Im Jahr 2024 stehen im deutschen Sozial- und Steuersystem bedeutsame Veränderungen und Anpassungen bevor. Diese betreffen Gesundheitsversorgung, Einkommensteuersystem sowie Familienleistungen und staatliche Zuschüsse. Egal, ob Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Elternteil oder Rentner betroffen sind – in dieser Übersicht werden wir die zentralen Neuerungen für das Jahr 2024 genauer betrachten.
Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
Arbeit:
- Mehr Verdienst für Minijobber: Ab Januar dürfen Minijobber monatlich bis zu 538 Euro verdienen.
- Verlängerung des Zuschusses für Arbeitssuchende: Unternehmen, die Arbeitsuchende mit besonderem Unterstützungsbedarf einstellen, erhalten bis Ende 2028 einen Eingliederungszuschuss.
- Gleitzone: Die untere Grenze für die Gleitzone beträgt nun 538,01 Euro (2023: 520,01 Euro) mit einem Gleitzonenfaktor von 0,6846 im Jahr 2024.
- Lieferkettengesetz: Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten, um Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern.
Soziales:
- Erhöhung des Bürgergelds: Ab Januar 2024 erhalten Alleinstehende Erwachsene 563 Euro pro Monat.
- Regelsatz und Regelbedarfsstufen: Der monatliche Regelsatz erhöht sich auf 563 Euro (2023: 502 Euro), ebenso wie die Regelbedarfsstufen 2 bis 6.
- Wohngeld: Das Wohngeld bleibt unverändert im Vergleich zum Jahr 2023.
- Inklusiver Arbeitsmarkt: Neue Regelungen ab Januar 2024 sollen Menschen mit Behinderung besser in den regulären Arbeitsmarkt integrieren.
- Verbesserungen im Sozialgesetzbuch XIV: Opfer von Gewalt können schneller und zielgerichteter unterstützt werden.
Sozialversicherung:
- Änderung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Ab dem Jahr 2023 wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung jährlich auf 62.100 Euro angehoben. Im Jahr 2023 lag sie bei 59.850 Euro.
- Kassenindividueller Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im Jahr 2024 auf 1,7 Prozent, im Vergleich zu 1,6 Prozent im Jahr 2023.
- Anpassung der Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt, beträgt ab 2023 jährlich 69.300 Euro, während sie im Jahr 2023 bei 66.600 Euro lag.
- Änderung der Bezugsgröße in der Sozialversicherung: Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die für die Kranken– und Pflegeversicherung relevant ist, beträgt ab 2023 jährlich 42.420 Euro, im Vergleich zu 40.740 Euro im Vorjahr.
- Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden im Westen jährlich auf 90.600 Euro (2023: 87.600 Euro) und im Osten auf 89.400 Euro (2023: 85.200 Euro) angehoben.
- Anpassung Altersentlastungsbetrag und Rentenfreibetrag: Es können möglicherweise noch Änderungen durch das Wachstumschancengesetz erfolgen.
Eltern:
- Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird auf 9.312 Euro angehoben (2023: 8.952 Euro).
- Kindergeld: Das Kindergeld bleibt unverändert bei 250 Euro für jedes Kind.
- Elterngeld: Das Höchsteinkommen der Eltern wird voraussichtlich ab April 2024 auf 200.000 Euro herabgesetzt (2023: 300.000 Euro), vorbehaltlich einer endgültigen Gesetzesänderung.
- Änderungen für die Unterhaltsberechnung: Es erfolgt u.a. eine Erhöhung der Bedarfssätze, Selbstbehalte und Bedarfskontrollbeträge, die mit der Düsseldorfer Tabelle für 2024, meist Anfang Dezember, umgesetzt werden.
Gesundheit:
- E-Rezept: Ab 2024 werden verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept ausgegeben.
- Erhöhung der Kinderkrankentage: Die Anzahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil wird auf 15 Tage erhöht.
- Neue Grenzwerte für Trinkwasser: Ab 12. Januar 2024 gelten strengere Grenzwerte für Bisphenol A im Trinkwasser.
Pflege:
- Mehr Leistungen: Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden erhöht, und Pflegende erhalten jährlich Pflegeunterstützungsgeld.
- Neue Pflegesätze ab 2024 werden berücksichtigt.
- Verbesserungen für Pflegestudierende: Das Pflegestudium wird attraktiver gemacht.
Energie:
- Klimafreundliche Heizungen: Ab Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden.
- Wärmeplanung für Deutschland: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen, und Bürger erhalten lokale Empfehlungen zur effizienten Heizungswahl.
- CO2-Preis steigt: Der CO2-Preis für Benzin, Heizöl und Gas steigt auf 45 Euro pro Tonne.
- Strompreis-Zusammensetzung: Die Werte für die Strompreis-Zusammensetzung werden angepasst.
Finanzen:
- Einkommensteuertarif für 2024: Die Einkommensteuertarife für das Jahr 2024 werden berücksichtigt.
- Grundfreibetrag: Der monatliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro).
- Freigrenze für den Soli: Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt auf 18.130 Euro (2023: 17.543 Euro).
- Zukunftsfinanzierungsgesetz: Start-ups und Wachstumsunternehmen erhalten besseren Zugang zu Eigenkapital.
- Globale Mindestbesteuerung: Deutschland führt die globale Mindestbesteuerung um.
- Grunderwerbsteuer in Thüringen: Die Grunderwerbsteuer in Thüringen wird ab 2024 von 6,5 Prozent auf 5,0 Prozent gesenkt.
- IBAN und Bankleitzahlen: Die Rechner im Zusammenhang mit IBAN und Bankleitzahlen werden vierteljährlich aktualisiert.
- Umsatzsteuer-Umrechnungskurse: Monatlich werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gemäß den Daten vom Bundesfinanzministerium aktualisiert.
Innen:
- Reform der Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei: Die Weitergabe von Informationen an die Polizei wird eingeschränkt, um die Privatsphäre zu schützen.
- Unterstützung für jüdisches Leben: Die Bundesregierung erhöht die jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden.
- Sichere Herkunftsstaaten: Die Republik Moldau und Georgien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft.
Innovation:
- Mehr Handlungsfreiheit für SPRIND: Die Agentur für Sprunginnovationen wird unabhängiger, um disruptive Innovationen zu fördern.
Justiz:
- Mehr Geld und weniger Bürokratie für Betreuung: Selbstständige Betreuer und Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung.
Landwirtschaft:
- Ökoleistungen honoriert: Landwirte werden für freiwillige Ökoleistungen belohnt.
- Glyphosat bleibt erlaubt: Trotz ursprünglicher Pläne wird Glyphosat weiterhin in Deutschland verwendet.
- Tierschutz ausgeweitet: Das Verbot des Kükentötens wird auf Embryonen ab dem 13. Bebrütungstag ausgeweitet.
Umweltschutz:
- Einwegpfand auf Milchprodukte: Die Einwegpfandpflicht wird auf Milchprodukte in Kunststoffflaschen ausgedehnt.
Verkehr:
- Schnellere Genehmigungsverfahren: Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte werden einfacher und schneller.
Diese gesetzlichen Änderungen tragen dazu bei, verschiedene Aspekte des täglichen Lebens zu verbessern und den Schutz von Umwelt, Gesundheit und sozialer Gerechtigkeit zu stärken.
Aktualisiert am 6. November 2024