Geldanlage

Einlagensicherung 2024

Einlagensicherung – Schutz durch den Einlagensicherungsfonds bei in- und ausländischen Banken

Einlagensicherung

Banken verfügen für den Fall einer Bankenpleite über ein Sicherheitsnetz für ihre Kunden. Falls bei Ihrer Bank also eine Bankenpleite auftreten sollte, ist Ihr Geld zum einen durch gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland, aber auch durch freiwillige Einlagensicherung auf zweifache Weise geschützt.

Bei privaten Banken ist das Guthaben der Kunden bis zu 100.000 Euro durch die sogenannte Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) geschützt. Die deutsche gesetzliche Einlagensicherung gilt hierbei für Sparbücher, Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgelder, Namensschuldverschreibungen und Sparbriefe. Sie gilt allerdings nicht für Inhabereinlagenzertifikate oder Inhaberschuldverschreibungen oder andere Inhaberpapiere. Zwischen dem Beginn des Entschädigungsfalls und der Rückzahlung bzw. der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die betroffenen Kunden ebenfalls Anspruch auf die noch anfallenden Zinsen des Guthabens.

Ausländische Banken und Einlagensicherung

Die Einlagensicherung besteht in allen EU-Ländern. Allerdings sind nicht alle Länder gleichermaßen ökonomisch dazu in der Lage bei einer Bankenpleite auszuhelfen. Wie auch auf kleiner Ebene bei der Schufa, gibt es auf größerer Ebene ein Bonitätsranking für die verschiedenen Staaten von der Agentur Standard & Poor’s (S&P). Dadurch wird eingeschätzt, wie zahlungsfähig ein Land ist.

Zu den Ländern der höchsten Sicherheitsstufe zählen unter anderem Deutschland, Frankreich, Österreich, Luxemburg und die Niederlande. Dahingegen werden Zypern, Griechenland, Kroatien, Bulgarien, Polen, Portugal und Italien als nicht sicher eingestuft.

Ob man schließlich trotzdem Geld an Banken aus diesen unsicher eingestuften Ländern gibt, liegt am eigenen Ermessen. Vorteile können die erhöhten Zinsen auf Grund des höheren Risikos sein.

Einlagensicherung pro Kunde

Die Einlagensicherung von 100.000 Euro ist pro Kunde auf das Gesamtguthaben all seiner Konten bei einer Bank bezogen und gilt nicht für jedes einzelne Konto. Ehepaare haben hier einen Vorteil, da die Einlagensicherung der Ehepartner auf 200.000 Euro addiert wird. Dies trifft nicht nur bei getrennten Konten zu, sondern auch bei Gemeinschaftskonten.

Verfügt man über Guthaben im Wert von über 100.000 Euro, so ist es sinnvoll dies auf mehrere Banken aufzuteilen, um das gesamte Guthaben abzusichern. Hat man beispielsweise Konten bei zwei Banken, so sind pro Bank 100.000 Euro gesichert, in der Summe also 200.000 Euro.

Eigene Einlagensicherung durch Sparkassen und öffentliche Banken

Im Gegensatz zu den Privatbanken trägt für die öffentlichen Banken der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH die Verantwortung. Zusätzlich können öffentliche Banken beim Verband öffentlicher Banken in freiwillige Einlagensicherungsfonds eintreten.

Die Ausnahme bilden Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Landesbanken und Landesbausparkassen, die statt durch eine gesetzliche Entschädigungseinrichtung durch eine Institutssicherung abgesichert sind:

  • Der deutsche Sparkassen- und Giroverband verfügt über den Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, welcher Sparkassen, Landesbausparkassen, Landesbanken und die Deka Bank abdeckt.
  • Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bietet eine Sicherungseinrichtung für Genossenschaftsbanken.

Um Insolvenzen zu vermeiden, treten die einzelnen Mitglieder in diesen individuellen Sicherungseinrichtungen und Haftungsverbünden in wirtschaftlich schwierigen Situationen füreinander ein und haften füreinander.

Abdeckung größerer Summen durch Einlagensicherung

Wenn das Guthaben eines Kunden durch ein bestimmtes Lebensereignis erhöht ist, können in gewissen Fällen bis zu 500.000 Euro gesichert werden. Lebensereignisse, bei denen dies zutreffen kann, sind beispielsweise:

  • Immobilientransaktionen
  • Ruhestand
  • Renteneintritt
  • Entlassung oder Kündigung
  • Pflegebedürftigkeit
  • Krankheit
  • Geburt

Die gesetzliche Einlagensicherung kann in diesen bestimmten Fällen die 100.000-Euro-Marke übersteigen.

Für die Entschädigung ist es unerheblich, welche Währung das Guthaben ursprünglich hat. Seit dem 3. Juli 2015 gilt: Der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin ist ausschlaggebend für die anschließende Entschädigung in Euro.

Der Einlagensicherungsfonds, getragen durch ca. 160 Banken, macht es zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung möglich, größere Summen zu sichern.

Gemeinsamkeiten mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Auf Grund des komplexen deutschen Bankensystems ist auch das deutsche Einlagensicherungssystem eines der komplexesten Europas. Da wundert es nicht, dass die Einlagensicherungsfonds nicht gänzlich von den gesetzlichen Einlagensicherungen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zu trennen sind, auch wenn die Sicherungssumme sich definitiv unterscheidet.

Im Gegensatz zu gesetzlichen Einlagensicherungen decken Einlagensicherungsfonds auch sogenannte Nichtbankeinlagen, wie das Guthaben von öffentlichen Stellen, Versicherungen, Kapitalgesellschaften oder auch Privatpersonen, ab. Der Verband öffentlicher Banken beinhaltet Einlagensicherungsfonds einzelner öffentlicher Banken bzw. Landesbanken, in welche freiwillig eingezahlt wird, deren Schutzumfang jedoch unklar ist.

Schutzumfang von Einlagensicherungsfonds

Die Sicherungsgrenze liegt im Falle von Einlagensicherungsfonds pro Bank bei 20 % des haftenden Eigenkapitals. Fünf Millionen Euro sind das Mindest-Eigenkapital, um einen Einlagensicherungsfonds in Anspruch nehmen zu können. Hierbei wäre eine Million Euro die Sicherungsgrenze. Auch hier gilt wieder, dass die Grenze für alle Konten eines Kunden bei einer Bank ausschlaggebend ist, nicht für einzelne Konten.

Übersteigt ihr Guthaben beispielsweise die eine Million Euro, welche oben im Beispiel als Sicherungsgrenze angegeben ist, dann ist das übersteigende Guthaben nicht gesichert. Es kann dann ausschließlich im Insolvenzverfahren eingeklagt werden.

Da Sie selbst Eigentümer von ihren Wertpapieren sind und die Bank diese nur für Sie aufbewahrt, liegt es im Falle einer Bankenpleite an Ihnen selbst, die Wertpapiere von Ihrer Bank schriftlich zu verlangen oder das Depot an eine andere Bank weiterzugeben.

Vorgehensweise für Einlagensicherung

Um Ihr Geld sicher zu wissen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten: Nur Banken wählen, die zum deutschen oder ähnlichen Einlagensicherungssystemen gehören. Im Falle von einem Guthaben über 100.000 Euro sollte das Guthaben auf mehrere Banken verteilt werden, um größere Summen zu sichern. Vermeiden Sie Banken aus wirtschaftlich unsicheren europäischen Staaten, um ein Risiko auszuschließen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024