wohnt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, der kann grundsätzlich Kindergeld beantragen. Dies ist jedoch nur für die Staatsangehörigen der Schweiz und für ausländische Staatsangehörige möglich, die in Deutschland wohnen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass sie freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Europäischen Union (EU) sind.

Kindergeld für Kinder in Berufsausbildung

Seit dem 1. Juli 2019 gelten für das Kindergeld neue Regelungen: So bekommen Eltern künftig auch dann noch Kindergeld, wenn ihr Kind eine Berufsausbildung absolviert – und zwar bis zum 25. Lebensjahr. Bisher war die Grenze für Kinder in Ausbildung bei 21 Jahren festgesetzt. Das entspricht der Dauer einer dualen Ausbildung in Deutschland. Mit der Änderung reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, dass immer mehr Menschen eine längere Ausbildung absolvieren, um sich den Herausforderungen des Arbeitsmarkts stellen zu können. Diese Neuerung ist nicht nur wichtig für Jugendliche, sondern auch für ihre Familien: Denn das Kindergeld ist nicht nur ein finanzieller Beitrag, sondern signalisiert auch Anerkennung und Wertschätzung für den Bildungsweg, den die jungen Menschen eingeschlagen haben.

3. Wann wird das Kindergeld gezahlt?

Der Zeitpunkt der Kindergeldzahlung richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Die Kindergeldnummer besteht aus 11 Zeichen, wovon die letzte Ziffer die entscheidende ist. So erfolgt beispielsweise bei einer Kindergeldnummer mit der Endziffer 0 die Zahlung zu Beginn des Monats, während bei einer Kindergeldnummer mit der Endziffer 9 die Zahlung am Ende des Monats erfolgt.

Was ist zu tun, wenn sich die Bankverbindung ändert? Sollte sich die Bankverbindung ändern, muss dies umgehend dem zuständigen Kindergeldkasse mitgeteilt werden. Andernfalls kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen. Und kann das Kindergeld auch auf ein ausländisches Konto überwiesen werden? Ja, das ist möglich. Allerdings ist hierfür eine entsprechende Bescheinigung notwendig, die bei der zuständigen Kindergeldkasse erhältlich ist.

Kindergeld wird in der Regel an die Person gezahlt, die für das Kind die elterliche Sorge hat. In bestimmten Fällen kann es jedoch auch an eine andere Person oder Behörde ausgezahlt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Kindergeldberechtigte ihrem Kind keinen Unterhalt leisten und die Familienkasse auf Verlangen deshalb das Kindergeld an diejenige Person oder Behörde auszahlen soll, die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt.

4. Woher kommt das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Familien mit Kindern unter 18 Jahren zukommt. In Deutschland wird das Kindergeld seit dem Jahr 1957 gezahlt. Seitdem hat sich die Höhe des Kindergelds mehrfach erhöht. Aber woher kommt das Kindergeld eigentlich? Die Finanzierung des Kindergelds erfolgt über die sogenannten Lohnsteuern. Dabei handelt es sich um Steuern, die von den Arbeitnehmern an den Staat abgeführt werden. Die Lohnsteuern werden zunächst vom Arbeitgeber einbehalten und an den Staat abgeführt. Der Arbeitnehmer erhält für seine Arbeit dann nur den netto Lohn, also den Lohn abzüglich der Lohnsteuern. Die Lohnsteuern werden in verschiedene Steuerarten unterteilt, zum Beispiel in die Einkommensteuer, die Solidaritätszuschlag oder auch in die Kirchensteuer. Ein Teil der Lohnsteuern wird für die Finanzierung des Kindergelds verwendet. So kann es sein, dass du selbst mit deinem Gehalt dazu beiträgst, dass andere Familien ihr Kindergeld bekommen.

5. Was ist mit dem Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist eine staatliche Förderung, die Familien mit Kindern zugutekommt. Dabei wird ein bestimmter Betrag vom Einkommensteuer abgezogen, sodass die Familie weniger Steuern zahlen muss. Der Freibetrag gilt pro Kind und beträgt derzeit 8.558 Euro im Jahr für verheiratete Elternteile (Kinderfreibetrag von 5.620 Euro plus Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2.928 Euro). Für getrennte Elternteile beträgt der Kinderfreibetrag jeweils pro Kind 4.279 Euro im Jahr (Kinderfreibetrag von 2.810 Euro plus Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 1.469 Euro). Familien mit Kindern können also von dieser Förderung profitieren, indem sie weniger Steuern zahlen. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Freibetrag in Anspruch genommen werden kann. Zum einen muss das Kind bei der Berechnung des Einkommenssteuersatz unterhalb eines bestimmten Grenzbetrages liegen. Zum anderen müssen die Eltern das Kind in ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie also Familienmitglieder haben, die den Freibetrag in Anspruch nehmen können, sollten Sie dies bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigen. Auf diese Weise können Sie etwas Geld sparen und Ihre Familie unterstützen.

6. Wie wird der Antrag auf Kindergeld gestellt?

Den Antrag auf Kindergeld können Sie bei der Familienkasse Ihres Bundeslandes stellen. Diese ist bei der jeweiligen Landesregierung angesiedelt und damit für die Bearbeitung der Anträge zuständig. In einigen Bundesländern gibt es mehrere Familienkassen, etwa wenn das Bundesland in verschiedene Regionszuschnitte untergliedert ist. Zu Ihrer nächstgelegenen Familienkasse gelangen Sie über die Suche im Internet oder in den Telefonbüchern. Kindergeld wird nicht nur für minderjährige Kinder gezahlt – auch volljährige Kinder mit einer Behinderung erhalten weiterhin Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um einen Antrag für den Anspruch auf Kindergeld zu stellen, muss das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben; Ausnahmen hiervon sind lediglich Deutsche im Ausland, sofern Sie bestimmte Voraussetzung erfüllen (etwa bei Studium oder Berufsausbildung).

Kindergeldauszahlungstermine

Aktualisiert am 30. Januar 2024