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Fördermittel Neubau und Sanierung

Fördermittel für Neubau und Sanierung nutzen. Alle Förderprogramme in der Übersicht.

Fördermittel bei Neubau und Sanierung

Sie möchten ein Haus bauen oder einen Altbau renovieren und dafür staatliche Fördermittel abrufen? Sie planen, Ihr Haus energieeffizienter zu machen? Dann stehen Ihnen verschiedene Subventionsmöglichkeiten zur Verfügung. Professionelle Energieberater können Ihre Möglichkeiten individuell prüfen und Sie hierzu beraten. Einen ersten Überblick verschafft Ihnen dieser Artikel.

Ob Heizungsoptimierung, Dämmung oder der Einsatz erneuerbarer Energien – Energiesparmaßnahmen können die Lebensqualität verbessern und den Wert eines Hauses erheblich steigern. Längerfristig entlasten sie zudem die Umwelt und den Geldbeutel.

KfW-Förderungen für (private) Sanierungen und Neubauten

Die bundeseigene Förderbank KfW stellt Kredite oder Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster bereit. Auch der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnungsanlagen kann als Einzelmaßnahme gefördert werden. Ebenso der Einbau einer Photovoltaikanlage. Alternativ zu Einzelmaßnahmen finanziert die KfW komplette Sanierungen eines ganzen Gebäudes oder einen Neubau eines sogenannten KfW-Hocheffizienzhaus. Als Energieeffizienzhaus werden Komplettsanierungen und neue Häuser bezeichnet, die entsprechende energiesparende Vorrichtungen aufweisen.

Die KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine 1949 gegründete Förderbank im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und der Länder. Sie unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Umweltschutz, bei Infrastrukturprojekten und in der Entwicklungspolitik. Besonders interessant ist die KfW-Förderung für Verbraucher, die finanzielle Unterstützung im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren suchen.

Direkte Zuschüsse und Kredite mit Tilgungszuschuss

Die KfW-Bank unterstützt private Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden. Das gilt für dynamische Sanierungen von Bestandsgebäuden und für bestimmte Neubauprojekte. Die Subventionen werden in Form von Direktzuschüssen oder zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss gewährt.

Auch effizienter Wohnungsbau ist durch die KfW förderungsfähig. Alle geförderten Projekte müssen festgelegte Mindestanforderungen erfüllen. Um Fördermittel zu erhalten, müssen in der Regel auch Experten, sogenannte Energieberater, in die Planung eingebunden werden.

KfW-Förderung beantragen

Zunächst erfolgt eine Energieberatung des Energieeffizienz-Experten. Gemeinsam mit dem Eigentümer der Immobilie erstellt dieser ein Maßnahmenkonzept und einen professionellen Energieplan. Er formuliert ein Gutachten, die Bestätigung zum Antrag (BzA). Die Subventionen werden online über das KfW-Förderportal beantragt.

Für Bau- und Renovierungsvorhaben können Sie bei der Bank zinsgünstige Rückzahlungen beantragen, die Anzahl der bezuschussten Objekte ist hierbei unbegrenzt. In jedem Fall ist jedoch eine gesonderte BzA als Qualifikationsnachweis erforderlich.

Wichtig zu wissen:

Neben den Mitteln der KfW-Bank für energiesparendes Bauen und Sanieren können Mittel zur Planungs- und zur Bauüberwachung durch Energiesparexperten beantragt werden. Auch die Beantragung dieser Mittel erfolgt über das KfW-Förderportal.

Im Rahmen der Bundesförderung ist es zudem möglich, Subventionen für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Förderungsfähige Maßnahmen sind Heizungstechnik, nachträgliche Wärmedämmung, Austausch von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen. Die BAFA-Förderung existiert seit dem 1. Januar 2021.

Förderanträge für energiesparende Gebäude und Sanierung, Planung und Bauüberwachung müssen immer vor Baubeginn gestellt werden.

Nach erfolgter Umsetzung der baulichen Maßnahmen werden die bewilligten Zuschüsse ausgezahlt. Die schriftliche Bestätigung der Durchführung (BnD) wird dann zusammen mit dem Nutzungsnachweis der KfW eingereicht. Die Kredite werden dann durch die Bank ausgezahlt. Auch der beantragte Tilgungszuschuss wird erst nach nachgewiesener Durchführung gutgeschrieben. Der Eigentümer muss also zunächst in Vorleistung treten.

Andere Förderprogramme einbinden

Wenn Sie das Gebäude bereits während der Sanierung mit erneuerbarer Energie heizen möchten, können Sie neben der KfW-Förderung die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA) beantragen.

Neben der Bezuschussung von Bau- oder Sanierungsleistungen können Sie auch regenerative Energieerzeugungsanlagen fördern lassen. Beispiele sind die Errichtung, Erweiterung oder der Erwerb von Fotovoltaikanlagen. Diese Fördermittel stammen aus dem KfW-Bank-Programm Erneuerbare Energien.

Wer bei der Sanierung zusätzlich einen Fokus auf barrierefreies Wohnen richtet, der kann ergänzende Mittel aus dem KfW-Programm Altersgerechtes Umbauen erhalten. Hier handelt es sich ebenfalls um Zuschüsse und vergünstigte Kredite.

Darüber hinaus können häufig landes- und bundesspezifische Förderprogramme in Anspruch genommen werden.

BAFA – Heizkostenzuschuss erneuerbare Energien

Das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, fördert Heiztechnologien, die erneuerbare Energien nutzen. Hierzu gehören Sonnenkollektoren, Wärmepumpen oder Holzpelletheizungen. Neben der Förderung dieser Heizgeräte fördert das BAFA auch sogenannte Hybrid-Heizgeräte.

KWK – Kopplung von Kraft und Wärme

Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) können Sie Strom erzeugen und parallel heizen. Das BAFA subventioniert den Einbau dieser Systeme.

Ein Beispiel ist das Brennstoffzellen-Heizsystem. Heizanlagen dieser Art fördert die KfW-Bank relativ hoch, in Form von Sonderzuschlägen. Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom wird ein weiterer Zuschlag gezahlt.

Energiesparende Maßnahmen sind direkter Klimaschutz

Durch die Modernisierung der Heizung und die Einrichtung weiterer Energiesparmaßnahmen wie Spezialventile kann der Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß langfristig reduziert werden. Maßnahmen dieser Art sind also direkte Beiträge zum Klimaschutz.

Neben Bundesprogrammen existieren unterschiedliche Programme der Bundesländer und vereinzelt der Städte, Kommunen oder Energieversorger.

Die BAFA-Förderung – für wen geeignet?

Immobilieneigentümer, die ihre bestehende Heizungsanlage durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie ersetzen, erhalten entsprechende Zuschüsse vom BAFA.

Die BAFA-Förderung gilt für folgende Heizungsanlagen:

  • Solaranlage
  • Biomasseanlage
  • Wärmepumpe für Heizung und Warmwasserbereitung
  • Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
  • Gas-Hybrid-Heizung
  • Gas-Brennwertkessel (Erneuerbar)
  • Eine Wärmeübergabestation mit Anschluss an ein Wärmenetz auf Basis erneuerbarer Energien

Hybride Heizsysteme sind Systeme, die mehr als eine Art der Wärmeerzeugung bieten. Ein Beispiel für ein Hybridheizsystem mit erneuerbaren Energien ist eine Kombination aus Holzpelletkessel und Solarthermie. Das Hybridheizsystem ist ein Zusammenspiel aus einem gasbefeuerten Brennwertkessel und einem regenerativen Energiesystem wie beispielsweise eine Wärmepumpe.

Erneuerbare Gas-Brennwertkessel sind Systeme, die in Zukunft ausschließlich regenerative Energie nutzen. Damit Sie die Förderung des Gas-Brennwertkessels in Anspruch nehmen können, muss die zusätzliche Nutzung innerhalb von zwei Jahren vorbereitet und abgeschlossen sein.

Je nach System können bis zu 35 Prozent der Kosten anteilig umgelegt werden. Wer eine bestehende Ölheizung durch eine Biomasseanlage, Wärmepumpe oder förderfähige Hybridheizung ersetzt, erhält zusätzlich 10 Prozent. Den sogenannten Austauschbonus.Für Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien nutzen und Ölheizungen ersetzen, ergibt sich eine Förderquote von bis zu 45 Prozent. Diese Förderung besteht seit 2021.

Professionelle Energieberater können im Vorfeld der Subventionierung eine Hilfestellung geben. Auch in Bezug auf die Auswahl der geeigneten Maßnahmen. Diese Beratung ist jedoch nur in einigen Fällen eine Voraussetzung für eine Finanzierung.

Zuschüsse zum Heizsystem

Maßnahmen, die durch Zuschüsse gefördert werden, sind:

  • Abgleich der Hydraulik
  • Effiziente Umwälzpumpen
  • Justierung der Heizkurve durch eine/n Fachmann/frau
  • Neue Mess- und Regelungssysteme
  • Integration von Pufferspeichern
  • Dämmungen der Leitungen
  • Niedertemperaturtechnik
  • Flexible Thermostate, Ventile und Regler für einzelne Räume

Gefördert werden in der Regel 20 Prozent der Anschaffungs- bzw. der Umbausumme. Die Beratung durch einen Energieberater ist nicht zwingend erforderlich.

Wärmeschutz im Nachhinein einbauen

Sogenannte Einzelmaßnahmen an der Außenseite eines Gebäudes werden ebenfalls anteilig gefördert. Das gilt unter anderem für:

  • Nachträglicher Wärmeschutz
  • Neue Fenster und Türen (mit einem Zugang nach draußen)
  • Sanierungen an der Außenfassade
  • Einrichtungen, neu oder Sanierung, für den Sonnenschutz

Hier muss ein Energieberater eingebunden werden. Gefördert werden 20 Prozent der anfallenden Kosten.

So stellen Sie den Antrag zur BAFA-Förderung!

Wichtig: Sie müssen den Antrag immer vor dem Beginn der Sanierungs-, Umbau- oder Ausbaumaßnahmen stellen. Auch die Erteilung eines verbindlichen Auftrages darf erst nach Antragsstellung erfolgen. Der Förderungsantrag wird elektronisch bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingereicht.

Nach Prüfung der Angaben zahlt das BAFA den Zuschuss an den Antragsteller aus. Das Förderungsprogramm gilt nur für bereits existierende Gebäude mit einem Bauantrag, der nicht weniger als fünf Jahre zurückliegt.

Energetische Sanierungsmaßnahme

Eine Energiesanierung, die im Rahmen des Förderprogramms “Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude” innerhalb von 15 Jahren erfolgt, kann mit einem zusätzlichen Satz von 5 Prozent unterstützt werden.

Umbauten von der Steuer absetzen – so geht es!

Investitionen in Wärmedämmung oder eine energieeffiziente Heizung tragen zum Klimaschutz bei. Diese Finanzierungen in die Zukunft zahlen sich auch steuerlich aus.

So setzen Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen von der Steuer ab

Fakten zum Steuerbonus:

  • Der Steuerbonus kann bis zu 40.000 Euro betragen.
  • Sie erhalten diesen anteilig über einen Zeitraum von 3 Jahren.
  • Die Aufwendungen für einen Energieberater können abgesetzt werden.
  • Alternativen sind günstige Darlehen oder Zuschüsse aus dem Förderungsprogramm des Bundes.

Was ist eine steuerliche Förderung?

Zu Jahresbeginn 2020 wurde vom Staat ein Steuerbonus für die sogenannte energetische Gebäudesanierung eingeführt. Diese gilt für selbst genutzte Immobilien. Haus- oder Wohnungseigentümer können 20 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Abgesetzt werden Aufwendungen wie Lohnkosten, Fahrtkosten und Materialkosten.

Die steuerliche Vergünstigung gilt nur für Bau- und Sanierungsmaßnahmen, die in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durchgeführt werden. Ein früherer Beginn oder ein Bauabschluss über diesen Zeitraum hinaus sind im Zuge der Förderung nicht möglich.

Wer bekommt den Steuerbonus?

Jeder Inhaber einer Immobilie oder einer Wohnung, der diese energieeffizient umbauen oder erweitern möchte. Wichtig hierbei: Der Eigentümer muss die Wohneinheit selbst bewohnen. Die steuerliche Förderung wird von der eigenen Steuerbelastung abgezogen.

Wie hoch ist der Steuerbonus?

Als förderungsfähige Obergrenze wurden 200.000 Euro angesetzt. Von diesem Gesamtbetrag können über einen Zeitraum von 3 Jahren bis zu 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Als sogenannte Tarifermäßigung. Das heißt, die Teilbeträge werden mit der individuellen Einkommensteuer verrechnet. Wenn Sie eine hohe Steuerbelastung haben, zahlt sich das für Sie schnell spürbar aus. Die maximale Ermäßigung liegt im ersten und im zweiten Jahr jeweils bei 14.000 Euro. Im dritten Jahr bei 12.000 Euro.

Der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung liegt demnach für eine Wohneinheit (oder ein Haus) bei 40.000 Euro. Parallel dürfen Sie verschiedene Maßnahmen für unterschiedliche Wohneinheiten absetzen. So zum Beispiel für einen Zweitwohnsitz, wenn Sie regelmäßig beruflich pendeln. In dem Fall gilt für beide Wohnsitze jeweils der maximale Steuerbonus von 40.000 Euro.

Gut zu wissen: Aufwendungen für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen können Sie nicht doppelt steuerlich absetzen. Wenn Sie die Umbauten als Betriebsausgabe, als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung angegeben haben, dann erhalten Sie die Förderung nicht.

Ein Gebäude — mehrere Inhaber

Sie möchten das Gebäude, in der Sie wohnen, renovieren, sind aber nicht alleiniger Inhaber? Wenn Sie ledig sind oder keine eingetragene Lebenspartnerschaft haben, werden die auf Ihren Miteigentumsanteil entfallenden Aufwendungen steuerlich berücksichtigt. Darüber hinaus gelten folgende Regeln: Der maximale Steuerabzug für begünstigtes Vermögen kann nur einmal geltend gemacht werden.

Beispiel:

2018 kaufen Herr und Frau Müller ein Haus zu gleichen Teilen. Sie bewohnen es gemeinsam. Im Jahr 2020 entscheiden sie sich für eine energetische Sanierung. Die Kosten hierfür betragen 100.000 Euro. Beide Parteien zahlen die Hälfte. Da das Paar zusammen das Haus bewohnt, haben beide Anspruch auf 50 Prozent Steuerermäßigung, die sie folgendermaßen beantragen:

In den Steuererklärungen 2020, 2021 und 2021 macht Paar Kosten in Höhe von 50.000 geltend. In den ersten beiden Jahren erhalten sie jeweils 7 Prozent bzw. 3.500 Euro als Erstattung. Im dritten Jahr 6 Prozent, also 3.000 Euro. Insgesamt spart das 20.000 Euro an Steuern. Damit ist die Hälfte der möglichen Erleichterungen aufgebraucht. Bis Ende 2029 können die Müllers die restlichen 20.000 Euro für zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen einsetzen.

Hat die Immobilie des Begünstigten mehrere Mieter, die jedoch nicht alle privat wohnen, gilt: Nur der Besitzer, der die Immobilie zu privaten Wohnzwecken nutzt, kann von der Förderung profitieren. Dies gilt ausschließlich für eine selbst bewohnte Einheit.

Energetische Sanierung – diese Maßnahmen werden gefördert

Die Kosten folgender energiesparender Aus- oder Umbauten können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Der Einbau von Lüftungsanlagen und digitalen Vorrichtungen für einen energieeffizienten Betrieb und Verbrauch.
  • Die Wärmedämmung der Außenwände, der Decken und des Daches.
  • Die Erneuerung von Türen (Außentüren), Fenstern, Lüftungs- und Heizanlagen.
  • Die Optimierung von bestehenden Heizsystemen. Diese müssen älter als zwei Jahre sein.

Individuelle Sanierungsmaßnahmen der Begünstigten haben klare technische Vorgaben, sodass die Umwandlung nicht nur der Erlangung steuerlicher Anreize dient. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Verordnung, die die Mindestanforderungen festlegt.

Die Kosten für den Energieberater geltend machen

Wenn Sie einen professionellen Berater für die Planung des Umbaus beauftragen, dann gibt es weitere Einsparmöglichkeiten: Sie können bis zu 50 Prozent der Kosten des Energieberaters absetzen. Diese Kosten werden in der Steuererklärung nicht auf drei Jahre verteilt, sondern bereits im ersten Jahr der Renovierungsmaßnahmen vollständig berücksichtigt.

Voraussetzung: Der Berater ist vom BAFA als Energieberater oder Energieeffizienzexperte bei der KfW Bank zugelassen.

Alle Bedingungen zur Förderung im Überblick

Um die für Aus- und Umbaumaßnahmen verwendeten Mittel vom Finanzamt zurückfordern zu können, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen selbst in der Immobilie wohnen. Wenn Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten, entfallen die steuerlichen Vergünstigungen für das entsprechende Jahr.
  • Eigentum seit mehr als 10 Jahren: Zu Beginn der Renovierung muss das Gebäude älter als 10 Jahre sein. Wichtig hierfür ist das Datum der Einreichung des Bauantrags bzw. der Einreichung von Bauunterlagen. Bei unbekanntem Datum gilt der 1. Januar des Baujahres als Baubeginn.
  • Zeitspanne für die Durchführung: Das Sanierungsprojekt muss zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt werden.
  • Durchgeführt von einem professionellen Unternehmen: Die Bauarbeiten müssen von einem anerkannten Fachbetrieb ausgeführt werden. Diese müssen zudem nachweisen, dass sie die energetischen Mindestanforderungen für die Anrechnung nach § 35c EStG erfüllen. Hierfür müssen die amtlichen Muster verwendet werden.
  • Rechnungslegung: Professionelle Unternehmen müssen deutschsprachige Rechnungen ausstellen.

Aktualisiert am 11. April 2024