Finanzierungsratgeber

KfW Förderung 2024

KfW Förderung von selbst genutztem Wohneigentum für Neubau und Sanierung mit den aktuellen Konditionen

KfW Förderung 2021

Mit der KfW Förderung erhalten Sie eine staatliche Finanzierungshilfe für das selbst genutzte Wohneigentum. Mit dem KfW-Programm “Eigenheim und Eigentumswohnung” können Sie bis zu 100.000 Euro Förderung für den Bau oder die Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in Deutschland erhalten. Die aktuellen Konditionen aus dem KfW Wohneigentumsprogramm werden regelmäßig angepasst und bei der KfW Förderbank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) veröffentlicht.

Als natürliche Person können Sie beim KfW-Wohneigentumsprogramm Anträge stellen, um selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen zu bauen oder zu erwerben. Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro.

In 3 Schritten erhalten Sie Ihren Kredit: Planen Sie Ihre Finanzierung sorgfältig. Berücksichtigen Sie, dass Sie das KfW- Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderprodukten der KfW, wie “Altersgerecht Umbauen” sowie der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” kombinieren können. Danach beantragen und erhalten Sie Ihren Kredit bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl (Banken, Sparkassen, Bausparkassen) und schließen dort den Kreditvertrag ab.

Wenn Sie die Zusage vom Finanzierungsinstitut erhalten, können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Manchmal benötigen wir für die Prüfung Ihres Antrags mehr Zeit und in diesem Fall können Sie auch schon mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Allerdings haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Zusage und Ihr Antrag kann von der KfW auch abgelehnt werden. Informieren Sie das Finanzierungsinstitut sobald Sie mit dem Vorhaben starten.

Das Wohneigentum muss durch den Eigentümer selbst genutzt werden. Angehörige des Eigentümers können die Wohnung auch unentgeltlich nutzen, sofern dies im Sinne des $ 15 der Abgabenordnung geschieht.

Wohneinheiten und förderfähige Kosten 

Wohneinheiten sind abgeschlossene Räume in Wohngebäuden, die dauerhaft als Wohnzweck bestimmt sind und es ermöglichen, einen Haushalt zu führen. Dazu gehören eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC.

Beim Bau: Kosten des Baugrundstücks, wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt, und die Baukosten einschließlich Baunebenkosten.

Kosten der Außenanlagen beim Erwerb: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten.

Antragstellung der KfW Förderung

Kredite aus diesem Produkt sind ausschließlich über Finanzierungsinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) zu beantragen, welche für die von ihnen durchgeleiteten Kredite der KfW die Haftung übernehmen. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl zu stellen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort (beim Bau) oder der Abschluss des notariellen Kaufvertrags (beim Erwerb). Planungs- und Beratungsleistung sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Wenn Sie ein selbstgenutztes Wohngebäude an einem anderen Ort erwerben oder bauen möchten, können Sie jederzeit einen neuen Antrag auf die KfW-Förderung stellen. Dieser Antrag bleibt auch dann noch gültig, wenn Sie bereits über eine Zusage verfügen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung. Sofern Sie auf eine Zusage verzichtet haben, können Sie einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben nach sechs Monaten stellen, gerechnet ab Eingang der Verzichtserklärung in der KfW. Ein Verzicht auf die Zusage der KfW ist über das durchleitende Finanzierungsinstitut möglich.

Wichtiger Hinweis: geben Sie die Produktnummer 124 an.

Laufzeit der KfW Förderung

Die folgenden Laufzeitvarianten stehen Ihnen bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung: bis zu 25 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (25/3) bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (10/10)

Konditionen und Zinssatz des Kfz Wohneigentumprogramms

Es besteht die Möglichkeit, den Zinssatz für die ersten 5 oder 10 Jahre der Kreditlaufzeit festzulegen. Bei langfristigen Finanzierungskrediten kann Ihr Finanzierungsunternehmen ein Prolongationsangebot von der KfW erhalten.

Für die endgültige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot der KfW erfolgt nicht. Daher ist mit Abschluss des Kreditvertrages zwischen dem Finanzierungsinstitut und Ihnen Einvernehmen über die Ablösung/Fortführung des Kredits zum Laufzeitende herzustellen, zum Beispiel durch eine Regelung zur Anschlussfinanzierung oder eine Vereinbarung zum Ansparen von Ersatzleistungen für die Tilgung.

Kreditsicherheiten 

Ihr Kredit muss in voller Höhe grundpfandrechtlich besichert werden.

Auszahlung und Bereistellungsprovision 

Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages. Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen abrufen. Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Diese wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um maximal 24 Monate verlängert. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet. Zu beachten ist, dass die jeweils abgerufene Beträge innerhalb von 12 Monaten vollständig für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck eingesetzt werden müssen.

Tilgung

Der Kredit wird nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in monatlichen Annuitäten zurückgezahlt. Während der Zinsbindungsfrist ist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden 

Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen. 

Während der Tilgungsfreijahre und bei der endfälligen Kreditvariante zahlen Sie monatlich lediglich die Zinsen auf die bereits ausgezahlten Kreditbeträge.

Nachweis

Sie müssen den zweckbestimmten Einsatz der Kreditbeträge nachweisen, um Ihr Finanzierungsinstitut zufriedenzustellen.

Kombination mit anderen Fördermitteln 

Es ist grundsätzlich möglich, die Fördermittel mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen zu kombinieren. Allerdings darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es auch nicht möglich, die geförderten Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß $ 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) zu kombinieren – selbst wenn man sie in Materialkosten und Arbeitsleistung aufteilt.

Konditionen KfW-Wohneigentumsprogramm

Aktualisiert am 30. Januar 2024