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Splittingtabelle 2024

Splittingtabelle – die Einkommensteuertabelle für Ehe- und Lebenspartner

Splittingtabelle

Zur Besteuerung von Einkommen (Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) werden in Deutschland zwei Arten einer Einkommensteuertabelle angewendet: Die Grundtabelle und die Splittingtabelle. Die Splittingtabelle ist im Hinblick auf die Versteuerung des Einkommens von zusammen veranlagten Ehepartnern oder Partnern in eingetragenen Lebensgemeinschaften maßgeblich. Es handelt sich bei der Splittingtabelle um eine Einkommensteuertabelle für Ehe- und Lebenspartner, deren gesetzliche Grundlage in §32 a Abs.5 EStG geregelt ist.

Die Splittingtabelle für Ehepartner wurde in Deutschland erstmals 1958 unter Adenauer angewendet. Die Anwendbarkeit dieser Einkommensteuertabelle für eingetragene Lebensgemeinschaften ist jedoch noch verhältnismäßig jung: eine entsprechende Gesetzesgrundlage wurde erst im Jahr 2013 rückwirkend ab 2001 geschaffen, nachdem ein spektakuläres Urteil vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Thema gesprochen wurde.

Für ständig zusammenlebende Partner kann diese besondere Einkommensteuertabelle auf Antrag ebenfalls Anwendung finden, ohne dass es einer rechtlich gültigen Eintragung der Lebensgemeinschaft bedarf. Es muss jedoch eine wirtschaftliche Gemeinschaft gegründet werden (z.B. die Einkünfte in Wohngemeinschaften können nicht nach der Splittingtabelle besteuert werden).

So funktioniert die Splittingstabelle

Im Rahmen der Zusammenveranlagung werden alle Einkünfte der (Ehe-)Partner addiert, um eine Besteuerung gemäß Splittingtabelle vornehmen zu können. Das zugrunde liegende Splitting-Verfahren (auch als Ehegattensplitting bekannt) für diese Einkommensteuertabelle sieht vor, dass die Hälfte (Splitting) des gemeinsam erzielten Einkommens entsprechend des Steuersatzes der jeweils gültigen Splittingtabelle besteuert wird; die daraus errechnete Besteuerung wird anschließend verdoppelt.

Dieses Vorgehen bedeutet, dass bei gleich hohen Einkünften beider Partner kein Splittingeffekt entsteht. In der Regel ist die gemeinsame Veranlagung für die in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft lebenden Steuerzahler günstiger als die getrennte Veranlagung der Einkünfte beider Partner. Grund dafür ist die Tatsache, dass meist keine identisch hohen Einkünfte von beiden Partnern erzielt werden.

Aus der Splittingtabelle wird die monatliche Einkommensteuertabelle abgeleitet, sodass die monatlich zu leistende Einkommenssteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag daraus abgelesen werden können. In Fällen, in welchen die Splittingtabelle  keine Anwendung findet, wird die sogenannte Grundtabelle (Einkommensteuertabelle  für z.B. für Einzelpersonen) angewendet.

Was bedeutet die Grundtabelle

Die Grundtabelle ist für (Ehe-)Partner nur dann günstiger und entsprechend interessant, wenn außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen oder Verlustvorträge steuerlich geltend gemacht werden. Insbesondere dann, wenn hohe Einkommensunterschiede (z.B. nur ein in Vollzeit beschäftigter Partner) zwischen den gemeinsam veranlagten Partnern vorliegen, ist der Vorteil durch die Splittingtabelle immens.

Als Faustregel gilt, der Splittingeffekt steigt mit wachsender Differenz zwischen den (Ehe-) Partnern. Diese, in Deutschland geltende, besondere Einkommensteuertabelle  zeigt sich in ihrer Umsetzung an verschiedenen Stellen auch problematisch. Z.B.: Durch die gemeinsame Veranlagung können im Nachhinein keine einzelnen Einkommen statisch mehr erfasst und hochgerechnet werden.

Kritik am Ehegattensplitting

Ein großer, immer wieder kehrender Kritikpunkt am Ehegattensplitting ist die Tatsache, dass auch kinderlose Ehepartner von dieser Regelung profitieren. Es wird immer wieder darüber nachgedacht, eine Einkommensteuertabelle zu etablieren, die nur für Familien mit Kindern angewendet werden kann. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Umstand, dass bei sehr großen Einkommensunterschiedenen zwischen den Partnern eine geringfügig entlohnte Beschäftigung für den schlechter verdienenden Partner als nicht rentabel erscheint.

Die Folge kann der Entzug von qualifiziertem Personal am Arbeitsmarkt sein. Das geringere Einkommen trägt durch die Regelung der Einkommensteuertabelle zum Ehegattensplitting unter Umständen nur in geringem Ausmaß zur Erhöhung des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens bei, sodass in der Entscheidung für oder gegen eine Arbeitsaufnahme auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.

Das Ehegattensplitting wird jedoch nicht nur in Deutschland praktiziert; auch in Polen und Luxemburg findet eine entsprechende Besteuerung statt. Auf politischer Ebene wird immer wieder über die Abschaffung des Splitting-Verfahrens diskutiert, nach wie vor findet dieses Besteuerungsverfahren jedoch viel Zuspruch, sodass eine tatsächliche Abschaffung derzeit nicht in Sicht ist.


Aktualisiert am 30. Januar 2024