Ratgeber Pflegeversicherung

Pflegegraderechner

Pflegebedürftigkeit in Deutschland: Rechner und Pflegeleistungen nach Pflegegrad

Pflegegradrechner

Durch die Verwendung des Pflegegraderechners können Betroffene und ihre Angehörigen eine erste Orientierung erhalten, welche Leistungen und Unterstützungen ihnen zur Verfügung stehen und welche Anforderungen an den Pflegegrad gestellt werden.

Was sind Pflegegrade und wie werden sie festgestellt?

Pflegegrade sind ein Instrument der Pflegeversicherung in Deutschland, um den Unterstützungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen zu bewerten und Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die sich an dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeit zur Bewältigung von Alltagsaktivitäten orientieren. Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).

Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der im Auftrag der Pflegeversicherung eine Begutachtung durchführt. Der MDK überprüft dabei, wie selbstständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist und welche Unterstützung durch Angehörige oder Pflegekräfte benötigt wird. Dabei werden sechs Bereiche untersucht: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von Alltagsleben und sozialen Kontakten.

Anhand der Ergebnisse der Begutachtung wird dann der entsprechende Pflegegrad festgestellt und die Leistungen der Pflegeversicherung zugewiesen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflegegrad zu erhalten?

Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Person muss in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sein: Das bedeutet, dass sie Schwierigkeiten bei der Bewältigung von alltäglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Essen, Körperpflege oder der Mobilität hat.
  2. Die Beeinträchtigung muss aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Erkrankungen oder Behinderungen vorliegen: Hierzu können zum Beispiel Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Multiple Sklerose oder Krebs zählen.
  3. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestehen oder dauerhaft sein.
  4. Es müssen regelmäßig oder auch rund um die Uhr Unterstützungsleistungen durch Dritte (z.B. Angehörige, Pflegekräfte) notwendig sein, um die Alltagsaktivitäten bewältigen zu können.

Wie viele Pflegegrade gibt es und welche Leistungen sind damit verbunden?

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die sich an der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit orientieren und unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung mit sich bringen.

  1. Pflegegrad: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, keine oder nur geringe Hilfebedarfe im Alltag, z.B. bei der Körperpflege oder bei der Mobilität.
  2. Pflegegrad: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, regelmäßige Hilfebedarfe bei mindestens zwei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens (z.B. Anziehen, Essen, Körperpflege), ohne die eine selbstständige Lebensführung nicht möglich wäre.
  3. Pflegegrad: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, Hilfebedarfe bei mindestens drei grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens, zusätzlich sind erhebliche Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit oder der kognitiven Fähigkeiten vorhanden.
  4. Pflegegrad: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, eine umfassende Unterstützung ist in allen Bereichen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig, zusätzlich besteht ein besonderer Bedarf an medizinischer Behandlung und Betreuung.
  5. Pflegegrad: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, ein besonders hoher Bedarf an pflegerischen und medizinischen Leistungen ist notwendig, es besteht eine erhebliche Einschränkung in der Bewegungsfähigkeit oder den kognitiven Fähigkeiten.

Die monatlichen Pflegegeldbeträge sind wie folgt:

Pflegegrad

Pflegegeld 2024

Pflegegrad 2

332 Euro

Pflegegrad 3

573 Euro

Pflegegrad 4

765 Euro

Pflegegrad 5

947 Euro

Je höher der Pflegegrad ist, desto umfassender sind auch die Leistungen, die von der Pflegeversicherung erbracht werden. Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören beispielsweise ambulante Pflegedienste, Pflegehilfsmittel, teilstationäre und stationäre Pflege, Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation.  Pflegezuschüsse können genutzt werden, um beispielsweise eine barrierefreie Umgestaltung der Wohnung oder den Kauf von Pflegehilfsmitteln zu finanzieren.

Pflegesachleistungen werden in folgender Höhe gewährt:

Pflegegrad

Pflegesachleistung 2024

Pflegegrad 2

761 Euro

Pflegegrad 3

1.432 Euro

Pflegegrad 4

1.778 Euro

Pflegegrad 5

2.220 Euro

Die Leistungen bei vollstationärer Pflege setzen sich wie folgt zusammen:

Pflegegrad

Leistungen

Pflegegrad 1

125 Euro

Pflegegrad 2

770 Euro

Pflegegrad 3

1.262 Euro

Pflegegrad 4

1.775 Euro

Pflegegrad 5

2.005 Euro

Wer entscheidet ob man leistungsberechtigt ist?

In Deutschland wird die endgültige Entscheidung über die Leistungsberechtigung für Pflegeleistungen von der zuständigen Pflegekasse getroffen. Die Pflegekasse ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist.

Der Prozess zur Feststellung der Leistungsberechtigung verläuft in der Regel wie folgt:

  1. Antragstellung: Die pflegebedürftige Person oder ihre gesetzlichen Vertreter stellen bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen.
  2. Begutachtung: Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, eine Begutachtung durchzuführen. Die Gutachter nehmen eine persönliche Untersuchung der pflegebedürftigen Person vor und bewerten deren Pflegebedürftigkeit anhand verschiedener Kriterien, wie Selbstständigkeit, kognitive Fähigkeiten, Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung.
  3. Gutachten und Empfehlung: Die Gutachter erstellen nach der Begutachtung ein Gutachten, in dem der Pflegebedarf der Person dokumentiert ist, und geben eine Empfehlung für den entsprechenden Pflegegrad ab.
  4. Entscheidung der Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und trifft eine Entscheidung über die Leistungsberechtigung und den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse informiert die betroffene Person schriftlich über die Entscheidung.
  5. Widerspruchsmöglichkeit: Sollte die pflegebedürftige Person oder deren gesetzlicher Vertreter mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, kann innerhalb einer festgelegten Frist Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall wird der Sachverhalt erneut geprüft und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durchgeführt.

Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Pflegegrad bewilligt wird?

Die Dauer bis zur Bewilligung kann unterschiedlich ausfallen und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Durchschnitt dauert das Verfahren zur Feststellung eines Pflegegrades etwa 4 bis 6 Wochen. Dabei werden mehrere Schritte durchlaufen:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegeversicherung gestellt.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder eine andere begutachtende Stelle besucht den Antragsteller zu Hause und prüft, welcher Pflegegrad vorliegt.
  3. Feststellung des Pflegegrades: Auf Basis der Begutachtung erstellt der MDK oder die begutachtende Stelle ein Gutachten und legt den entsprechenden Pflegegrad fest.
  4. Bescheid: Der Antragsteller erhält einen Bescheid, in dem der Pflegegrad und die bewilligten Leistungen festgehalten sind.

In dringenden Fällen ist es jedoch auch möglich, dass ein Pflegegrad schneller bewilligt wird. Bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands kann eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad auch im Eilverfahren erfolgen.

Wieso heißt es nicht mehr Pflegestufen sondern Pflegegrade?

Die Begriffsumstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II.

Der Grund für die Änderung des Begriffs war, dass das neue System stärker auf den individuellen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen und nicht mehr auf die reinen körperlichen Einschränkungen ausgerichtet ist.

Die Pflegegrade berücksichtigen nun auch Beeinträchtigungen in den Bereichen der kognitiven und psychischen Fähigkeiten sowie der Bewältigung des Alltags. Sie sollen so eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit ermöglichen und somit eine individuellere Unterstützung ermöglichen. Der neue Begriff soll deutlich machen, dass es sich um ein neues, weiterentwickeltes System handelt, das auf den individuellen Bedarf von Pflegebedürftigen abgestimmt ist.

Welche Rolle spielen Angehörige bei der Beantragung und Feststellung eines Pflegegrades?

Angehörige spielen eine wichtige Rolle, da sie meist die primäre Bezugsperson der pflegebedürftigen Person sind und die tägliche Unterstützung und Pflege leisten. In der Regel sind es die Angehörigen, die den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen und auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eine andere begutachtende Stelle anwesend sind. Sie können wichtige Informationen zur Verfügung stellen und auf bestimmte Einschränkungen und Unterstützungsbedarfe der pflegebedürftigen Person hinweisen.

Durch ihre Anwesenheit bei der Begutachtung können Angehörige auch die Versorgungssituation zu Hause darstellen und auf mögliche Schwierigkeiten oder Herausforderungen hinweisen, die mit der Pflege und Betreuung verbunden sind. Hierdurch kann eine realistische Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erfolgen.

Darüber hinaus können Angehörige auch bei der Organisation und Koordination der Pflegeleistungen unterstützen und gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person ein geeignetes Pflegekonzept entwickeln, das den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht wird.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit regelmäßig überprüft und kann sich dadurch der Pflegegrad verändern?

Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung weiterhin bedarfsgerecht sind und den individuellen Unterstützungsbedarf abdecken. Die Überprüfung erfolgt in der Regel alle ein bis zwei Jahre durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eine andere begutachtende Stelle.

Während der Überprüfung werden die vorhandenen Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfe erneut erfasst und bewertet. Auf Basis des Ergebnisses wird entschieden, ob der Pflegegrad angepasst werden muss oder ob die Leistungen der Pflegeversicherung in der bisherigen Höhe weitergewährt werden.

Ein Wechsel des Pflegegrades kann sowohl eine Verbesserung als auch eine Verschlechterung bedeuten. Wenn sich die Beeinträchtigungen verschlimmert haben oder neue Einschränkungen hinzugekommen sind, kann dies zu einer höheren Einstufung in einen höheren Pflegegrad führen. Umgekehrt kann sich die Einstufung auch verringern, wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person durch Therapien oder andere Maßnahmen verbessert werden konnte.

Welche finanziellen Unterstützungen stehen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu?

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können verschiedene finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen, um die Kosten für die Pflege und Betreuung zu decken. Hierzu gehören unter anderem:

  • Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die je nach Pflegegrad und Art der Pflege unterschiedlich ausfallen. Die Leistungen können beispielsweise ambulante oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel oder Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige beinhalten.
  • Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Der Betrag kann für verschiedene Entlastungsleistungen wie beispielsweise Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden.
  • Verhinderungspflege: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt oder eine Vertretung benötigt wird.
  • Sozialhilfe: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Sozialhilfe beantragen. Hierbei werden die Kosten für die Pflege und Betreuung übernommen.

Was muss man beim Pflegegradrechner beachten?

Ein Pflegegradrechner ist ein Online-Tool, das dazu verwendet wird, eine grobe Einschätzung des Pflegegrads einer pflegebedürftigen Person zu erhalten. Die Rechner bieten lediglich eine Orientierungshilfe bieten und können den offiziellen Begutachtungsprozess durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter nicht ersetzen. Hier sind einige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Keine Garantie für Genauigkeit: Pflegegradrechner können nur eine ungefähre Einschätzung liefern, da sie auf allgemeinen Informationen und Kriterien basieren. Die endgültige Einstufung des Pflegegrads wird durch eine persönliche Begutachtung festgelegt.
  • Aktualität der Informationen:  Der Pflegegradrechner sollte auf dem neuesten Stand sein und die aktuelle Gesetzgebung und die geltenden Kriterien berücksichtigen.
  • Ehrliche und genaue Angaben: Geben Sie so genau und ehrlich wie möglich Informationen über die pflegebedürftige Person ein, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten.
  • Offizielle Begutachtung erforderlich: Nutzen Sie die Ergebnisse des Pflegegradrechners als Orientierungshilfe und als Ausgangspunkt für weitere Gespräche mit Pflegekassen, Ärzten und Pflegeberatern. Eine offizielle Begutachtung ist jedoch unerlässlich, um den tatsächlichen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen zu ermitteln.
  • Individuelle Bedürfnisse berücksichtigen: Jede pflegebedürftige Person hat individuelle Bedürfnisse und Anforderungen. Ein Pflegegradrechner kann keine persönlichen Aspekte berücksichtigen, die im Rahmen einer persönlichen Begutachtung abgedeckt werden.
  • Nutzung mehrerer Rechner: Wenn Sie unsicher sind, können Sie verschiedene Pflegegradrechner verwenden, um ein breiteres Bild zu erhalten und mögliche Unterschiede in den Ergebnissen zu erkennen.

 

Pflegegradrechner

Aktualisiert am 11. April 2024