Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeitrag

Rentenversicherungsbeitrag – so hoch ist der Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeitrag

Selbstständige und ihre Familienangehörige im Garten- und Landschafts- sowie im Forstgewerbe zahlen ihren Rentenversicherungsbeitrag an die Sozialversicherung für ihre Branche. Für geringfügig Beschäftigte wird ihr Rentenversicherungsbeitrag an die knappschaftliche Versicherung gezahlt und Freiberufler zahlen ihren Rentenversicherungsbeitrag an die Künstlersozialkasse. Die Deutsche Rentenversicherung ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch VI (Gesetzliche Rentenversicherung).

Im deutschen Sozialsystem findet sich auch der Zweig der Rentenversicherung, welcher größtenteils für die Zahlung der Altersbezüge der ehemaligen Erwerbstätigen zuständig ist. Die Rentenversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die für alle Erwerbstätigen, unabhängig von der Höhe des Einkommens, gilt. Weitere Leistungen sind die Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente sowie Leistungen für Rehabilitationsmaßnahmen.

Wie finanziert sich die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland?

Die Rentenversicherung finanziert sich vorwiegend durch Umlagen, das bedeutet, dass ein eingehender Rentenversicherungsbeitrag sofort als Rente ausgezahlt wird. Damit die Rentenkasse immer flüssig ist, werden Rücklagen gebildet. Die Beitragszahler erwirtschaften durch ihren Rentenversicherungsbeitrag die Renten der nicht mehr Erwerbstätigen und erhalten selbst ebenfalls Ansprüche auf ihre zukünftige Rente. Dies ist im Generationenvertrag geregelt. Der Bund zahlt weitere Zuschüsse zur Finanzierung des Rentensystems.


Wie wird der Rentenversicherungsbeitrag zwischen den verschiedenen Berufsgruppen in Deutschland aufgeteilt?

Der größte Anteil des Rentensystems wird durch den Rentenversicherungsbeitrag finanziert, von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung übernimmt der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen Arbeitnehmeranteil zum allgemeinen Beitragssatz und dem gesamten Betrag zum Knappschaftsbeitragssatz. Die Krankenkassen erheben den Rentenversicherungsbeitrag und zahlen diese an die Rentenversicherung weiter.

Selbstständige und freiwillig Versicherte zahlen den vollen Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche. Für geringfügig Beschäftigte und Beitragszahler der Künstlersozialkasse gilt ein gesonderter Beitragssatz in der Rentenversicherung.

Wie hoch ist der Beitragssatz zur Rentenversicherung?

Der Rentenversicherungsbeitrag bemisst sich nach einem Prozentsatz (Beitragssatz zur Rentenversicherung) vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Berücksichtigt wird dabei auch eine Beitragsbemessungsgrenze, das heißt, wenn das Einkommen über dieser Grenze liegt, wird es trotzdem nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung berücksichtigt.

Im Jahr 2024 beträgt die Höhe des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung 18,6 %. In der Knappschaft liegt der Beitragssatz bei 24,8 %. Für Auszubildende mit einem monatlichen Einkommen bis zu 355 Euro übernimmt der Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Rentenversicherung.

Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) liegt die Einkommensgrenze aktuell bei 538 Euro monatlich. Grundlage ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen, welches an zwei Monaten im Jahr unbeabsichtigt überschritten werden kann.

Seit 2013 besteht für geringfügig Beschäftigte Rentenversicherungspflicht. Im Jahr 2024 zahlt der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer 3,6 % Beitragssatz an die Rentenversicherung.

Rentenversicherungsbeitrag

  • Allgemeiner Beitragssatz: 18,60%
  • Arbeitnehmer: 9,35%
  • Arbeitgeber: 9,35%



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Wie kann der Beitragssatz zur Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden?

der Beitragssatz zur Rentenversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. In Deutschland sind die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Die Höhe des absetzbaren Betrags ist durch gesetzliche Höchstgrenzen festgelegt, die jährlich angepasst werden.

Für das Jahr 2024 können Steuerpflichtige einen bestimmten Prozentsatz ihrer Altersvorsorgeaufwendungen, einschließlich der Beiträge zur Rentenversicherung, bis zu einem festgelegten Höchstbetrag geltend machen. Arbeitnehmer können somit die Hälfte der gesamten Sozialversicherungsbeiträge, die sie selbst tragen, steuerlich absetzen. Selbstständige können ihre kompletten Rentenversicherungsbeiträge bis zum Höchstbetrag absetzen.

Die Beiträge werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen und mindern das zu versteuernde Einkommen, was zu einer potenziellen Steuerersparnis führt. Wichtig ist dabei, dass sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile in die Berechnung einfließen, wobei der Arbeitgeberanteil nicht direkt steuerlich abgesetzt werden kann, sondern der Arbeitnehmeranteil bis zum Höchstbetrag.

Aktualisiert am 13. Juni 2024