Die Rentenversicherung ist die häufigste Vorsorgeart, die in Deutschland für das Alter getroffen wird. Die Gesetzliche Rente setzt automatisch mit dem Überschreiten von festgelegten Einkommensgrenzen ein. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist damit nicht wie die Private Rente freiwillig. Die Private Rente ist in der Öffentlichkeit vor allem durch die Rürup Rente oder die Riester Rente bekannt.
Bei der Rentenberechnung für die gesetzliche Rente spielt eine Rolle, wie viele Jahre und in welcher Höhe Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung bis eingezahlt wurden. In die Rentenberechnung fließt auch die allgemeine Lohnentwicklung ein. Mithilfe der sog. Rentenformel wird die Rentenversicherung anhand von Entgeltpunkten die Höhe der Rente berechnen.
Rentenberechnung in Rentenversicherung
Bei der Rentenberechnung werden die Zeiten für Kindererziehung, die Dauer eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder Freiwilligen Sozialen Jahres, die Zeiten für Wehr- und Zivildienst sowie ggf. Pflegezeiten in Form von Entgeltpunkten eingerechnet.
Um die Höhe der Rente zu ermitteln, wird dann die Zahl der Entgeltpunkte von der Rentenversicherung mit einem amtlich festgelegten und aktuellen Rentenwert multipliziert. Von dieser so errechneten Rente werden anschließend die Pflege- und Krankenversicherung sowie die Einkommensteuer und ggf. die Kirchensteuer abgezogen.
Beitragssatz in der Gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung genau 18,6 Prozent. Die Besteuerung der Rente ist dabei unterschiedlich hoch: Hat ein Rentner die Gesetzliche Rente spätestens seit Dezember 2005 erhalten, müssen 50 % seiner Rente in versteuert werden. Die Versteuerung der Rente steigt dann abhängig vom Rentenbeginn mit jedem Jahr an. Wird die Gesetzliche Rente erstmals im Jahr ausbezahlt, muss die Gesetzliche Rente mit dem Höchstsatz von 76 % des Rentenbetrags versteuert werden, den die Gesetzliche Rentenversicherung in errechnet hat.
Rentenrechner Rentenversicherung
Wollen Sie Ihre Rente für berechnen lassen, dann können Sie sich an die Rentenversicherung wenden oder aber einen der Rentenrechner nutzen, die im Internet angeboten werden. Rentenrechner richten sich an Berufstätige aller Berufsgruppen und können zumindest annähernd Auskunft über die künftige Höhe der Rentenzahlungen geben. Allerdings lässt sich mit ihnen nicht die Versteuerung Rente berechnen. Daher ist es sinnvoll, sich bei Fragen zur Besteuerung Rente entweder an einen Steuerberater oder an die Berater bei Banken und Versicherungen zu wenden.
Zugangsfaktor für die Rente
Der Zugangsfaktor berücksichtigt das tatsächliche Renteneintrittsalter. Für Rentnerinnen und Rentner, die ohne besondere Vertrauensschutzregelungen bereits vor Vollendung der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten, mindert der Zugangsfaktor deshalb die Höhe der Entgeltpunkte. Dadurch ergibt sich für die gesamte Rentenbezugsdauer, also auch über die Regelaltersgrenze hinaus, eine geringere Rentenhöhe. Im umgekehrten Fall wirkt sich eine längere Berufstätigkeit dementsprechend positiv auf die Rentenhöhe in aus. Der Zugangsfaktor gleicht so die Vor- und Nachteile der durch früheren Rentenbeginn oder späteren Renteneintritt unterschiedlich langen Rentenbezugszeiten wieder aus.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der Bruttowert in Euro, der der Beitragszahlung für ein Kalenderjahr aufgrund des jeweiligen Durchschnittsverdienstes entspricht. Ein Rentner erhält demnach für jeden vollen persönlichen Entgeltpunkt als monatliche Regelaltersrente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) den Betrag des aktuellen Rentenwertes. Als Teil der Rentenformel orientiert sich der aktuelle Rentenwert an der durchschnittlichen Lohn- und Einkommenshöhe.
Der aktuelle Rentenwert (in Euro für einen Entgeltpunkt, 2020) beträgt in den alten Ländern 34,19 Euro und für die neuen Länder 33,23 Euro. |
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor bestimmt in der Rentenformel das Sicherungsziel bei der Rentenhöhe in . Das Sicherungsziel ist die monatliche Versorgungshöhe, die durch die jeweilige Rentenart gewährleistet werden soll. Je nach Rentenart sind das angestrebte Sicherungsziel und der damit verbundene Rentenartfaktor gesetzlich unterschiedlich hoch festgelegt. So haben Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung mit 1,0 den höchsten Rentenartfaktor, weil sie den ausfallenden Lohn möglichst vollständig ersetzen sollen. Andere Rentenarten, wie bspw. die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten, werden entsprechend dem geringeren Sicherungsziel mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet.
Rentenformel für die Rentenberechnung
Die Höhe der persönlichen Rente wird mit Hilfe der Rentenformel errechnet. Diese Formel berücksichtigt die drei oben genannten Faktoren. Zusammengefasst:
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Genauer kann man sich über die persönlichen Rentenansprüche bei den Rentenversicherungsträgern erkundigen. Sie beraten umfassend über alle Details der Altersvorsorge.
Die Rentenformel lautet also: PEP x RAF x AR = Monatsrente |
Private Rentenversicherung
Für die Private Rentenversicherung in gelten andere Voraussetzungen. Neben anderen Modellen für eine Private Rente sind die Riester Rente sowie die Rürup Rente beliebt. Wollen Sie hierfür die künftige Rente berechnen lassen, können Sie sich jedoch nicht an die Rentenversicherung wenden, da die Gesetzliche Rentenversicherung hiermit nichts zu tun hat.
Diese Vorsorgeformen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Beim Abschluss einer Riester Rente oder Rürup Rente sollten Sie jedoch sehr auf die Vertragsbedingungen achten, da ungünstige Voraussetzungen dazu führen können, dass die Private Rente trotz jahrelanger Beitragszahlungen nur sehr gering ausfällt.
Riester Rente
Die Riester Rente basiert im wesentlichen entweder auf privaten Rentenversicherungen oder Sparplänen bei Versicherungen und Banken, für die Vorsorgebeiträge geleistet werden müssen und setzt Beitragszahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung voraus. Die Form der Besteuerung Rente nennt sich “nachgelagerte Besteuerung”.
Das bedeutet, dass die Besteuerung Rente erst in der Auszahlungsphase voll einkommensteuerrechtlich wirksam wird, die Beiträge in der Ansparphase jedoch nicht. Auf diese Weise wird eine doppelte Besteuerung Rente vermieden. Im Falle von Arbeitslosigkeit und der damit einhergehenden Zahlung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kann weder das Kapital während der Ansparphase verpfändet noch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes angerechnet werden.
Rürup Rente
Seit 2005 gibt es daneben auch die Rürup Rente. Im Gegensatz zur Riester Rente werden bei ihr keine staatlichen Zuschüsse gezahlt, die gezahlten Beiträge können jedoch in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zielgruppe sind vor allem Selbständige, für die die Rürup Rente die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt für das Rentenalter vorzusorgen.
Außerdem können mit ihr auch ältere und gut verdienende Beschäftigte für ihre Rentenzeit vorsorgen, weil mit dieser Rentenform auch hohe Einmalzahlungen getätigt und steuerlich abzugsfähig gemacht werden können. Auch bei Rürup-Verträgen kann das angesparte Kapital bei Arbeitslosigkeit weder auf das Arbeitslosengeld angerechnet noch gepfändet werden.
Der steuerlich abziehbare Anteil der Beiträge steigt während der Ansparphase jährlich um 2 %, ab 2025 wirken sich die Beiträge zu 100 % steuermindernd aus. Eine Rentenberechnung wird vom Versicherungs- oder Bankberater durchgeführt, mit dessen Institut der Vertrag geschlossen wurde. Die Versteuerung Rente wird wie bei Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase vorgenommen. Die Höhe des Anteils der Besteuerung Rente hängt vom Rentenbeginn ab. Mit dem Beginn der Rentenzahlung wird ein Steuerfreibetrag für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Mit jedem Rentenjahrgang wird jedoch der Rentenfreibetrag bislang um zwei Prozentpunkte abgesenkt, ab 2020 beträgt die Absenkung nur noch einen Prozentpunkt.
Aktualisiert am 31. Oktober 2024