Ratgeber Familie

Kindergeldrechner

Berechnen Sie einfach und schnell Ihr Kindergeld für das aktuelle Jahr

Kindergeld Rechner

Die Höhe des Kindergeldes kann mit dem Kindergeld Rechner bestimmt werden. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Leistung, die Eltern finanziell unterstützt, um die Kosten für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu reduzieren. Das Kindergeld wird in der Regel von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Eltern haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn diese

  • unter 18 Jahren sind oder
  • sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden oder
  • eine Behinderung haben und dadurch nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab. Für das erste und zweite Kind wird ein höherer Betrag gezahlt als für jedes weitere Kind. Das Kindergeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Die Höhe des Kindergeldes wurde erhöht und sieht derzeit wie folgt aus:

Kindergeld und Kinderzuschlag

ab 01.01.2024

ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Kinderzuschlag (KiZ) für Eltern mit knappem oder unzureichendem Einkommen auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat, im Vergleich zu bisher 250 Euro.


Der KiZ, bereitgestellt von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), unterstützt Familien mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls Wohngeld. Die genaue Höhe hängt von den individuellen Lebensumständen ab.

Bereits gestellte KiZ-Anträge müssen nicht erneut bearbeitet werden – die Anpassung erfolgt automatisch ab Januar 2024.

Familien, die KiZ beziehen, haben auch Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket, wie etwa die Befreiung von KiTa-Gebühren und weitere finanzielle Unterstützung.

250 Euro ab dem 1. Kind

Warum wurde Kindergeld eingeführt?

Das Kindergeld wurde eingeführt, um Familien finanziell zu unterstützen und die Kosten der Kindererziehung zu erleichtern. Das Ziel war es, den Familien zu helfen, die finanziellen Belastungen zu tragen, die mit der Erziehung von Kindern verbunden sind, und die Kinderarmut zu reduzieren.
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Durch die Gewährung von Kindergeld soll auch die Entscheidung der Eltern, Kinder zu bekommen und zu erziehen, unterstützt werden. Kindergeld soll insbesondere Familien mit niedrigem Einkommen helfen, die Schwierigkeiten haben, die Kosten der Kindererziehung zu tragen.
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Das Kindergeld ist in vielen Ländern der Welt eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Familien und der Unterstützung von Kindern. Es ist ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur Unterstützung der Familien bei der Erziehung und Pflege von Kindern.
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Wer ist kindergeldberechtigt?

In Deutschland haben grundsätzlich alle Eltern oder gesetzlichen Betreuer von Kindern unter 18 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Auch Eltern oder Betreuer von volljährigen Kindern können in einigen Fällen Kindergeld erhalten, zum Beispiel, wenn das Kind noch in der Schule oder in der Ausbildung ist.
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Es spielt keine Rolle, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, oder ob das Kind adoptiert wurde oder nicht. Auch Eltern oder Betreuer von Pflegekindern können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.

Alter

Kindergeld

Geburt bis 18 Jahre

alle

von 18 bis 21 Jahre

Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Arbeitsplatz

von 18 bis 25 Jahre

  • Kinder in der Ausbildung

  • Kinder in der Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes

  • Kinder ohne Ausbildungsplatz

  • Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen anerkannten Freiwilligendienst

älter als 25 Jahre

behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können

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Wer hat keinen Anspruch auf Kindergeld?

In Deutschland gibt es einige Ausnahmen, in denen Eltern oder gesetzliche Betreuer keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Zu den wichtigsten Gründen, die den Anspruch auf Kindergeld ausschließen, gehören:

  • Kinder, die bereits eine eigene Familie haben, d.h. verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben und/oder eigene Kinder haben
  • Kinder, die im Rahmen einer Berufsausbildung eine Vergütung erhalten, die über einem bestimmten Betrag liegt
  • Kinder, die bereits volljährig sind und keinerlei Ausbildung oder Studium absolvieren (mit Ausnahme von Behinderten oder Kindern, die aus anderen Gründen nicht arbeiten können)
  • Kinder, die im Ausland leben, wenn die Eltern oder Betreuer ihren Wohnsitz ebenfalls im Ausland haben
  • Kinder, die sich dauerhaft im Haushalt der Eltern oder Betreuer im Ausland aufhalten und dort ihren Lebensunterhalt bestreiten

Was braucht man alles um Kindergeld zu beantragen?

Um Kindergeld in Deutschland zu beantragen, benötigt man in der Regel folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Eigene Identifikationsnummer (Steuer-ID) und gegebenenfalls die Identifikationsnummer des Partners oder Ehegatten
  • Familienstammbuch (falls vorhanden)
  • Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern: Nachweis über das Sorgerecht und gegebenenfalls den Aufenthaltsort des Kindes
  • Bei Pflegekindern: Nachweis über das Pflegeverhältnis und gegebenenfalls den Nachweis der Vormundschaft
  • Bei Kindern, die bereits eine Ausbildung absolvieren: Nachweis über die Art und Dauer der Ausbildung sowie über die Höhe des Einkommens, das das Kind während der Ausbildung erzielt

Hat man Anspruch auf Kindergeld wenn keine Eltern mehr vorhanden sind?

Wenn keine Eltern mehr vorhanden sind, kann es schwieriger sein, Anspruch auf Kindergeld zu haben. Grundsätzlich haben in Deutschland jedoch auch Pflegeeltern oder andere gesetzliche Vertreter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ein Kind betreuen.

Wenn das Kind Vollwaise ist, d.h. beide Eltern sind verstorben, können Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte, die das Kind betreuen, Anspruch auf Kindergeld haben. Hierfür müssen sie jedoch einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen und die notwendigen Unterlagen einreichen, die den Tod der Eltern und das Sorgerecht für das Kind belegen.

In einigen Fällen können auch Vormünder, Pflegeeltern oder andere gesetzliche Vertreter Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie das Kind betreuen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie das Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben und für das Kind sorgen.

Gibt es Kindergeld bei einer zweiten Ausbildung?

Bei einer zweiten Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Voraussetzungen hängen von der Art und Dauer der Ausbildung ab.

Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums gezahlt. Wenn das Kind eine zweite Ausbildung beginnt, kann es weiterhin Kindergeld erhalten, wenn die zweite Ausbildung eine “erste Berufsausbildung” darstellt und sich wesentlich von der ersten Ausbildung unterscheidet.

Eine zweite Ausbildung gilt als “erste Berufsausbildung”, wenn sie eine völlig neue berufliche Orientierung darstellt, also in einem anderen Berufsfeld stattfindet als die erste Ausbildung. In diesem Fall können die Eltern weiterhin Kindergeld erhalten, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel das Alter des Kindes oder die Höhe des eigenen Einkommens. Wenn die zweite Ausbildung jedoch nicht als “erste Berufsausbildung” gilt, kann nur dann weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind während der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und die Ausbildung in Vollzeit absolviert.

Was ist ein Kinderfreibetrag und wie hoch ist der Freibetrag für ein Kind?

Ein Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der Eltern oder Alleinerziehenden in der Einkommensteuererklärung gewährt wird, um ihre steuerliche Belastung zu senken. Der Kinderfreibetrag soll die finanzielle Belastung durch die Erziehung und Versorgung von Kindern abfedern.

Der Kinderfreibetrag wird jedes Jahr angepasst:

Jahr

Kinder­frei­betrag


getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Betreuungs­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Gesamt

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

2019

2.490 Euro / 4.980 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

 3.810 Euro / 7.620 Euro

2020

2.586 Euro / 5.172 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

3.906 Euro / 7.812 Euro

2021

2.730 Euro / 5.460 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.194 Euro / 8.388 Euro

2022

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.274 Euro / 8.548 Euro

2023

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.476 Euro / 8.952 Euro

2024

3.012 Euro / 6.024 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.656 Euro / 9.312 Euro

Dies bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen der Eltern um diesen Betrag gemindert wird, wenn sie einen Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben.

Eltern können entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen, je nachdem, welche Leistung für sie günstiger ist.
Der Kinderfreibetrag wird bei der Ermittlung der Einkommensteuer der Eltern berücksichtigt. Er kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, wenn sie gemeinsam veranlagt sind. Wenn Eltern getrennt leben, wird der Kinderfreibetrag in der Regel dem Elternteil gewährt, bei dem das Kind lebt und von dem es finanziell unterstützt wird.

Was ist besser Kindergeld oder Freibetrag?

Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für eine Familie die bessere Option ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und der individuellen steuerlichen Situation.

Grundsätzlich gilt, dass das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen und vielen Kindern in der Regel vorteilhafter ist, da es eine direkte finanzielle Unterstützung für die Familie darstellt. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und kann bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein.

Der Kinderfreibetrag hingegen ist für Familien mit höherem Einkommen und wenigen Kindern in der Regel vorteilhafter. Der Freibetrag mindert die Steuerlast der Eltern und kann dadurch zu einer höheren Ersparnis führen. Allerdings ist der Kinderfreibetrag an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie zum Beispiel das Vorliegen einer Steuererklärung und die Höhe des eigenen Einkommens.

Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf die Steuer aus?

Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Steuer aus, indem er das zu versteuernde Einkommen der Eltern oder des Elternteils mindert. Der Kinderfreibetrag wird von der Steuer abgezogen und mindert dadurch die zu zahlende Steuerlast.

Konkret bedeutet dies, dass der Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen der Eltern und somit auch die Höhe der zu zahlenden Steuer. Der genaue Effekt des Kinderfreibetrags auf die Steuerlast hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Kinderfreibetrag nicht automatisch gewährt wird, sondern von den Eltern oder dem Elternteil bei der Steuererklärung beantragt werden muss. Eltern können sich entscheiden, ob sie den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld in Anspruch nehmen möchten. Es ist jedoch nicht möglich, beide Leistungen gleichzeitig zu beziehen.

Ist Kindergeld steuerlich absetzbar?

Nein, das Kindergeld ist nicht steuerlich absetzbar. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt und dient der finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern. Es handelt sich dabei um eine steuerfreie Leistung, die nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss und nicht als Einkommen berücksichtigt wird.

Was versteht man unter Zählkinder und welchen Einfluss haben Zählkinder auf das gezahlte Kindergeld?

Als Zählkinder werden in Deutschland Kinder bezeichnet, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, da sie das 18. Lebensjahr erreicht haben oder aus anderen Gründen nicht mehr kindergeldberechtigt sind, aber noch im Haushalt der Eltern leben. Zählkinder werden in der Regel bei der Ermittlung des Kindergeldanspruchs der Eltern berücksichtigt. Der Grund dafür ist, dass die Anzahl der Kinder, die im Haushalt der Eltern leben, einen Einfluss auf die Höhe des gezahlten Kindergeldes hat. Die Familienkasse zahlt für das erste und zweite Kind jeweils einen höheren Betrag als für jedes weitere Kind. Durch die Berücksichtigung von Zählkindern wird die Anzahl der Kinder im Haushalt der Eltern erhöht und dadurch auch die Höhe des gezahlten Kindergeldes.

Was müssen Sie beim Kindergeld Rechner beachten?

Wenn Sie einen Kindergeld Rechner verwenden, um die Höhe des Kindergeldes zu ermitteln, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Aktualität des Rechners: Stellen Sie sicher, dass der Kindergeld Rechner aktuell ist und auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung basiert. Das Kindergeld und die Freibeträge werden jedes Jahr angepasst, daher kann ein veralteter Rechner zu falschen Ergebnissen führen.
  2. Korrekte Eingabe der Daten: Geben Sie alle erforderlichen Daten korrekt ein, wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder, deren Geburtsdatum, die Art der Ausbildung oder Beschäftigung und das eigene Einkommen. Auch kleine Fehler können zu falschen Ergebnissen führen.
  3. Individualität der Ergebnisse: Beachten Sie, dass die Ergebnisse des Kindergeld Rechners individuell sein können und von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und der Art der Ausbildung oder Beschäftigung. Die Ergebnisse des Rechners sollten daher als grobe Orientierungshilfe verstanden werden und nicht als verbindliche Auskunft.
  4. Überprüfung der Ergebnisse: Überprüfen Sie die Ergebnisse des Kindergeld Rechners und vergleichen Sie sie mit den Informationen auf der Website der Familienkasse oder des Bundeszentralamts für Steuern. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einer Familienberatungsstelle beraten lassen.

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Aktualisiert am 19. April 2024