Ratgeber Steuererklärung

Altersvorsorgeaufwendungen 2024

Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen

Altersvorsorgeaufwendungen

Bei Altersvorsorgeaufwendungen ist sicher gestellt, dass die Aufwendungen auch wirklich ausschließlich in die Altersvorsorge fließen. Dabei handelt es sich um die Altersbasisversorgung.

Unter Altersvorsorgeaufwendungen fallen verschiedene Bereiche:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge für die landwirtschaftliche Alterskasse
  • Beiträge für berufsständische Versorgungseinrichtungen mit ähnlichen Leistungen, wie sie auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet
  • Beiträge für private Basisrenten wie die Rürup-Rente

Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen können steuerlich genutzt werden

  • Versorgungsaufwendungen vor 2005, wie unter anderem Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall und private Lebensversicherungen
  • Zusatzversorgungen wie die Riester-Rente

Für steuerliche Begünstigungen müssen die Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür vorgesehen ist die erste Seite der Anlage Vorsorgeaufwand und die dort vorhandenen Zeilen 4 bis 10. In der Regel werden die genannten Beiträge durch den ausgeübten Beruf und die Verdiensthöhe festgelegt. Dabei können neben den Pflichtbeiträgen auch zusätzliche freiwillige Beiträge sowie mögliche Einmalzahlungen steuerlich berücksichtigt werden.

Steuerratgeber zu den Altersvorsorgeaufwendungen

In bestimmten Fällen sind auch Selbstständige dazu verpflichtet Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Dies trifft beispielsweise auf Hebammen oder Künstler zu. Um diese Beiträge steuerlich abzusetzen, müssen sie in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 6 der Steuererklärung angegeben werden. Diese ist für die Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen vorgesehen. Ebenfalls an dieser Stelle eingetragen werden auch Beiträge für freiwillige gesetzliche Weiterversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Einige Künstler und Publizisten sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz versichert, wofür sie Beiträge an die Künstlersozialkasse leisten. Diese Beiträge werden steuerlich als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angesehen und können somit zum Teil berücksichtigt werden. Der Teil der Beiträge, den die Künstlersozialkasse übernimmt, wird allerdings bei der Steuererklärung nicht betrachtet.

Weitere Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungsbeiträge

Krankenversicherungsbeiträge gelten seit 2010 als Sonderausgaben und können dadurch komplett abgesetzt werden. Im Fall von privaten Krankenversicherungen fällt lediglich der zu zahlende Basistarif unter diese Rubrik, weshalb weitere Zahlungen, wie Beiträge zur Finanzierung der Wahlleistungen von Krankenkassen, nicht berücksichtigt werden. Sie fallen unter die Rubrik übrige Vorsorgeaufwendungen.

Der Jahreshöchstbetrag für Ausgaben für die Vorsorge liegt bei Selbstständigen bei 2.800 Euro und bei Arbeitnehmern bei 1.900 Euro. Ist dieser Betrag durch die Ausgaben für basiskranken- und gesetzliche Pflegeversicherungen noch nicht erreicht, so ist es außerdem möglich Ausgaben für Arbeitslosen-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht- und Renten- und Lebensversicherungen abzusetzen.

Zusatzversorgung Riester-Rente

Weitere 2.100 Euro können bei der Steuererklärung unter Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn Zulagen aus Riester-Rente wahrgenommen werden können. Zum Großteil ist dies für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer möglich, sowie für Beamte und Selbstständige, die freiwillig einer gesetzlichen Versicherung angehören. Eine Gegenüberstellung der Sonderausgabenabzüge und der Zulagengewährung wird vom Finanzamt vorgenommen, um die lohnendere Variante zu ermitteln.

Aktualisiert am 30. Januar 2024