Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Direktversicherung

Direktversicherung als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner, da er derjenige ist, der für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen Verträge mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Der Arbeitnehmer gilt dabei jedoch als Begünstigter bzw. Bezugsberechtigter, sodass er die Leistungen erhält und seine Hinterbliebenen ebenfalls abgesichert sind. Da der Arbeitgeber für die Aufwendungen in erster Linie aufkommt, kann er diese als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzen.

Im Gegensatz zu einer Unterstützungskasse ist bei einer Direktversicherung sehr wohl die staatliche Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) präsent, die sich unter anderem darum kümmert, dass eine kontinuierliche Rendite gesichert ist. Um dies zu gewährleisten, sind die Anlagen, die in investiert werden dürfen, auch auf 35 Prozent beschränkt. Ein Vorteil für den Arbeitgeber bei dieser Form der Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer ist, dass die Beitragspflicht an den Pensions-Sicherheits-Verein (PSVaG) entfällt. Gerade kleineren und mittleren Unternehmen bietet sich mit der Direktversicherung eine risikoarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge mit geringem Verwaltungsaufwand.

Wie hoch die Rente durch die Direktversicherung im Endeffekt ausfällt, hängt von der sogenannten Überschussbeteiligung ab. Diese bildet gemeinsam mit dem garantierten Anteil die gesamte Leistung. Auf den garantierten Anteil nimmt die Kapitalmarktlage keinen Einfluss. Zum aktuellen Stand beläuft sich der garantierte Anteil der Leistungen auf einen Zinssatz von 0,9 Prozent. Erwirtschaften die Versicherungsunternehmen Überschüsse, lassen sie in der Regel den Großteil dieser Summen in die Direktversicherung einfließen und gewähren sie so dem Arbeitgeber. Entwickelt sich der Kapitalmarkt in die negative Richtung, nimmt dies nur Auswirkung auf Überschüsse, die noch nicht zugewiesen wurden.

Vor- und Nachteile der Direktversicherung

Schließen Arbeitgeber Verträge mit Versicherungsunternehmen für ihre Arbeitnehmer ab, um diesen eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, ergeben sich dabei sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer Vorteile und Nachteile. Die Vorteile für den Arbeitgeber stellen die folgenden dar:

  • Der Verwaltungsaufwand bleibt gering;
  • Leistungsansprüche bestehen unmittelbar gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen;
  • es liegt Bilanzneutralität vor;
  • Sozialversicherungsbeiträge entfallen, wenn die Beiträge vier Prozent der Beitragsmessungsgrenze nicht überschreiten;
  • Riester-Förderung stellt bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer dar;
  • die Beitragspflicht an den Pensions-Sicherheits-Verein (PSVaG) entfällt;
  • der Sicherungsfonds Protektor sorgt für eine zusätzliche Absicherung der Leistungen.

Für den Arbeitnehmer ergeben sich durch die Direktversicherung ebenfalls diverse Vorteile:

  • Bleiben die Beiträge unterhalb von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sind diese steuerfrei;
  • Sozialversicherungsbeiträge entfallen bei Beiträgen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze;
  • Riester-Förderung kann genutzt werden;
  • Arbeitnehmer sind auch bei Invalidität geschützt, sowie deren Hinterbliebenen im Todesfall;
  • die Auszahlung der Rentenleistungen sind ein Leben lang garantiert;
  • Mindestleistungen sind ebenfalls garantiert;
  • findet ein Arbeitgeberwechsel statt, können Arbeitnehmer ihre Rückstellungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen;
  • der Sicherungsfonds Protektor sichert die Leistungen zusätzlich ab.

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ergibt sich lediglich ein Nachteil bei der Direktversicherung. Im Fall des Arbeitgebers handelt es sich bei diesem um die begrenzte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit. Für den Arbeitnehmer liegt der Nachteil in der begrenzten Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit.

Entscheiden sich Arbeitnehmer dazu, eine Entgeltumwandlung für die Beiträge zur Direktversicherung vorzunehmen, darf der Arbeitgeber weder eine Verpfändung noch eine Beleihung der Versicherung vornehmen und diese ebenso wenig abtreten. Außerdem müssen mögliche Überschüsse in die Verbesserung der Leistung einfließen. Durch die Entgeltumwandlung erhalten Arbeitnehmer ebenfalls das Recht zur Weiterführung der Versicherung mit privaten Beiträgen, sollte das Beschäftigungsverhältnis beendet werden.

Direktversicherung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Altverträge

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es mehrere Möglichkeiten für den Umgang mit der Direktversicherung: Der neue Arbeitgeber kann die Direktversicherung übernehmen und die Beiträge weiterzahlen, oder der Arbeitnehmer kann die Versicherung privat fortführen und selbst einzahlen. Alternativ kann der Vertrag ruhen oder beitragsfrei gestellt werden, wobei die bisher angesparten Leistungen erhalten bleiben und zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen ausgezahlt werden. Diese Flexibilität ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre betriebliche Altersvorsorge auch bei einem Jobwechsel zu sichern. Insbesondere bei Altverträgen können sich erhebliche Vorteile ergeben, da diese oft von günstigeren Steuer- und Sozialversicherungsregelungen profitieren.

Anbieter von Direktversicherungen

Die Direktversicherung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge, die von vielen renommierten Anbietern wie der Sparkasse, Allianz und ERGO angeboten wird. Diese etablierten Anbieter gewährleisten eine verlässliche Verwaltung und Auszahlung der angesparten Beiträge, sodass Arbeitnehmer auch bei einem Jobwechsel oder einer Kündigung flexibel und abgesichert bleiben.

Direktversicherung und Krankenversicherung

Die Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersvorsorge hat auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Beiträge, die in eine Direktversicherung eingezahlt werden, sind während der Ansparphase von der Sozialversicherungspflicht befreit, was zu geringeren monatlichen Abgaben führt. Bei der Auszahlung der Direktversicherung im Rentenalter müssen jedoch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, sofern der Rentner gesetzlich krankenversichert ist. Dies bedeutet, dass die ausgezahlten Beträge der Direktversicherung als beitragspflichtige Einnahmen gelten, was die finanzielle Planung im Ruhestand beeinflussen kann.

Aktualisiert am 21. Juli 2024