Die Private Haftpflichtversicherung gilt als die Versicherung, die jeder abschließen sollte. Sie übernimmt die Kosten und stellt einen Rechtsschutz, wenn Sie Schuld daran sind, dass Dritten ein Schaden entstanden ist. Dabei handelt es sich sowohl um Personenschäden, als auch um Vermögens- oder Sachschäden. Im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist rechtlich festgehalten, in welchem Fall Sie einen Schaden ersetzen müssen.
Nicht nur große Schäden führen zu hohen Kosten, die Sie als Schuldiger abdecken müssen, sondern auch bei kleinen Schäden kann es schnell dazu kommen. Denn wie schnell passiert es, dass der Kaffee umkippt und über einen fremden Computer läuft oder ein Wasserschaden in der Mietwohnung einen Bodenschaden verursacht? In vielen solcher Fälle müssen Sie zahlen und damit Sie Ihr aktuelles und zukünftiges Vermögen nicht auf diese Weise verlieren, ist die Private Haftpflichtversicherung da, die in solchen Fällen den Schaden übernimmt. Obwohl diese Versicherung eine der günstigsten ist, stellt sie zugleich eine der effektivsten dar.
Wann kommt die Private Haftpflichtversicherung zum Einsatz?
Wenn Sie Schäden an Dritten verursachen, ob in Form von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist dabei irrelevant, dann kommt die Private Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf.
Sie tragen die Schuld an einem Vermögensschaden, wenn es durch Sie bei einem Dritten zu finanziellen Verlusten kommt, wozu ebenfalls ein Verdienstunfall zählt. Bei einem Sachschaden handelt es sich um Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum eines Dritten. So ein Fall wäre beispielsweise eine kaputte Fensterscheibe durch den Fußball Ihres Kindes.
Gerade bei einem Personenschaden kommt es sehr schnell zu sehr hohen und eventuell sogar dauerhaften Kosten, die Sie aufbringen müssen. Verantwortlich für einen Personenschaden sind Sie, wenn durch Ihr Handeln ein Dritter zu Schaden kommt. Hat dieser Schaden erhebliche Langzeitfolgen für die geschädigte Person, dann sind lebenslange finanzielle Leistungen nicht abwegig.
Über die Standardvereinbarungen hinaus, sind je nach Versicherung und Vertrag zusätzliche Leistungen in der Versicherung enthalten. Auch für diese Versicherung gilt: informieren Sie sich und vergleichen Sie vor Vertragsabschluss verschiedene Versicherer und deren Leistungen.
Was ist eine angemessene Versicherungssumme bei der Privaten Haftpflichtversicherung?
Die Mindestsumme bei privaten Haftpflichtversicherungen liegt bei den meisten Versicherern bei einer Millionen. Da gerade Personenschäden jedoch ohne Schwierigkeiten schnell diese Grenze überschreiten, wird zu einer Mindestsumme von fünf Millionen Euro und im Idealfall zu einer unbegrenzten Versicherungssumme geraten.
Kommt es zum Schadensfall und Ihre Versicherungssumme deckt die entstehenden Kosten nicht ab, müssen Sie die übrigen Kosten mit Ihrem privaten aktuellen und zukünftigen Vermögen decken. Hierbei wird bis zur Pfändungsgrenze gegangen.
Hohe Versicherungssummen ohne Bedenken
Bei privaten Haftpflichtversicherungen kann in der Regel ohne Bedenken auch eine hohe Versicherungssumme von etwa 50 Millionen Euro festgelegt werden , denn auf die Beiträge hat diese nur wenig Auswirkungen. Welche Auswirkungen eine höhere Summe auf Ihre Beiträge hätte, können Sie ganz leicht in einem Versicherungsrechner prüfen. Bei der Höhe der Versicherungssumme sollten Sie immer bedenken, dass Kosten, die über die Summe hinaus gehen, von Ihnen privat getragen werden müssen, und was das für finanzielle Folgen für Sie mit sich bringen könnte.
Versicherungswechsel vorteilhaft
Da mittlerweile in vielen privaten Haftpflichtversicherungen erweiterte Leistungen hinzugekommen sind, wie beispielsweise Schutz bei Schlüsselverlust, sollten Sie bei Ihrer Versicherung, wenn diese schon älter als fünf Jahre ist, die Leistungen mit anderen Versicherungen vergleichen.
Private Haftpflichtversicherung schützt auch vor selbst erlittenen Schäden
Es kann ebenfalls vorkommen, dass es bei Ihnen zu einem Schaden kommt, der Verursacher jedoch nicht in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen, oder keine Haftpflichtversicherung besitzt. Immer häufiger haben Versicherungen für solche Fälle die sogenannte Forderungsausfalldeckung in ihren Leistungen enthalten, durch die dann die Ihnen entstanden Kosten von Ihre Versicherung übernommen werden.
Sie sollten auf jeden Fall regelmäßig Ihre Versicherungsleistungen überprüfen und gerade bei älteren Versicherungen auch auf die Versicherungssumme achten. Denn wenn eine Versicherung schon etliche Jahre alt ist und nicht überprüft und erneuert wurde, dann kann es schnell dazu kommen, dass die Versicherungssumme in der aktuellen Zeit nicht mehr für eventuelle Schäden ausreicht.
Wenn Sie also Ihre Versicherungssumme und Leistungen überprüfen, ist ebenfalls ein Vergleich mit anderen Versicherern zu empfehlen, denn möglicherweise bietet sich für Ihren Fall ein Wechsel an.
Wen schützt die private Haftpflichtversicherung
Neben Ihnen ist auch Ihre Familie, also Ihr Ehepartner und Ihre Kinder durch die private Haftpflichtversicherung geschützt. Solange Ihre Kinder ihre erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, bleiben Sie im Versicherungsschutz inbegriffen. Dies ist auch dann der Fall, wenn Ihre Kinder nicht mehr zu Ihrem Haushalt gehören. Weitere Kinder sollten Sie möglichst schnell bei Ihrer Versicherung melden. Auch wenn Sie unverheiratet sind, aber dem gleichen Haushalt angehören, können Sie eine gemeinsame Versicherung nutzen. Leben Sie allein, ist ein Single Tarif ausreichend.
Wenn durch Personal in Ihrem Haushalt Schäden entstehen, werden auch diese von der Privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Bei einem kurzzeitig beschäftigten Au-Pair dagegen, sollten Sie dieses für den bestimmten Zeitraum in die Versicherung mit aufnehmen.
Schäden durch kleine Kinder
Kinder unter sieben Jahren sind laut des Bundesgerichtshofs (BGB) nicht schuldfähig, weshalb ein Schaden, der durch ein Kind entstanden ist, in Ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich bleibt. Die Private Haftpflichtversicherung des Kindes ist dann nicht verantwortlich. Können Sie in einem solchen Fall jedoch nachweisen, dass der Schaden entstanden ist, weil die Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, dann kann die Haftpflichtversicherung der Eltern zum Schadensersatz herangezogen werden.
Kein Schutz durch private Haftpflichtversicherung
Ist ein Schaden aus Absicht entstanden oder haben Sie selbst oder ein Verwandter einen Schaden erlitten, dann ist die Private Haftpflichtversicherung nicht schutzpflichtig.
Folgende Fälle werden nicht von der Haftpflicht 2020 übernommen:
- Bei vorsätzlich entstandene Schäden,
- bei Autounfällen, für die eine Kfz-Haftpflicht 2020 verantwortlich ist,
- bei Fällen mit Hunden, denn nur Kleintiere wie Hamster oder Katzen gehören zur privaten Haftpflicht 2020,
- bei Schäden, die bei der Ausübung des Berufs- oder der Gewerbetätigkeit entstehen, denn diese fallen unter die Zuständigkeit der Berufshaftpflicht,
- bei finanziellen Ansprüchen Dritter an Immobilienbesitzer, denn diese brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und
- bei Schäden, die durch Personen entstehen, die der gleichen Haftpflichtversicherung angehören.
Weitere Absicherungen durch die private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie durch die private Haftpflichtversicherung als passive Rechtsschutzversicherung trotzdem Leistungen, durch die der Anspruch Dritter an Sie geprüft wird.
Auch Haustiere sind im Versicherungsschutz inbegriffen, wobei nur Kleintiere, wie Katzen, Kaninchen, Vögel oder Bienen sind im Schutz der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Hunde, Pferde, wilde Tiere sowie auch landwirtschaftlich genutzte Tiere sind nicht geschützt. Dies gilt genau so wenig für exotische Tiere wie Vogelspinnen oder Schlangen. Wenn Sie Hundebesitzer sind, sollten Sie eine Hundehaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.
Der Schadensfall
Ist ein Schadensfall eingetreten, haben Sie eine Woche Zeit, Ihrer Versicherung telefonisch davon zu berichten. Im weiteren Verlauf müssen dann alle wichtigen Unterlagen sowie eine detaillierte Beschreibung des Schadenshergangs bei der Versicherung vorgelegt werden. Bevor Sie sich mit Ihrer Versicherung besprochen haben, sollten Sie von einem Schuldeingeständnis unbedingt absehen.
Kündigung einer Haftpflichtversicherung
Im Regelfall haben Sie drei Monate vor Vertragsablauf die Möglichkeit, eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einzureichen. Tritt ein Sonderfall ein, beispielsweise werden die Beiträge erhöht oder ein Schadensfall ist eingetreten, dann haben Sie einen Monat lang Zeit Ihr Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Eine Überversicherung ist ebenfalls ein Kündigungsgrund. Nehmen Sie beispielsweise Ihren Lebenspartner in Ihren Haushalt auf, dann können Sie auf eine der beiden Versicherungen verzichten und entweder eine neue gemeinsame abschließen oder eine der Versicherungen behalten und in diese aufnehmen oder aufgenommen werden. Auch dann sollten Sie andere Versicherer zum Vergleich heranziehen.
Leistungen, die Ihre Haftpflicht bieten sollte
- Schutz bei Allmählichkeitsschäden, wie sie durch Ruß, Rauch oder Feuchtigkeit auf Dauer in Immobilien entstehen können;
- Absicherung bei Schäden, die Sie an fremden Computern, Laptops oder Tablets erzeugen;
- Absicherung bei Schäden, die der Hund Ihres Bekannten verursacht, während Sie auf diesen aufpassen;
- Schutz bei Mietschäden als Mieter;
- alle Versicherungsleistungen sollten auch im Ausland erbracht werden
Weitere Versicherungsarten durch Private Haftpflichtversicherung
Abgesehen von der privaten Haftpflichtversicherung gibt es außerdem:
- Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Versicherung,
- die Hundehaftpflichtversicherung (nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben) und
- die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Haus- und Grundbesitzer, die Ihr Eigentum nicht selber nutzen.
Bestimmte Versicherungen sind auch nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen. Eine Risikolebensversicherung beispielsweise sollte ein Familienvater abgeschlossen haben, der in seiner Familie als Alleinverdiener fungiert und somit für die Versorgung der Familie im eigenen Todesfall sorgt. Für einen Single ist eine Lebensversicherung eher uninteressant, wogegen eine private Rentenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sich auf jeden Fall anbieten.
Die wichtigsten Familienversicherungen sind:
- Die Rechtsschutzversicherung,
- die Hausratversicherung,
- die Risikolebensversicherung.
Als Alleinversorger einer Familie ist ebenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar.
Aktualisiert am 19. April 2024