Eine Gehaltsabrechnung ist für den unselbstständigen Arbeitnehmer der monatliche Nachweis über sein Entgelt. Im Sozialversicherungsrecht wird sie als Entgeltabrechnung bezeichnet; Gehaltsbescheinigung oder Lohnbescheinigung sind alternative Formulierungen. Rechtsgrundlage dafür ist § 108 der Gewerbeordnung, kurz GewO.
Üblich ist die Überweisung des Monatsgehaltes auf das Girokonto des Gehaltsempfängers, wobei auch in der heutigen Zeit noch ein Gehaltscheck ausgestellt wird. Der Gehaltscheck kann wahlweise ein Bar- oder ein Verrechnungsscheck sein. Er wird der monatlichen Gehaltsbescheinigung beigefügt und dem Arbeitnehmer als Ganzes ausgehändigt.
Der Gehaltscheck als Barscheck kann sofort eingelöst werden, während der als Verrechnungsscheck erst einige Werktage nach der Einreichung dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird.
Gehaltsabrechnung nicht nur bei Gehaltsänderung
Im Gegensatz zu den Angestellten mit einem feststehenden Bruttoverdienst gibt es bei Arbeitern vielfältige Gründe, die zu einer permanenten Gehaltsänderung führt. Jede Gehaltsänderung beim Bruttoverdienst wirkt sich auf die Steuern, auf die Sozialabgaben und letztendlich auf den Nettoverdienst aus.
Das zeigt sich in der monatlichen Gehaltsbescheinigung, die auch aus diesem Grunde kontrolliert werden sollte. Bei einem dauerhaft gleichbleibenden Arbeitsentgelt kann der Arbeitgeber auf eine monatliche Gehaltsbescheinigung verzichten. Dann ist es ausreichend, wenn der Gehaltscheck ausgehändigt oder die Zahlung überwiesen wird. Das kommt im Berufsalltag jedoch zunehmend weniger vor.
Üblich ist es, dass zur Monatszahlung per Überweisung oder per Gehaltscheck auch eine Gehaltsabrechnung ausgehändigt wird; also völlig losgelöst von einer oder auch keiner Gehaltsänderung.
Das Netto vom Brutto in der Gehaltsabrechnung
Für den Angestellten oder Arbeiter ist auf jeder Gehaltsbescheinigung die unterste und letzte Zahl am interessantesten. Sie ist das Netto vom Brutto; also diejenige Zahl, die als Gutschrift auf dem Girokonto erscheint oder auf dem Gehaltscheck steht. Der Bruttoverdienst ist als diejenige Summe vertraglich fixiert, die der Arbeiter oder Angestellte den Arbeitgeber kostet. Hinzu kommt noch dessen Anteil an der Sozialversicherung.
Das Bruttoentgelt reduziert sich bei allen Arbeitnehmern um die Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge. In der Gehaltsabrechnung sind diese Positionen einzeln aufgeführt. Abgezogen werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag. Sobald sich eine Gehaltsänderung ergibt, ändern sich auch diese Steuerabzüge. Die Beiträge zur Sozialversicherung setzen sich aus denen zur Kranken-, zur Pflege- zur Renten- sowie zur Arbeitslosenversicherung zusammen.
Auch sie verändern sich bei einer Gehaltsänderung. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Auf der Gehaltsbescheinigung reduzieren sie den Bruttoverdienst, der oben auf der Gehaltsabrechnung als erste Zahl ausgewiesen ist. Zwischen dem Brutto und dem Netto stehen auf der Gehaltsbescheinigung also alle Positionen, die zu einer Gehaltsänderung führen. Damit ist umgangssprachlich das Netto gemeint; also der Betrag, der entweder direkt als Überweisung, oder per Gehaltscheck dem Girokonto gutgeschrieben wird.
Vom Brutto zum Netto in der Gehaltsabrechnung
Jede Gehaltsbescheinigung ist vom Aufbau her für Arbeiter und Angestellte identisch. Sie liest sich grundsätzlich wie folgt:
- Steuerpflichtiges Bruttoentgelt
- ./. Lohnsteuer
- ./. Solidaritätszuschlag von Lohnsteuer
- ./. Kirchensteuer von Lohnsteuer
- ./. Krankenversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil
- ./. Pflegeversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil
- ./. Beitragszuschlag zum Pflegeversicherungsbeitrag
- ./. Rentenversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil
- ./. Arbeitslosenversicherungsbeitrag Arbeitnehmeranteil
- Nettoentgelt nach Steuern und Sozialversicherungsbeitrag
Diese Basisrechnung verändert sich individuell um Ergänzungen wie vermögenswirksame Leistungen, geldwerte Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, Steuerfreibeträge oder steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Sie führen jeweils zu einer Gehaltsänderung und sind der Grund dafür, dass die Gehaltsbescheinigung für jeden Monat neu ausgestellt werden muss.
Der Zahlungsempfänger sollte seine Gehaltsabrechnung auf jeden Fall mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Sie dient ihm als Kontrolle dafür, dass der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte die im abgelaufenen Jahr einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auch vollständig eingetragen hat. Einen vergleichbaren Nachweis bekommt der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber für die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
Vom Rentenversicherungsträger erhält der Arbeitnehmer im Ein- oder Zweijahresrhythmus eine Aktualisierung seines sogenannten Rentenbeitragskontos. Dort erscheinen im Endeffekt als Gesamtsumme diejenigen Rentenversicherungsbeiträge, die zuvor in seiner monatlichen Gehaltsabrechnung vom Bruttoverdienst abgezogen worden sind.
Aktualisiert am 17. September 2024