Ratgeber Sozialversicherung

Elterngeld 2024

Elterngeld ist eine Unterstützung für Familien. Welche Variante des Elterngeldes ist für dich die richtige?

Elterngeld

Elterngeld ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Lebensgrundlage von Familien zu sichern. Es gibt Elterngeld sowohl für Mütter als auch Väter, die nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Dadurch erhalten sie einen Ausgleich, falls sie Einkommenseinbußen haben. Auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, gibt es Elterngeld. Diese Unterstützung ist besonders wichtig, damit Familien trotz der Herausforderungen des Alltags bestehen können.

Doch viele Eltern wissen nicht genau, wie das Elterngeld funktioniert und welche Varianten es gibt. In diesem Artikel beantworten wir die 6 häufigsten Fragen rund um das Thema Elterngeld. So können Sie sich ein gutes Bild über die verschiedenen Möglichkeiten machen und entscheiden, welche Variante für Sie am besten geeignet ist.

Fragen zum Elterngeld:

  1. Wie funktioniert das Elterngeld?
  2. Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?
  3. Wie hoch ist das Elterngeld?
  4. Wie wird das “Elterngeld-Netto” berechnet?
  5. Wie kann ich das Elterngeld beantragen?
  6. Wie bin ich beim Elterngeld krankenversichert?

1. Wie funktioniert das Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Müttern und Vätern in den ersten beiden Lebensjahren ihres Kindes zusteht. Viele junge Familien können so finanziell entlastet werden und sich ganz auf die Pflege und Erziehung ihres Nachwuchses konzentrieren. Seit dem 01.07.2015 gibt es das neue ElterngeldPlus, welches Müttern und Vätern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Familienphasen ermöglicht. So können beispielsweise auch patchworkfamiliäre Konstellationen vom Elterngeld profitieren.

Das Elterngeld wird in Deutschland nicht pauschal ausgezahlt, sondern richtet sich nach dem vorherigen Einkommen der Eltern. So erhalten Eltern, die bisher viel verdient haben, weniger Geld vom Staat, als Eltern mit geringem Einkommen. Durchschnittlich bekommen Mütter und Väter 67 % ihres Nettogehalts ausbezahlt, maximal jedoch 1.800 € pro Monat. Die Beantragung des Elterngeldes erfolgt bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. In Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Familien und Jugend, in Berlin das Landesamt für Soziales und Familie. In der Regel wird das Elterngeld ab dem Zeitpunkt des Geburtstermins des Kindes gezahlt.

Sollte das Kind vor dem Termin geboren werden, so beginnt die Zahlung des Elterngeldes ab dem Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung und muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, unter denen Sie das gezahlte Geld zurückzahlen müssen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr Kind vorzeitig in eine Tagespflege oder eine Krippe geben und dadurch wieder berufstätig werden. Auch wenn Sie Ihr Kind nach dem zweiten Lebensjahr in eine andere Betreuungseinrichtung geben und dadurch selbst wieder arbeiten gehen können, müssen Sie das gezahlte Elterngeld zurückzahlen.

Mütter und Väter, die im Anspruch auf Elterngeld stehen, sind weiterhin über die Krankenversicherung ihres Partners oder ihrer Partnerin versichert. Sollten Sie keinen Partner haben, so bleiben Sie über die Krankenversicherung Ihrer Eltern versichert, solange Sie noch keine 27 Jahre alt sind und auch noch keine eigene Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Elterngeldrechner

Der Elterngeldrechner (siehe Beitragsende) ist ein Online-Tool, mit dem Familien schnell und einfach berechnen können, wie viel Elterngeld sie erhalten. Der Rechner fragt nach den wichtigsten Daten wie dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und dem Alter des jüngsten Kindes. Mit diesen Angaben wird dann der individuelle Bedarf berechnet. Der Rechner ist kostenlos und unverbindlich.

2. Welche Varianten des Elterngeldes gibt es?

Das Elterngeld ist eine Leistung der Bundesregierung, die Familien mit Kindern unter 18 Jahren zugute kommt. Mit dem Elterngeld sollen die finanziellen Einbußen ausgeglichen werden, die Familien durch den Wegfall des Einkommens eines Elternteils haben. Das Elterngeld wird in Form eines monatlichen Betrags ausgezahlt und beträgt bis zu 67 % des ausgefallenen Nettoeinkommens. Um Anspruch auf das Elterngeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen beispielsweise beide Elternteile in Deutschland wohnen und mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin muss das Kind in den ersten 12 Lebensmonaten bei einem der Elternteile leben.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus ist eine Erweiterung des Elterngeldes und soll Familien unterstützen, in denen beide Elternteile berufstätig sind. Mit dem ElterngeldPlus können Familien bis zu 14 statt bisher 12 Monate lang finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Höhe des monatlichen Betrags richtet sich nach dem Einkommen der Familie und beträgt maximal 300 Euro. Um Anspruch auf das ElterngeldPlus zu haben, müssen beide Elternteile berufstätig sein und mindestens ein Teilzeitjob ausüben. Auch hier gilt, dass das jüngste Kind in den ersten 12 Lebensmonaten bei einem der Elternteile leben muss.

Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus ist eine Ergänzung des Elterngeldes und soll Paaren helfen, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und mindestens 50 Stunden pro Woche arbeitseinsatzfrei sind. Der Bonus beträgt maximal 100 Euro pro Monat und wird für höchstens 24 Monate gezahlt. Um Anspruch auf den Partnerschaftsbonus zu haben, müssen beide Partner berufstätig sein und mindestens 50 Stunden pro Woche arbeitseinsatzfrei sein. Auch hier gilt, dass das jüngste Kind in den ersten 12 Lebensmonaten bei einem der Partner leben muss.

3. Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Familien in Deutschland unterstützt. Seit dem 01.01.2007 wird das Elterngeld gewährt, um den finanziellen Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familieneinkommen zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Das Elterngeld beträgt insgesamt 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, maximal jedoch 1.800 Euro monatlich.

Eltern haben Anspruch auf Elterngeld für maximal 14 Monate. Wenn Sie sich die Elternzeit teilen, haben Sie insgesamt 28 Monate Zeit, um sich um Ihr Kind kümmern zu können. Das Elterngeld ist eine staatliche Förderung und muss nicht zurückgezahlt werden.

4. Wie wird das “Elterngeld-Netto” berechnet?

Für viele Eltern ist das Elterngeld eine große Hilfe. Es kann jedoch manchmal schwierig sein, genau zu berechnen, wie viel man bekommt. Zunächst einmal wird dein gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum durch 12 geteilt. Wenn du Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit hast, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen. Davon werden Steuern in pauschaler Form abgezogen. Außerdem werden Sozialabgaben in pauschaler Form abgezogen. Als Ergebnis erhält man das Elterngeld-Netto. Davon werden maximal 2.770 Euro im Monat ausbezahlt. Wenn du also genau wissen willst, wie viel Elterngeld du bekommen wirst, dann solltest du diese Berechnungsmethode verwenden.

5. Wie kann ich das Elterngeld beantragen?

Ihr habt ein Baby bekommen und wollt Elterngeld beantragen? Dafür müsst ihr einige Unterlagen zusammenstellen. Die wichtigsten Unterlagen für den Elterngeldantrag sind:

  • Einkommensnachweis (z.B. Lohnsteuerbescheinigung oder Arbeitsvertrag)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn ihr diese Unterlagen zusammen habt, könnt ihr den Antrag auf Elterngeld online stellen. Dafür müsst ihr euch auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend registrieren. Anschließend könnt ihr den Antrag ausfüllen und abschicken. Falls ihr Fragen habt oder Hilfe bei der Antragstellung braucht, könnt ihr euch an die Beratungsstelle für Elterngeld des Bundesfamilienministeriums wenden. Dort erhaltet ihr kostenlose Beratung und Unterstützung.

Welche Nachweise muss ich außerdem dem Antrag beifügen?

Falls Sie nicht-selbstständig sind:

  • als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,
  • als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Falls Sie selbstständig sind:

  • in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.

Falls Sie Arbeitnehmerin sind:

  • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
  • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:

  • Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und
  • Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:

  • Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen:

Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:

  • Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Bei selbstständiger Tätigkeit:

  • eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

6. Wie bin ich beim Elterngeld krankenversichert?

Krankenversicherung ist ein wichtiger Aspekt des Lebens, insbesondere für Eltern. Wenn Sie Ihr Baby bekommen, müssen Sie sich fragen: “Wie bin ich beim Elterngeld krankenversichert?” Die gute Nachricht ist, dass es nicht so kompliziert ist, wie es vielleicht klingt. In der Regel sind Mütter in der Krankenversicherung ihres Ehemannes oder Lebensgefährten über die Schwangerschaft und Geburt abgedeckt. Sobald das Baby jedoch geboren ist, muss es seine eigene Krankenversicherung beantragen. In den meisten Fällen bietet die Krankenkasse des Vaters oder Lebensgefährten jedoch eine Familienkrankenversicherung an, in der auch das neugeborene Baby abgesichert ist.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen. Allerdings erhalten freiwillig Versicherte in der Regel ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte. Dies ist deshalb der Fall, weil bei der Ermittlung ihres bisherigen Netto-Einkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird. In manchen Fällen müssen Sie lediglich die Mindestbeiträge zahlen oder sogar gar keine Beiträge. Falls Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin privat versichert ist, wird sein oder ihr Einkommen bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenversicherung beraten.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie alle Krankheitskosten selbst tragen – auch den Teil, den bisher Ihr Arbeitgeber bezahlt hat. Dafür erhalten private Krankenversicherte in der Regel ein höheres Elterngeld, weil bei der Berechnung ihres Netto-Einkommens keine Pauschale für die Krankenversicherungsbeiträge abgezogen wird. In der Regel ist es nicht möglich, vom privaten in den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu wechseln, während Sie Elterngeld beziehen.

Sonderfälle

Das Geld wird auch dann gezahlt, wenn die Arbeitszeit nur verringert wird. Allerdings muss diese dann unter 30 Wochenstunden liegen. Bei Hartz IV Empfängern, Beziehern von Sozialhilfe, Unterhalt, Kinderzuschlag oder Wohngeld wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. Das heißt, es fließt in die Berechnungen der Ämter ein und kann somit zur Folge haben, dass andere staatliche Leistungen gekürzt werden. Doch es gibt auch positives zu vermerken.

So gibt es beispielsweise einen Geschwisterbonus. Dies bedeutet, dass bei der Geburt eines Geschwisterkindes innerhalb von 36 Monaten nach der ersten Geburt die Geldleistung um 10% erhöht wird. Zudem bekommen Alleinerziehende volle 14 Monate das Geld bezahlt. Allerdings muss hier glaubhaft nachgewiesen werden, dass das Kind wirklich allein mit einem Elternteil lebt und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur diesem Elternteil alleine zusteht.

Elterngeldrechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024