Ratgeber Private Altersversorgung

Rürup-Rente

Rürup-Rente als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge

Rürup Rente

Die Rürup Rente bietet eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, die jedoch nicht für jeden eine ideale Wahl ist. Es kommt zwar bei Begünstigten zu hohen Steuerminderungen während der Ansparphase, jedoch müssen die Auszahlungen im Nachhinein versteuert werden und das zu einem Steueranteil, der in jedem Jahr in Verbindung mit der gesetzlichen Rente ansteigt. Auch die Flexibilität ist für den Sparer sehr eingeschränkt.

Besonders geeignet ist die Rürup Rente für Selbstständige, bei denen weder eine betriebliche Altersvorsorge noch ein Anspruch auf Riester-Förderung vorhanden ist. In diesem Fall wird von hohen Steuervorteilen profitiert. Anders läuft das allerdings bei Arbeitnehmern, Angestellten oder Beamten, die durchaus auch die Möglichkeit haben, eine Riester-Rente abzuschließen. Die Steuervorteile bei diesen Gruppen sind deutlich niedriger, da die geleisteten Rentenzahlungen den absetzbaren Vorsorgeaufwand verringern. Seit dem Jahr 2012 machen das 19,6 Prozent aus, wobei der Höchstbetrag von 57.600 Euro nicht überschritten wird.

Nicht nur als private Rentenversicherung wird die Rürup Rente angeboten, sondern auch in Form von Fondssparplänen von Banken und Fondsgesellschaften.

Rürup Rente Regeln

Genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch bei der Rürup Rente bestimmte Regeln, die eingehalten werden müssen:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlungen
  • Start der Auszahlungen nicht vor dem 60. Lebensjahr, bzw. seit 2012 nicht vor dem 62. Lebensjahr
  • Keine Kündigung möglich
  • Keine Übertragung, Vererbung oder Beleihung

Staatliche Förderung

Eine staatliche Förderung ist bei der Rürup Rente durch die Steuervorteile gewährleistet. So können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro (Verheiratete bis 40.000 Euro) im Jahr geltend machen. Diesen Betrag kann man allerdings erst ab 2025 erreichen, sodass bis dahin nach und nach eine Erhöhung des absetzbaren Betrags vorgenommen wird. Diese liegt jährlich bei zwei Prozent.

Wenn also ein Selbstständiger im Jahr 80.000 Euro an Einkommen zu versteuern hat und 12.000 Euro davon in einen Rürup-Vertrag einzahlt, dann gelten davon 74 Prozent (8.880 Euro) als Sonderausgaben. Durch den Grenzsteuersatz von 42 Prozent würde eine Steuerersparnis von 3.935 Euro daraus resultieren.

Die Sparphase

Neben den Steuerersparnissen, sind durch die Rürup Rente noch weitere Vorteile zu erwarten:

  • In der Sparphase Abgeltungssteuerfreiheit
  • Auszahlungsgarantie durch ein persönliches Anlagekonto anstatt eines gemeinsamen Spartopfs wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung
  • mögliche Beitragsfreistellung in der Einzahlungsphase und allgemein flexible Beitragsgestaltung
  • mögliche Kombination mit weiteren Versicherungen
  • pfändungssicher während der Ansparphase
  • im Fall von Arbeitslosengeld II ist das Vorsorgekapital kein Vermögen

Familienabsicherung

Ohne eine zusätzliche Absicherung ist das angesparte Kapital einer Rürup Rente nicht vererbbar und zwar weder in der Anspar- noch in der Rentenphase. Im Todesfall des Versicherten behält die Versicherung das Geld. Um diesem Fall vorzubeugen, kann entweder eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente zusätzlich vertraglich vereinbart werden, wie es auch in der Riester-Rentenversicherung der Fall ist.

Garantiezeit: Durch eine Rentengarantiezeit wird ein bestimmter Zeitraum festgelegt, in dem die Rentenauszahlungen auch im Todesfall des Versicherten weiterlaufen. Bei einer Garantiezeit von 12 Jahren und dem Tod des Versicherten nach fünf Jahren, würden die Bezugsberechtigen weitere sieben Jahre Rentenzahlungen erhalten.

Hinterbliebenenrente: Bei der Hinterbliebenenrente handelt es sich um lebenslange Fortzahlungen durch die Rentenversicherung, wobei es sich um 50 bis 60 Prozent der ursprünglichen Ansprüche handelt.

Bei der Hinterbliebenenrente der Rürup Rente wird direkt nach dem Tod des Versicherten mit den Zahlungen der festgelegten Summe begonnen, was bei der Riester-Rentenversicherung nicht der Fall ist. Ihre Leistungen werden allerdings durch einen solchen zusätzlichen Schutz verringert, da dieser nicht kostenlos ist.

Was Sie bei der Rürup Rente beachten müssen

Zwar bietet die Rürup Rente für Selbstständige unter bestimmten Umständen eine profitable Möglichkeit der Altersvorsorge, jedoch ist dies nicht bei allen Personengruppen der Fall. Anstatt der Vorteile können dann schnell Nachteile entstehen.

Limitierter Steuerbonus: Durch Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein berufsständisches Versorgungswerk wird der Steuerbonus der Rürup Rente gemindert, denn die Einzahlungen sind selber steuerlich absetzbar. Werden beispielsweise schon 14.000 in ein Versorgungswerk eingezahlt, dann sind nur noch 6.000 Euro über die Rürup Rente absetzbar. Auch Freiberufler oder Gewerbetreibende mit geringem Einkommen können kaum bis gar nicht von Steuervorteilen profitieren.

Werden beispielsweise im Jahr 45.000 Euro Brutto eingenommen, dann bleiben davon letztendlich nach Abschreibungen und Betriebskosten 20.000 Euro über, von denen noch 2.849 Euro an Steuern abzugeben sind. Werden davon noch 250 Euro jeden Monat in eine Rürup Rente eingezahlt, dann bleiben 2.220 Euro an absetzbaren Sonderausgaben, was eine Senkung der Steuerschuld von 620 Euro erbringt. Im Endeffekt werden also nur 620 Euro an Steuern von 3.000 Euro Einzahlungen gespart.

Regelaltersgrenze erhöht: Bis zum Jahr 2012 wurde mit den Rentenzahlungen ab dem 60. Lebensjahr begonnen. Damit weiterhin Steuervorteile vorhanden sind und die Beiträge als Sonderausgaben gelten, dürfen die Zahlungen nun nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr beginnen.

Mindestzins gesenkt: Ein weiterer Nachteil seit dem Jahr 2017 ist die gesunkene Mindestrente, denn der Mindestzins wurde von 1,25 auf 0,9 Prozent herabgesetzt. Bei einer Rürup Rente über Fondsgesellschaften gibt es dagegen gar keinen garantierten Mindestzins. Eingesetzt wird der Mindestzins nur bei besonders schlechter wirtschaftlicher Lage, denn im Regelfall ist eine deutlich höhere Verzinsung durch Überschussbeteiligungen oder stille Reserven gewährleistet.

Keine Kapitalgarantie: Ohne Kapitalgarantie bieten sich Rürup-Renten nur dann an, wenn bereits auf anderem Weg die Altersvorsorge abgesichert ist, denn Verluste sind bei fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht auszuschließen.

Unisex-Tarife: Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Beitragszahlungen in eine Rürup Rente für Männer und Frauen bei der gleichen Summe liegen müssen. So verlieren Männer ihren bislang vorhanden Vorteil der niedrigeren Zahlungen aufgrund einer geringeren Lebenserwartung.

Vorzeitige Verfügung ausgeschlossen: Kapitalwahlrecht, Teilauszahlungen oder vorzeitige Kündigungen werden in einem Rürup-Vertrag nicht gewährleistet, was die geringe Flexibilität erklärt.
Auch wenn eine Kündigung nicht möglich ist, so können doch die Beitragszahlungen eingestellt werden.

Keine Übertragung: Wenn Sie Familie haben und diese mit absichern wollen, dann ist eine Rürup Rente eine der schlechteren Varianten, denn weder eine Übertragung, noch eine Vererbung oder Schenkung der ausgezahlten Beiträge ist möglich. Die einzige Möglichkeit auch für Ihre Familie vorzusorgen, wäre eine Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewehr, wodurch jedoch die Zahlungen deutlich verringert würden.

Kombi-Verträge zu teuer: Es ist zwar möglich, in den Rürup-Vertrag einen Berufsunfähigkeitsschutz mit einzubinden, diese Variante gestaltet sich jedoch wesentlich teurer als eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheiden Sie sich dafür, dann können Sie bis zu 49 Prozent der steuerlich geförderten Einzahlungen für diesen Zusatz nutzen.

Die Besteuerung der Rürup Rente stimmt mit der der gesetzlichen Rente überein.

Wachsende Rentenbesteuerung: Eine Festlegung von 50 Prozent Steuerpflicht für gesetzliche Renten wurde vom Gesetzgeber ab dem Jahr 2005 festgelegt und darüber hinaus einen wachsenden steuerpflichtigen Rentenanteil. Dieser Wachstum beträgt zwei Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2021. Ab da wird eine Steigerung von einem Prozent pro Jahr vorgenommen, sodass im Jahr 2040 der Anteil bei 100 Prozent liegt.

Das gleiche Prinzip wird auch bei der Rürup Rente angewendet, wobei es dagegen zu einer schrittweisen Steuerfreistellung kommt.

Haben bei Ihnen beispielsweise die Rentenzahlungen im Jahr 2011 begonnen, dann liegt der lebenslange zu versteuernde Prozentsatz bei 62 Prozent, was bei einer monatlichen Rentenzahlung von 1.000 Euro dann 620 Euro an zu versteuernden Einnahmen ausmachen würde. In diesem Fall würden jedoch gar keine Steuern anfallen, da bei 620 Euro im Monat in einem Jahr nur 7.440 Euro relevant werden würden, der Grundfreibetrag jedoch 8.004 Euro beträgt.

Rentenfreibetrag: Es wird einmalig ein Steuerfreibetrag festgesetzt, der dann den Rest der Lebensdauer unverändert erhalten bleibt. Dieser ist jedoch recht schwierig zu berechnen, denn ab dem zweiten Rentenjahr erfolgt die Ermittlung eines Rentenfreibetrags. Dafür wird die Rentenzahlung im zweiten Rentenjahr um den Besteuerungsanteil des ersten Rentenjahres vermindert und der daraus resultierende Betrag macht dann den Rentenfreibetrag aus.

Bekommen Sie also beispielsweise im zweiten Rentenjahr monatlich 1.000 Euro an Rentenzahlungen, die zu 60 Prozent versteuert werden müssen, dann werden 600 Euro von den 1.000 Euro abgezogen und ein Rentenfreibetrag von 400 Euro bleibt erhalten. Inwieweit sich die Rentenzahlungen im Laufe der Jahre verändern ist für den Rentenfreibetrag irrelevant, denn einmal festgelegt, bleibt er lebenslang erhalten. Durch den feststehenden Freibetrag müssen Sie allerdings alle darauf folgenden Rentenzahlungen in voller Höhe versteuern.

Nicht sozialversicherungspflichtig: Während Sie für eine gesetzliche Rente und für die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen, ist dies bei der Rürup Rente nicht der Fall. Dies ist jedoch nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit ändern.


Aktualisiert am 11. April 2024