Finanzierungsratgeber

Wohn Riester 2024

Wohn-Riester – staatliche Unterstützung beim Immobilienerwerb

Wohn Riester 2021

Mit dem Wohn-Riester wird staatliche Unterstützung für Besitzer von Immobilien beim Immobilienerwerb gewährleistet, sodass dieser ebenfalls bei der Finanzierung des Eigenheims als Altersvorsorge dient. Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurde noch mehr Flexibilität für den Wohn-Riester geschaffen, was nun auch die Verwendung von Geld aus Riester-Sparplänen für die Sondertilgung von Immobilienkrediten oder für einen barrierefreien Umbau mit einschließt.

Sogenannte „Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen“ der Riester-Förderung, anerkannt durch das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), sind ein Beispiel, wie die staatliche Förderung des Immobilienerwerbs anhand von Altersvorsorgeverträgen genutzt werden kann. Dabei wird auf zusätzliche Zinsaufschläge oder Abschlussgebühren verzichtet. Für Menschen, die nicht direkt eine Immobilie erwerben oder bauen möchten, bietet sich in der Form der Wohn-Riester als Bausparvertrag an, in den die staatliche Förderung dann während der Ansparphase gezahlt wird. Diese Förderung dient dann bei Zuteilung des Bausparvertrags der Kreditminderung.

Wohn-Riester Berechtigte

Als Berechtigte für die Nutzung von Wohn-Riester gelten in jedem Fall Angestellte, in Teil- und Vollzeit, die Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse leisten. Weitere berechtigte Berufsgruppen sind:

  • Auszubildende, bei denen es in bestimmten Fällen zu einem Bonus von 200 Euro kommen kann.
  • Künstler, Musiker, Sänger, Schauspieler oder Autoren beispielsweise, die als Selbstständige über die Künstlersozialkasse versichert sind und auch in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Hebammen oder Handwerker sind ebenfalls berechtigt.
  • Nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlende Beamte, Richter und beamtenähnliche Zeitsoldaten.
  • Rentner aufgrund von Erwerbsminderung und Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit.
  • Arbeitslosengeld I und II Beziehende.
  • Die ersten 36 Monate nach der Geburt auch Elternteile, die auf die Kindererziehung beschränkt sind.
  • Bundesfreiwilligendienst Ableistende.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch diejenigen die staatliche Förderung für das Eigenheim beanspruchen, die keine Eigenberechtigung haben. Dafür muss der Ehepartner zulagenberechtigt sein und einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, in den er mindestens vier Prozent seiner Einkünfte einzahlt. Werden dann die Pflichtzahlungen von jährlichen 60 Euro geleistet, ist die volle Förderung auch für Nicht-Berechtigte möglich. Werden weniger als vier Prozent vom Partner eingezahlt, ist nur eine anteilige Förderung möglich. Damit ist Wohn-Riester auch für Selbstständige, Hausfrauen- und -männer und Sozialgeldempfänger eine Option.

Höhe der staatlichen Zulagen

Wenn Sie auch die volle staatliche Förderung erhalten wollen, ist es wichtig, dass Sie vier Prozent Ihres Einkommens in den Vertrag einzahlen. Andernfalls wird nur eine anteilige Förderung gewährleistet. Da eine sinnvolle Tilgungsleistung bei einem Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen normalerweise höher liegt, ist dies dabei, im Gegensatz zum Bausparvertrag, kein Problem.

Verdient jemand beispielsweise als Angestellter 40.000 Euro im Jahr und besitzt ein Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen, dann müssen vier Prozent für die volle Förderung in den Vertrag eingezahlt werden, was jährlich 1.600 Euro ausmacht. Durch die Förderung verringert sich dann der zu zahlende Betrag.

Inhalte Wohn-Riester Förderung

  • Jährliche Zulagen über 175 Euro für förderberechtigte Personen
  • Jährliche Zulagen über 185 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind, das vor 2008 geborenwurde
  • Jährliche Zulagen über 300 Euro pro Kind, das in oder nach 2008 geboren wurde

Hat die Person aus dem obigen Beispiel außerdem zwei Kinder im Alter von drei und zehn Jahren, dann werden neben der Grundzulage von 175 Euro ebenfalls 185 Euro für das ältere und 300 Euro für das jüngere Kind an Förderung vom Staat geleistet. Dadurch kommen jährlich 639 Euro an Förderung zusammen, welche dann die zu zahlenden Beiträge in Höhe von 1.600 Euro auf 961 Euro verringern. Darüber hinaus können die Zahlungen anteilig auch bei der Steuererklärung angegeben werden.

Sowohl Familien mit mehreren Kindern, als auch Personen mit hohem Einkommen können im Endeffekt gleichermaßen von der Variante des Wohn-Riester profitieren, wobei die Familie durch staatliche Förderung profitiert und die Person mit dem hohen Einkommen durch die Steuervorteile.

Ablauf

Laut Gesetz kann das Wohn-Riester-Annuitäten-Darlehen von den berechtigten Personen nur dann genutzt werden, wenn der Bau oder Kauf einer Immobilie nicht vor dem 01.01.2008 stattfand. Dies hat das Bundesfinanzministerium allerdings widerlegt, wodurch auch für Immobilien vor diesem Datum ein Wohnriester-Vergleich vorgenommen werden kann. Im Wesentlichen geht es bei Wohn-Riester um Annuitäten-Darlehen, deren Förderung für die Senkung der Tilgungsleistung vorgesehen ist, sodass die monatlich abzuzahlenden Raten geringer ausfallen oder aber die Tilgungslaufzeit verringert wird. Ein Sondertilgungsrecht gewährleistet die optimale Nutzung der Förderung.

Ohne Zinsen ist die anteilige steuerliche Absetzung der Tilgungszahlungen bis zu 2.100 Euro jährlich möglich. Dabei kann es dann allerdings im Alter zu einer Nachversteuerung kommen. Um von der Förderung durch Wohn-Riester profitieren zu können, müssen Sie die Immobilie selbst nutzen, weil die Grundlage dieses Prinzips die Altersvorsorge ist. Aus diesem Grund wird auch keine Förderung für Immobilien gewährleistet, die als Anlageobjekt dienen sollen.

Die folgenden Vorteile bietet die Förderung durch Wohn-Riester:

  • Die Riester-Förderung von Finanzierungen
  • Die Tilgungshöhe ist frei wählbar
  • Die gesamte Förderung kann für die Kredittilgung verwendet werden, wobei Zinsen nicht in der Förderung inbegriffen sind.

Zielgruppen

Eine eindeutige Zielgruppe für Wohn-Riester stellen junge Familien mit dem Wunsch nach einem Eigenheim dar. Der Bau oder der Kauf eines solchen kann durch diese Option finanziert werden. Darüber hinaus ist auch die Anschlussfinanzierung für eine bereits vorhandene Immobilie möglich. Personen mit durchschnittlich gutem Einkommen profitieren von Wohn-Riester aufgrund der Steuervorteile.

Auch die Finanzierung von alters- oder behindertengerechten Umbauten von Immobilien kann seit 2014 durch Wohn-Riester stattfinden. Voraussetzung dafür ist auch in diesem Fall die Eigennutzung der Immobilie.

Da es viele verschiedene Wohn-Riester-Angebote gibt, sollten Sie auf eine ausführliche Beratung und einen Vergleich bei der Entscheidung nicht verzichten. Interhyp bietet dafür einen Tester an.

Aktualisiert am 30. Januar 2024