Ratgeber Steuern

Ehegattensplitting 2024

Ehegattensplitting – so funktioniert die Besteuerung von Paaren

Ehegattensplitting

Ehegattensplitting ist eine Methode, mit der die gleichmäßige Besteuerung von verheirateten Paaren sichergestellt wird. Das Ehegattensplitting bringt zwar einige Vorteile mit sich, wird heutzutage jedoch vielfach als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Ehegattensplitting Rechner und Ehegattensplitting Tabelle bieten jedoch eine Möglichkeit, das Beste aus der Gesetzgebung zu machen.

Das Ehegattensplitting wurde bereits Ende der 1950er Jahre eingeführt. Nach und nach wurde die Regelung immer wieder an aktuelle Gegebenheiten angepasst und so etwa auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zugänglich gemacht. Doch welche Vorteile das Ehegattensplitting  mit sich bringt und welche Sonderregelungen existieren, ist vielen Menschen nicht bewusst. Im Prinzip wird das Gesamteinkommen zweier Eheleute gedanklich durch zwei geteilt und darauf der Steuertarif angelegt.

Was ist Ehegattensplitting

Danach werden beide Steuerbeträge verdoppelt und schließlich zur Gesamtschuld addiert. Dadurch ergeben sich speziell dann Vorteile, wenn ein Partner Alleinverdiener ist oder zumindest ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Auch Paare mit einem hohen Gesamteinkommen sind bevorteilt, wohingegen Geringverdiener kaum von dem Splittingtarif  profitieren. Die genaue Summe lässt sich mit dem Ehegattensplitting Rechner berechnen und mit Hilfe einer Ehegattensplitting Tabelle lässt sich diese dem entsprechenden Tarif zuordnen.

Jährlich werden rund 15 Milliarden Euro zur Finanzierung bereitgestellt. Gegner des Systems argumentieren, dass dieses Geld an anderer Stelle besser investiert wäre, da ein Großteil der Eheleute nicht darauf angewiesen ist und speziell Geringverdiener-Paare im Nachteil sind. Laut des Rechners ist der Vorteil bei einem ähnlichen Einkommen unter 3000 Euro gleich Null.

Sonderregelungen

Das Ehegattensplitting beinhaltet einige Sonderregelungen. Verstirbt etwa ein Ehepartner, wird das so genannte „Gnadensplitting“ angewendet, welches dem überlebenden Ehegatten noch ein weiteres Jahr einen Vorteil durch das Splittingverfahren garantiert. Findet nach einer Ehescheidung eine erneute Heirat statt, wird der neue Splittingvorteil nicht auf das Einkommen angerechnet, das für den Unterhalt relevant ist. Splittingvorteile im Bezug auf Kindesunterhalt sind bis heute strittig.

So sieht das OLD Oldenburg es für verfassungswidrig, den Splittingvorteil nach einer erneuten Heirat bei der Ermittlung des für den Kindesunterhalt relevanten Einkommens anzurechnen. Darüber hinaus wird das Splittingsystem in einigen europäischen Ländern auf weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder ausgedehnt. So etwa in Frankreich unter dem Namen Familiensplitting. Als Begründung wird der Familienlastenausgleich ebenso angegeben wie die Förderung von Kindern. Ehegattensplitting Rechner bieten die Möglichkeit, diese Sonderregelungen mit einzubeziehen und auch in Ehegattensplitting Tabellen finden sich die entsprechenden Angaben.

Mit Hilfe einer Splitting Tabelle oder eines entsprechenden Rechners lassen sich die Vorteile der jeweiligen Einkommensgruppen schnell errechnen. Eine derartige Tabelle ermöglicht einen Überblick über die Tarife, weshalb eine Tabelle speziell für Ehegatten eine gute Möglichkeit ist, das Meiste aus dem Splitting herauszuholen und informiert zu sein. Mit dem Rechner lässt sich anhand der eigenen Einkünfte die zu erwartende Summe berechnen.

Die Geschichte des Ehegattensplitting

Die Frage des Ehegattensplitting hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückgeht. Sie wurde zeitweise auch als Individual- oder Ehegattensteuerung bezeichnet. Ein Gesetz, welches dem heutigen Ehegattensplitting sehr ähnlich ist, wurde bereits 1891 durch Finanzminister Johannes von Miquel verabschiedet. Er führte das Verfahren innerhalb der Reform der Preußischen Einkommenssteuer ein und legte erstmals fest, dass Ehegatten gemeinsam veranlagt werden. Die Auswirkungen waren jedoch gering, da keine Progression angedacht war.

1920 wurde diese Progression jedoch unter Finanzminister Matthias Erzberger ermöglicht, welcher außerdem die Individualbesteuerung einführte, um Ehepaare im Vorteil zu lassen. 1934 wurde die gemeinsame Veranlagung wieder eingeführt, jedoch waren die Frauen aufgrund der Progression in der Folgezeit benachteiligt. Erst im Jahre 1958 wurde unter Adenauer ein Gesetz erlassen, welches diese Benachteiligung durch ein Splitting kompensierte.


Aktualisiert am 30. Januar 2024