Ratgeber Steuererklärung

Steuererklärung 2024

Diese Steuerersparnis ist bei der Steuererklärung möglich

Steuererklärung

Die Steuererklärung 2024 ist für die meisten Menschen wie so oft eine lästige Pflicht. Doch sie kann auch Vorteile bringen: Wer zu viel gezahlt hat, bekommt das Geld vom Finanzamt zurück. Und wer verheiratet ist und Kinder hat, kann mit der richtigen Steuererklärung sein Familieneinkommen steigern.

Es gibt viele Gründe, warum es wichtig ist, die Steuererklärung abzugeben. Zum einen müssen Sie damit Ihre Einkommensteuer ermitteln und an das Finanzamt abführen. Zum anderen können Sie nur mit einer vollständigen und richtigen Steuererklärung in den Genuss verschiedener Steuervergünstigungen kommen, wie z.B. der Kinderfreibeträge. Auch für die Renten- und Krankenversicherung ist die Steuererklärung relevant, da sich Ihre Beitragsbemessungsgrundlage daraus ableitet.

Die Steuererklärung setzt sich aus verschiedenen Formularen zusammen, die Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder online bei der Elster-Website herunterladen können. Je nachdem, ob Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner steuerpflichtig sind, fällt die Zusammensetzung der Formulare unterschiedlich aus. In jedem Fall müssen Sie aber das Hauptformular „Anlage N“ ausfüllen, in dem Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben angeben müssen. Je genauer Sie Ihre Angaben machen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie am Ende tatsächlich weniger Steuern zahlen müssen.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung muss jeder Mensch in Deutschland abgeben, der im jeweiligen Kalenderjahr mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Er hat seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
  • Er ist unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
  • Er ist beschränkt steuerpflichtig in Deutschland und zusätzlich unbeschränkt steuerpflichtig in einem anderen Staat, hat aber in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
  • Er ist deutscher Staatsangehöriger und hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, ist aber unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Für diejenigen, die unter die erste Kategorie fallen, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, gibt es keine weiteren Bedingungen. Alle anderen müssen zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • sie haben im Inland Einkünfte bezogen (aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen, aus Verkauf von Immobilien etc.),
  • sie haben Verluste aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb gemacht,
  • sie haben Verluste aus Kapitalvermögen wie zum Beispiel Aktiengeschäften gemacht,
  • sie haben Geld von einer ausländischen Person bekommen (zum Beispiel als Schenkung),
  • sie sind im Inland verheiratet und ihr Ehepartner muss eine Steuererklärung abgeben.

Wenn Sie nach dem 31.12. eines Jahres nach Deutschland umziehen, müssen Sie für das gesamte Jahr eine Steuererklärung abgeben. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn Sie zum Beispiel nur für einen kurzen Zeitraum in Deutschland gearbeitet haben und den Rest des Jahres im Ausland gelebt haben, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.



Steuererklärung Ratgeber 2023

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Wer sollte die Steuererklärung freiwillig abgeben?

In Deutschland kann grundsätzlich jede Person freiwillig eine Steuererklärung abgeben, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet ist. Dies wird oft als „Antragsveranlagung“ bezeichnet. Hier sind einige Gruppen, die häufig von einer freiwilligen Abgabe profitieren:

  1. Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung haben, können dies freiwillig tun, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Dies kann insbesondere lohnenswert sein, wenn sie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können.
  2. Studenten und Auszubildende: Auch sie können Ausgaben, wie Studiengebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, steuerlich geltend machen und so eventuell eine Steuererstattung erhalten.
  3. Rentner: Rentner können eine Steuererklärung abgeben, wenn sie glauben, dass sie zu viel Steuern gezahlt haben oder bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen können.
  4. Nebenberuflich Selbstständige: Personen mit geringen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit können ebenfalls von einer freiwilligen Abgabe profitieren, insbesondere wenn sie Betriebsausgaben geltend machen können.

Die Entscheidung zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem individuellen Einkommen und den persönlichen Ausgaben.

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Steuererklärung muss jedes Jahr bis zum 31. Juli eingereicht werden. Diese Frist gilt sowohl für Einkommensteuer als auch für Körperschaftsteuerpflichtige. Zwar kann man sich von seinem Steuerberater die Steuererklärung erstellen und einreichen lassen, allerdings ist man dafür verantwortlich, dass alle Angaben richtig sind.

Seit der Corona Pandemie gibt es aber Ausnahmen. So muss die Steuererklärung 2022 jetzt bis spätestens 30. September 2023 eingereicht sein. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. Oktober 2023. Bis dahin muss das zuständige Finanzamt die Erklärung nach dem amtlichen Vordruck erhalten.

Die Fristen für die Steuererklärung 2024 gelten zu folgenden Terminen:

  • 31. Juli 2025: wenn Sie die Einkommensteuererklärung selbst erstellen (z.B. mit den Steuerformularen oder mittels Steuersoftware);
  • 30. April 2026: wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird.

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024 wieder die normalen Abgabefristen. Die Steuererklärung für 2024 muss also spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.

Wenn man die Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, muss man mit einer Strafe rechnen. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem verspäteten Zeitraum. Bei einer verspäteten Einreichung beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.

Wie wählt man die richtigen Formulare für eine vollständige Steuererklärung aus?

In erster Linie gilt es, bei der Steuererklärung die Formulare der Finanzämter zu nutzen. Diese beinhalten den vierseitigen Mantelbogen, die Anlage, in der die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit eingetragen werden, und die Anlage Vorsorgeaufwand. Je nach Einzelfall kommen dann diverse weitere Anlagen hinzu. Im Fall von Altersvorsorgebeiträgen, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, brauchen Arbeitnehmer auch die Anlage AV.

Neben der bereits genannten Anlage N brauchen unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auch die Anlage NAUS, wenn sie auch im Ausland nicht selbstständig tätig waren und dadurch zu steuerfreiem Arbeitslohn aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder eines Auslandstätigkeitserlasses gekommen sind. Sollten Arbeitnehmer Kinder haben, müssen sie für diese auch die Anlage Kind der Steuererklärung beifügen. Weitere Anlagen sind die Anlage U im Fall des Abzugs von Unterhaltsleistungen an geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Partner, sowie die Anlage K für die Übertragung von Kinderfreibeträgen.

Wer eine Steuererklärung ausfüllen muss oder ausfüllen möchte, erhält sowohl eine Anleitung zum Vorgehen als auch die benötigten Vordrucke kostenlos beim Finanzamt. Darüber hinaus nutzen jedoch viele auch die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung. In dem Fall können Steuerpflichtige die Erklärung anhand des ELSTER Programms (elektronische Steuererklärung) ausfüllen. Bei dieser Möglichkeit läuft bereits automatisch eine Plausibilitätsprüfung ab, sodass Fehler schneller auffallen und die Erklärung vollständig und richtig ist.

Wichtig bei der Anfertigung sind richtige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und darüber hinaus die Bereitschaft, Belege, die das Finanzamt verlangt und für die Ermittlung der Steuerschuld braucht, vorzulegen. Aktuell verlangt das Finanzamt nicht mehr von vornherein Belege einzureichen, doch in bestimmten Fällen, fragen sie gezielt nach diesen. Aus dem Grund sollten Steuerpflichtige ihre Belege und Quittungen zur Sicherheit immer aufbewahren.

Übersicht Steuerformulare

Steuerformulare 2024

ESt 1A – Mantelbogen zur Steuererklärung: Der Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung

ESt 1C – für beschränkt Steuerpflichtige: Steuererklärung Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

Anlage AUS zur Steuererklärung: Ausländische Einkünfte und Steuern

Anlage WA mit Auslandsbezug zur Steuererklärung: Ausländische Einkünfte und Steuern

Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag

Anlage Vorsorgeaufwand: zur Steuererklärung für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Anlage Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen

Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen – Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Anlage G: für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (G)

Anlage S: für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (S)

Anlage KAP: zur Steuererklärung Einkünfte aus Kapitalvermögen (siehe bei Bedarf auch Abgeltungsteuer

Anlage Kind: zur Steuererklärung Steuervergünstigungen für Kinder für Kindergeld (je Kind eine separate Anlage)

Anlage L: zur Steuererklärung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Anlage N: zur Steuererklärung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angaben zum Arbeitslohn, zu den Werbungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage)

Anlage R: zur Steuererklärung (Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen)

Anlage U: zur Steuererklärung Realsplitting – Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben

Anlage Unterhalt: zur Steuererklärung Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung

Anlage V: zur Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Mobilitätsprämie

Abgabe der Steuererklärung

Der Steuerzahler, wie Arbeitnehmer und Rentner, können wählen, ob sie die Steuererklärung elektronisch abgeben wollen oder auf Papier. Die Vordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich oder als Download zum Ausdrucken im FormularManagementSystem der Bundesfinanzverwaltung. Für die elektronische Übermittlung kann das von der Finanzverwaltung eingerichtete ELSTER Portal genutzt werden oder die Software von Drittanbietern.

Mein ELSTER und auch ElsterFormular können kostenlos genutzt werden. Vorteilhaft ist die Onlinenutzung, weil zum Beispiel mit dem Bescheinigungsabruf die bei der Steuerverwaltung bereits zu Ihrer Person gespeicherten Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sie (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, zum Beispiel Ihr Ehepartner oder steuerlicher Berater) können sich diese Daten und Bescheinigungen anzeigen lassen und automatisch in das Einkommensteuerformular übernehmen.

Sowohl bei Mein ELSTER als auch in Elster Formular können Sie sich am Ende auf Basis Ihrer Eingaben Ihre Steuer und Ihre Steuererstattung berechnen lassen.

Mit Ausgaben die Steuerzahlung vermindern

Bitte sämtliche Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Jahres bereit halten, bevor Sie mit dem Ausfüllen der Formulare beginnen. Dazu gehören auf der Einnahmenseite die Lohnsteuerbescheinigung, die Arbeitnehmer in der Regel Anfang des Jahres mit ihrer Gehaltsabrechnung erhalten, sowie Jahressteuerbescheinigungen von Banken und Belege zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Quellen. Für die Ausgabenseite sollten Bescheinigungen von Versicherungsunternehmen, Kaufbelege und Rechnungsabschriften von Ärzten, Dienstleistern für Haus und Kinder sowie Handwerkern bereitgelegt werden.

Welche Kosten zählen zu den Werbungskosten und wie können sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Die Werbungskosten sind Kosten, die bei der Arbeit anfallen und die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten, Telefon oder Portokosten. Werbungskosten können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um sie geltend machen zu können, müssen sie allerdings nachgewiesen werden. Bei Fahrtkosten genügt das Finanzamt in der Regel eine Aufstellung der Wegpunkte mit den jeweiligen Entfernungskilometern. Die Kosten für Büromaterialien und Telefonate müssen dagegen in der Regel auf Rechnung gestellt sein, damit sie geltend gemacht werden können.

Diese Aufwendungen lohnen sich in der Steuererklärung dann, wenn sie insgesamt mehr als die Werbungskostenpauschale (2024: 1230 EUR) betragen. Diese Summe zieht das Finanzamt automatisch von Ihren Einkünften ab, auch wenn Sie keine anderen Ausgaben für Ihren Beruf nachweisen können.

Welche Sonderausgaben können von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

Sogar ein Teil der Aufwendungen, die Sie für Ihre private Lebensführung ausgeben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei unterscheidet man zwischen Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben. Vorsorgeaufwendungen sind etwa Beiträge zur privaten Krankenvoll oder Pflegeversicherung. Aber auch Aufwendungen für die Altersvorsorge wie etwa Riester Rentenzahlungen oder Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge können als Vorsorgeaufwendungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden. So können Sie Ihre Steuerlast mindern und mehr vom Gehalt für sich selbst ausgeben.

Andere Sonderausgaben wie etwa Beiträge zur Kirchensteuer, Aufwendungen für Pflege von Haustieren oder Spendenzahlungen an gemeinnützige Organisationen können ebenfalls von der Einkommenssteuer abgesetzt werden – vorausgesetzt, Sie haben entsprechende Belege.

Wie können außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden?

Außergewöhnliche Belastungen können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür müssen Sie allerdings zwischen den außergewöhnlichen Belastungen der besonderen und der allgemeinen Art unterscheiden. Auch einige Aufwendungen, die Sie für Ihre private Lebensführung ausgeben, können Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Vorsorgeaufwendungen oder andere außergewöhnliche Ausgaben.

Was zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und wie können diese steuerlich abgesetzt werden?

Dienst- und Handwerkerleistungen, die Sie für Ihren Haushalt in Anspruch nehmen, können Sie teilweise von der Steuer absetzen. Diese Kosten werden dann als haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnet. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie selbst oder ein externer Dienstleister die Arbeit erledigt hat. Allerdings müssen die Leistungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs „in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen“.

Jährlich können Steuerzahler 20 Prozent der begünstigten Ausgaben geltend machen. Für alle haushaltsnahen Dienstleistungen sind das maximal 4000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro) sowie bis 1200 Euro für Handwerkerleistungen (20 Prozent von 6000 Euro). Absetzbar sind jedoch immer nur die Arbeits, Anfahrts und Maschinenkosten, nicht das Material. Außerdem wichtig: Es muss eine Rechnung vorliegen, und diese darf nicht bar bezahlt werden.

Welche Einnahmen und Leistungen vom Arbeitgeber sind steuerfrei?

Einnahmen und Leistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt oder gewährt werden, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gibt es einige steuerfreie Einnahmen und Leistungen, bei denen der Arbeitgeber die Steuer nicht abführen muss. Diese sind zum Beispiel: Lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonn, Feiertags oder Nachtarbeit, Unterstützungsleistungen für besondere Belastungen durch den Beruf (z.B. Fahrtkostenzuschüsse), Sachbezüge (z.B. Handy, Laptop), Geschenke an Mitarbeiter (bis zu einem bestimmten Betrag).

Zuschüsse für die betriebliche Altersvorsorge, Einnahmen und Leistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt oder gewährt werden und nicht zu den steuerfreien Einnahmen und Leistungen gehören, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Diese sind zum Beispiel: Gehälter, Löhne, Sozialversicherungsbeiträge, Betriebsrenten, Krankheits- und Mutterschaftsgeld.

Wie unterstützt der Staat Familien finanziell durch Elterngeld, Kindergeld und weitere Leistungen?

Elterngeld

Elterngeld dient dem Zweck, junge Familien finanziell zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in den ersten Lebensmonaten des neuen Familienmitglieds voll und ganz auf die Pflege und Erziehung konzentrieren zu können. In Deutschland wird Elterngeld seit 2007 gezahlt. 2024 wurden die Einkommensgrenzen angepasst. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie etwa dem Nettoeinkommen des Partners oder der Anzahl der Kinder.

Kindergeld

Wer Kinder hat, kann sich über einen steuerlichen Freibetrag pro Kind und Jahr freuen. Dieser wird bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht und mindert so die zu versteuernde Einkommenssumme. Damit sinkt auch die Steuerlast. Der Kinderfreibetrag gilt für alle natürlichen Personen, also für Eltern, Großeltern oder Paten, die nicht nur ein Pflegekind betreuen.

Jahr

Kinder­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Betreuungs­frei­betrag

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

Gesamt

getrennte Eltern / Verheiratete Eltern

2019

2.490 Euro / 4.980 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

 3.810 Euro / 7.620 Euro

2020

2.586 Euro / 5.172 Euro

1.320 Euro/ 2.640 Euro

3.906 Euro / 7.812 Euro

2021

2.730 Euro / 5.460 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.194 Euro / 8.388 Euro

2022

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.274 Euro / 8.548 Euro

2023

2.810 Euro / 5.620 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.476 Euro / 8.952 Euro

2024

3.012 Euro / 6.024 Euro

1.464 Euro / 2.928 Euro

4.656 Euro / 9.312 Euro

Entlastungsfreibetrag

Der Alleinerziehenden Entlastungsbetrag steht nur unter folgenden Voraussetzungen zu: Das Kind muss minderjährig sein oder noch in der Ausbildung, es muss im Haushalt des Alleinerziehenden wohnen, und dieser muss Anspruch auf Kindergeld haben.

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten von Kindern unter 14 Jahren können bis zum geltenden Höchstbetrag pro Kind von der Steuer abgesetzt werden. Zwei Drittel der Gesamtausgaben für Kita, Tagesmutter, Babysitter oder Kindergarten können somit als Sonderausgaben eingereicht werden.

Schulgeld

Bis zum geltenden Höchstbetrag kann Schulgeld als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

Wer ist nach dem Steuerberatungsgesetz zur Hilfe bei der Steuererklärung berechtigt und welche alternativen Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung abzugeben?

Manche Bereiche Ihrer Steuererklärung sind relativ einfach und können ohne besondere Steuerkenntnisse ausgefüllt werden. Sollten Sie trotzdem unsicher sein, was genau Sie eintragen sollen, stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen beratend zur Seite. Beachten Sie jedoch, dass eine umfassende steuerliche Beratung nicht im Rahmen der Dienstleistungen des Finanzamtes möglich ist. In diesem Fall wenden Sie sich die der steuerberatenden Berufe.

Nach dem Steuerberatungsgesetz darf nur eine Person oder eine Vereinigung Hilfe bei der Steuererklärung leisten, wenn sie hierzu ausdrücklich berechtigt ist. Dazu gehören Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Niemand sonst darf steuerliche Hilfeleistungen anbieten oder erbringen.

Wenn Sie sich die Kosten für einen Steuerberater sparen möchten, können Sie Ihre private Steuererklärung auf folgende Weise abgeben: Online über das Elster Modul des Finanzamts Mithilfe einer Steuersoftware, die Sie kaufen oder herunterladen können. Erstellen Sie damit Ihre Steuererklärung und senden sie ans Finanzamt.



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Aktualisiert am 25. September 2024