Ratgeber Versicherungen

Versicherungen für Expats

Im Ausland leben und arbeiten. Diese Versicherungen sind für Expats wichtig.

Im Ausland leben und arbeiten - Qualitätsversicherungen

Expatriate, Rentner, Auslandspraktikanten, Weltenbummler, Studenten, Digitalnomaden – sie alle kennen das Problem: Versicherungen im Ausland sind anders als in Deutschland. Selbst wenn das ausländische Assekuranzprodukt beispielsweise Krankenversicherung heißt, kann man nicht erwarten, dass die Standards mit einer in der BRD zugelassenen KV vergleichbar sind. Der schlechte Umgang, den sich Versicherungsunternehmen in anderen Ländern mit ihren Kunden erlauben, würde in Deutschland einen Sturm der Entrüstung auslösen. Die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben für verbraucherfreundliche Versicherungsverträge fehlen oder sind nur rudimentär vorhanden. Eine starke Aufsichtsbehörde oder eine anerkannte Verbraucherlobby sind in vielen Ländern gänzlich unbekannt

Egal ob man beruflich oder privat einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt im Ausland plant oder einen solchen bereits angetreten hat: Einen Versicherer zu finden, der deutsche Standards und Qualität anbietet, gehört auf die Liste der Prioritäten. Als Hilfe und Referenz bei der Suche nach dem richtigen Versicherungspartner wird hier das Leistungsspektrum eines Unternehmens vorgestellt, dass in der Fachwelt als der Spezialversicherer für Deutsche im Ausland gilt.

Seit 25 Jahren Spezialisten für Auslandsversicherungen:
die BDAE Gruppe

Im Jahr 2020 zeichnete das, zur gleichnamigen Verlagsgruppe gehörende, F.A.Z.-Institut die BDAE als besten Spezialversicherer in der Bundesrepublik Deutschland aus. Damit holte sich die, in Hamburg ansässige BDAE Holding GmbH, bereits zum zweiten Mal die begehrte Auszeichnung. Hervorgegangen ist das Unternehmen aus dem Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE e.V.) Seit der Gründung 1995 hat man sich auf Versicherungen für im Ausland lebende Deutsche konzentriert. Heute betreuen die Mitarbeiter in Kooperation mit dem Mutterkonzern MSH International 400.000 Kunden in 194 Ländern. Jeder der im Ausland lebt, auch ohne berufstätig zu sein, kann sich bei der BDAE versichern. In diesem Artikel liegt der Schwerpunkt auf den Versicherungsprodukten für Expatriate.

Expatriate (Kurzform Expat) ist das Fachwort für Menschen, die bei international tätigen Organisationen oder Unternehmen angestellt sind. Mittel- oder langfristig werden diese Mitarbeiter ins Ausland entsandt. Noch vor 20 Jahren wurde dieser Begriff fast ausschließlich auf Führungskräfte und hoch spezialisierte Fachleute angewendet. Heute ist die Bedeutung des Wortes Expat etwas unschärfer geworden. Auch Werksstudenten, Mitarbeiter der mittleren Unternehmensebene und auch Selbständige und Freiberufler werden häufig als Expats bezeichnet. Versicherungstechnisch sind Expats angestellte Mitarbeiter. Die Definition ist deshalb bedeutungsvoll, da die Versicherungen, für die ins Ausland geschickten Firmenangehörigen, von der Entsendefirma abgeschlossen und auch ganz oder teilweise von dieser bezahlt werden. Auch wenn die Versicherungsleistungen ähnlich sind, erhalten Privatpersonen, die sich selbst versichern, andere Verträge und Konditionen, als Unternehmen die beispielsweise Gruppenverträge abschließen.

Name der Versicherung

Kurzbeschreibung

Preis

Expat Business

Krankenversicherung mit Basisleistungen

150 € im Monat

Expat Business Premium

Krankenversicherung mit Basis- und Zusatzleistungen

209 € im Monat

Expat GKV

Restkostenversicherung für Mitarbeiter und deren Angehörige

Ab 1,90 € pro Tag

Expat Cash

Verdienstausfallversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ab 0,25 € pro Monat für je 5 € Krankentagegeld

Expat Legal

Weltweite Rechtsschutzversicherung

196,32 € pro Jahr

Expat Legal plus

Weltweite Rechtsschutzversicherung inklusive Arbeitsrechtsschutz

357,00 € pro Jahr

Expat Job

Private Arbeitslosenversicherung

Individuell berechnet

Expat Accident

Unfallversicherung

Erwachsene ab 69,12 € pro Jahr, Kinder ab 45,12 € pro Jahr

Expat Haftpflicht

Private Haftpflichtversicherung

Einzelperson ab 37 € pro Person und Jahr, Familien ab 53 € pro Jahr

Die Krankenversicherung für Expats

International agierende Unternehmen und Organisationen können ihre Mitarbeiter bis zu Höchstalter von 66 Jahren bei der BDAE krankenversichern lassen. Dabei verzichtet der Spezialversicherer optional auf den Ausschluss von Vorerkrankungen. Inkludiert sind bei beiden Tarifen eine Patienten-Rechtsschutzversicherung sowie verschiedene Assistance-Leistungen. Im Notfall gibt es kompetente Hilfe und Beratung durch Spezialisten per Telefon oder online. Die Krankenversicherung schützt weltweit. Für die USA, die Schweiz und für Kanada gelten allerdings Einschränkungen beziehungsweise Spezialtarife. Auf Wunsch können Familienangehörige mitversichert werden. Die Krankenversicherung leistet nicht, wenn es um Pflegebedürftigkeit oder altersbedingtes Siechtum geht. Kostenerstattungen für Sterilisierungen oder künstliche Befruchtungen sind ebenso ausgeschlossen wie die, durch eine Sucht bedingte Entziehungsmaßnahmen oder -kuren.

Hier ein Auszug aus der Leistungspalette der beiden KV-Tarife Expats im Vergleich:

Versicherungsleistung

Tarif Expat Business Standard erstattet…

Tarif Expat Business Premium erstattet...

Kosten ambulanter Behandlungen

100 %

100 %

Kosten stationärer Behandlung

100 % (Mehrbettzimmer)

100 % (Einbettzimmer)

Kosten für Arzneien und Heilmittel

100 %

100 %

Kosten für zahnärztliche Behandlungen

100 %

100 %

Zahnersatz

80 %

90 %

Kosten von Krebs-  Vorsorgeuntersuchungen

100 %

100 %

Kosten für ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung

100 %

100 %

Kosten für ärztliche verordnete Hilfsmittel

80 % (Maximal 2.000 € pro Versicherungsjahr)

80 % (Maximal 2.000 € pro Versicherungsjahr)

Sehhilfen

50 € pro Versicherungsjahr

600 € alle 3 Versicherungsjahre

Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung

80 % (Maximal 2.000 € pro Versicherungsjahr) Nur Traumabehandlungen

80 % (Maximal 2.000 € pro Versicherungsjahr)

Kosten für den Krankentransport

100 %

100 %

Kosten für den (Kranken)Rücktransport nach Deutschland

Bis zu 250.000 € pro Schadensfall

Bis zu 250.000 € pro Schadensfall

Kosten für die Überführung im Todesfall

Bis zu 10.000 €

Bis zu 10.000 €

Kosten für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen (Check Ups)

Nicht versichert

Bis zu 300 € pro Jahr Laufzeit des Versicherungsvertrages

Kosten von Reiseschutzimpfungen

Nicht versichert

Bis zu 250 € pro Jahr Laufzeit des Versicherungsvertrages

Die Restkostenversicherung für Expats

Im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) ist geregelt, das Mitarbeiter, die von ihren Unternehmen kurzfristig (zum Beispiel für eine Dienstreise) oder mittelfristig ins Ausland entsandt werden, ein Recht auf Kostenerstattung eventuell anfallender Behandlungskosten haben. Dies gilt für alle Angestellten und deren familienversicherten Angehörigen, die in Deutschland Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Das bedeutet, das Rechnungen für ärztliche Behandlungen vom Mitarbeiter an die deutsche Zentrale des Unternehmens eingereicht werden. Dort müssen die Rechnungen geprüft und direkt an den Mitarbeiter ausgezahlt werden, da der in seinem Entsendeland in Vorleistung treten musste. Der Arbeitgeber reicht nun die bereits erstattete Rechnung bei der gesetzlichen KV ein, bei dem der Arbeitnehmer versichert ist. Dies ist ein langwieriges und bürokratische Verfahren. Da die Krankenkassen allerdings nur die Beträge erstatten, die in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung erstattungsfähig wären, kommt es in vielen Fällen zu geringeren Erstattungen als der Arbeitgeber tatsächlich an den Mitarbeiter geleistet hat.

Damit das Unternehmen nicht auf diesen Kosten sitzenbleibt, bietet die BDAE eine Restkostenversicherung an. Dabei werden nicht nur die Differenzen ersetzt, sondern auch die komplette Abwicklung zwischen Arbeitnehmern und Krankenkassen übernommen.

Die Krankentagegeldversicherung für Expats

Fällt ein im Ausland lebender Mitarbeiter wegen Krankheit oder Unfall aus, zahlt die Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall, und zwar als Ergänzung oder Ersatz von Krankentagegeldzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Ausfallentschädigung kann individuell für jeden Mitarbeiter mit der Versicherung vereinbart werden. Der maximal zu vereinbarende Betrag liegt bei 150 Euro pro Kalendertag. Voraussetzung ist die, durch einen Arzt oder Facharzt festgestellte, 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit. Das Höchstalter für diese Versicherung beträgt 64 Lebensjahre.

Die minimale Karenzzeit ist 14 Tage, soll zu günstigeren Konditionen versichert werden, kann zwischen 3 weiteren Karenzzeiten (42, 91 und 183 Tage) gewählt werden. In diesen Wartezeiten ab Vertragsbeginn gibt es keinen Versicherungsschutz. Nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wird für maximal 546 Kalendertage (inklusive der vereinbarten Karenzzeit) das Tagegeld von der Versicherung gezahlt. Berechnungsbeispiele: Es wird eine Karenzzeit von 3 Monaten (91 Tage) gewählt und eine Tagegeldzahlung in Höhe von 75 Euro vereinbart. Dann beträgt der Monatsbeitrag [0,55 Euro x (75/5)] 8,25 Euro. Bei 42 Karenztagen und 150 Euro Tagegeld [0,90 Euro x (125/5)] kostet die Absicherung 22,50 Euro pro Monat.

Die Rechtsschutzversicherung für Expats

Rechtsstreitigkeiten im Ausland können erheblich problematischer werden als im Inland. Egal ob Zivil- oder Strafrecht, die ausländischen Regeln und Gesetze unterscheiden sich eklatant von der bundesdeutschen Vorschriften. Auch gelten unter Umständen verschärfte Vorgaben, weil der Betroffene Ausländer ist. Die Vertretung oder Verteidigung durch einen deutschsprachigen Anwalt kann sich schwierig gestalten.

Der Abschluss einer Auslands-Rechtsschutzversicherung für entsandte Mitarbeiter ist eine sinnvolle Angelegenheit. Besonders, weil die Versicherung den Vertrags- und Verwaltungsrechtsschutz beinhaltet, was bei bestimmten Tätigkeiten innerhalb der ausländischen Dependancen extrem wichtig werden kann.

Außerdem gewährt die Versicherung Schutz im Ausland bei:

  • Prüfung und Verteidigung gegen Schadensersatzansprüchen
  • Verwaltungsstreitigkeiten in Verkehrsangelegenheiten
  • Strafrechtlicher Verfolgung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Zivilrechtliche Streitigkeiten um Vorsorgeangelegenheiten
  • Stellung einer Kaution im Darlehenswege bis zu 500.000 Euro

Da der Versicherungsnehmer nach seiner Auslandstätigkeiten wieder nach Deutschland zurückkehrt, ist es sinnvoll auch für Rechtsangelegenheiten im Heimatland Versicherungsschutz zu genießen.

Deshalb gilt der Rechtsschutz auch bei folgenden Angelegenheiten in Deutschland:

  • Bei Steuersachen
  • Bei sozialrechtlichen Belangen
  • Bei Streitigkeiten mit Verwaltungen der öffentlichen Hand
  • Bei Fragen zum Familien- und Erbrecht
  • Bei Patientenverfügungen
  • Bei Streitigkeiten als Opfer von Gewaltstraftaten

Pro Rechtsschutzfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 500 Euro selbst.

Die private Arbeitslosenversicherung für Expats

Als deutscher Arbeitnehmer arbeitslos zu werden ist stets ein widriges Ereignis. Passiert die Arbeitslosigkeit aber im Ausland, ist die Belastung doppelt problematisch. Um die Situation zumindest finanziell erträglich gestalten zu können, empfiehlt sich die private Arbeitslosenversicherung der BDAE. Maximal kann eine monatliche Leistung in Höhe von 3.300 Euro für den Fall der Arbeitslosigkeit vereinbart werden. Das Leistungsspektrum im Falle der Erwerbslosigkeit ist mit der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Diese Leistungen sind:

  • Zahlung des vertraglich vereinbarten Arbeitslosengeld bis zu 24 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles
  • Monatliche Zahlungen maximal in Höhe des (theoretischen) Anspruchs, den der Versicherungsnehmer an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung gehabt hätte, wäre er in Deutschland beruflich tätig gewesen.
  • Übernahme der Kosten für Kranken-, Pflege, und Rentenversicherung nach den Vorgaben des SGB III.

Versicherungsberechtigt sind Menschen im Alter zwischen 20 und 67 Jahren, die außerhalb Deutschland einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und nicht (oder nicht mehr) in die gesetzlichen deutsche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Die Karenzzeit beträgt 3 Monate. Der Arbeitgeber, also das Unternehmen, für das der Versicherungsnehmer im Ausland arbeitet, muss zu mindestens 25 Prozent in Besitz einer in Deutschland ansässigen Mutterfirma sein Die Versicherung leistet nicht, wenn die Arbeitslosigkeit vom Mitarbeiter selbst verschuldet oder herbeigeführt wurde.

Die Unfallversicherung für Expats

Nur wer im Sinne des SGB V von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurde, ist bei Unfällen und Folgeschäden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert. Fehlt die formale Entsendung, und damit der Versicherungsschutz, ist die private Auslandsunfallversicherung ein Muss. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich in wenigen Details von einer Stino-Unfallversicherung, die nur für Deutschland abgeschlossen wurde.

Die Expat Accident Versicherung der BDAE ist modular aufgebaut. Der Versicherungsnehmer kann aus verschiedenen Tarifen wählen. Der Unterschied liegt dabei nicht in den Leistungen der Assekuranz, sondern in den Summen, die bei Invalidität oder Vollinvalidität an den Geschädigten zur Auszahlung kommt. Während Tarif Vario 1 bei Invalidität 50.000 Euro (Vollinvalidität 250.000 Euro) absichert, liegen die Summen beim Vario 3 Tarif bei 100.000 beziehungsweise 500.000 Euro. Achtung! Diese Versicherung muss vor der Ausreise ins Zielland abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss aus der Ferne ist nicht möglich.

Die Haftpflichtversicherung für Expats

Last,but not least: Neben einer leistungsstarken Krankenversicherung ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wohl das Wichtigste, was ein Deutscher braucht, der sich mittelfristig im Ausland aufhält. Ersatzpflichtig ist jeder, der einer anderen Partei einen Schaden zufügt. Diese klare Gesetzeslage in Deutschland gilt auch in fast allen anderen Ländern – allerdings mit dem Unterschied, dass diese Pflicht im Ausland gegen dort lebende Ausländer scharf und rigoros eingefordert wird.

Versicherungsexperten empfehlen die folgenden Deckungssummen abzusichern:

  • Bei Personenschäden mindestens 5 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 1), besser jedoch 10 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 2)
  • Bei Sachschäden mindestens 5 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 1), besser jedoch 10 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 2)
  • Bei Vermögenschäden mindestens 5 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 1), besser jedoch 10 Millionen Euro (Tarif Exklusiv Vario 2)

Die Policen mit den Exklusiv-Tarifen gelten maximal für fünf Jahre in Ländern außerhalb Europas. Für Aufenthalte in Staaten innerhalb Europas gibt es keine zeitliche Begrenzung. Für kürzere Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr, gibt es den Traif Basis. Auch hier gilt: Diese Versicherung muss vor der Ausreise ins Zielland abgeschlossen werden, denn ein Abschluss aus dem Ausland ist nicht möglich.

Produkt Highlight: Krankenversicherung für Expats

Versicherungsschutz Privatpersonen
Auswanderer, Freelancer
weltweite Gültigkeit
Zusatz für USA und Schweiz
Versicherungsschutz Heimatland
auch in Deutschland
Assistance-Leistungen
24h-Notfallrufnummer
Vorerkrankungen mitversichert
nach 1 behandlungsfreien Jahr

Aktualisiert am 30. Januar 2024