Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Direktversicherung

Direktversicherung als Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung fungiert der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner, da er derjenige ist, der für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen Verträge mit einem Versicherungsunternehmen abschließt. Der Arbeitnehmer gilt dabei jedoch als Begünstigter bzw. Bezugsberechtigter, sodass er die Leistungen erhält und seine Hinterbliebenen ebenfalls abgesichert sind. Da der Arbeitgeber für die Aufwendungen in erster Linie aufkommt, kann er diese als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzen.

Im Gegensatz zu einer Unterstützungskasse ist bei einer Direktversicherung sehr wohl die staatliche Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) präsent, die sich unter anderem darum kümmert, dass eine kontinuierliche Rendite gesichert ist. Um dies zu gewährleisten, sind die Anlagen, die in investiert werden dürfen, auch auf 35 Prozent beschränkt. Ein Vorteil für den Arbeitgeber bei dieser Form der Altersvorsorge für seine Arbeitnehmer ist, dass die Beitragspflicht an den Pensions-Sicherheits-Verein (PSVaG) entfällt. Gerade kleineren und mittleren Unternehmen bietet sich mit der Direktversicherung eine risikoarme Variante der betrieblichen Altersvorsorge mit geringem Verwaltungsaufwand.

Wie hoch die Rente durch die Direktversicherung im Endeffekt ausfällt, hängt von der sogenannten Überschussbeteiligung ab. Diese bildet gemeinsam mit dem garantierten Anteil die gesamte Leistung. Auf den garantierten Anteil nimmt die Kapitalmarktlage keinen Einfluss. Zum aktuellen Stand beläuft sich der garantierte Anteil der Leistungen auf einen Zinssatz von 0,9 Prozent. Erwirtschaften die Versicherungsunternehmen Überschüsse, lassen sie in der Regel den Großteil dieser Summen in die Direktversicherung einfließen und gewähren sie so dem Arbeitgeber. Entwickelt sich der Kapitalmarkt in die negative Richtung, nimmt dies nur Auswirkung auf Überschüsse, die noch nicht zugewiesen wurden.

Vor- und Nachteile der Direktversicherung 

Schließen Arbeitgeber Verträge mit Versicherungsunternehmen für ihre Arbeitnehmer ab, um diesen eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, ergeben sich dabei sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer Vorteile und Nachteile. Die Vorteile für den Arbeitgeber stellen die folgenden dar:

  • Der Verwaltungsaufwand bleibt gering;
  • Leistungsansprüche bestehen unmittelbar gegenüber den jeweiligen Versicherungsunternehmen;
  • es liegt Bilanzneutralität vor;
  • Sozialversicherungsbeiträge entfallen, wenn die Beiträge vier Prozent der Beitragsmessungsgrenze nicht überschreiten;
  • Riester-Förderung stellt bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer dar;
  • die Beitragspflicht an den Pensions-Sicherheits-Verein (PSVaG) entfällt;
  • der Sicherungsfonds Protektor sorgt für eine zusätzliche Absicherung der Leistungen.

Für den Arbeitnehmer ergeben sich durch die Direktversicherung ebenfalls diverse Vorteile:

  • Bleiben die Beiträge unterhalb von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, sind diese lohnsteuerfrei;
  • Sozialversicherungsbeiträge entfallen bei Beiträgen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze;
  • Riester-Förderung kann genutzt werden;
  • Arbeitnehmer sind auch bei Invalidität geschützt, sowie deren Hinterbliebenen im Todesfall;
  • die Rentenleistungen sind ein Leben lang garantiert;
  • Mindestleistungen sind ebenfalls garantiert;
  • findet ein Arbeitgeberwechsel statt, können Arbeitnehmer ihre Rückstellungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen;
  • der Sicherungsfonds Protektor sichert die Leistungen zusätzlich ab.

Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ergibt sich lediglich ein Nachteil bei der Direktversicherung. Im Fall des Arbeitgebers handelt es sich bei diesem um die begrenzte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit. Für den Arbeitnehmer liegt der Nachteil in der begrenzten Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsfreiheit.

Entscheiden sich Arbeitnehmer dazu, eine Entgeltumwandlung für die Beiträge zur Direktversicherung vorzunehmen, darf der Arbeitgeber weder eine Verpfändung noch eine Beleihung der Versicherung vornehmen und diese ebenso wenig abtreten. Außerdem müssen mögliche Überschüsse in die Verbesserung der Leistung einfließen. Durch die Entgeltumwandlung erhalten Arbeitnehmer ebenfalls das Recht zur Weiterführung der Versicherung mit privaten Beiträgen, sollte das Beschäftigungsverhältnis beendet werden.

Aktualisiert am 11. April 2024