Ratgeber Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Riesterrente

Betriebliche Riesterrente – so können Sie Riester auch als Betriebsrente nutzen

Betriebliche Riesterrente

Haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Betriebliche Riesterrente zu bilden, erhalten sie dabei Unterstützung vom Staat, indem dieser einen Sonderausgabenabzug der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zulässt. Dafür muss der Durchführungsweg der Betriebsrente allerdings entweder eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds beinhalten.

Außerdem müssen Arbeitnehmer die Beiträge von ihrem Nettogehalt bestreiten, das heißt, Steuern und Sozialversicherungsabgaben müssen davon bereits abgegangen sein. Der Staat fördert die Betriebsrente Riester durch Zulagen und die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs.

Haben Arbeitnehmer ein eher geringeres Einkommen oder Kinder, bietet sich eine betriebliche Riesterrente besonders an. Neben dem bereits erwähnten Steuervorteil durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs der Beiträge, gewährt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung ebenfalls Zulagen. Auch die Zulagen fließen in den Sonderausgabenabzug mit ein. Bei den Zulagen handelte es sich aus zwei Komponenten: der Grundzulage und der Kinderzulage.

Die Grundzulage beträgt im Jahr 2024 weiterhin 175 Euro. Für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird, gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro pro Kind. Arbeitnehmer, die jünger als 25 Jahre sind, wenn sie mit der Riester-betriebsrente beginnen, erhalten im ersten Beitragsjahr eine zusätzliche staatliche Zulage von 200 Euro. Die vollen Zulagen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Die Höhe der eigenen Beiträge zur Betriebsrente, die nötig sind, um die vollen Zulagen zu erhalten, richtet sich nach dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
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Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug, den der Staat für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gewährt, bezieht sich zum einen auf die Eigenbeiträge der Arbeitnehmer, also den Teil des steuerpflichtigen Einkommens, der in die Betriebsrente Riester eingezahlt wird, und zum anderen auf die Zulagen, die der Arbeitnehmer für die Betriebsrente Riester nutzt. Der Sonderausgabenabzug im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sorgt für eine Minderung der Steuerschuld. Arbeitnehmer können allerdings nicht mehr als 2.100 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr geltend machen.

Haben sie Partner und beide sind unmittelbar förderberechtigt, verdoppelt sich die Obergrenze auf 4.200 Euro. Bei Partnern wo nur einer unmittelbar förderberechtigt ist, liegt der Sonderausgabenabzug maximal bei 2.160 Euro. Der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen schließt den Abzug für die Riester-Rente nicht aus. Für beide Bereiche könne also parallel Sonderausgabenabzüge in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Riester-Förderung

Auch wenn es sich um eine Riester-Förderung handelt, so sind doch einige Unterschiede zwischen der Betriebsrente Riester und der privaten Rieste-Rente vorhanden. Beispielsweise ist es den Arbeitnehmern bei der betrieblichen Variante nicht möglich, das Kapital, welches sie mit der Zeit angespart haben, aus der Rente zu entnehmen und dafür privates Wohneigentum zu kaufen. Einen weiteren Unterschied macht die nicht erforderliche Zertifizierung aus.

Während bei der privaten Variante geprüft werden muss, ob Förderfähigkeit überhaupt besteht, ist dies bei der betrieblichen Riester-Rente nicht notwendig. Dies liegt daran, dass Betriebsrenten schon durch die gesetzliche Regelung immer förderungsfähig sind. Seit dem Jahr 2019 müssen Arbeitnehmer keine vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Rentenleistungen der betrieblichen Riester-Rente zahlen. Bei der privaten Riester-Rente ist dies dagegen sehr wohl auch weiterhin der Fall.

Betriebliche Altersversorgung und Riesterrente parallel

Eine Kombination aus betrieblicher Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente gleichzeitig kann sinnvoll sein, da beide Vorsorgeformen unterschiedliche Vorteile bieten und sich gut ergänzen können. Die bAV ermöglicht es, steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge einzuzahlen, während Riester-Verträge staatliche Zulagen und Steuerersparnisse bieten, besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Diese Kombination diversifiziert die Altersvorsorge, reduziert Risiken und nutzt verschiedene Fördermöglichkeiten optimal aus.

Allerdings sollte man die Versteuerung der Auszahlungen im Rentenalter und die Pflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung beachten.

Aktualisiert am 21. Juli 2024