Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Hinzuverdienst in der Rente

Hinzuverdienst – soviel können Sie in der Rente zusätzlich verdienen

Hinzuverdienst

Sowohl während der Frührente als auch während der Regelaltersrente zahlt sich ein Hinzuverdienst aus und die Rente wird gesteigert. Ziehen Sie diese Option in Betracht, dann ist es notwendig, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass auch während der Rente weiterhin der Arbeitnehmeranteil von 9,35 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen soll. Haben Sie während der Rente nur einen Minijob, dann beläuft sich der Arbeitnehmeranteil auf lediglich 3,7 Prozent. Die übrigen 15 Prozent werden dabei vom Arbeitgeber übernommen.

Befinden Sie sich in der Frührente, arbeiten weiter und zahlen demnach auch weiterhin Beiträge für die gesetzliche Rente ein, dann kommt es dadurch zu einer Erhöhung der Regelaltersrente. Sie erhalten dadurch ebenfalls zusätzlich Entgeltpunkte, die immer im Juli des Folgejahres berücksichtigt werden. Von der Rentenerhöhung ist während der Frührente allerdings zunächst noch nichts zu bemerken, denn dazu kommt es erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Regelaltersrente 

Auch währen der Regelaltersrente ist eine Hinzuverdienst durch Arbeit noch möglich. Zwar besteht dann eigentlich keine Rentenversicherungspflicht mehr, für diese kann sich der Rentner allerdings wieder entscheiden und somit den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen. Dies muss beim Arbeitgeber so angegeben werden und dieser zahlt dann ebenfalls den Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Zuvor war es möglich, während der Regelaltersrente weiterzuarbeiten, wobei die Höhe des Verdiensts irrelevant für die Rente war. Diese konnte weder reduziert noch erhöht werden. Durch die neue Regelung ist dies anders. Auch weiterhin kann die Rente nicht gekürzt werden, doch eine Erhöhung ist nun möglich, vorausgesetzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten die Rentenbeiträge. Da keine Arbeitslosigkeit während der Rente mehr entstehen kann, entfallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Rentenerhöhung durch Hinausschieben der Regelaltersrente

Wenn Sie nicht während der Regelaltersrente weiterarbeiten möchten aber trotzdem gerne Ihre Rente ein wenig aufstocken wollen, dann können Sie die Regelaltersrente auch ein wenig hinausschieben. Für jedes Jahr, dass Sie ab der Regelaltersgrenze nicht in Rente gehen, erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 6 Prozent und für jeden Monat 0,5 Prozent. Wenn Sie also bis zu fünf Jahre warten, bis Sie die Regelaltersrente beziehen, wartet ein Zuschlag von 30 Prozent auf Sie.

Neben den positiven Auswirkungen der verschobenen Regelaltersrente, gibt es auch einige Nachteile, die Sie nicht außer Acht lassen sollten. Zunächst einmal ist jeder Fall anders, sodass bei dem einen das Verschieben der Rente mehr Sinn macht und beim nächsten dagegen die Rentner Arbeit während der Rente. Darüber hinaus kommt es zu einem höheren Besteuerungsanteil der Rente, wenn auf diese verzichtet wird.

Der 6-prozentige Rentenzuschlag für jedes Jahr, um das die Regelaltersrente verschoben wird, hat sich als fair bemessen erwiesen. Der 3,5-prozentige Rentenabschlag bei Frührenten pro Jahr, gilt dagegen allerdings als nicht angemessen und müsste erhöht werden. Haben Sie die finanziellen Mittel zur Verfügung um die Rentenabschläge der Frührente zurückzukaufen, dann sollten Sie dies auch tun.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass bei einer ausreichenden Frührente, diese in jedem Fall lohnenswert ist. Das Hinausschieben der Regelaltersrente erweist sich je nach Einzelfall als lohnend oder nicht. Diese Einschätzung hängt auch von der Lebenserwartung ab. Denn allgemein gilt, dass Menschen, die über die Lebenserwartung hinaus leben profitieren, und diejenigen, bei denen die Lebenserwartung nicht erfüllt wird, leider verlieren.

Hinzuverdienst für Rentner

Durch die Flexirente wird mehr Flexibilität gewährleistet, unter anderem auch bezüglich während der Frührente. Ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen, können nun bis zu 6.300 Euro im Jahr dazu verdient werden. Sobald diese Grenze überschritten wird, kommt es zur Anrechnung der überschreitenden Summe auf die Frührente zu 40 Prozent, was im Endeffekt nur noch zu einer Teilrente führt.

Wird eine Frührente bezogen, die also schon vor der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird, dann kommt es nicht zu einer Kürzung dieser Frührente, wenn nebenbei ein Minijob mit einem Hinzuverdienst von bis zu 450 Euro monatlich geleistet wird. Drei verschiedene Arten der Frührente können vorkommen:

  • die abschlagspflichtige Altersrente für Langzeitversicherte, welche die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben
  • die abschlagspflichtige Altersrente für Schwerbehinderte, welche die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben
  • die abschlagsfreie Altersrente, die ab Ende des 63. Lebensjahrs bezogen werden kann, wenn eine 45-jährige Versicherungszeit vorliegt

Unter einem Minijob, der nicht zu einer Kürzung einer der drei Frührentenvarianten führen würde, versteht man einen Nebenjob, der nicht mehr als zwei Monate im Jahr 450 Euro einbringt. Auch wenn ein Ausgleichsbetrag gezahlt wird, um Rentenabschläge einer abschlagspflichtigen Altersrente zurückzukaufen, bleibt die Höhe der Rente erhalten und wird dazu noch um den Verdienst durch den Minijob aufgestockt.

In der Regel sind Minijobs sozialversicherungs- und steuerfrei. Sollte es sich dennoch um einen abgabepflichtigen Minijob handeln, dann wird der größte Teil der Abgaben allerdings vom Arbeitgeber übernommen, sodass auf den Frührentner keine großen Aufwendungen zukommen.

Hatte in der Vergangenheit ein Altersvollrentner nebenbei noch einen Minijob, dann musste er keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Durch die Flexi-Rente liegt die Entscheidung, ob Beiträge gezahlt werden oder nicht, beim Rentner selbst.


Freiwillige gesetzliche Rentenbeiträge

Eine Erhöhung der Rente ist auch für Frührentner ohne Nebenverdienst durch einen Minijob mit der Flexi-Rente möglich. Diese Erhöhung kann durch die Leistung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rente erfolgen, welche solange geleistet werden können, bis die Regelaltersgrenze erreicht wurde.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen die Regelaltersrente, dann gibt es keine Beschränkung mehr für einen Nebenverdienst. Ganz gleich wie viel Sie monatlich verdienen, eine Kürzung Ihrer Rente ist dann ausgeschlossen.

Beziehen Sie eine Frührente und verdienen nebenbei mehr als die Grenze von 6.300 Euro im Jahr erlaubt, dann verschulden Sie eine starke Kürzung Ihrer Rente, was gerade dann auffällt, wenn Sie die Netto-Vollrente mit der Summe aus der gekürzten Netto-Rente und dem Nettolohn vergleichen. Die Kürzung der Rente gestaltet sich dann recht kompliziert, denn sobald die Jahresgrenze überschritten wird, kommt es zur Anrechnung auf die Rente von 40 Prozent eines Zwölftels der Summe, welche die Grenze überschreitet.

In jedem Fall sollte vorher durchkalkuliert werden, ob es sich lohnt, eine Rentenkürzung in Kauf zu nehmen, oder ob sich nicht doch aus den 6.300 Euro und der Vollrente ein höherer Betrag ergibt.

Es hat sich herausgestellt, dass ein hoher Hinzuverdienst durch die neue Teilrenten-Regelung weniger bringt, als es bisher der Fall war. So kommt es nur bei einem geringen Hinzuverdienst zu einem lohnenderen Ergebnis mit der neuen Regelung.

Individuelle Rentenzusammenstellung

Durch die Flexi-Rente ist ebenfalls die Zusammenstellung der Rente nach individuellen Bedürfnissen möglich, wobei die Rentenbezüge und die Erwerbsarbeit eingebunden werden. Zu beachten ist dabei, dass die Teilrente mindestens 10 Prozent der Vollrente ausmachen sollte und darüber hinaus unterhalb der Teilrente liegen muss, die nach der schwierigen Hinzuverdienst Regelung zustande kommen würde.

Verzicht auf Frührente bei hohem Hinzuverdienst

Haben Sie trotz Frührente vor, weiterhin zu arbeiten und sich etwas dazu zu verdienen und wissen Sie schon im Vorfeld, dass dieser Hinzuverdienst nicht gerade gering ausfallen wird, dann lohnt es sich für Sie mehr, auf die Frührente zu verzichten. Wenn Sie stattdessen ganz normal bis zu regulären Altersrente weiterarbeiten, stehen Sie finanziell besser da, als mit einem hohen Hinzuverdienst und einer gekürzten Teilrente.

Der Vorteil daran ist, dass Sie sich durch die Rentenbeiträge eine höhere Rente sichern und außerdem kommt es zu geringeren Rentenabschlägen. Nachteilig daran ist, dass Sie ein wenig später in den Ruhestand eintreten.

Hinzuverdienstrechner

Aktualisiert am 11. April 2024