Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenhöhe

Rentenhöhe – das können Sie als Rente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung erwarten

Rentenhöhe

Die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Dazu zählen die Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden, die Höhe dieser Beiträge sowie etwaige Zeiten für Kindererziehung oder Pflege, die angerechnet werden können. Der Rentenanspruch wird in Entgeltpunkten ausgedrückt, die sich aus dem individuellen Verdienst im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten berechnen. Je höher das während der Arbeitsjahre erzielte Einkommen im Vergleich zum Durchschnitt war, desto höher ist auch die Anzahl der erworbenen Entgeltpunkte und damit die Rentenhöhe. Verschiedene Faktoren wie vorzeitiger Rentenbeginn oder die Inanspruchnahme von Teilrenten können die Rentenhöhe ebenso beeinflussen und führen oft zu finanziellen Abschlägen.

 

Wie setzen sich die verschiedenen Komponenten zur Berechnung der Rentenhöhe zusammen?

Bei der Berechnung der Höhe der Rente spielen folgende Komponenten eine Rolle:

  • Beitragszeiten
  • beitragsfreie Zeiten
  • Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten
  • durch einen Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting entstehende Zu- oder Abschläge
  • durch Beiträge bei vorgezogenem Rentenbezug wegen Alters entstehende Zuschläge sowie durch Abfindungen von Anwartschaften der Betriebsrente oder Anrechte bei der Versorgungsausgleichskasse
  • durch geringfügige Beschäftigung entstehende Zuschläge an Entgeltpunkten
  • durch aufgelöstes Wertguthaben entstehendes Arbeitsentgelt
  • durch zusätzliche Beitrage während des Bezugs der Rente wegen Alters entstehende Zuschläge an Entgeltpunkten
  • Entgeltpunktzuschläge durch Zeiten mit besonderer Auslandsverwendung
  • Entgeltpunktzuschläge für nachversicherte Zeitsoldaten

Wie beeinflussen persönliche Entgeltpunkte die Rentenhöhe und welche Faktoren werden dabei berücksichtigt?

Die Summe der Entgeltpunkte, multipliziert mit einem Zugangsfaktor, ergibt die persönlichen Entgeltpunkte. Diese spiegeln wider, ob die Verdienste über oder unter dem Durchschnitt lagen, wobei für einen durchschnittlichen Verdienst ein Entgeltpunkt pro Jahr vergeben wird. Berücksichtigt werden Arbeitsverdienste in den alten Bundesländern und angeglichene Verdienste der ehemaligen DDR. Auch beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten fließen in die Entgeltpunkte ein, basierend auf dem Entgeltdurchschnittswert der Gesamtbeiträge.

Bei Scheidungen oder der Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgt ein Versorgungsausgleich der Rentenanwartschaften. Rentensplitting bestimmt, welcher Ehepartner zusätzliche Entgeltpunkte erhält. Der Zugangsfaktor, meist 1,0, bestimmt die Anzahl der Entgeltpunkte und wird bei vorzeitiger Rente reduziert. Waisenrenten beinhalten zusätzliche Entgeltpunkte für beide Elternteile, und Witwenrenten erhalten Zuschläge für Kindererziehungszeiten, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Wie wirkt sich der Rentenartfaktor auf die Berechnung der verschiedenen Rentenarten aus?

Dieser Faktor liegt bei der Altersrente bei 1,0 und soll die einzelnen Sicherungsziele der Rentenarten einspannen. Ebenfalls bei 1,0 liegt der Faktor bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dagegen liegt er nur bei 0,5.

Auf einen Wert von 0,25 kommt der Faktor für die kleine Witwen- bzw. Witwerrente und bei der großen auf 0,55, wobei dieser auf 0,6 ansteigen kann. Dies ist der Fall, wenn der verstorbene Partner vor 2002 verstarb, vor diesem Zeitpunkt auch die Eheschließung stattfand und einer der beiden Ehegatten einem älteren Jahrgang als 1962 angehört. In den ersten drei Monaten des Rentenbezugs, also nach dem Tod des Partners, liegt der Faktor bei beiden Rentenvarianten allerdings bei 1,0. Diese Zeit wird als Sterbeübergangszeit bezeichnet und soll für eine stärkere Unterstützung sorgen.

Im Fall von Halbwaisen- und Vollwaisenrenten liegt der Faktor bei 0,1 bzw. 0,2 und bei Erziehungsrenten bei 1,0.

Wann und wie wirkt sich der aktuelle Rentenwert auf die Berechnung der Rentenhöhe aus?

Der aktuelle Rentenwert, der in der Rentenformel enthalten ist und jährlich angepasst wird, beeinflusst die Rentenhöhe. Er bestimmt den monatlichen Betrag, den ein Durchschnittsverdiener zahlen muss, um eine Altersrente zu erhalten. Unterschiede in den aktuellen Rentenwerten zwischen alten und neuen Bundesländern ergeben sich aus den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen.

Jährlich zum 1. Juli wird der Rentenwert überprüft und angepasst, basierend auf Veränderungen der Löhne und Gehälter der Versicherten sowie dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und dem Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Faktor reflektiert das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern und beeinflusst die Rentenhöhe. Eine Schutzklausel verhindert, dass der Rentenwert und somit die Rentenhöhe sinken. Anpassungen zwischen Ost und West sind noch nicht abgeschlossen, weshalb Rentenwerte und Entgeltpunkte unterschiedlich behandelt werden.


Wann wird der monatliche Rentenbetrag festgelegt und welche Faktoren beeinflussen ihn?

Dieser Betrag wird genau ausgerechnet. Sollten sowohl Entgeltpunkte West als auch Ost vorhanden sein, dann werden diese in Teilbeträge ausgerechnet und die Summe der beiden Teilbeträge führt dann zum endgültigen monatlichen Betrag. Liegt bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters nur eine Teilrente vor, dann wird in dem Fall der Anteil der Entgeltpunkte für die Berechnung des monatlichen Betrags genutzt, der dem Anteil der vollen Rente entspricht.

Es kann in einigen Fällen auch zur Anrechnung von Einkommen auf die Höhe der Rente kommen, wie es beispielsweise bei der Witwen- bzw. Witwerrente der Fall ist, wenn der Freibetrag überschritten wurde. Sollte dieser Fall eintreten, dann erfolgt eine Anrechnung des Einkommens zu 40%.

Mittlerweile hat das Einkommen der Waisenrentenbezieher keine Auswirkungen mehr auf die Höhe der Waisenrente. Dies war jedoch bis Juli 2015 noch anders, wenn die Waisen bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Werden Beiträge zur Höherversicherung geleistet, dann erhöhen diese auch die monatliche Rente.

Mütter, die entweder vor 1921 geboren wurden und sich im Mai 1990 in den alten Bundesländern niedergelassen hatten, oder diejenigen, die vor 1927 geboren wurden und in den neuen Bundesländern gewohnt haben, erhalten ebenfalls Leistungen für die Kinderziehung.

Was bedeutet der Rentenanspruchsschutz in den Beitrittsgebieten und wie wird er berechnet?

Versicherte mit einem Rentenalter im Jahr 1991 müssen die Rentenhöhe erhalten, die sie auch zu dem Zeitpunkt erhalten haben. Diese muss noch um die sich nach Bundesrecht ergebende Rente ergänzt werden.

Ein Vergleich der Rentenhöhe zwischen 1992 und 1996 wurde vorgenommen und im Fall einer niedrigeren Rente nach dem Recht im Beitrittsgebiet wurde dann die Rente aufgestockt, sodass sie der nach Bundesrecht entsprach. Dieser Rentenzuschlag wird seit 1996 anhand einer Verrechnung mit der Rentenanpassung erbracht.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in Deutschland?

Die durchschnittliche Rente in Deutschland variiert je nach Region und Geschlecht. Statistisch liegt die durchschnittliche Rentenhöhe im Jahr 2024 bei rund 1.000 bis 1.500 Euro monatlich, wobei Rentnerinnen im Durchschnitt weniger erhalten als ihre männlichen Kollegen. Die Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern bestehen weiterhin, wobei die Renten in den neuen Bundesländern im Durchschnitt etwas niedriger sind.

Diese durchschnittlichen Rentenbeträge spiegeln jedoch nicht immer die Lebensrealität wider, da sie stark vom individuellen Erwerbsverlauf abhängen. Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten tatsächlich weniger, was auf kürzere Beitragszeiten oder geringere Einkommen zurückzuführen ist. Daher ist es für viele wichtig, zusätzliche private Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um im Alter finanziell abgesichert zu sein​.

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Aktualisiert am 13. Juni 2024