Ratgeber Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung 2024

Krankenkassenbeiträge in der gesetzliche Krankenversicherung: aktuelle Änderungen und Erhöhungen der Beiträge und Zusatzbeiträge

Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Krankenversicherungen, die den Bürgern eine umfassende Gesundheitsversorgung bieten. Diese gesetzlichen Krankenkassen wurden gegründet, um allen Menschen in Deutschland einen Zugang zu qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch für die finanzielle Unterstützung von Patienten verantwortlich, die nicht in der Lage sind, die Kosten für ihre Behandlung selbst zu tragen.

Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  1. Welche gesetzlichen Krankenkassen gibt es?
  2. Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?
  3. Was ist eine Zusatzversicherung und wofür ist sie gut?
  4. Welchen Leistungsumfang hat die gesetzliche Krankenversicherung?
  5. Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
  6. Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung geeignet?

1. Welche gesetzlichen Krankenkassen gibt es?

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Krankenkassen, die von den jeweiligen Bundesländern reguliert werden. Diese Krankenkassen sind in der Regel an das deutsche Sozialversicherungssystem angeschlossen. Zu den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gehören unter anderem die AOK, die TK und die Barmer GEK.

Ganz allgemein kann man sagen, dass in Deutschland zwei Systeme der Krankenversicherung bestehen: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten voneinander. Die gesetzliche Krankenkasse ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die durch den Staat reguliert wird. Jeder Bürger, der in Deutschland lebt und arbeitet, hat Anspruch auf eine gesetzliche Krankenkasse. Diese Kasse wird von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers.

Arbeitnehmer, die ein geringes Einkommen haben, zahlen weniger Beitrag als Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen. Die privaten Krankenkassen hingegen sind Unternehmen, die auf dem freien Markt tätig sind. Ihr Angebot richtet sich in der Regel an Menschen mit einem hohen Einkommen und an Selbständige. Private Krankenkassen bieten ihren Kundinnnen und Kunde oft bessere Leistungen an.

Vergleich Gesetzliche Krankenkasse


2. Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Jeder, der einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und nicht bereits privat krankenversichert ist, muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Die meisten Menschen entscheiden sich für die Krankenkasse, die ihrem Arbeitgeber angeschlossen ist. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Reihe von freien und betrieblichen Krankenkassen, aus denen man wählen kann. Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer zahlen davon 7,3 Prozent, der Arbeitgeber trägt den Rest. Selbstständige zahlen den vollen Betrag selbst.

Der Gesundheitsfonds

Die gesetzliche Krankenkasse wird durch den Gesundheitsfonds finanziert. Dieser Fonds ist eine staatliche Einrichtung, die sich aus Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und wird jährlich an die Kosten der Krankenversicherung angepasst. Im Gesundheitsfonds befinden sich auch Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben, die im Laufe des Jahres entstehen können.

Der Gesundheitsfonds ist ein Fonds, der von den gesetzlich Krankenversicherten gemeinsam getragen wird. Seit dem 1. Januar 2009 gibt es ihn in Deutschland. Er soll die finanzielle Basis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sichern und dafür sorgen, dass alle Bürger Zugang zu einer fundierten Gesundheitsversorgung haben. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds auf rund 255 Milliarden Euro. Die Mittel werden vor allem für die Behandlung von chronisch Kranken und für medizinische Leistungen im Bereich der Prävention verwendet

Die Zusatzbeiträge

Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen werden durch die sogenannte solidarische Bürgerpflicht finanziert. Dies ist eine Pflicht, die jeder Bürger hat, um die Last der Krankenversicherung zu tragen. Die Höhe der Zusatzbeiträge richtet sich nach dem Einkommen und wird jährlich an die Kosten der Krankenversicherung angepasst.

In den letzten Jahren ist der Zusatzbeitrag in der Krankenkasse stetig gestiegen. Viele Menschen können sich die Erhöhungen nicht mehr leisten und müssen auf eine günstigere Krankenkasse umsteigen. Doch was ist der Zusatzbeitrag eigentlich und warum steigt er immer weiter an? Der Zusatzbeitrag ist ein zusätzlicher Beitrag, den jede Krankenkasse von ihren Mitgliedern verlangt. Dieser wird über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert und beträgt derzeit 10,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und richtet sich nach dem Leistungsumfang der jeweiligen Kasse. Die Hauptgründe für die steigenden Zusatzbeiträge sind die stetig steigenden Kosten in der Gesundheitsbranche sowie die immer höheren Ansprüche der Patienten. Um diese Kosten abzudecken, müssen die Krankenkassen immer höhere Beiträge verlangen. Auch wenn dies für viele Menschen eine große Belastung darstellt, so ist es doch wichtig, dass wir in einem solidarischen System zusammenhalten und unseren Beitrag leisten.

3. Was ist eine Zusatzversicherung und wofür ist sie gut?

Eine Zusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden kann. Sie bietet in der Regel einen besseren Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung und deckt oft auch Leistungen ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Zusatzversicherungen können beispielsweise eine Zahnversicherung, eine Krankenhausversicherung oder eine Pflegeversicherung sein.

Zahn-Zusatzversicherung

Es gibt viele Gründe, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Nicht nur, dass Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung immer teurer werden, auch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen immer weniger Kosten. Wer eine gute Zahnversorgung möchte, der muss daher tiefer in die Tasche greifen – doch das lohnt sich! Denn gesunde Zähne sind nicht nur wichtig für unser Aussehen und unseren Erfolg, sondern auch für unsere Gesundheit insgesamt. Eine private Zahnzusatzversicherung ist daher eine sehr lohnenswerte Investition in die eigene Gesundheit!

Krankenhaus-Zusatzversicherung

Wer eine gesetzliche Krankenversicherung hat, ist meist auch mit einer Zahnzusatzversicherung ausgestattet. Die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch nicht immer ausreichend, um alle Kosten zu decken, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen können. Deshalb ist es ratsam, sich zusätzlich für eine Krankenhauszusatzversicherung zu entscheiden. Denn diese übernimmt die Kosten für Aufenthalte in teuren Privatkliniken sowie für Chefarztbehandlungen und spezielle Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Pflege-Zusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen. Um die Lücke zu schließen, können sich Bürgerinnen und Bürger für eine Pflegezusatzversicherung entscheiden. Diese Versicherung übernimmt dann die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Die Pflegezusatzversicherung ist jedoch keine Pflichtversicherung. Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung interessiert, sollte sich gut informieren. Denn es gibt viele verschiedene Anbieter und Tarife. Zudem sollte man sich überlegen, ob eine Pflegezusatzversicherung überhaupt Sinn macht. Denn in manchen Fällen ist es besser, das Pflegegeld vom Staat zu beantragen. Eine Pflegezusatzversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn man in einem Heim leben möchte. Denn in einem Heim kostet die Pflege meist mehr als im eigenen Zuhause. Die Pflegezusatzversicherung übernimmt dann die Mehrkosten. Wer sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, sollte den Tarif genau vergleichen. Denn es gibt viele verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen. Zudem sollte man sich überlegen, ob ein Sach- oder Risikotarif besser ist. Ein Sachtarif zahlt pro Leistung und ist daher günstiger, wenn man selten krank wird. Ein Risikotarif hingegen zahlt pro Jahr und ist daher günstiger, wenn man oft krank wird.

4. Welchen Leistungsumfang hat die gesetzliche Krankenversicherung?

Einige der wichtigsten Leistungen, die eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bietet, sind Kostenerstattungen für Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Die Höhe der Erstattungen variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse. Einige Krankenkassen bieten auch Zusatzleistungen wie Zahn- und Brillenersatz an. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind auch für die Finanzierung der Pflegeversicherung verantwortlich. Die Pflegeversicherung zahlt Leistungen für Pflegebedürftige, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Höhe der Leistungen ist jedoch begrenzt und richtet sich nach dem Pflegebedarf des Patienten.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet eine Reihe von Leistungen, die im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören unter anderem:

Arztbesuche:

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Arztbesuche, sofern diese im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen liegen.

Selbstverständlich müssen Sie auch regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchführen, um Krankheiten so früh wie möglich zu erkennen und zu verhindern. Dazu gehören auch Standardimpfungen. Aber auch die Behandlung von schweren, langwierigen Krankheiten, die Behandlung von Unfällen sowie die anschließende Nachsorge sind Teil der Therapie.

Sie können Ihren Haus- oder Facharzt frei wählen. In der Regel arbeitet er mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen, sodass Sie keine Probleme haben werden.

Patienten, die stationär in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, zahlen pro Tag maximal 10 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr. Kinder unter 18 Jahren sind von dieser Zahlung befreit. In einem stationären Aufenthalt enthalten sind allgemeine Pflegeleistungen sowie die Unterbringung im Mehrbettzimmer.

Zahnbehandlungen werden von der Krankenkasse wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen.

Medikamente:

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, sofern diese im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen liegen.

Zum größten Teil übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die von Ihrem Arzt verschriebenen Medikamente. Allerdings müssen diese nicht frei verkäuflich sein (es gibt ein paar Ausnahmen für spezielle Behandlungen) und Sie haben einen Eigenanteil von 10% – mindestens aber EUR 5,- und höchstens EUR 10,- pro Packung zu zahlen. Insgesamt sollten alle Zuzahlungen pro Jahr nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens betragen – für chronisch Kranke nur 1 Prozent. Für Kinder bis 18 Jahre entfallen die Zuzahlungen komplett. Potenzmittel wie z.B. Viagra werden grundsätzlich nicht übernommen! In schweren Fällen können auch Medikamente von der Kasse bezahlt werden, die normalerweise frei verkäuflich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bestimmte Wirkstoffe enthalten, die auf einer speziellen Liste des ”Gemeinsamen Bundesausschusses” aufgeführt sind. Auch pflanzliche Präparate wie Johanniskraut zur Behandlung von Depressionen oder Gingko-Biloba-Blätter-Extrakt zur Behandlung der Demenz werden in diesem Fall bezahlt.

Untersuchungen und Behandlungen:

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, sofern diese im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen liegen.

Als Heilmittel werden äußerliche Behandlungsmethoden wie Physio-, Ergotherapie oder logopädische Behandlungen empfohlen. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kosten plus EUR 10,- pro Verordnung für Versicherte über 18 Jahren.

Patienten, die ein Hilfsmittel von ihrem Arzt verschrieben bekommen, haben Anspruch auf eine Zuzahlung von 10% der Kosten. Dies betrifft Hörgeräte, Prothesen, Krücken und Rollstühle. Die Zuzahlung sollte jedoch nicht mehr als EUR 5,- bis 10,- betragen. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gilt eine monatliche Obergrenze von EUR 10,- je Packung.

Zahnersatz wird durch Festzuschüsse finanziert, die je nach Befund variieren. Diese Zuschüsse decken etwa 60% der Kosten für die Standardtherapie ab – also einer einfachen und “zweckdienlichen” Lösung. Teurere Implantate fallen nicht unter diese Kategorie. Wer regelmäßig seine Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt und sein Bonusheft pflegt, erhält einen höheren Festzuschuss. Bei 5 Jahren sind dies 70%, bei 10 Jahren 75%. Kieferorthopädie wird in der Regel nur für Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt – bei Abschluss der Behandlung aber bis zu 100%.

Krankengeld:

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld an Versicherte, die infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls arbeitsunfähig sind.

Nur bestimmte Berufsgruppen haben Anspruch auf Krankengeld. Als volljähriger Arbeitnehmer ist die einzige Voraussetzung für den Anspruch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel der AOK oder der Techniker Krankenkasse. Familienangehörige, Studenten, Praktikanten, Selbstständige und Freiberufler haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten diese Leistung lediglich dann, wenn sie sich gesondert abgesichert haben.

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung sowohl von Ihrem Arbeitgeber als auch von der gesetzlichen Krankenkasse.

Woche 1-6: Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer zahlt ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr gewohntes Gehalt aus.

Woche 7-78 in der GKV: Ist Ihre Erwerbsunfähigkeit von längerer Dauer, springt die gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Kalendertag ein. Diese zahlt das Krankengeld rückwirkend ab dem ersten Tag Ihrer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die Leistung erfolgt allerdings nicht in vollem Umfang Ihres gewohnten Einkommens. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich auf 70 Prozent Ihres Bruttolohns und 90 Prozent Ihres Nettolohns. Der gesetzliche Höchstbetrag setzt eine Summe von 101,50 Euro pro Tag fest, was 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Das Krankengeld wird für jede arbeitsunfähige Person individuell berechnet und ergibt sich aus dem letzten Nettoeinkommen.

5. Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) führt in Deutschland einen solidarischen und gemeinsamen Risikoausgleich durch. Das bedeutet, dass alle Mitglieder der GKV – unabhängig vom Einkommen – den gleichen Beitragssatz zahlen. Dieser Beitragssatz beträgt derzeit 14,6 % des Bruttogehalts. Davon tragen allerdings die Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, sodass der Arbeitnehmer 7,3 % seines Bruttogehalts an die GKV abführt. Selbstständige zahlen den vollen 14,6 %-Beitrag aus ihrem Bruttogehalt.

Seit dem 1. Januar 2007 zahlen alle Krankenversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Zusatzbeitrag. Dieser liegt durchschnittliche bei 1,6 Prozent des Bruttogehalts und wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von dem Zusatzbeitrag befreit.

6. Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung geeignet?

Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung interessiert, der muss zunächst einmal wissen, dass in der Regel nur Angestellte diese Art der Krankenversicherung abschließen müssen. Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben meistens die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch in vielerlei Hinsicht attraktiv und bietet viele Vorteile. So zahlen beispielsweise Angestellte und Arbeitnehmer nur den halben Beitragssatz, der Arbeitgeber trägt die andere Hälfte. Auch Familien mit Kindern können von ermäßigten Beiträgen profitieren.

Der Kontrahierungszwang der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein zentraler Punkt des deutschen Gesundheitssystems. Er sichert allen Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf eine Krankenversicherung, unabhängig von ihrer finanziellen oder sozialen Situation.

Was der Kontrahierungszwang?

Der Kontrahierungszwang ist ein gesetzlich verankerter Anspruch aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf eine Krankenversicherung. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob die betreffende Person selbstständig oder angestellt ist, ob sie über ein geringes oder hohes Einkommen verfügt oder ob sie in einer sozial schwachen oder starken Position ist. Der Kontrahierungszwang stellt sicher, dass jede Person in Deutschland Zugang zu einer Grundversorgung hat. Diese Versorgung umfasst Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente und Krankengeld. Sie ist essenziell für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in Deutschland.

Wie funktioniert der Kontrahierungszwang?

Der Kontrahierungszwang funktioniert so: Jede Person in Deutschland muss sich bei einer Krankenkasse anmelden und einen Versicherungsvertrag abschließen. Die meisten Menschen entscheiden sich für eine gesetzliche Krankenkasse, da diese im Vergleich zu privaten Krankenkassen oft günstiger ist. Es gibt jedoch auch Menschen, die freiwillig eine private Krankenversicherung abschließen – etwa weil sie besonders leistungsintensive Leistungen wie Zahnbehandlung oder Physiotherapie in Anspruch nehmen möchten oder weil sie von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht vollständig profitieren können (etwa Selbstständige). Bei der Anmeldung bei der Krankenkasse muss jede Person Angaben zu ihrer finanziellen Situation machen. Aufgrund dieser Angaben wird dann entschieden, ob die Person Beiträge zur Krankenvollversicherung (KV) oder Pflegevollversicherung (PV) zahlen muss. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Person und dem jeweiligen Tarif der Krankenkasse. Personen mit geringem Einkommen zahlen in der Regel weniger Beiträge als Person mit hohem Einkommen.

Krankenversicherung für Renter

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für viele Rentner eine wichtige Säule ihrer Absicherung. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner nicht kostenlos ist. Obwohl Rentner von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, müssen sie einen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Dieser Beitrag wird allerdings nicht vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, sondern muss vom Rentner selbst gezahlt werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen des Rentners und dem jeweiligen Tarif der Krankenversicherung. In der Regel beträgt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner etwa 10% des Einkommens.

Allerdings kann dieser Betrag auch höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, welchen Tarif man wählt und welches Einkommen man hat. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner nicht kostenlos ist, so bietet sie dennoch einige Vorteile. So zum Beispiel den Schutz vor den hohen Kosten für Medikamente und Arzneimittel. Auch die Kosten für Zahnersatz und orthopädische Hilfsmittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die man beachten sollte. So zum Beispiel, dass im Falle einer Krankheit keine Leistungen für Kuraufenthalte übernommen werden. Auch die Kostenvorsorge bei Pflegebedürftigkeit ist nicht immer optimal geregelt.

Aktualisiert am 30. Januar 2024