Sowohl während der Frührente als auch während der Regelaltersrente zahlt sich ein Hinzuverdienst aus und die Rente wird gesteigert. Ziehen Sie diese Option in Betracht, dann ist es notwendig, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass auch während der Rente weiterhin der Arbeitnehmeranteil von 9,35 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen soll. Haben Sie während der Rente nur einen Minijob, dann beläuft sich der Arbeitnehmeranteil auf lediglich 3,7 Prozent. Die übrigen 15 Prozent werden dabei vom Arbeitgeber übernommen.
Befinden Sie sich in der Frührente, arbeiten weiter und zahlen demnach auch weiterhin Beiträge für die gesetzliche Rente ein, dann kommt es dadurch zu einer Erhöhung der Regelaltersrente. Sie erhalten dadurch ebenfalls zusätzlich Entgeltpunkte, die immer im Juli des Folgejahres berücksichtigt werden. Von der Rentenerhöhung ist während der Frührente allerdings zunächst noch nichts zu bemerken, denn dazu kommt es erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Wie beeinflusst Arbeiten während der Regelaltersrente die Rentenhöhe und -versicherungspflicht?
Auch währen der Regelaltersrente ist eine Hinzuverdienst durch Arbeit noch möglich. Zwar besteht dann eigentlich keine Rentenversicherungspflicht mehr, für diese kann sich der Rentner allerdings wieder entscheiden und somit den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen. Dies muss beim Arbeitgeber so angegeben werden und dieser zahlt dann ebenfalls den Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Zuvor war es möglich, während der Regelaltersrente weiterzuarbeiten, wobei die Höhe des Verdiensts irrelevant für die Rente war. Diese konnte weder reduziert noch erhöht werden. Durch die neue Regelung ist dies anders. Auch weiterhin kann die Rente nicht gekürzt werden, doch eine Erhöhung ist nun möglich, vorausgesetzt Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten die Rentenbeiträge. Da keine Arbeitslosigkeit während der Rente mehr entstehen kann, entfallen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Wie wirkt sich das Hinausschieben der Regelaltersrente auf die Rentenhöhe aus?
Wenn Sie nicht während der Regelaltersrente weiterarbeiten möchten aber trotzdem gerne Ihre Rente ein wenig aufstocken wollen, dann können Sie die Regelaltersrente auch ein wenig hinausschieben. Für jedes Jahr, dass Sie ab der Regelaltersgrenze nicht in Rente gehen, erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 6 Prozent und für jeden Monat 0,5 Prozent. Wenn Sie also bis zu fünf Jahre warten, bis Sie die Regelaltersrente beziehen, wartet ein Zuschlag von 30 Prozent auf Sie.
Neben den positiven Auswirkungen der verschobenen Regelaltersrente, gibt es auch einige Nachteile, die Sie nicht außer Acht lassen sollten. Zunächst einmal ist jeder Fall anders, sodass bei dem einen das Verschieben der Rente mehr Sinn macht und beim nächsten dagegen die Rentner Arbeit während der Rente. Darüber hinaus kommt es zu einem höheren Besteuerungsanteil der Rente, wenn auf diese verzichtet wird.
Der 6-prozentige Rentenzuschlag für jedes Jahr, um das die Regelaltersrente verschoben wird, hat sich als fair bemessen erwiesen. Der 3,5-prozentige Rentenabschlag bei Frührenten pro Jahr, gilt dagegen allerdings als nicht angemessen und müsste erhöht werden. Haben Sie die finanziellen Mittel zur Verfügung um die Rentenabschläge der Frührente zurückzukaufen, dann sollten Sie dies auch tun.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass bei einer ausreichenden Frührente, diese in jedem Fall lohnenswert ist. Das Hinausschieben der Regelaltersrente erweist sich je nach Einzelfall als lohnend oder nicht. Diese Einschätzung hängt auch von der Lebenserwartung ab. Denn allgemein gilt, dass Menschen, die über die Lebenserwartung hinaus leben profitieren, und diejenigen, bei denen die Lebenserwartung nicht erfüllt wird, leider verlieren.
Welche Regelungen gelten für den Hinzuverdienst bei Rentnern im Rahmen der Flexirente?
Durch die Flexirente wird mehr Flexibilität gewährleistet, unter anderem auch bezüglich während der Frührente. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Hinzuverdienstgrenze auf 37.117,50 Euro beziffert. Verdient der Rentner mehr, wird der über die Grenze hinausgehende Betrag zu 40 Prozent von der Erwerbsminderungsrente abgezogen.
Wird eine Frührente bezogen, die also schon vor der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird, dann kommt es nicht zu einer Kürzung dieser Frührente. Drei verschiedene Arten der Frührente können vorkommen:
- die abschlagspflichtige Altersrente für Langzeitversicherte, welche die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben
- die abschlagspflichtige Altersrente für Schwerbehinderte, welche die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben
- die abschlagsfreie Altersrente, die ab Ende des 63. Lebensjahrs bezogen werden kann, wenn eine 45-jährige Versicherungszeit vorliegt
Unter einem Minijob, der nicht zu einer Kürzung einer der drei Frührentenvarianten führen würde, versteht man einen Nebenjob, der nicht mehr als zwei Monate im Jahr 520 Euro einbringt. Auch wenn ein Ausgleichsbetrag gezahlt wird, um Rentenabschläge einer abschlagspflichtigen Altersrente zurückzukaufen, bleibt die Höhe der Rente erhalten und wird dazu noch um den Verdienst durch den Minijob aufgestockt.
In der Regel sind Minijobs sozialversicherungs- und steuerfrei. Sollte es sich dennoch um einen abgabepflichtigen Minijob handeln, dann wird der größte Teil der Abgaben allerdings vom Arbeitgeber übernommen, sodass auf den Frührentner keine großen Aufwendungen zukommen.
Hatte in der Vergangenheit ein Altersvollrentner nebenbei noch einen Minijob, dann musste er keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Durch die Flexi-Rente liegt die Entscheidung, ob Beiträge gezahlt werden oder nicht, beim Rentner selbst.
Welche Auswirkungen haben freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf die Rentenhöhe?
Eine Erhöhung der Rente ist auch für Frührentner ohne Nebenverdienst durch einen Minijob mit der Flexi-Rente möglich. Diese Erhöhung kann durch die Leistung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rente erfolgen, welche solange geleistet werden können, bis die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen die Regelaltersrente, dann gibt es keine Beschränkung mehr für einen Nebenverdienst. Ganz gleich wie viel Sie monatlich verdienen, eine Kürzung Ihrer Rente ist dann ausgeschlossen.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das bedeutet, dass Frührentner beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Änderung ermöglicht es Rentnern, flexibler in den Ruhestand zu gehen und ihren Lebensstandard möglicherweise durch zusätzliche Einkünfte zu verbessernAb dem 1. Januar 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Das bedeutet, dass Frührentner beliebig viel hinzuverdienen können, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Änderung ermöglicht es Rentnern, flexibler in den Ruhestand zu gehen und ihren Lebensstandard möglicherweise durch zusätzliche Einkünfte zu verbessern.
Wie ermöglicht die Flexi-Rente eine individuelle Zusammenstellung der Rentenbezüge?
Durch die Flexi-Rente ist ebenfalls die Zusammenstellung der Rente nach individuellen Bedürfnissen möglich, wobei die Rentenbezüge und die Erwerbsarbeit eingebunden werden. Zu beachten ist dabei, dass die Teilrente mindestens 10 Prozent der Vollrente ausmachen sollte und darüber hinaus unterhalb der Teilrente liegen muss, die nach der schwierigen Hinzuverdienst Regelung zustande kommen würde.
Aktualisiert am 23. September 2024